Trunkenheitsfahrt 1,82% BAK

Chris986

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Guten Abend zusammen,

bin schon etwas länger am mitlesen und möchte gerne mal Eure Meinung zu meinem Vorfall hören.

FB Alkohol

Zur Person
Geschlecht: männlich
Größe: 183cm
Gewicht: 83kg
Alter: 33

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 27.03.2009
BAK: 1,82
Trinkbeginn: ca. 17:00
Trinkende: ca. 00:00
Uhrzeit der Blutabnahme: ca. 1 Uhr (mir fehlen noch meine Unterlagen, sollten nächste Woche da sein)

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: Nein
Strafbefehl schon bekommen: Ja
Dauer der Sperrfrist: 6 Monate

Führerschein
Hab ich noch: Nein
Hab ich abgegeben: Nein
Hab ich neu beantragt: Nein
Habe noch keinen gemacht: Nein

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Nein, nächste Woche
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: Ja
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt): unbekannt

Bundesland: Hessen


Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: 1-2 x monatlich 2x0,3L Bier oder auch Colabier.
Ich lebe abstinent seit: Nein

Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: Nein
Urinscreening ja/nein: Nein
Keinen Plan?:

Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: Nein

Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: Nein
Selbsthilfegruppe (SHG): Nein
Psychologe/Verkehrspsychologe: Nein
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: Nein
Ambulante/stationäre Therapie: Nein
Keine Ahnung:

MPU
Datum: noch unbekannt
Welche Stelle (MPI): unbekannt
Schon bezahlt?: Nein
Schon eine MPU gehabt? Nein
Wer hat das Gutachten gesehen?: existiert keins
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?: existiert nicht

Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten: Nein


Der Vorfall:

Auf einem Geburtstag mit anschließendem Disco Besuch, fuhr ich in der Probezeit mit meinem damaligen Kumpel gegen 0:00 Uhr vom Discotheken Parkplatz. Nach ca. 300m fand bereits die Kontrolle statt. Atemalkoholkonzentartion ergab 1,76 od 1,73 ( leider hab ich einen Teil der Unterlagen verlegt, eine Kopie ist bereits beantragt), BAK lag bei 1,82%. Das Urteil lautete 6 Monate Sperre und 40 Tagessätze a 15€.

Zwei Wochen nach der Fahrt musste ich den Grundwehrdienst (verlängert auf 15 Monate) ableisten, habe parallel meine mittlere Reife nachgeholt, im Anschluss aus finanziellen Gründen die Strafe über gemeinnützige Arbeit in Vollzeit abgeleistet.
Im Januar 2011 begann ich dann ein Praktikum in einem Elektronikunternehmen, worauf mir Juni 2011 eine Ausbildung zum Elektroniker angeboten wurde, welche ich im Februar 2015 erfolgreich beendet habe. Kurz darauf folgte dann noch die Technikerausbildung, die ebenfalls 2017 erfolgreich abgeschlossen wurde.
Das alles falls Fragen aufkommen sollten wieso ich 10 Jahre auf den Führerschein verzichtet habe, schlichtweg aus finanziellen Gründen.
Da ich mich jetzt aber gerne für den Aussendienst bewerben möchte, ist eine Fahrerlaubnis zwingend nötig.

Nun zu meiner eigentlichen Frage bzw. Problematik. August 2008, also noch bevor ich eine Fahrerlaubnis besessen habe, hatte ich eine Hausdurchsuchung wegen unerlaubten Cannabisanbau. Mein Vater zeigte mich gemeinsam mit meinem Bruder an, obwohl mein Bruder selber konsumierte - es war eine Art Racheakt.
Gefunden wurde eigentlich nichts, heute ist man schlauer, damals habe ich leider alles bei der Vernehmung zugegeben.
Soweit so gut, nichts mehr mit Cannabis am Hut gehabt und ca. 1,5 Monate später mit dem Führerschein begonnen und später auch bestanden. Da die Trunkenheitsfahrt allerdings Ende April 2009 war und das Verfahren aus 2008"wegen Anbau noch am Laufen war, wurden August 2009 beiden Fälle zusammengeführt und es ist nur zu einem Urteil gekommen (Anbau 50 Tagessätze)

Was könnte mich erwarten? MPU wegen Alkohol ist klar, aber auch wegen Cannabis? Zum Tatzeitpunkt der Trunkenheitsfahrt hatte ich kein THC mehr im Blut, da der letzte Konsum bereits mehrere Monate zurück lag. Auch wurde mir keine Fahrt unter THC Einfluss vorgeworfen.

Falls relevant: Keine Vorfälle mehr seit der Trunkenheitsfahrt. Keine Eintragungen im großen Führungszeugnis, ich wurde erst vor kurzem auf Luftsicherheit überprüft. Im Auszug vom KBA steht ebenfalls nur die Alkoholfahrt.


Ich danke Euch im Voraus!

LG
Chris
 
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Chris986

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Kleiner Fehler, aber ich kann den Beitrag komischerweise nicht mehr bearbeiten.

Führerschein
Hab ich noch: Nein
Hab ich abgegeben: Ja - nach §111 am Tag der Fahrt
Hab ich neu beantragt: Nein
Habe noch keinen gemacht: Nein
 

Nancy

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Hallo Chris,

willkommen im Forum :smiley138:

Zunächst hierzu:

Kleiner Fehler, aber ich kann den Beitrag komischerweise nicht mehr bearbeiten.
MW kann der Beitrag nur 15 bis max. 30 Minuten nach dem Einstellen bearbeitet werden...
Was könnte mich erwarten? MPU wegen Alkohol ist klar, aber auch wegen Cannabis? Zum Tatzeitpunkt der Trunkenheitsfahrt hatte ich kein THC mehr im Blut, da der letzte Konsum bereits mehrere Monate zurück lag. Auch wurde mir keine Fahrt unter THC Einfluss vorgeworfen.
M.E. kommt da gar nichts auf dich zu da die Sache getilgt sein müsste, zumal im FAER-Auszug auch nichts steht
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Trotzdem mal eine Rückfrage:

Gefunden wurde eigentlich nichts, heute ist man schlauer, damals habe ich leider alles bei der Vernehmung zugegeben.

Was genau hattest du denn zugegeben? "Nur", den Anbau, oder auch evtl. regelmäßigen Konsum?

Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Nein, nächste Woche

Hast du da einen festen Termin?
Bin gespannt was in der Akte stehen wird.
 

Chris986

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Hallo Nancy,

Danke für Deine Antwort. Ich weiß leider nicht wie man zitiert.

1. Danke für die Info, dass wusste ich nicht.

2. Bezüglich Tilgung, wäre das nicht nur der Fall wenn beide Straftaten getrennt voneinander verurteilt worden wären? Sie sind zwar im Abstand von ca 8 Monaten begangen worden, wurden dennoch zu einem Urteil zusammengefasst.

3. Ich bin mir nicht mehr 100% sicher, aber ich sagte glaube Eigengebrauch. Da mein Vater und mein Bruder auch einen Kollegen von mir mit reingezogen haben, wurde mir in 12 Fällen (a2-5g) der unerlaubte Erwerb (auch selbst zugegeben) vorgeworfen und der wurde mit 5 Tagessätzen verurteilt (wir haben quasi untereinander getauscht).

4. Ich habe nach längerem hin und her einen Anwalt beauftragt. Bin 2015 nach NRW gezogen und die alte Behörde meinte das die Akte übermittelt wurde, dem ist aber nicht so gewesen. Laut Anwalt sollte sie ihm spätestens nächste Woche vorliegen.
 
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Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
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Administrator
Hi Chris,
Hallo Nancy,

Danke für Deine Antwort. Ich weiß leider nicht wie man zitiert.
schau mal bitte hier: Beiträge zitieren
2. Bezüglich Tilgung, wäre das nicht nur der Fall wenn beide Straftaten getrennt voneinander verurteilt worden wären? Sie sind zwar im Abstand von ca 8 Monaten begangen worden, wurden dennoch zu einem Urteil zusammengefasst.
Da könntest du natürlich recht haben. Leider sind die § nicht gerade mein Spezialgebiet...
Was sagt denn dein Anwalt? Der müsste es doch genau wissen.
3. Ich bin mir nicht mehr 100% sicher, aber ich sagte glaube Eigengebrauch. Da mein Vater und mein Bruder auch einen Kollegen von mir mit reingezogen haben, wurde mir in 12 Fällen (a2-5g) der unerlaubte Erwerb (auch selbst zugegeben) vorgeworfen und der wurde mit 5 Tagessätzen verurteilt (wir haben quasi untereinander getauscht).
Hm, das könnte dann natürlich schon für einen regelmäßigen Konsum ausreichen. Gesetzt den Fall es ist noch verwertbar, besteht dann die Gefahr eines fachärztlichen Gutachtens bzgl. des Cannabis..
4. Ich habe nach längerem hin und her einen Anwalt beauftragt. Bin 2015 nach NRW gezogen und die alte Behörde meinte das die Akte übermittelt wurde, dem ist aber nicht so gewesen. Laut Anwalt sollte sie ihm spätestens nächste Woche vorliegen.
Dann müssen wir wohl erstmal abwarten was darin enthalten ist...
 

Chris986

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Da könntest du natürlich recht haben. Leider sind die § nicht gerade mein Spezialgebiet...
Was sagt denn dein Anwalt? Der müsste es doch genau wissen.

Der Anwalt wurde bisher nur beauftragt mir die Akteneinsicht zu ermöglichen, in der Hoffnung das dadurch auch die Akten Übermittlung etwas zügiger von statten geht.

Hm, das könnte dann natürlich schon für einen regelmäßigen Konsum ausreichen. Gesetzt den Fall es ist noch verwertbar, besteht dann die Gefahr eines fachärztlichen Gutachtens bzgl. des Cannabis..

Ich konsumiere gelegentlich am Wochenende. Das kommt nicht unbedingt jeden Monat vor, aber es können schon mal z.B 2 in Folge sein. Es geht mir auch um den Antrag. Damit ich noch genug Zeit habe mich auf die MPU und KT vorzubereiten, habe ich geplant diesen in 6-8 Wochen zu stellen. Bei uns kommen noch ca. 6 Wochen Bearbeitungszeit drauf.
Sollte man mich auf THC testen, sollte ich denke noch etwas warten? 3 Monate?

Dann müssen wir wohl erstmal abwarten was darin enthalten ist...

Ich denke das ist das sinnvollste. Dachte man könnte ggf. schon etwas mehr sagen.
 
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Chris986

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Abend Zusammen,

ich hätte noch eine kurze Frage. Es heißt immer 10 Jahre Tilgungsfrist der Führerscheinakte. Bedeutet das, dass auch das Urteil der TF verschwindet und somit nur noch FAER, Blutwerte und BZR Auszug für die MPU zur Verfügung stehen?
Oder bleibt das Urteil (15 Jahre) bis zur Tilgung der TF in der Akte?

Danke.
 
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