2te MPU?

Nadi84

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Ach Nadi, i-wie kam mir dein Nickname gleich bekannt vor. Ist das schon so lange her dass du dich im Idiotentestforum auf deine MPU vorbereitet hast? :eek: Wahnsinn, aber wir werden alle nicht jünger...

Freue mich aber dich zu lesen, allerdings weniger wegen dem aktuellen Grund, sondern mehr wegen "der alten Zeiten".

Ich schließe mich übrigens Andi18 an - wenn du wirklich nicht mehr getrunken hast dürfte deine BAK unter 1,6‰ liegen...


Der wird wohl auch vor Anfang nächster Woche noch nicht da sein (evtl. schon am WE), ruf' einfach in ein paar Tagen nochmal an.
Hey Nancy ja das ist schon so lange her und ohne deine Hilfe damals hätte ich das glaub ich nicht geschafft,u nun bin ich wieder hier.

Ich habe wirklich nur das getrunken,aber ich gehe von mehr aus da der AAK ja schon bei 1,57 lag damals war der 1,7 und im Blut 1,8 nun ja ich werde wohl wieder zur Mpu müssen. Ich habe für nächste Woche schon ein Termin bei der sucht Beratung und zu einen VP werde ich auch gehen. Ich hoffe ja das ich noch mit KT durch komme.
 

Nancy

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Erstmal nicht verrückt machen.
Kommt halt auch drauf an wie lange es her war dass du den letzten Alk. getrunken hattest vor dem Pusten - wenn der Zeitraum recht kurz war kann die AAK tatsächlich höher liegen als die BAK...

Suchtberatung und VP sind auf jeden Fall eine gute Entscheidung für den Fall dass eine MPU ansteht....und auch wenn keine MPU nötig wird ist es nie falsch sich mit seinem Alk.konsum auseinander zu setzen :)
 

Nadi84

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Erstmal nicht verrückt machen.
Kommt halt auch drauf an wie lange es her war dass du den letzten Alk. getrunken hattest vor dem Pusten - wenn der Zeitraum recht kurz war kann die AAK tatsächlich höher liegen als die BAK...

Suchtberatung und VP sind auf jeden Fall eine gute Entscheidung für den Fall dass eine MPU ansteht....und auch wenn keine MPU nötig wird ist es nie falsch sich mit seinem Alk.konsum auseinander zu setzen :)
Ich bin mir nicht mehr ganz sicher aber dazwischen lagen vllt 30min aber wie gesagt keine ahnung...

Auf jeden Fall werde ich mich damit auseinandersetzen denn falls ich wirklich mal Glück habe und doch nicht zur MPU MUSS werde ich bestimmt nicht nochmal sowas unverantwortliches tun glaub mal. Ich plane jetzt wenn ich mal wieder was trinke alles genau wie damals und wenn ich irgendwo eingeladen bin fahr ich gleich mitn Taxi oder Bahn oder sonst was dahin.
 

Nancy

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Ich bin mir nicht mehr ganz sicher aber dazwischen lagen vllt 30min
Dann besteht auf jeden Fall Grund zur Hoffnung...
20 Min. soll/muss auf jeden Fall gewartet werden bevor die AAK von der Polizei getestet wird (werden darf), aber immer eingehalten wird das wohl nicht...

Wie gesagt, wir können jetzt erstmal nur abwarten wie hoch die BAK ausfällt, aber ich drücke dir feste die Daumen dass du keine weitere MPU machen musst - und falls doch stehen wir dir hier auf jeden Fall zur Seite :smiley138:
 

Nadi84

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Dann besteht auf jeden Fall Grund zur Hoffnung...
20 Min. soll/muss auf jeden Fall gewartet werden bevor die AAK von der Polizei getestet wird (werden darf), aber immer eingehalten wird das wohl nicht...

Wie gesagt, wir können jetzt erstmal nur abwarten wie hoch die BAK ausfällt, aber ich drücke dir feste die Daumen dass du keine weitere MPU machen musst - und falls doch stehen wir dir hier auf jeden Fall zur Seite :smiley138:
Nancy ich habe gerade den Wert erfragt die Dame wollte mir den genauen Wert nicht nennen da habe ich gefragt ob er über 1,6 ist sagte sie Nein,ich dann 1,5 meinte sie ja aber das tut ja nix zur Sache da sie eine Straftat begangen haben..Ist klar doch ich hatte wirklich mal Glück u der Wert ist 1.5 also müsste ich den nach der Sperrzeit ohne Probleme wieder bekommen oder?
 

Nadi84

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Huhu

Meint ihr ich muss trotzdem zur MPU wegen der Sache aus 2010? Ich glaube ich werde mich trotzdem vorbereiten auf eine MPU sicher ist sicher.
 

Max

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Meint ihr ich muss trotzdem zur MPU wegen der Sache aus 2010?
Ja, bei dir greift noch die alte Tilgungsfrist (10 Jahre Tilgungsfrist + 5 Jahre Überliegefrist) ... damit steht deine alte Straftat noch bis 2025 in der Akte. Deine neue Straftat wird nach Änderung 2014 für 10 Jahre in deiner Akte verweilen.
Somit bist du für die FSST ein Wiederholungstäter und somit für 12 Monate Abstinenzpflichtig.
Die Diskussion, ob 1,5‰ oder 1,6‰, halte ich somit für überflüssig.

Dein MPU-Eintrag wird bei der FSST nach 10 Jahren gelöscht, dies gilt auch für das MPI wo du deine MPU gemacht hast.
 

Nadi84

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Ja, bei dir greift noch die alte Tilgungsfrist (10 Jahre Tilgungsfrist + 5 Jahre Überliegefrist) ... damit steht deine alte Straftat noch bis 2025 in der Akte. Deine neue Straftat wird nach Änderung 2014 für 10 Jahre in deiner Akte verweilen.
Somit bist du für die FSST ein Wiederholungstäter und somit für 12 Monate Abstinenzpflichtig.
Die Diskussion, ob 1,5‰ oder 1,6‰, halte ich somit für überflüssig.

Dein MPU-Eintrag wird bei der FSST nach 10 Jahren gelöscht, dies gilt auch für das MPI wo du deine MPU gemacht hast.
Hmm versteh das gerade nicht wirklich... dann müsste der doch längst gelöscht sein? Mein Anwalt meinte die alte mpu ist nicht mehr verwertbar,falls doch würde er Klage einreichen...naja lange Rede kurzer Sinn och bereite mich dann auf eine MPU vor.ganz klare Sache.
 

Nancy

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(10 Jahre Tilgungsfrist + 5 Jahre Überliegefrist)
Du meinst +5 Jahre Anlaufhemmung?

Aber diese gilt ja nur wenn keine Neuerteilung erfolgte. Da Nadi aber eine pos. MPU und damit eine Neuerteilung in 2011 hatte, müsste die erste TF gelöscht sein.

Nadi, wenn du ganz sicher gehen willst, besorge dir doch mal einen Auszug aus dem FAER: Kontaktformular FAER
Da müsste das Tilgungsdatum drin stehen...
 

Max

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Ich wüsste nicht, dass die Tilgungsfrist irgend etwas mit einer Neuerteilung oder MPU zu tun hat. Die Tilgungsfristen einer Straftat sind doch genau festgelegt.
Ich mache mich aber heute Abend mal schlau. ;)
 

Nadi84

Benutzer
Ich wüsste nicht, dass die Tilgungsfrist irgend etwas mit einer Neuerteilung oder MPU zu tun hat. Die Tilgungsfristen einer Straftat sind doch genau festgelegt.
Ich mache mich aber heute Abend mal schlau. ;)
Dankeschön...in der FAER steht nichts drinnen außer Veränderung der Probezeit..hmm einer sagt so der andere so ...
 

Nadi84

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Das habe ich dazu gefunden...hmm
Screenshot_20210827-103731_Chrome.jpg
 

Max

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Es gibt eine Tilgungsfrist von 10 Jahren, allerdings beginnt diese erst fünf Jahre nach dem Führerscheinentzug. Die Wiedererteilung vom Führerschein erfolgt nach 15 Jahren, auch ohne MPU-Gutachten. Die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach 10 Jahren ist nur in manchen Fällen möglich. bussgeldrechner

Die Rechtsprechung scheint hier etwas kompliziert zu sein. Ich hatte meine MPU 2010 und auch meinen FS hatte ich in diesem Jahr wiederbekommen. Meine Gutachterin nebst netter Dame der FSST hatten mir zu denken gegeben, dass für die nächsten 15 Jahre kein Delikt zwecks Alkohol auftauchen darf.

Das ist jetzt aber alles Geschwubbel und keine Panikmache. Fakt ist was in deiner Akte steht und was die FSST von dir überhaupt will. ;)
 

Nadi84

Benutzer
Ich hatte ja keinen Führerscheinentzug damit müssten rein theoretisch die 10jahre gelten...keine Ahnung ich werde ja sehen was die dann wollen wenn ich den neu beantrage.
In der FAER steht jedenfalls nichts. Steht das wenn denn dort drin?
 

admin

Administrator und MPU Profi
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Administrator
Bei mir wurde die Fahrerlaubnis 2005 entzogen, 2006 wurde sie mir wieder erteilt.
Bis 2016 hing das Damoklesschwert zum Wiedernolungstäter über mir...
Seit 2016 gelte ich wieder als Ersttäter.
Das wurde mir jedenfalls von meinem Gutachter und dem Chef meiner Führerscheinstelle so bestätigt...
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
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Administrator
Die neue TF ist noch nicht eingetragen.

Es ist aber zu erkennen dass deine Neuerteilung damals im Juni 2011 erfolgte und somit 10 Jahre vorbei sind, die erste TF kann somit nicht mehr verwertet werden.

Das einzige was zu Problemen führen könnte ist, wenn die FSSt. dir starken Missbrauch unterstellt. In solchen Fällen kann eine MPU auch bereits ab 1,1‰ angeordnet werden.

Von daher wäre es wichtig wie der Sachverhalt bei deiner TF war.

Warum wurdest du angehalten?
Hattest du Ausfallerscheinungen (Schlangenlinien), oder war es eine allgemeine Verkehrskontrolle?
Hast du die Tests beim Arzt mitgemacht? Falls ja, wie "liefen" diese für dich?
 
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