Alkoholgefährdung
Von einer Alkoholgefährdung müssen Gutachter ausgehen, wenn bei Ihnen eine überdurchschnittliche Giftfestigkeit (Gewöhnung) gegenüber Alkohol vorlag, das heißt Sie konnten überdurchschnittliche Mengen Alkohol vertragen oder haben über einen längeren Zeitraum unkontrolliert Alkohol getrunken. Auch wenn Sie Alkohol getrunken haben, um negative Stimmungen los zu werden oder zu entspannen, spricht man von Alkoholgefährdung. In diesen Fällen sollten Sie IhrTrinkverhalten seit einem längeren Zeitraum bereits deutlich reduziert haben. Für den Erhalt eines positiven Gutachtens ist es wichtig, dass Sie Ihr früheres Konsumverhalten als problematisch einschätzen und motiviert sind, auch zukünftig nicht mehr so viel zu trinken.Idealerweise haben Sie die Bedingungen, die ihr früheres Trinkverhalten ausgelöst haben erkannt und eliminiert. Auch sollten Sie ausreichend positive Erfahrungen mit Ihrem neuen Umgang mit Alkohol gemacht haben und sollten wissen, wie Sie einen übermäßigen Alkoholkonsum zukünftig vermeiden.
Wie lange muss ein kontrollierter Alkoholkonsum bestehen?
- Es soll bereits zur Gewohnheitsbildung in der Verhaltensänderung gekommen sein – in der Regel ist ein mehrmonatiger Zeitraum zu fordern – in der Begutachtung wird die Veränderung über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten gefordert.
- Wenn Sie aktuell eine Trinkpause einhalten, die zeitlich begrenzt ist, sollten Sie eindeutige Vorstellungen haben, wie Sie, bei erneutem Alkoholkonsum, dauerhaft nur noch kontrolliert konsumieren.
- Wenn es Ihnen möglich ist, kontrolliert mit Alkohol umzugehen, sollten Sie das inzwischen ausreichend lange erprobt haben (in der Regel ein halbes Jahr). Wenn Sie bei der Möglichkeit eines kontrollierten Alkoholkonsums aus anderen Gründen dennoch auf Alkohol verzichten wollen (dauerhaft oder als vorübergehende Trinkpause), dann sollte auch diese Veränderung über einen Zeitraum von einem halben Jahr belegbar sein. Auch bei einer vorübergehenden Trinkpause sollten Sie nachvollziehbare Strategien haben, dass Sie bei einem erneuten Alkoholkonsum künftig nur noch kontrolliert Alkohol trinken werden.
Quelle: https://www.bast.de/DE/Verkehrssicherheit/Fachthemen/U1-MPU/mpu-alkohol/alkohol-gefaehrdung.html
Fortgeschrittene Alkoholproblematik (Alkoholmissbrauch)
Von einer fortgeschrittenen Alkoholproblematik müssen Gutachter ausgehen, wenn Ihr früheres Alkoholtrinkverhalten wiederholt und deutlich nachteilige Konsequenzen für Sie gehabt hat oder Sie nicht zuverlässig zu einem kontrollierten Alkoholkonsum in der Lage sind. Davon ist beispielsweise auszugehen, wenn Sie auch nach schweren Konflikten, die mit ihrem Alkoholkonsum in Verbindung standen, ihren Konsum nicht reduziert haben. Oder wenn Sie die MPU bereits einmal bestanden hatten und erneut mit Alkohol aufgefallen sind.In solchen Fällen ist für das Bestehen der MPU ein konsequenter und nachvollziehbarer Verzicht auf Alkohol erforderlich. Sie sollten motiviert sein, auch zukünftig vollständig auf Alkohol zu verzichten. Wichtig ist, dass Sie bereits positive Erfahrungen mit Ihrem Alkoholverzicht gemacht haben, die Sie weiter motivieren, abstinent zu leben. Sie sollten in ausreichendem Maße Selbstvertrauen und Selbstsicherheit haben, um auch in belastenden Situationen auf Alkohol verzichten zu können.
Wie lang muss bei einer fortgeschrittenen Alkoholproblematik (ohne dass von einer Alkoholabhängigkeit auszugehen ist) die Abstinenz für eine MPU belegt werden?
- Von einem ausreichend langen Alkoholverzicht kann in der Regel nach einem Jahr ausgegangen werden, jedoch nicht unter sechs Monaten.
- Für den Zeitraum der angegeben Abstinenz sollen Laborbefunde (EtG) vorliegen.
Quelle: https://www.bast.de/DE/Verkehrssich...8E8B6FF7CD2E7CD93747F395.live21324?nn=1846474
Seite überarbeitet *Nancy*
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