MPU wegen Amphetamin

Kill

Stamm-User
Warte doch erstmal ab bevor du dich hier verrückt machst. Du brauchst auch nicht beim MPI anrufen und nachfragen, das ist nicht gut... Du kriegst dein Gutachten wenn du es kriegst. Wenn du einen Monat gewartet hast dann kannst du Mal vorsichtig nachfragen.

Beruhig dich Mal :D
 

Nancy

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Hallo zusammen,
ich muss mich hier mal einmischen.
Wie kommt ihr darauf dass die AN von Germaine205 nicht ausreichend sind? :smiley2204:

Er hat -wenn ich es richtig verstanden habe- AN über 12 Monate gemacht, dann eine Pause und dann nochmal AN über 4 Monate, richtig?

Zum Thema "angemessene Problembewältigung" sagen die Buk:
Liegt ein einjähriger Abstinenzbeleg aus einem länger als 4 Monate zurückliegendem Zeitraum vor, kann die Aufrechterhaltung der Abstinenz nicht nur plausibel dargelegt werden, sondern wird zusätzlich durch eine aktuelle, wenn auch einen kürzeren Zeitraum überblickende Bestätigung der Abstinenz (Urinanalyse mit 3 Kontrollen in 4 Monaten oder eine Haaranalyse eines 3 cm langen Segments) nachvollziehbar dokumentiert.
Aus meiner Sicht sind die Voraussetzungen somit erfüllt worden.

Bist du dir sicher dass es 2008 aufgehoben wurde?
Ja, die Verordnung dieser Gesetzesänderung trat am 30.10.2008 in Kraft.
 

Nancy

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Die Beurteilungskriterien kann man nur käuflich erwerben, sie sind ansonsten nicht frei zugänglich.
Ist aber nicht gerade eine "billige" Angelegenheit:

 

Sascha1903

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aber was ist in den 6 Monaten zwischen den beiden Abstinenzen (12 und 4 Monate) In der Zeit kann man ohne Probleme konsumieren ohne dass irgendwas gefunden wird. Somit ist es doch nicht mehr Lückenlos. Aus den Buk lese ich das so, dass die 4 Monate AN doch innerhalb der 4 Monate gestartet werden sollten, anders macht der Begriff Lückenlos für mich noch wenig Sinn.
 
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Max

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Mit einer Lücke von 6 Monaten, wirst du keine MPU bestehen.
Eine gelebte Abstinenz sollte komplett lückenlos sein. Vor der MPU sollte man die Lücke zwischen letzten Screening und MPU-Termin nicht unbedingt auf maximal vier Monate ausreizen.
Allein meine Empfehlung, aber jeder kann machen was er will ... nur nicht wiederkommen und dann jammern.
 

Nancy

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aber was ist in den 6 Monaten zwischen den beiden Abstinenzen (12 und 4 Monate) In der Zeit kann man ohne Probleme konsumieren ohne dass irgendwas gefunden wird. Somit ist es doch nicht mehr Lückenlos. Aus den Buk lese ich das so, dass die 4 Monate AN doch innerhalb der 4 Monate gestartet werden sollten, anders macht der Begriff Lückenlos für mich noch wenig Sinn.
Dann wäre dieser Teil in den Buk
Liegt ein einjähriger Abstinenzbeleg aus einem länger als 4 Monate zurückliegendem Zeitraum vor,
allerdings recht sinnlos :smiley2204:

Das Gespräch mit einem VP (ehemaliger GA) erbrachte vor geraumer Zeit die Erkenntnis dass es nicht darum geht AN über 18, 24 oder mehr Monate am Stück zu "verlangen", sondern dass es einen Zeitraum von mind. 12 Monaten gab in dem abstinent gelebt wurde. Dies natürlich nur in Verbindung damit dass die letzten 4 Monate vor der MPU ebenfalls ein AN vorhanden ist.

So oder so bleibt uns jetzt eh nur auf das Gutachten zu warten welches entweder meine Erkenntnisse bestätigt oder aber diese "ad acta" legt...
 

Germaine205

Neuer Benutzer
Also jetzt muss ich dazu mal was sagen ... @Max erstens mal und dass ist nicht böse gemeint aber ich "jammere" nicht wenn es nicht gut ausgehen sollte sondern ich frage lediglich die Leute ob die eine Ahnung haben oder nicht. Ich danke dir für dein Kommentar und auch für deine Ehrlichkeit aber den letzten Satz kannst du dir doch bitte sparen. Das hier war meine erste MPU ich habe mich 6 Monate darauf vorbereitet mit der Fsst gesprochen die auch meinten dass eine Auffrischung von 3 mal in 4 Monaten mit Urinscreening reicht und alles getan was in meiner Macht steht. Ich habe mein Leben komplett geändert, nehme keine Drogen mehr und war auch zwischenzeitlich Schwanger während der ganzen Geschichte. Ich habe mir die BUK's geholt und dort steht auch drinnen dass es Ausnahmen geben kann. Also bitte das nächste mal ein bisschen freundlicher, danke.
 

Max

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Administrator
Also jetzt muss ich dazu mal was sagen ... @Max erstens mal und dass ist nicht böse gemeint aber ich "jammere" nicht wenn es nicht gut ausgehen sollte sondern ich frage lediglich die Leute ob die eine Ahnung haben oder nicht. Ich danke dir für dein Kommentar und auch für deine Ehrlichkeit aber den letzten Satz kannst du dir doch bitte sparen.
Sorry, aber irgendwie hast du das nicht richtig verstanden ... oder mein Ausdruck war nicht deutlich genug.
Ich wollte dich mit Sicherheit nicht verletzen, aber gemeint habe ich :

Wenn jemand die hießigen Empfehlungen, oder die geforderten Auflagen wohlwissend ignoriert ... dann soll er ... "nicht wiederkommen und dann jammern."
Ich hoffe du weißt jetzt was ich meine, dass war nicht auf deine Persönlichkeit bezogen. ;)
 

Max

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aber was meinst du mit wohlwissend ignoriert ? Hab ich deiner Meinung nach etwas nicht beachtet? @Max
Damit meine ich ... wenn jemand weiß was er tun muss (zBspl. Abstinenznachweise), diese aber nicht erbringt.
Dies war ebenfalls nicht auf dich bezogen, sondern allgemein.
 

Germaine205

Neuer Benutzer
@Nancy @Max @Sascha1903
Kurze Info für euch habe heute mein Gutachten erhalten mit der Beantwortung der Fragestellung: Es ist nicht zu erwarten dass Frau .... zukünftig Betäubungsmittel (Amphetamine) einnimmt und somit mein Gutachten positiv ist :).
danke für eure Hilfe
 
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