MPU wg. Fahrlässiger Körperverletzung

Dermitdembart

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Hallo zusammen,

Am 08.09.2018 verursachte ich mit meinem Motorrad nach einem Überholvorgang einen Unfall mit einem Sachschaden von 27.000 Euro und einer leichtverletzten Motorradfahrerin (Gott sei Dank, dass hätte auch anders ausgehen können).

Die Staatsanwaltschaft hat mir nun einen Strafbefehl über 12 Monate Entzug der Fahrerlaubnis und eine Geldstrafe über 60 Tagessätze ausgestellt, da (was ich dummerweise übersah) an besagter Stelle des Unfalls Überholverbot herrschte (Keine durchgezogene Linie, hab das Schild einfach nicht wahrgenommen.)
Vorwurf ist fahrlässige Körperverletzung und Gefährdung des Straßenverkehrs.

Das Urteil ist seit Freitag rechtskräftig und nun stellt sich mir folgende Frage:

Ich bin ein sonst unbescholtener Bürger, hab keine Vorstrafen, keine Eintragungen im Fahreignungsregister und bin auch sonst weder privat noch im Straßenverkehr in meinen 7 Jahren Führerscheinbesitz aufgefallen. Vor rund 6 Jahren hatte ich mal einen Punkt wegen zu schnellen Fahrens, innerorts 21km/h zu viel, dieser ist selbstverständlich inzwischen verjährt.
Lange Rede, kurzer Sinn:

Wird mich eine MPU erwarten?
Und wenn ja, wie läuft das ab. Ich bereue die ganze Sache zutiefst und schäme mich auch dafür, noch am Unfallort habe ich mich bei der Hauptbeteiligten Fahrerin, der ich hinten rein gefahren bin, entschuldigt.
Mir ist das zutiefst zuwider und ich habe das nicht vorsätzlich gemacht, es war ein übersehenes Verbotsschild (mir ist inzwischen natürlich auch klar, weswegen dort Überholverbot herrscht) kombiniert mit einem Fahrfehler (beim wieder einscheren habe ich die Geschwindigkeit des vorausfahrenden Verkehrs falsch eingeschätzt, konnte nicht meine Geschwindigkeit nicht mehr rechtzeitig regulieren und bin einer anderen Motorradfahrerin mit meinem Motorrad hintenrein gefahren.)

Wie versichere ich bei dieser Ausgangslage in einer möglichen MPU, dass sich das nicht wiederholen wird?

MfG

Der mit dem Bart.

Geändert: Fahrverbot =/= Fahrerlaubnisentzug
 
Zuletzt bearbeitet:

Nancy

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M.E. ist hierbei nicht mit einer MPU zu rechnen, genauer kann dir das aber nur deine FSSt. sagen wenn du deine FE neu beantragst...
 
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