MPU Umgehen

Volker888

Erfahrener Benutzer
Hallo Liebes Forum

Ich bin auch ein Teil der Menschen gewesen der selbst eine MPU hinter sich hatte.
Da ich in manchen Fällen, besonders im ersten ( vergehen) es viel zu überzogen finde direkt jemanden eine Fahrerlaubnis zu entziehen, Wo niemand Verletzt / Getötet oder sonnst was wurde, bin ich immernoch ein Teil von der Sorte der diese Maßnahme in manchen Fällen beim ersten vergehen viel zu überzogen findet.

Jeder hat Seine Meinung dazu ich habe halt diese Meinung dazu.

Ich beschäftige mich natürlich weiterhin ab und zu mit dem Thema und schaue auch mal immer wieder noch gerne hier in dem besten Forum vorbei was es überhaupt im WEB gibt .

Kann jedem nur das Forum Empfehlen.

Nun konnte ich etwas in Erfahrung bringen einen kleinen Trick um die mpu zu umgehen mit nur einer 5 Jährigen Verjährungsfrist.
Kla sind 5 Jahre auch eine lange Zeit und es geht natürlich auch mit der.MPU früher aber trotzdem würde mich das jetzt.mal interessieren ob das den so wäre .

Ein bekannter meinte zu mir es hätte wohl.bei ihm geklappt.

Wen Person ( X ) z.b mit Alkohol oder Drogen angehalten wurde ist ja kla was mit ihm passiert .. Die MPU droht!!!!!!
Bußgeld Fahrverbot Fahrerlaubnis Entzug.

Aber wen Person X direkt am selben Tag oder am nächsten Tag beim Straßenverkehrsamt Freiwillig auf seine Fahrerlaubnis verzichtet und diese zurück gibt kann er nach 5 Jahren einfach seinen Lappen wieder bekommen?


Das schrieb mein bekannter

Bevor der Entzugbescheid kommt muss du auf die Fahrerlaubnis Freiwillig bei der Führerscheinstelle verzichten wenn deine Tat nur eine Owi war also 500€ 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot
Weil die Tat ansicht geht nach 5 Jahren Tilgung weg
Dann kannste beantragen die haben nichts mehr zu verwerten und wissen nicht wieso du dein Führerschein abgeben hast
Und am besten immer eine Online Auskunft vom FAER Kraftfahrtbundesamt

Was sagen unsere Fachleute hier dazu ?.
 

admin

Administrator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Moin Volker,
ich kann das nicht glauben.
:cool0030:
Was einige "Bekannte" für einen Stuss weitergeben...
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Was einige "Bekannte" für einen Stuss weitergeben...
Flori, das stimmt schon so...
Was sagen unsere Fachleute hier dazu ?
Dein Bekannter hat Recht.
Bei einer freiwilligen Abgabe steht das Delikt der OWI nur für 5 Jahre im FAER und wird dann getilgt, kann somit nicht mehr verwertet werden.
Aber wen Person X direkt am selben Tag oder am nächsten Tag beim Straßenverkehrsamt Freiwillig auf seine Fahrerlaubnis verzichtet und diese zurück gibt kann er nach 5 Jahren einfach seinen Lappen wieder bekommen?
Das muss nicht unbedingt am selben oder nächsten Tag sein, Hauptsache es erfolgt bevor der FS von der Behörde entzogen wird.
 

Mat_C

Erfahrener Benutzer
Bei einer OWI muss man als Ersttäter doch i.d.R. nicht zur MPU. Das Vorgehen wäre daher max. für Wiederholungstäter interessant. Wobei man mit einer MPU den FS wahrscheinlich bereits schneller als nach fünf Jahre wieder hätte.
 

Tara

Benutzer
Also tatsächlich nur interessant für WHT? z.B. 2 x mit 0,8 Promille erwischt?
Da wären mir aber 5 Jahre auch zu lange. Lieber "mein Problem" aufarbeiten und mit der MPU früher zum FS.
Denn, was wenn ich nach 5 Jahren wieder erwischt werde? Irgendein Problem scheint dann da ja vorzuliegen....
 

Mat_C

Erfahrener Benutzer
Bei Straftaten, daher z.B. bei Fahrten mit dem Auto unter Alkoholeinfluss ab 1,1 Promille, beträgt die Tilgungsfrist 10 Jahre.
 

Michael-NRW

Benutzer
Was geht ist direkt nach der Straftat eine Verkehrstherapie zu machen und vom Strafrichter den Führerschein zurückzubekommen, weil die "charakterliche Eignung" nicht mehr überzeugend besteht, dass der weg muss.


Selbst schon im Gericht gesehen, dass der Strafrichter den zurückgab (bei ca. 1,8 Promille auf dem E-Scooter), Verurteil ja, aber halt ohne Entzug der Fahrerlaubnis. Therapie waren 10 Einzelstunden beim Psychologen.
 

Volker888

Erfahrener Benutzer
Ich glaube da hat es aber mehr mit Glück zutun. Und kommt von Gericht zu Gericht darauf an was ein Richter man hat u.s.w .

Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht *Nancy*
 
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