Soll ich in Berufung gehen?

Marco26

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Hallo Zusammen, ich weiß nicht ob meine Frage überhaupt hier hergehört, da ich aber ein wenig verzweifelt bin hoffe ich auf konstruktive Antworten.

Ich wurde mit einem Blutalkoholwert von 1,17 Promille beim Autofahren erwischt und musste den Führerschein abgeben.
Stand der Strafe wäre jetzt bei 10 Monate langem Entzug der Fahrerlaubnis, 700 Euro Strafe und natürlich MPU.

Da mein Wert nur 0,08 Promille über der Grenze liegt und ich in meinem Leben noch nie etwas mit der Polizei oder ähnlichem zu tun hatte, Frage ich mich ob vorallem die 10 Monate gerechtfertigt sind?
Weiß jemand welche Chancen man bei Berufung hat um zumindest auf die Mindeststrafe von 6 Monaten zu kommen?

Ach ja zu mir, ich bin 19 Jahre alt.
Ich hoffe auf Antworten MFG Marci
 

ChangeZ

Benutzer
Hallo willkommen hier
Mal kurz nachfragen.

Warum musst du natürlich MPU machen?

Es ist halt so Einspruch ohne Anwalt ist halt so ne Sache. Was erhoffst du dir bei der Gerichtsverhandlung zu sagen das denk Richter dazu stimmt das du weniger bekommst?

Mit Anwalt kannst du von Mehrkosten ab 700 aufwärts rechnen
 

Marco26

Neuer Benutzer
Naja ich erhoffe mir eben, mit Hilfe eines Anwalts, die Strafe auf das Minimum zu reduzieren. Also auf 6 Monate Fahrentzug. Da ich, wie gesagt, unbelasteter Ersttäter bin, denke ich dass die Chancen dafür doch nicht so schlecht stehen können oder?

Die Höhe der Geldstrafe ist für mich nebensächlich nur die Dauer des Entzugs zählt für mich.
 

Falo

Stamm-User
Die 6 Monate Mindeststrafe bekommt man selbst bei einer Fahrrad TF nicht hin mit dem Auto keine Chance.

Du bist bei 10 Monaten schon wirklich im untersten realistischen Bereich ich glaube nicht das du da noch runterkommst.

Bei der Strafhöhe müßte man wissen wieviele Tagessätze du bekommen hast normal würde ich von 30-40 ausgehen.
Die Tagessatzhöhe sollte 1/30 des Monatsnettoeinkommen betragen.


Was durchaus klappen kann ist das Thema Sperrfristverkürzung nur das ist in jeden Bundesland komplett ander geregelt da must du selber mal recherchieren wie das in deinen Bundesland gehandhabt wird.
Aber in der Regel bedeute das das du dafür aber Zeit und Geld investieren muß.
 

Falo

Stamm-User
Das wir uns richtig verstehen :
Die 10 Monate sind die gesamt Zeit ab dem Tag der TF, oder ist das das was im Urteil/Strafbefehl steht , was bedeutet das die gesamtzeit ja länger ist.
 
A

arcr11

Gast
Eines wurde hier scheinbar übersehen und das erklärt so einiges : der Nutzer ist grade 19 Jahre alt.
Heißt das er mit ziemlicher Sicherheit in der Probezeit ist ( was lustigerweise gar nicht erwähnt wird). Ergo liegt hier ein A Verstoß vor, was weiterhin die verlängerte Probezeit auf 4 Jahre nach sich zieht.

Das wären dann in dem Fall 3 Punkte, Entziehung der fe, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe .

Sollte er also in der Probezeit sein, ist jegliche Diskussion darum hinfällig. 0.0‰ Grenze für fahranfänger.
Und als solcher mit einer Aussage zu kommen, das man ja "nur" 0.08 drüber ist, finde ich schon hart an der Grenze.

Die Strafe scheint gerechtfertigt und ich glaube kaum, daß hier irgendeine Chance besteht, eine Verkürzung zu erreichen oder sonst was.
 
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A

arcr11

Gast
Das wir uns richtig verstehen :
Die 10 Monate sind die gesamt Zeit ab dem Tag der TF, oder ist das das was im Urteil/Strafbefehl steht , was bedeutet das die gesamtzeit ja länger ist.
Im Normalfall gilt dies rückwirkend ab Entzug oder Abgabe der fe. Diese Zeit wird für gewöhnlich angerechnet meine ich.

Ergänzend zum vorigen Post -
Die 0.0‰ gelten natürlich für fahranfänger als auch unter 21 Jahren. Somit spielt die Probezeit in dem Falle eine untergeordnete Rolle.
Da gibt's keine Chance auf milde.
 
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