Hallo und Guten Tag,
zu meiner Person ich bin Baujahr 1988. Im Jahr 2008 wurde ich im Mai nach einer Party angehalten und es wurde eine Blutprobe entnommen, ich erhielt 1 Monat Fahrverbot. Dann wurde ich von der Führerscheinstelle aufgefordert eine MPU zu machen (das war im Oktober 2008) die ich auch blauäugig besucht habe ohne wirkliche Vorbereitung. Der Ausgang ist klar, daraufhin wurde mir der Führerschein entzogen (Januar 2009). Im Jahr 2011 hab ich von mir aus nach einem halbjährlichen Abstinenznachweis und Gesprächen mit einem Psychologen der Diakonie einen neuen Versuch gestartet.
Leider war auch das nicht erfolgreich.
Da ich mich nicht weiter finanziell belasten wollte hab ich den Kopf in den Sand gesteckt und bin seitdem ohne Führerschein.
Mir ist aber bewusst das ich den Führerschein durchaus auch ohne MPU wieder erlangen kann und zwar sobald die ganze Tat verjährt ist. Das sind nach meinen Informationen 10 Jahre. Jetzt zu meiner Frage. Da die eigentliche Tat im Mai 2008 war sollte dies ja nun längst verjährt sein aber gibt es mit dem Versuch der Wiedererteilung des Führerscheins meinerseits im September 2011 da irgendwelche Probleme?
Ich hoffe mir kann da jemand helfen, ich bedanke mich recht herzlich im vorraus.
MfG
zu meiner Person ich bin Baujahr 1988. Im Jahr 2008 wurde ich im Mai nach einer Party angehalten und es wurde eine Blutprobe entnommen, ich erhielt 1 Monat Fahrverbot. Dann wurde ich von der Führerscheinstelle aufgefordert eine MPU zu machen (das war im Oktober 2008) die ich auch blauäugig besucht habe ohne wirkliche Vorbereitung. Der Ausgang ist klar, daraufhin wurde mir der Führerschein entzogen (Januar 2009). Im Jahr 2011 hab ich von mir aus nach einem halbjährlichen Abstinenznachweis und Gesprächen mit einem Psychologen der Diakonie einen neuen Versuch gestartet.
Leider war auch das nicht erfolgreich.
Da ich mich nicht weiter finanziell belasten wollte hab ich den Kopf in den Sand gesteckt und bin seitdem ohne Führerschein.
Mir ist aber bewusst das ich den Führerschein durchaus auch ohne MPU wieder erlangen kann und zwar sobald die ganze Tat verjährt ist. Das sind nach meinen Informationen 10 Jahre. Jetzt zu meiner Frage. Da die eigentliche Tat im Mai 2008 war sollte dies ja nun längst verjährt sein aber gibt es mit dem Versuch der Wiedererteilung des Führerscheins meinerseits im September 2011 da irgendwelche Probleme?
Ich hoffe mir kann da jemand helfen, ich bedanke mich recht herzlich im vorraus.
MfG