Naja, ich verstehe die o.g. zitierten derzeitigen Buk so, dass der Gutachter von selbst keine A1-Diagnose stellen kann/wird und auf externe Diagnosen angewiesen ist ... ich weiß nicht, ob ein Gutachten aus 2015 mit verjährten Taten eine Begründung für eine A1-Diagnose ist. Spannend!