Hilfe, ich stecke fest....Was mach ich denn nun?

Cappu

Neuer Benutzer
Hallo liebes Forum,
ich lese häufig in eurem Forum um mir vor Augen zu führen das ich nicht allein bin mit meinem Problem.
Ich traue mich nun euch von mir zu berichten (ich versuche mich kurz zu halten).
Meine Vorgeschichte beginnt mit "normalem Alkoholkonsum" (in sich schon ein Witz) mit stetiger Steigerung von Menge und Häufigkeit, für mich erkennbar seit ca. 2016.
Im August 2021 habe ich soviel getrunken das ich einen Montag nicht zur Arbeit erschienen bin.
Abmahnung und Auflage CDT Nachweise alle 3 Wochen über die Betriebsärztin nachzuweisen zu lassen CDT wurde nachgewiesen unter dem Ref.Bereich 2,47%. (Kommentar: unauffällich: kein Anhalt für regelmäßigen, übermäßigen Alkoholkonsum. Die Betriebsärztin vermutete jedoch bei mir eine Depression mit Burn out und "nur Alkoholmißbrauch".
Ab zum Hausarzt der mir ein Antidepressive verschrieb und mich zum Psychologen überwies. Wartezeiten bis zu einem Jahr, oder die Eintragung in eine Warteliste wurden mir angeboten. Also bin ich ins Suchthilfezentrum um mich unterstützen zu lassen. Mein Zustand verschlimmerte sich immer mehr und mein Konsum ging weiter. Im Januar habe ich mich für 6 Tage in stat.Behandlung begeben.

Diagnose: Schwere depressive Episode und psychiche und Verhaltensstörung durch Alkohol, schädlicher Gebrauch. (ich habe mich dort selbst entlassen da die Zustände nicht zu ertragen waren. Stationen wurden wegen Covid und mangelndem Personal zusammengelegt. Demenz, Psychosen, Sucht, Suizid und und und. Nach dem fäkalieren eines kranken Patienten mitten auf dem Flur und Nacktflitzern sowie das Auffinden von anderen Patienten im meinem Bett ging gar nichts mehr.
Eine neue stationäre Aufnahme wurde auf einer anderen Station mit Wartezeit angestrebt. Stat. Aufenthalt für 5 Wochen vom 16.02.22 bis 23.03.22

Diagnose: Schwere depressive Episode und psychiche und Verhaltensstörung durch Alkohol, Abhängigkeit (Zwischen den 2 stat. Aufenthalten war der letzte CDT Nachweis vom 10.02.22 zu hoch (3,06%).
Eine stationäre anschließende Reha wollte ich ambulant fortführen. Vorstellung in der Suchthilfe dort ebenfalls Rat zur stationären Reha....ich wurde verabschiedet mit den Worten "ich stehe Ihnen immer zur Verfügung, ob in einem Monat oder einem Jahr....Ich vermute das die amb. Reha wegen langen Wartezeiten oder Plätzen nicht wirklich in Betracht genommen worden ist.

Meine MPU-Erstberatung Einstufung A2, Empfehlung psychother. Aufarbeitung, Alkohohlabstinenz, Nachweis für 12 Monate. Vertrag ab 11.08.22.

In der online MPU-Vorbereitung (19.09.22) sagte mir die Verkehrspsychologin das ich in eine verkehrte Hypothese eingeordnet worden bin....ich sei eine A1...durch die schriftliche Äußerung im Urteil (liegt bei der FS vor)...."das vor Ablauf von noch 1 Jahr ab Rechtskraft des Urteils keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf.....es fand Berücksichtigung, dass der Führerschein seit dem Vorfall (mithin über 7Monate) sichersgestellt ist und die Angeklagte ernsthafte und erfolgsversperchende Maßnahmen erfriffen hat. um Ihre Alkoholsucht zu bekämpfen.

Meine MPU-Verkehrspsychologin riet mir, den AN zu stoppen. Ich müßte erst eine Sucht-Therapie (Reha/Entwöhnung) für 3 Monate mit Nachsorge für 3 Monate und dann erst einen Neustart mit AN mit Haarprobe beginnen.
Ich könnte jedoch (von Ihr nicht empfehlenswert und riskant) einen Versuch starten mit AN und einer Bescheinigung eines Psychotherapeuten...Was soll ich nun machen?? Eine Psychotherapie...eine Suchttherapie...soviele unterschiedliche Aussagen die mich komplett verwirren. Alle Antworten sind "ohne Gewähr, evtl... man könnte.. oder ggf......."
Ich hoffe ihr könnt mir mit eueren Erfahrungen, Erlebnissen ...aus diesem Wirrwarr bezüglich MPU heraus helfen.
Einsicht und Erkenntnis das ich ein massives Problem mit Alkohol habe ist mir klar... egal wie man es tituliert...Ich strebe ein abstinentes Leben an!!! Das beeinhaltet jedoch auch den Führerschein den ich seit meinem 18 Geburtstag hatte.....

So viel zu...ich versuche es kurz zu halten :smiley1659:
Viele Grüße

FB Alkohol

Zur Person
Geschlecht weiblich
Größe:172
Gewicht:85
Alter:53

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 16.10.2021
BAK:3,24 mit Verkehrsunfall (Sachschaden)
Trinkbeginn: ca. 11.00
Trinkende: ca. 15.00
Uhrzeit der Blutabnahme:15.44

Stand des Ermittlungsverfahrens
Strafbefehl schon bekommen:ja
Dauer der Sperrfrist: 2 Jahre bis 16.10.2023 nach Einspruch Sperrfrist 07.06.2023

Führerschein
Hab ich abgegeben:16.10.2021
Hab ich neu beantragt:noch nicht

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut: ja
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: vorsätzliche TF mit Verkehrsunfall
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt):

Bundesland:Schleswig-Holstein

Konsum
Ich trinke noch Alkohol: nein
Ich lebe abstinent seit:26.06.2022

Abstinenznachweis
Urinscreening:ja 1x am 06.09.2022
Leberwerte: ja 06.01.22 GGT 680U/l und 16.02.22 GGT 368 U/l und 05.08.22 GGT 29 U/l

Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: ja 6 Beratungsgespräche vom 24.09.21 bis 27.06.22
Selbsthilfegruppe (SHG) :nein
Verkehrspsychologe: Beratung 28.07.22, Einstufung Hypothese A2
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer j a in der MPU Vorbereitung
Ambulante/stationäre Therapie: stat. 06.01.22-10.01.22 und 16.02.22

MPU
Datum:gibt es noch nicht
Welche Stelle (MPI):TÜV-Nord Vertrag ab 11.08.22
Schon bezahlt?:ja, Urinscreening Bezahlung bei Urinabgabe
Schon eine MPU gehabt?nein
Wer hat das Gutachten gesehen?:es gibt noch keines
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:

Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten :nein
 

rüdscher

Erfahrener Benutzer
Willkommen!

Wir können dir keine wirkliche Diagnose hier stellen, das wäre nicht seriös.
Was wir tun können ist, deine Angaben zu sichten und dir auf Basis von Erfahrungswerten Einschätzungen dazu zu geben.

Du wurdest mit über 3 Promille erwischt, und das in einem fortgeschrittenen Alter.
Vor diesem Hintergrund würden einige Gutachter eine gefestigte Alkoholproblematik sehen, wobei tatsächlich dann eine Hypothese A1 nicht unbedingt unwahrscheinlich ist.

Wie würdest du denn ehrlich deine Alkoholproblematik bewerten?
Wo siehst du dich? A1? A2?
Wie weit war bei deinen bisherigen Massnahmen dein Alkoholkonsum auch Thema?

Es ist generell schwer, da Alkohol, Burnout und Depression oft eng zusammenhängen, die richtige Therapieform zu finden, das Henne-Ei-Problem.
Jedes dieser 3 Themen kann das ursächliche auslösende sein, und die anderen lostreten.
Welches würdest du als ursächlich sehen?
Wie lange geht dein erhöhter Alkoholkonsum schon?

Damit können wir dir etwas mehr weiterhelfen...
 

Cappu

Neuer Benutzer
Hallo rüdscher,
ich danke dir für deine schnelle Rückmeldung. Nach meinem Vorfall habe ich mich erstmals überhaupt richtig mit Alkohol auseinandergesetzt.
Was ist eine Trinkeinheit, Widmark Formel, Selbsttest, Häufigkeit und Menge.

Durch meinen Kontrollverlust bezüglich Arbeit und FS sehe ich mich eher in der Hypothese A1...das sagt mir zudem der erschreckend hohe BAK. Bei meinen bisherigen Maßnahmen war immer die Alkoholthematik dabei.
Wie du sagst-Henne und Ei. Einen Zusammenhangen sehe ich auf jeden Fall. Ich habe eigentlich immer gern Alkohohl getrunken, beim Weggehen, Feierlichkeiten usw., dann irgendwann auch als Belohnung nach der Arbeit.

Ich habe mich nie auffällig gefühlt....haben doch alle was getrunken.....hatte auch immer einen Atemalkohltester im Handschuhfach...zur Selbstkontrolle....habe mich somit ja "vorbildlich" verhalten. :hand0001:

Ab 2016 begann dann eher das Wegtrinken von Problemen und Sorgen (Arbeit, Partnerschaft,Tochter), dann
2018 eine schwere Rückenoperation mit anhaltenden Schmerzen, Fazit der Ärzte: Ursache wegoperiert kann nichts mehr sein.
Ich war komplett erledigt bezüglich der Arbeit und meiner persönlichen/gesundheitlichen Situation (Trennung nach 16 Jahren, Wegzug der Tochter...Schmerzen und somit weitere Konsumsteigerung....ich hab ja funktioniert.
Ich denke Burn out (blödes Modewort), Alkohol dann Depression.. so könnte die Folge am ehesten sein.

Vielen Dank im voraus
 

Mat_C

Erfahrener Benutzer
Laut BUK bist du bei einer fremddiagnostizierten Abhängigkeit in A1 einzustufen; daher wäre eine Therapie sehr sinnvoll; nach den demnächst wahrscheinlich in Kraft tretenden Kriterien wird folgendes verlangt:

- Lag vor einer suchttherapeuthischen Maßnahme bereits ein längerer Zeitraum mit einer nachvollziehbaren Abstinenz, so beträgt die alkoholabstinente Zeit nach Abschluss der therapeutischen Maßnahme mindestens noch 6 Monate. Der gesamte Zeitraum des Alkoholverzichts (incl. Therapiephase) ist in der Regel nennenswert länger als ein Jahr und beträgt mindestens 15 Monate.

- Hat der Klient eine ambulante Langzeitmaßnahme durchgeführt, die i.d.R. neben dem Ziel der Entwöhnung auch die Unterstützung der Reintegration und der Stabilisierung neuer Verhaltensgewohnheiten verfolgt (Nachsorgecharakter), so ist der Zeitraum der Abstinenz insgesamt (incl. des Zeitraums der ambulanten Therapie) nennenswert länger als ein Jahr und beträgt mindestens 15 Monate und sind vor der Begutachtung nachvollziehbar belegt.

- Hält der Klient Alkoholabstinenz ohne vorherige Entwöhnungsbehandlung ein, liegt ein dem Problem angemessener - in der Regel nennenswert länger als ein Jahr währender - nachvollziehbar dokumentierter Stabilisierungszeitraum vor. Vor dem Zeitpunkt der Untersuchung sind mind. 15 Monate Abstinenz belegt.
 

Mat_C

Erfahrener Benutzer
Laut Bundesanstalt für Straßenwesen:


Alkoholabhängigkeit​

Von einer Alkoholabhängigkeit müssen Gutachter ausgehen, wenn durch suchttherapeutische Einrichtungen die klinische Diagnose Abhängigkeit gestellt wurde, wenn bereits eine Alkoholentwöhnungstherapie oder eine vergleichbare (in der Regel suchttherapeutisch unterstützte) Maßnahme (stationär oder ambulant) durchgeführt wurde. Es kann auch sein, dass bei der Begutachtung eine entsprechende Feststellung getroffen werden muss, weil innerhalb der letzten zwölf Monate entsprechende Befunde vorgelegen haben. Bei einer Alkoholabhängigkeit soll festgestellt werden können, dass eine angemessene Problembewältigung zu einer stabilen Alkoholabstinenz geführt hat.

Von einer angemessenen Problembewältigung kann ausgegangen werden, wenn eine nachvollziehbare Abstinenz von Alkohol besteht und die Alkoholabhängigkeit mit ihrer zu Grunde liegenden Problematik – in der Regel mit suchttherapeutischer Unterstützung – aufgearbeitet wurde. Dabei ist es wichtig, dass Sie konsequent auf alkoholhaltige Getränke und Speisen verzichten. Auch sollten Sie Angaben zum Zeitpunkt und den Umständen Ihres Abstinenzentschlusses machen können.
 

rüdscher

Erfahrener Benutzer
Durch meinen Kontrollverlust bezüglich Arbeit und FS sehe ich mich eher in der Hypothese A1...das sagt mir zudem der erschreckend hohe BAK.
Vor allem die BAK - der Kontrollverlust wäre auch bei A2 noch ...

Bei über 3o/oo ist eine Entwöhnungsmassnahme (Therapie...) absolut empfehlenswert, hauptsächlich entscheidend ist aber, wie du dich selbst siehst und wie du planst, deinen Konsum dauerhaft in den Griff zu bekommen.

Könntest du dir vorstellen, eine Entwöhnung zu machen?
 

Cappu

Neuer Benutzer
Hallo und Danke für eure Antworten,
Die Beurteilungskriterien sind mir nun deutlicher geworden, ebenso die vorgegebenen Zeiträume.
Ja, ich kann mir (leider erst jetzt) vorstellen eine Entwöhnung zu machen, egal ob stat. oder amb. Ich habe leider erst am 17.10.22 einen Termin bei der Suchtberatung bekommen um alles weitere in die Wege zu leiten.

Meine MPU Psychologin sagte mir ich solle den AN abbrechen, dann eine Sucht-REHA (ich nehme mal an Entwöhung) für 3 Monate sowie 3 Monate Nachsorge und erst dann mit AN neu anfangen.
Ist es nach den o.g. Aussagen nicht sinnvoller den begonnenen AN seit 11.08.22 fortzuführen, wie vertraglich bis 11.08.23 (Urin) vereinbart?
Ist das möglich?? oder kann ich erst nach Therapie u. Nachsorge mit dem AN beginnen???


Danke für eure Unterstützung.
 

rüdscher

Erfahrener Benutzer
Ja, ich kann mir (leider erst jetzt) vorstellen eine Entwöhnung zu machen, egal ob stat. oder amb. Ich habe leider erst am 17.10.22 einen Termin bei der Suchtberatung bekommen um alles weitere in die Wege zu leiten.
Das klingt gut, bleib dir zuliebe da am Ball.

Meine MPU Psychologin sagte mir ich solle den AN abbrechen, dann eine Sucht-REHA (ich nehme mal an Entwöhung) für 3 Monate sowie 3 Monate Nachsorge und erst dann mit AN neu anfangen.
Die AN werden erst nach einer abgeschlossenen stationären Therapie benötigt, d.h. du würdest sonst umsonst dafür bezahlen.
Also ja, wenn du eine Entwöhnung machen wirst, dann melde dich danach neu an.

oder kann ich erst nach Therapie u. Nachsorge mit dem AN beginnen???
Wie gesagt, es bringt dir nichts.
 

Schotty

Erfahrener Benutzer
Moin Cappu,

mal unabhängig vom Führerschein und den Kriterien A1/A2 dürfte Dir klar sein das der Alk Dich fest im Griff hat. Bevor ich mir Gedanken über die MPU mache, würde ich erstmal zusehen in mein Leben und im Job wieder klar zu kommen. Das ist schon anstrengend genug. Hab ich zumindest damals so gemacht und war für mich der absolut richtige Weg.

TF mit ü. 3 Promille, wg. Alk bei der Arbeit auffällig geworden, Entgiftung, Depression, da gibt es wenig zu beschönigen. Aber Du hast ja schon das Beste überhaupt gemacht, nämlich Dir Hilfe bei der Suchtberatung geholt. Ich würde Dir auf jeden Fall noch eine Selbsthilfegruppe empfehlen, die Menschen dort kennen sich oft auch mit Depressionen in Kombination mit Alk aus.

Ich persönlich hatte sehr gute Erfahrungen mit einer stationären Therapie gemacht. Ich war endlich mal völlig raus aus dem Alltag, konnte mich komplett um mich selbst kümmern und ohne äußere Einflüsse meine Sucht aufarbeiten.
Ich kenne Deinen Arbeitgeber nicht, könnte mir aber vorstellen da Du ja bereits auffällig warst, das dieser eine Stationäre Therapie ebenfalls unterstützen würde. Sprech doch einfach mal mit der Betriebsärztin darüber, vielleicht habt ihr ja sogar einen betrieblichen Suchtkrankenhelfer?

Versuch die ganze Situation jetzt als Chance für einen Neustart zu sehen, ich kenne viele Menschen bei denen es hervorragend funktioniert hat.

P.S.: Die beschriebenen Zustände in der Entzugsklinik schockieren mich schon sehr und das habe ich so extrem auch noch nicht mitbekommen. Ich hoffe das Erlebte hat Dich nicht zu sehr abgeschreckt Dir ggf. auch medizinisch-therapeuthische Hilfe zu suchen. Wenn Du noch mal zur Suchtberatungsstelle gehst, würde ich das dort auf jeden Fall ansprechen, sowas geht imho garnicht. Überlastung durch Corona ist ja das eine, trotzdem habe ich als Patient auch gewisse Rechte...
 

Cappu

Neuer Benutzer
Guten morgen,
danke das ihr mich unterstützt :smiley138:

Ich sehe meine Gesundheit absolut im Vordergrund, jedoch gehört auch die Mobilität, da ich ländlich wohne.
Bezüglich meines Arbeitsplatzes und meines 'Arbeitgebers habe ich nicht viel zu erwarten. Ein Riesenkonzern, da geht die einzelne Person unter. Meine Betriebsärztin...hat mir wortwörtlich gesagt: ..wenn sie dich im Visier haben..wirst du nichts ändern können...du bist alt und teuer..die wollen dich loswerden.
Da ich in einer Außenstelle arbeite haben wir nicht mal einen Betriebsrat. Mit Messern im Rücken arbeitet es sich schlecht..., ich werde dort auch nicht mehr weiterarbeiten...und nach 22 Jahren habe ich mir die Entscheidung nicht leicht gemacht.
Lag vor einer suchttherapeuthischen Maßnahme bereits ein längerer Zeitraum mit einer nachvollziehbaren Abstinenz, so beträgt die alkoholabstinente Zeit nach Abschluss der therapeutischen Maßnahme mindestens noch 6 Monate. Der gesamte Zeitraum des Alkoholverzichts (incl. Therapiephase) ist in der Regel nennenswert länger als ein Jahr und beträgt mindestens 15 Monate.
Nun muß ich nochmals nachfragen....was heißt nachvollziebare Abstinenz vor suchttherapeutischer Maßnahme (müsste ich das nicht belegen können?)......
Nach Abschluß th.Maßnahme (z.B. 3 Monate stationär+z.B. 3 Monate Nachsorge??

Nach Abschluss (amb./stat. inkluvie Sachsorge....alles zusammen mindestens 15 Monate??
Ich würde gern auf AN mit Haar umsatteln...ab wann ist es dann sinnvoll mit dem AN zu beginnen????

Sorry das ich immer nachfrage....ich muss es einfach für mich verstehen..
Viele Grüsse
 

Trini

Neuer Benutzer
Hallo Cappu,

also bei mir war es so. Ich habe Mitte April 2021 mit AB angefangen und Ende April 2021 mit der ambulanten Therapie für 6 Monate angefangen. Habe 14 Monate AB gemacht und bin dann Mitte Juni 2022 zur MPU und hab bestanden. Die AB`s wurden parallel zur Therapie mit angerechnet. Ich wurde mit 2,78 Promille angehalten.
Lg
 

rüdscher

Erfahrener Benutzer
Bei einer ambulanten Therapie sind parallel Nachweise nötig, die dann auch anerkannt werden.
Bei einer stationären Therapie sind Nachweise nach Abschluss von derzeit mindestens 12 Monaten nötig.
Nachweise vor einer stationären Therapie bringen aktuell vielleicht einen guten Eindruck, sind aber nicht erforderlich.

Mat_C hat die Änderung der BUK angesprochen. Diese sind noch in Arbeit und noch nicht scharf geschaltet, ausserdem rechnen alle damit, dass es eine Übergangsregelung geben wird, für Fälle, die jetzt aktuell nach alten Richtlinien ihre Vorbereitung und Nachweise starten aber dann ja durch die Änderung einiges (insbesondere bei KT) anders wäre.

Da du mit Haaranalyse arbeiten möchtest, wären meine Vorschläge:
- zügig eine Entwöhnung starten, setze den Schwerpunkt auf den Alkohol
- danach Nachweise mal für 12 Monate und dabei abwarten, wie sich die BUK entwickeln, im Zweifelsfall noch 3 Monate verlängern
- wenn du finanziell die Möglichkeiten hast, dann auch vor einer Entwöhnung Nachweise sammeln, das macht zumindest Eindruck

Was deinen Arbeitgeber angeht:
Meine Betriebsärztin...hat mir wortwörtlich gesagt: ..wenn sie dich im Visier haben..wirst du nichts ändern können...du bist alt und teuer..die wollen dich loswerden.
Da ich in einer Außenstelle arbeite haben wir nicht mal einen Betriebsrat. Mit Messern im Rücken arbeitet es sich schlecht..., ich werde dort auch nicht mehr weiterarbeiten...und nach 22 Jahren habe ich mir die Entscheidung nicht leicht gemacht.
Manchmal ist es sinnvoll, einen Neustart zu machen, habe ich damals auch. Bedenke eines: Alkoholabhängigkeit ist eine anerkannte Krankheit, du kannst auch erst mal in eine Krankschreibung gehen und bist dann zumindest mal für eine Weile abgesichert.


Dass deine Mobilität wichtig ist, verstehe ich voll und ganz, ich lebe auch ländlich...
Aber viel wichtiger ist dein Leben und deine Gesundheit. Das musst du jetzt in den Vordergrund stellen.
 

Cappu

Neuer Benutzer
Hallo zurück,

viiieeeelen Dank,

nun ist der Groschen bei mir gefallen.
Da ich nicht weiß was genehmigt wird..amb. oder stat., bzw. wie langsam die Mühlen bei der Antragstellung mahlen, werde ich vorerst bis zur Entscheidung welche Therapie, die AN´s weitermachen. Ein Reha-Antrag (Depressionen) 2021 wurde abgelehnt wegen mangelnder Mitarbeit...(Psychologischer Berundbericht)...nach telefonischem Kontakt...einen Termin erst in weiter Zukinft zu bekommen (6-12 Monate) war nicht relevant.

Da ich es nicht ernsthaft geschafft habe/ernst genommen/erkannt habe, zwischen den 2 stat. Aufenthalten AB zu bleiben..ist es fraglich was und ob
etwas genehmigt wird. Habt ihr Erfahrungen? Bin erst seit Juni 2022 AB.

Zu meinem Arbeitgeber sagt mir schon seit (wenn ich ehrlich bin) Jahren mein privates Umfeld ...und die Psychologin in der Klinik.....wenn sie dort wieder arbeiten.....sind sie in 3 Monaten wieder hier....
Also habe ich das komplette Programm...mich....Arbeit...und Führerschein.. Und das ist okay ...wenn schon, dann schon.

Ich fühle mich sehr gut bei euch aufgehoben.
 

rüdscher

Erfahrener Benutzer
Da ich es nicht ernsthaft geschafft habe/ernst genommen/erkannt habe, zwischen den 2 stat. Aufenthalten AB zu bleiben..ist es fraglich was und ob
etwas genehmigt wird.
Es gibt hier genug Fälle, die mehrere Therapien gemacht haben und immer wieder von vorne angefangen haben. Nochmal, es ist eine Krankheit. Ein Raucher mit Lungenkrebs wird auch weiter im Krankenhaus behandelt, auch wenn er das Rauchen nicht aufgibt.

Mein Vorschlag wäre: hast du einen guten (auch menschlich guten) Hausarzt? Dann fang da an. Lass dich krank schreiben wg. einer depressiven Episode (sprich Burnout). Ein Thema weniger auf dem Tisch, zumindest mal für eine Weile.
Sprich mit deinem HA über dein Alkoholproblem. Lass dir was bescheinigen, vielleicht den HA ein paar Anrufe tätigen, und schau, dass du bald einen Therapieplatz bekommst.

Also habe ich das komplette Programm...mich....Arbeit...und Führerschein..
Damit bist du nicht alleine, bei mir wäre es um Haaresbreite auch noch die Familie gewesen. Das ist 6 Jahre her und es war wichtig, dass es den Knall gab, und es war wichtig, damals dann jeden notwendigen Schritt zu gehen, auch wenn es an der einen oder anderen Stelle mal unangenehm war.
Wie beim Zahnarzt - der macht wenig Spass, aber hinterher tut die Kauleiste nicht mehr weh... ;)
 

Schotty

Erfahrener Benutzer
Da ich es nicht ernsthaft geschafft habe/ernst genommen/erkannt habe, zwischen den 2 stat. Aufenthalten AB zu bleiben..ist es fraglich was und ob
etwas genehmigt wird. Habt ihr Erfahrungen? Bin erst seit Juni 2022 AB.

Zu meinem Arbeitgeber sagt mir schon seit (wenn ich ehrlich bin) Jahren mein privates Umfeld ...und die Psychologin in der Klinik.....wenn sie dort wieder arbeiten.....sind sie in 3 Monaten wieder hier....
Also ich würde nie von mir selbst aus beim Arbeitgeber kündigen, im schlimmsten Fall riskierst Du noch eine Sperre vom Arbeitsamt. Wenn die Dich eh los werden wollen würde ich einen Aufhebungsvertrag aushandeln, nach 22 Jahren mit einer vernünftigen Abfindung. Grade bei Großkonzernen dürfte das nicht so schwer sein.

Für die Therapie erfährst Du alles nötige bei der Suchtberatung. Die erstellen auch den Sozialbereich der für die Rentenkasse (manchmal auch Krankenkasse) als Kostenträger nötig ist. Die Diagnose wird vom Hausarzt gestellt oder könnte auch von der Entzugsklinik kommen in der Du warst. Die meisten Therapieeinrichtungen/Rehakliniken erwarten nur, daß Du nüchtern und nicht entzügig dort ankommst...
 

Cappu

Neuer Benutzer
Danke für die Rückmeldungen,

ich habe vergessen zu berichten das ich schon krankgeschrieben worden bin..ein Segen.. Mein Hausarzt steht voll und ganz hinter mir... Und kündigen werde ich auf gar keinen Fall... (und übrigens Tippfehler 32 Jahre) in dem Betrieb.... eine Freundin die bei der Arbeitsagentur arbeitet unterstützt mich welche Optionen es gibt wenn das Krankengeld beendet wird....
Ich denke die Suchttherapeutin wird mir auch schon viele Fragen beantworten können.
Ich freue mich sehr zu hören das es bei dir rüdscher schon 6 Jahre her ist...das macht mut...unangenehm ist leicht untertrieben..massive Magenschmerzen beschreiben es bei mir eher
 

rüdscher

Erfahrener Benutzer
Hallo, wenn du jetzt schon die AN machst würde ich dir empfehlen diese weiter zu machen.
Jeder Tag den du nicht trinkst ist wichtig für dich und deine Gesundheit.
Es kostet halt und erfordert, dass die Termine wahrgenommen werden, kann aber eine externe Struktur sein, die hilft, die Abstinenz konsequent zu leben.
Ich schliesse mich insoweit dem Rat von Bakira an, wenn es für dich eine Hilfe ist, mach es unbedingt.

Jetzt geht es wirklich darum, mit aller Energie dein Leben umzukrempeln. Das ist absolut wichtig.
 

Cappu

Neuer Benutzer
Das sehe ich genauso... ich kann es mir finanziell leisten.... konnte mir ja auch den Alkohol leisten. (schlechter Scherz, aber wahr). Und ich habe einen lieben Partner der zu mir steht, mich unterstützt und auch überall hinfährt.
Ebenso denke ich das Struktur und auch Druck besonders am Anfang der AB wichtig und sinnvoll sind

Daraufhin ein Prosit (es möge nützen) mit Cappucino
 
@Cappu

Eine stationäre Therapie sollte Dein nächstes Ziel sein.

Ich habe auch eine, nach meiner ersten TF gemacht. Es tut gut aus der gewonnen Umgebung rauszukommen und Abstand zu gewinnen. Ich kam „full of power“ wieder raus. Die Therapie dauerte zwei Monate und die Klinik kann ich auch sehr empfehlen. Tönisstein, mitten in den Weinbergen des Ahrtals.

Ob in Bayern die Entzugskliniken im Hopfenanbaugebiet liegen? (kleiner Scherz ;))

Wie ich lese, hat sich dein Privatleben verbessert. Mir scheint deine Arbeitsstelle bereitet dir noch Kummer? „Job essen Seele auf“?

Auch wenn das jetzt negativ klingt, Du hast in deinem Betrieb den Stempel weg. Der Flurfunk arbeitet in jedem Unternehmen bestens! Wenn Du die Reha hinter Dir hast mache Nägel mit Köppen! Aufhebungsvertrag, fette Abfindung, jungfräulichen Neustart in anderer Firma. Dass Du 32 Jahre in einem Betrieb angestellt warst, spricht für Dich!

LG
 
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