Mein Weg durch die MPU (Maria's Thread)

Nancy

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Hallo Maria,

danke für deine liebe Antwort. Wir freuen uns natürlich wenn du uns erhalten bleibst und du kannst dich auch sehr gerne mal zu Wort melden bei den anderen Usern, über Unterstützung freuen wir uns immer...:smiley22:

Und ich hab auch gelesen, das es als so Treffen gibt. Wenn das so stimmt und ich das richtig gelesen hatte, dann würde ich mich riesig freuen, Dich ( euch ) mal persönlich kennenzulernen.

Sollte es mal wieder ein Treffen geben, wäre es toll wenn du dabei wärst.:smiley138:
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
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Wenn auch etwas spät, aber von mir gibts auch noch ....

.... meinen herzlichen Glückwunsch !!!


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:smiley711::smiley711::smiley711:
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admin

Administrator und MPU Profi
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Administrator
Hallo Maria, :smiley138:
herzlichen Glückwunsch!!

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Das Forum bedankt sich für die großzügige Spende! :hand0025:
 

Maria

Benutzer
Hallo Nancy, Max oder jemand der sich da auch damit auskennt,

ich hab eine Frage wegen einem Bekannten aus der Selbsthilfegruppe, er weiß nicht dass ich mich hier erkundige. Es geht darum dass er Therapie machte und die hatte er im März diesen Jahres beendet. Nun hat er eine Empfehlung bekommen seine MPU in einem halben Jahr nach Therapie zu machen, das heißt, er hat vor sie im September, Oktober zu machen. Ach genau und es ging um Alkohol, er hatte 2,2 Promille. Ich sagte dass er da durchfliegt, da er mindestens ein Jahr nach der Therapie Abstinenznachweise bringen muss, und ich wollte mich jetzt bei euch erkundigen, da ihr euch damit auskennt und immer auf dem neuesten Stand seit, will ihm da auch nichts falsches erzählen, da ich weiß wie schlimm diese Zeit. Und man will immer das beste sich raus ziehen, was aber nichts bringt. Ich würde mich sehr freuen, wenn ihr mir die Frage beantworten könntet...

Liebe Grüße Maria :smiley22:
 

Nancy

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Hallo Maria,

das kann nicht so einfach beantwortet werden, da dies immer auf die individuelle Geschichte ankommt, mitunter können 6 Monate reichen...

Aus den Beurteilungskriterien (habe mal das Wichtigste fett markiert):

Kriterium A 1.3 N -- Es besteht nachvollziehbar eine anhaltende Abstinenz von Alkohol, die über einen ausreichenden Zeitraum aufrechterhalten wird. Dies wird mit medizinischen Verlaufsbefunden belegt.


1. Der Klient verzichtet bei vorliegender Alkoholabhängigkeit mindestens seit einem Jahr konsequent auf den Konsum von Alkohol.

2. Der Klient konsumiert keine sog. alkoholfreien Getränke mit geringen Mengen an Alkoholgehalt (alkoholfreies Bier, Leichtbier, alkoholfreier Wein oder Sekt). Er verzichtet auch konsequent auf den Konsum alkoholhaltiger Speisen (Eis mit Likör, Alkoholpralinen, Rumtorte etc.).

3. Die Abstinenzangaben werden durch Urinkontrollen und/oder Haaranalysen auf den Abstinenzmarker Ethylglucuronid, deren Durchführungsbedingungen den Kriterien der Hypothese CfU entsprechen, dokumentiert (in der Regel sechs Urinuntersuchungen im Verlauf von 12 Monaten vor der Begutachtung).
Seit der letzten durchgeführten Kontrolle vor der Untersuchung liegt kein längerer, nicht plausibel erklärter Zeitraum ohne Abstinenzkontrollen vor. Bei der Durchführung von Haaranalysen wurde berücksichtigt, dass EtG im Haar maximal 3 Monate ausreichend sicher nachgewiesen werden kann.

4. Ergänzend oder alternativ liegen eine hinreichend geschlossenen Reihe von Bestimmungen von Labor-Alkoholmarkern vor, die erhöhte Befundwerte aus einer Trinkphase ausweisen (Beleg für individuelle Sensitivität) und die sich normalisiert haben (z. B. GGT, GPT, CDT). Dies ist durch eine hinreichend regelmäßige Kontrolle der Laborbefunde dokumentiert, die keine Lücken aufweist, die länger als zwei Monate sind.

5. Auch nach einer dokumentierten einjährigen Abstinenz liegt seit der letzten durchgeführten Kontrolle vor der Untersuchung kein längerer, nicht plausibler Zeitraum ohne Abstinenzkontrollen vor.


6. Auch ein plausibel begründeter Zeitraum ohne Abstinenzkontrollen nach einer zuvor dokumentierten einjährigen Abstinenz beträgt in der Regel nicht mehr als 4 Monate.


7. Liegt ein einjähriger Abstinenzbeleg aus einem länger als 4 Monate zuruckliegenden Zeitraum vor, kann die aktuelle Aufrechterhaltung der Abstinenz nicht nur plausibel dargelegt werden, sondern Wird zusatzlich durch eine aktuelle, wenn auch einen kürzeren Zeitraum überblickende Bestätigung der Abstinenz (Urinanalyse mit 3 Kontrollen in 4 Monaten oder eine Haaranalyse eines 3 cm langen Segments) nachvollziehbar gemacht.

8. Früher bekannte alkoholtoxische Körperschädigungen haben sich zurückgebildet (Normalbefund oder Rückbildungsstadium (Narbe) ohne akute toxische Einflüsse).

9. Der Klient weist bei der medizinischen Untersuchung keine Befunde auf, die für Alkoholkonsum in jüngster Vergangenheit sprechen.
(1) Verschiedene der erhobenen Befunde erhärten in der Zusammenschau als "Mosaik" den Verdacht auf Alkoholmissbrauch
(2) Beim Klienten ist am Untersuchungstag Alkoholgeruch in der Atemluft auffällig und es ist bei einer daraufhin veranlassten Atemalkoholkontrolle (oder Blutprobe) Alkohol nachweisbar.

10. Werden für eine aktuelle Erhöhung der Laborparameter andere Ursachen als Alkoholmissbrauch angeführt, konnte das Bestehen einer Alkoholabstinenz durch mehrfache, unregelmäßig und kurzfristig anberaumte Kontrolluntersuchungen des Urins auf Ethylglucuronid glaubhaft gemacht werden.

11. Der Klient hat nach Abschluss der stationären oder ambulanten Entwöhnungstherapie ein Jahr Abstinenz eingehalten.


12. Kann bei besonders günstig gelagerten Umständen (z. B. sehr kurze Phase der Abhängigkeit ohne weit reichende Störung der sozialen Bezüge und ohne wesentliche Persönlichkeitsveränderungen mit intrinsischer Therapiemotivation) bereits vor Ablauf von einem Jahr nach Beendigung der Therapie von einer stabilen Abstinenz ausgegangen werden, besteht sie trotzdem seit bereits mind. einem halben Jahr.


13. Lag vor einer suchttherapeutischen Maßnahme bereits ein längerer Zeitraum mit einer nachvollziehbaren Abstinenz, so beträgt die alkoholabstinente Zeit nach Abschluss der therapeutischen Maßnahme mindestens noch 6 Monate. Der gesamte Zeitraum des Alkoholverzichts (incl. Therapiephase) ist in der Regel nennenswert länger als ein Jahr, keinesfalls jedoch kürzer als 12 Monate.


14. Hat der Klient eine ambulante Langzeitmaßnahme durchgeführt, die i. d. R. neben dem Ziel der Entwöhnung auch die Unterstützung der Reintegration und der Stabilisierung neuer Verhaltensgewohnheiten verfolgt (Nachsorgecharakter), so ist der Zeitraum der nachvollziehbaren Abstinenz insgesamt (incl. des Zeitraums der ambulanten Therapie) nennenswert länger als ein Jahr. Davon liegen mind. 12 Monate im Zeitraum seit Beginn der Therapie.

15. liegt der letzte bekannte Alkoholkonsum bereits viele Jahre zurück, ist die alkoholabstinente Lebensweise aus den übrigen Befunden nachvollziehbar abzuleiten und wird durch stabilisierende Veränderungen gestützt, so liegen Belege für die Alkoholabstinenz noch mindestens für 6 Monate vor der Begutachtung vor.

16. Hält der Klient Alkoholabstinenz ohne vorherige therapeutische Aufarbeitung der persönlichen Ursachen, die zur Entwicklung der Alkoholabhängigkeit geführt haben ein, liegt ein dem Problem angemessener - in der Regel nennenswert länger als ein Jahr währender - nachvollziehbar dokumentierter Stabilisierungszeitraum vor.

17. Wurde die Einhaltung der Abstinenz anfangs (i. d . R. bis zu 6 Monaten) durch eine Medikation zur Verminderung des "Suchtdrucks" unterstützt (Acamprosat, Campral ), so beträgt die Dauer der Alkoholabstinenz ohne medikamentöse Unterstützung danach noch mindestens 6 Monate.

18. Sofern die medikamentöse Unterstützung der Abstinenz langfristig angelegt ist (12-24 Monate), finden sich keine Hinweise auf fehlende Compliance. Kann die Aufrechterhaltung der Abstinenz zum Untersuchungszeitpunkt bereits angenommen werden, ist aufgrund der veränderten Bedingungen nach Absetzen der Medikation eine Nachuntersuchung erforderlich.

19 Der Klient kann Angaben zum Zeitpunkt und den Umständen des Abstinenzentschlusses machen.

20. Der Klient kann körperliche, seelische und /oder soziale Veränderungen zu Beginn und im Verlauf der Abstinenz beschreiben.

Quelle: Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung - Beurteilungskriterien - 3. Auflage / Kriterium A 1.3 N / Seiten 126, 127, 128
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
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Administrator
Auf meine Art und Erkenntnis ( vielleicht auch einfach erklärt) ...

Wie lang muss ein Abstinenznachweis bei Alkoholabhängigkeit für eine MPU sein:


- nach Abschluss einer stationäre oder ambulanten Entwöhnung 1 Jahr.
- bei längerer Abstinenz vor einer suchttherapeutischer Maßnahme – anschließend noch mindestens 6 Monate Abstinenz – die Gesamtdauer der Abstinenz „(incl. Therapiephase)“ ist in der Regel nennenswert länger als 1 Jahr – nie unter 1 Jahr
- bei einer ambulanten Langzeitmaßnahme muss der Zeitraum der nachgewiesenen Abstinenz (z. B. durch Etg) – incl. ambulante Therapie – nennenswert länger
als 1 Jahr sein
- wurde keine Therapie durchgeführt, muss die Abstinenz nennenswert länger
als 1 Jahr sein
 

Maria

Benutzer
Vielen Dank Nancy und Max,

das werde ich ihm Donnerstag in der Gruppe sagen und gleich paar Zeilen raus schreiben und ihm zeigen. Vielleicht schaut er selbst mal hier ins Forum. Denke das wäre das sinnvollste.

LG Maria
 

Max

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Teammitglied
Administrator
Vielleicht schaut er selbst mal hier ins Forum. Denke das wäre das sinnvollste.
Ich halte es stets für sinnvoll, wenn die Betroffenen sich selbst um ihre Angelegenheiten kümmern. :zwinker0004:
 

Maria

Benutzer
Ich halte es stets für sinnvoll, wenn die Betroffenen sich selbst um ihre Angelegenheiten kümmern.

Ja da gebe ich Dir recht, ist auch meine Meinung, aber wollte mich ja erkundigen, damit ich ihm da nichts falsches erzähle. Ich sag ihm Morgen jedenfalls bescheid, dann kann er selbst entscheiden, wie er es macht...

LG Maria
 

Angelia

Neuer Benutzer
Ja da gebe ich Dir recht, ist auch meine Meinung, aber wollte mich ja erkundigen, damit ich ihm da nichts falsches erzähle. Ich sag ihm Morgen jedenfalls bescheid, dann kann er selbst entscheiden, wie er es macht...

LG Maria

Hallo!
Ich bin neu hier und habe gerade Deine Geschichte gelesen und bin echt mit Deinen Kräften begeistert.. Mach so weiter! Ich wünsche Dir auch viel Erfolg und bin sicher, dass Dein Leben bald wirklich Glücklich wird
:a055:
 

Cethegar

Benutzer
Ja SAPPERLOT!!!!!!!


Isch war zu lang nicht ier. Liebe Maria, ich möchte mich, wenn auch sehr spät, den Glückwünschen anschliessen!
Viel Spaß beim :smiley4048:

Toll das Du es geschafft hast.

Alles Gute!

Edit.: Cethegar noch immer rigoros abstinet (2,5 Jahre) und noch immer davon absolut überzeugt. Natürlich noch mit Lappen. ;-)

Herzliche Grüße an Nancy & Max
 
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