MPU wegen besitz von Cannabis

Chicki70

Neuer Benutzer
Hallo,

ich habe mal eine Frage, mein Sohn ist mit 16 u. 17 Jahren 2x mit 1,5gr Cannabis am Bahnhof erwischt worden. Er hatte keinen Führerschein und war zu Fuß unterwegs.
Als Strafe bekam er 1 Jahr Abstinenznachweis und eine MPU.
Ändert sich da nun etwas, weil er "zu Fuß" erwischt wurde ?

Gruß
Chicki70
 

MrMurphy

Erfahrener Benutzer
Deine Geschichte ist noch recht verworren.

Abstinenznachweise und eine MPU sind keine Strafe.

Meine Vermutung:

Die beiden Cannabisbesitze werden wohl eher an die Führerscheinstelle gemeldet worden sein.

Wenn dein Sohn jetzt einen Führerschein beantragt (oder auch wenn er seinen Führerschein machen konnte und die Meldungen erst nachträglich aufgefallen sind) prüft die Führerscheinstelle ob er dafür geeignet ist. Durch den Cannabisbesitz, zudem als Wiederholungstäter, bestehen daran Zweifel, die dein Sohn ausräumen muss.

Da offensichtlich bei beiden Kontrollen keine Werte bestimmt wurden würde ich zunächst die Forderung nach einem ärztliches Gutachten (äG) erwarten.

Erst wenn dein Sohn das äG nicht besteht oder er darauf nicht reagiert (also auch den Antrag für den Führerschein nicht zurückzieht) muss die Führerscheinstelle davon ausgehen, das dein Sohn nicht für einen Führerschein geeignet ist.

Danach hat dein Sohn die ihm gesetzlich zustehende Möglichkeit seine Geeignetheit durch eine MPU nachzu weisen. Dazu sind in der Regel Abstinenznachweise erforderlich.

Wenn dein Sohn seinen Führerscheinantrag zurückzieht braucht er keine Abstinenznachweise und muss keine MPU machen.

Es kann auch sein das die Behörden ihn (aus welchen Gründen auch immer) als Führerscheininhaber einstufen und deshalb die MPU fordern. Hat er auch keinen "kleinen" Führerschein? Moped, Trecker, etc.?

Soweit meine Spekulationen.
 

Chicki70

Neuer Benutzer
Das ganze ist jetzt 2 Jahre her, wir haben den Antrag zurückgezogen. Bei ihm wurden keinerlei Tests gemacht nur er hatte das Cannabis mit sich.
Mich wundert das Ganze, dass die Führerscheinstelle darauf Rückschlüsse zieht das er ein Gefährder im Strassenverkehr wird.
 

joost

Stamm-User
Mich wundert das Ganze, dass die Führerscheinstelle darauf Rückschlüsse zieht das er ein Gefährder im Strassenverkehr wird.
nun, er verstieß damals vorsätzlich(!) mehrmals(!) gegen das Betäubungsmittelgesetz. Das lässt Rückschlüsse auf den Charakter zu und die Führerscheinstelle hat damit Zweifel an seiner grundsätzlichen Eignung. Die Führerscheinstelle ist zudem skeptisch ggü Verkehrsteilnehmern, die ein Problem damit haben, sich an Vorschriften zu halten.

Es ist jetzt an ihm, diese Zweifel auszuräumen. Dann wird wieder alles gut.
 
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MrMurphy

Erfahrener Benutzer
Wenn dein Sohn keinen Führerschein hat und auch aktuell keinen Antrag für einen Führerschein gestellt hat muss er weder eine MPU machen noch Abstinenz nachweisen.

Mich wundert das Ganze, dass die Führerscheinstelle darauf Rückschlüsse zieht das er ein Gefährder im Strassenverkehr wird.

Die Erfahrung zeigt, das Personen wie dein Sohn, die mehrmals mit Drogen erwischt werden, eine Gefahr im Straßenverkehr als Fahrzeugführer führerscheinpflichtiger Fahrzeuge für Andere aber auch für sich selbst darstellen. Von daher muss die Führerscheinstelle aus Schutzgründen aktiv werden, wenn dein Sohn einen Führerscheinantrag stellt.

Durch die MPU hat dein Sohn je nachdem die Gelegenheit die Zweifel der Führerscheinstelle auszuräumen, falls er falsch eingeschätzt wurde oder er sein Verhalten geändert hat.
 
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