Fussgänger, negatives ärtzliches Gutachten, MPU

nobby

Erfahrener Benutzer
Hallo,

Auffälligkeiten als Fussgänger 2013, 27.4/28.4. Volltrunken, Ausnüchterungszelle, Beleidigung und Bedrohung von Polizisten.

abstinent seit Juni 2018 ohne Nachweise

Anordnung Führerscheinstelle äG Februar 2019, negativ, Reaktionstest nicht bestanden, sowie 1 Jahr Abstinenz nachweisen
Alter knapp 60 Jahre, Führerschein freiwillig abgegeben Ende Februar 2019
2 AN Haaranalyse, negativ, letzte November 2019, MPU ab Dezember 2019

Grüße


Ergänzung aus Doppelpost: https://www.mpu-vorbereitung-online...ach-ärtzlichem-gutachten-als-fussgänger.1932/


war 2 mal auffällig als Fussgänger unterwegs, März 2013 und 27.4./28.4.2018, Polizei Ausnüchterungszelle,
Angabe 8-10 Bier 0,5l, Blutentnahme abgelehnt. Info Führerscheinstelle durch Polizei.
Am 1.2.19 hatte ich äG, negativ, Reaktionstest nicht bestanden sowie eine Auflage 1 Jahr Abstinenznachweise Alkohol.
Hatte bisher 2 AN, beide negativ, die letzte Haaranalyse am 19.11.19. Plane meine MPU ab Anfang Dezember 2019.
Wie komme ich an den Kurzfragebogen, bin schon älter 59 Jahre, komme aus Bayern?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

nobby

Erfahrener Benutzer
Hallo,

kann ich mich hier im Forum mit Eurer Hilfe vorbereiten, MPU ab Dezember 2019?

Grüße
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo nobby,

sicher wäre es sinnvoll wenn du zu einem Verkehrspsychologen gehen würdest (macht beim Gutachter einen guten Eindruck). Dennoch können wir dich hier zusätzlich unterstützen..

Profilfragebögen
 

nobby

Erfahrener Benutzer
Hallo Nancy,

ich gehe in die Suchtberatung der Diakonie, Bescheinigung für die MPU werde ich dort erhalten. Den Verkehrpsychologen möchte ich mir sparen.
Den Profilfragebogen werde ich den nächsten Tage machen, danke.
In meinem äG stand ich soll 1 Jahr Abstinenz nachweisen, ist das zwingend notwendig,
den eine Sperrfrist habe ich nicht. Im November 19 wäre meine letzte Haaranalyse, ich würde aber gerne schon früher zur MPU, z.B im September also schon nach einem 3/4 Jahr Abstinenznachweis, was meinst du?

LG nobby
 

nobby

Erfahrener Benutzer
FB Alkohol

Zur Person
Geschlecht: männlich
Größe: 1,91
Gewicht: 96 kg
Alter: 60

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 27.4./28.4.18
BAK: nicht ermittelt
Trinkbeginn: 27.4.18 ab 15 Uhr
Trinkende: 21.30 Uhr
Uhrzeit der Blutabnahme: verweigert

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: April 2018
Strafbefehl schon bekommen: Verfahren eingestellt gegen Geldauflage
Dauer der Sperrfrist: keine

Führerschein
Hab ich noch: nein, äG negativ, Reaktionstest nicht bestanden
Hab ich abgegeben: ja im Februar 19
Hab ich neu beantragt: ja
Habe noch keinen gemacht:

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Nein
Sonstige Verstöße oder Straftaten? 2013 betrunken als Fussgänger
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt): offen

Bundesland: Bayern


Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: nein
Ich lebe abstinent seit: Juni 2018

Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: ja, seit Februar 19, 1/4 Jahr zurück
Urinscreening ja/nein: nein
Keinen Plan?:

Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: geplant

Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: ja
Selbsthilfegruppe (SHG): nein
Psychologe/Verkehrspsychologe:psychologe ja
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: nein
Ambulante/stationäre Therapie: nein
Keine Ahnung:

MPU
Datum:
Welche Stelle (MPI):
Schon bezahlt?: nein
Schon eine MPU gehabt? nein
Wer hat das Gutachten gesehen?:
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:

Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten:
2013 als betrunkener Fussgänger, keine Punkte
-
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hierzu...
In meinem äG stand ich soll 1 Jahr Abstinenz nachweisen, ist das zwingend notwendig,
den eine Sperrfrist habe ich nicht. Im November 19 wäre meine letzte Haaranalyse, ich würde aber gerne schon früher zur MPU, z.B im September also schon nach einem 3/4 Jahr Abstinenznachweis, was meinst du?
P.S. falle ich unter Straftaten oder Alkohol als Fussgänger?
zäumen wir das Pferd doch mal von hinten auf:

Warum genau musstest du ein FÄG machen lassen (oder war es nicht doch eher eine MPU?)? Was genau stand in dieser Anordnung drin?
Liegt der FSSt. das negative Gutachten vor?
 

nobby

Erfahrener Benutzer
Hallo Nancy,

hier die Aufforderung vom Amt.

Zur Aufklärung zur Vorbereitung einer Entscheidung gem. Paragraph 46, Abs. 3, Paragraph 48 Abs. 9, Paragraph 11 Abs. 1 und 2 Fev, Paragraph 13 Satz 1 Nr 1 Fev i.V. m. Anlage 4 Nr 7 und 8 zur FeV körperlich/geistige Fahreignung mit einem äG und im Anschluss nach Paragraph 11 Abs. 3 die charachterliche Eignung (Compliance/ Adhäranz), sowie zur Fagastbeförderung (Paragraph 11 Abs. 3 Nr 8 FeV) im Rahmen einer medizinisch-psychologischen Untersuchung zu klären.

Die Kosten der Begutachtungen sind von Herrn ... zu tragen.

zu meiner Person bin knapp 60 Jahre alt, war beim Reaktionstest wohl etwas schusselich...., z. B. falsche Brille, hatte eine mit 2.0 dabei, war danach beim Sehtest hab jetzt 3.0 als Lessebrille

Werte:
Verkehrstest 58 Prozent
Reaktion(blau,gelb.. 49 Prozent
Figurenvergleichstest 11 Pkt, mind. 16 Pkt waren gefordert

Das negative Gutachten habe ich im Februar 2019 leider an die FSST abgegeben.

Grüße nobby
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo nobby,

das Ganze ist sehr umfangreich und die § der FeV sind nicht gerade mein Spezialgebiet...

Hier kannst du selbst mal in den angeführten Einzelnormen nachlesen:


So wie ich das verstehe geht es wohl um psych. Störungen und Alkohol und bei dir kommt auch noch die Eignung zur Fahrgastbeförderung
hinzu:smiley2204:

Das negative Gutachten habe ich im Februar 2019 leider an die FSST abgegeben.
Was haben die denn dazu gesagt? Wenn du das ÄG nicht bestanden hast, müsstest du dieses doch erstmal wiederholen, bevor du zur MPU gehst...

So oder so, wäre es sehr ratsam wenn du dir prof. Hilfe holen würdest, damit deine Chancen für ein pos. Gutachten steigen.
Die AB würde ich auf jeden Fall für ein ganzes Jahr nachweisen (9 Monate könnten da wirklich zu kurz sein und es wäre blöd wenn es wegen fehlender 3 Monate nicht klappt). Das negative ÄG liegt ja in deiner Akte und der Gutachter bei der MPU kann es sehen und auch die darin gegebenen Empfehlungen.
Und falls es nicht nur an der falschen Brille gelegen hat, solltest du an deinem Reaktionsvermögen "arbeiten", denn auch bei der MPU wird ein Reaktionstest gemacht. Es gibt online-Spiele bei denen so etwas geübt werden kann.

Da ich den Hintergrund deiner Geschichte nicht kenne, wäre es sinnvoll wenn du den Fragebogen für eine Alkohol-MPU ausfüllst, damit ich besser nachvollziehen kann was genau passiert ist.

P.S. Die Fragen die mit einer TF zusammen hängen, kannst du auslassen.
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hab ich speziell noch nicht nachgefragt, hätte ich einen Vorteil eines weitern äG gegenüber der MPU?
Bei dir sind mE zwei verschiedene Überprüfungen angesetzt worden. Einmal ein ärztliches Gutachten und zusätzlich eine MPU:

.....körperlich/geistige Fahreignung mit einem äG und im Anschluss [....]die charachterliche Eignung (Compliance/ Adhäranz) [....] einer medizinisch-psychologischen Untersuchung

Darum wäre es wichtig (mit der Behörde) erstmal abzuklären wie das weitere Vorgehen sein sollte...

Hab nichts besonderes bisher im Netz gefunden, gibt es einen Link?
Es gab mal einige spezielle Übungen für die MPU, aber die Links sind alle down.
Vllt. findest du etwas bei Google: Reaktionstestspiele
 

nobby

Erfahrener Benutzer
Hallo Nancy,

ich frag am Montag bei der FSST nochmal nach ob äG oder MPU, wenn beides nochmals ansteht wird es aber teuer für mich! Hatte für das 1. äG bereits ca. 900 Euro bezahlt.

Ich muss am Montag meinen Neuantrag für die Fahrerlaubnis bezahlen.

Danke für Deine Ausführungen.

Grüße nobby
 

nobby

Erfahrener Benutzer
Hallo Nancy,

nochmals eine Verständnisfrage, die FSST spricht von einem Eignungsgutachten, also MPU?

Weitere Frage, das äG habe ich am 1.2.19 gemacht, das ja negativ verlief s.o.

Am 19.2.19 habe ich den Führerschein freiwillig abgegeben und war am 19.2.19 gleichzeitig bei der Haaranalyse 1/4 Jahr rückwirkend, kein Nachweis von Alkohol < 0,7.
Im ärtzlichen Gutachten hätte ja nur meine aktuelle Situation betrachtet werden dürfen und keine Exploration meines früheren Trinkverhaltens, ich gab auch an seit Juni 2018 nichts mehr zu trinken..., dennoch steht im Gutachten Alkoholmissbrauch.
Die Haaranalyse lag der Ärztin ja nicht vor, leider waren meine Leberwerte damals erhöht, da ich an einer Hepatitis leide. Kann man da im nachhinein noch etwas machen und die Ärztin der MPI nochmals anschreiben und etwas bewirken mit dieser Argumentation, gibt es eine Rechtsgrundlage dafür, falsche aktuelle Bewertung?

Oder gegenüber der Führerscheinstelle dies so argumentieren das erneut ein äG angeordnet wird und keine MPU, allein mir fehlt der Glaube, da es ja in den Akten steht.

Grüße nobby
 

nobby

Erfahrener Benutzer
Hallo Nancy,

ich hab eine Frage zu den AN. Kann man die letzte 4. Haaranalyse 14 Tage vorziehen, man hat dann nicht ganz 1Jahr die Abstinenz abgedeckt, oder ist das schädlich gegenüber dem Gutachter? Dies auch im Hinblick um den MPU Termin besser planen zu können.

Grüße nobby
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Ich denke mal, an zwei Wochen wird es nicht scheitern...
Es gäbe aber sicher die Möglichkeit, die letzte Haaranalyse am Tag der MPU durchführen zu lassen (vorher mit dem MPI abklären).
 

nobby

Erfahrener Benutzer
Hallo Nancy,

werden beim Psychologen andere Fragen gestellt, wenn man eine doppelte Fragestellung bekommt zur MPU, Alkohol und Straftaten wegen erhöhtem Aggressionspotential?

LG
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo nobby,

ja, der Gutachter wird dir mit Sicherheit etwas "mehr auf den Zahn fühlen" als es bei einer "einfachen" Fragestellung wegen Alk. der Fall wäre.

Sorry, hatte deine vorherigen Beiträge i-wie überlesen.

Im ärtzlichen Gutachten hätte ja nur meine aktuelle Situation betrachtet werden dürfen und keine Exploration meines früheren Trinkverhaltens, ich gab auch an seit Juni 2018 nichts mehr zu trinken..., dennoch steht im Gutachten Alkoholmissbrauch.
Gerade in einem äG geht es um das frühere und heutige (Trink)verhalten, eine MPU ist auf die Zukunft ausgerichtet. Das du Alk.missbrauch betrieben hast steht doch eher außer Frage, oder nicht?
Kann man da im nachhinein noch etwas machen und die Ärztin der MPI nochmals anschreiben und etwas bewirken
Nein, im nachhinein ist der Drops gelutscht...

Was genau hat die FSSt. denn jetzt bei dir angeordnet?
 

nobby

Erfahrener Benutzer
Hallo Nancy,

nachdem ich die 12 Monate AB bis November 2019 nachweisen muss, habe ich noch keine Anordnung von der Führerscheinstelle. Den Neuantrag habe ich im Juni gestellt,
deshalb hänge ich etwas in der Luft wie genau die Fragestellung aussehen wird.
Im ÄG würde der psychische Teil mit abgehandelt, wegen meiner bipolare Störung, die Auflage lautet in 2 Jahren halbjährlich und in weiteren 2 Jahren jährlich ist die Symptomfreiheit nachzuweisen. Ich hoffe nicht, das ich dann nochmals für die MPU eine dreifache Fragestellung bekomme (Alkohol, Agressionspotential, Psyche).

LG
 

nobby

Erfahrener Benutzer
Mit welchen Fragen bei erhöhtem Aggressionspotential muss ich denn rechnen, auch wenn sie nur verbal gegen Polizisten war?

Übrings gute Besserung nach deinem Krankenhausauenthalt Nancy.
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Danke für deine guten Wünsche, nobby.

Fragen könnten so in der Art ausfallen:

Warum wurden Sie gegenüber den Polizisten aggressiv?
Passiert Ihnen das öfter, dass Sie sich nicht "in der Gewalt" haben?
Sind Sie z.B. Familienangehörigen, Arbeitskollegen gegenüber manchmal ausfallend?
Neigen Sie auch zu Handgreiflichkeiten?
Erhöht sich Ihre Aggressivität wenn Sie Alkohol trinken?
Wie wollen Sie künftig mit Ihrer "Wut" umgehen?
Welche Gegenmaßnahmen haben Sie getroffen, damit Sie andere nicht mehr verbal angreifen?
 
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