Das ist alles in der Akte drin
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- Auszüge aus dem Verkehrszentralregister (Punkte)
Immer dann wenn sich was tut (Antrag auf Wiederteilung nach Entzug, Erweiterung…) wird von der Führerscheinstelle ein aktueller Auszug angefordert. So kann es passieren, das mehrere, auch ältere mit längst verjährten Delikten in Ihrer Akte ist.- BZR-Auszug (Führungszeugnis) Belegart O. Wie beim Verkehrszentralregister, immer wenn sich was tut (s.o.) wird ein aktuelles Führungszeugnis angefordert.
Achtung! Im Führungszeugnis für den privaten Gebrauch werden Delikte mit einer Strafe von weniger als 90 Tagessätzen nicht aufgeführt. Diese Beschränkung gilt für die Führerscheinstelle nicht, da steht alles drin.- Polizeiliches Führungszeugnis
Hier werden i.d.R. alle in den letzten 4 Jahren gelaufenen Verfahren und Ermittlungsverfahren (auch wenn diese eingestellt wurden) aufgeführt. Manchmal „landen“ dann auch Vernehmungsprotokolle (z.B. in Zusammenhang mit Drogenbesitz oder bei Gewaltdelikten wie Körperverletzung..) in der Führerscheinakte.- Strafbefehle, Gerichtsurteile, Widerspruchsverfahren
Vor allem wenn sie in Zusammenhang mit dem Führerschein oder Drogen stehen. Aber auch bei Aggressionsdelikten (Körperverletzung, häusliche Gewalt.. ) sind i.d.R die Strafbefehle, Urteile und der Schriftverkehr von Widersprüchen (Anwaltsschreiben, Antworten der Behörde..) in der Führerscheinakte.