Tilgung gefährdet durch Akteneinsicht?

mpu-crasher

Benutzer
Liebe Leute,
an mich wurde heute eine Situation herangetragen, die mich irritiert hat. Vielleicht könnt Ihr meine Zweifel ausräumen!?
Ein Patient hat jetzt noch ein halbes Jahr nach, bis die berühmt-berüchtigten 15 Jahre bzgl. Tilgung erreicht sind bzw. die einjährige Überliegefrist beginnt.
Er sei in den Jahren nicht wieder auffällig gewesen, auch abseits des Straßenverkehrs ein "braver Bürger".
Um sich abzusichern, dass "wirklich nichts Weiteres" in seiner Führerscheinakte steht, wollte er nun bei der zuständigen Behörde um Akteneinsicht bitten. Allerdings hat er einen Rückzieher gemacht, da bei einem Kollegen von ihm die Anfrage zur Akteneinsicht zu einer MPU-Aufforderung sowie Fristverlängerung geführt haben soll!?!?

Ich halte das für Unsinn. Es kann doch durch eine bloße Anfrage zur Akteneinsicht (ohne Antrag auf Neuerteilung) nicht zu einer Fristverlängerung kommen bzw. wieder auf "Null" gesetzt werden. Oder täusche ich mich?
 
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