Getilgt?

alexS

Neuer Benutzer
Hallo Foristen. Ich bin gerade etwas überfragt.
Ich habe im Jahr 2007 eine Trunkenheitsfahrt begangen. Natürlich wurde mir der FS entzogen. Gerichtsverfahren war im Sommer 2008.
Habe im Jahr 2016 eine MPU gemacht und bin durchgerasselt. Das Beurteilungsschreiben wurde NICHT an die Führerscheinstelle übermittelt. Ich habe nach der MPU bei der Stelle schriftlich meine wiedererteilung aus persönlichen Gründen zurückgezogen. Der Eingang wurde mirschriftlich bestätigt.
Beschäftige mich im Moment wieder mit dem Schein. Habe mir eine Auskunft aus dem FAER eingeholt. Siehe Anhang.

Meine Frage: Da keine Eintragungen bestehen, kann ich meinen Lappen nun ohne NPU neu machen oder wie ist das? Danke für eure Hilfe
 

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MrMurphy

Erfahrener Benutzer
Ja, kannst du. Du musst nur die erforderlichen Unterlagen einreichen und musst dann die theoretische und praktische Prüfung bestehen. Dazu muss eine Fahrschule dich zur Prüfung anmelden. Du brauchst keine Pflichtfahrstunden, die Fahrschule muss sich allerdings von deiner Prüfungsreife überzeugen.
 

alexS

Neuer Benutzer
Danke für deine Antwort MrMurphy.
Heißt im Klartext: Ich geh mit nem Biometrischen Lichtbild, Sehtest, Nachweis 1.Hilfekurs zur FSS und beantrage dir Neuerteilung. Meine Stadt schreibt auf ihrer Seite dazu, das ich noch den Strafbefehl oder Gerichtsurteil mit Rechtskraftvermerk bei legen muss?
Mein Vergehen darf ja wie ich das verstehe nach so langer Zeit nicht mehr berücksichtigt werden. Bin jetzt etwas hippelig und frag lieber 2x nach :)
 

alexS

Neuer Benutzer
Möchte mich nochmals melden und Danke sagen. Hat alles super geklappt. Die FSS hatte mir nur die Auflage gegeben eine erneute Prüfungsabgabe ohne Pflichtausbildung zu absolvieren. Habe die Theorie in eigen Regie gemacht. In ein paar Fahrstunden hab ich dann doch investiert. Um das Auto kennenzulernen und nach fast 16 Jahren.. naja... war gut investiertes geld.
 
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