MPU wegen Cannabis ohne Abstinenznachweis?

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Wie viel Monate Sperrzeit folgen in der Regel?
Mal was grundsätzliches:

Wenn man mit THC am Steuer kontrolliert wurde und es keine Ausfallerscheinungen (z.B. einen Unfall) gab was das Ganze zu einer Straftat mit Strafbefehl, Entzug der FE und Sperrfrist macht, handelt es sich idR IMMER um eine OWI. D.h., dass es hier in solchen Fällen keine Sperrfrist gibt. Das Verfahren läuft dann über die Bußgeldstelle, die sowohl das Bußgeld festsetzt, als auch das Fahrverbot anordnet...
 

Hillo

Benutzer
Danke für die Antwort!

Ich möchte eine Fristverlängerung beantragen auch wenn ich weiß dass ich nur wenig Chancen habe. Soll ich zuerst die Absichtserklären zu MPU unterschreiben und danach die Verlängerung beantragen oder andersrum?
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Ich möchte eine Fristverlängerung beantragen auch wenn ich weiß dass ich nur wenig Chancen habe.
In der Tat sind die Chancen dafür recht gering...

Du hast ja (noch) nicht die Absicht die MPU zu machen da du (noch) keine AN hast, von daher wäre es wohl sinnvoller erstmal wegen einer Fristverlängerung zu fragen.
Du hast (bezogen auf das Vorgehen der FSSt.) das große Pech in NRW zu wohnen, denn dein Abbauwert hätte in einem anderen Bundesland vermutlich noch zu einem FÄG geführt. In NRW geht man aber (wegen der geringen Kontrolldichte) auch bei niedrigen Werten davon aus, dass ggl. konsumiert wurde und dass der Proband sich schon öfter nach dem Drogenkonsum hinters Steuer gesetzt hat...

Was mir gerade durch den Kopf geht:
Sofern du gegenüber den Polizisten keine Angaben zu deinem Konsum gemacht hast, wäre zu überlegen, ob du eine glaubhafte Geschichte zu einem Einmalkonsum vorbringen könntest um dies sehr detailliert (schriftlich) bei der FSSt. einzureichen, manchmal hat man das Glück, dass die Behörde dann doch noch auf ein FÄG umschwenkt (verlieren kann man dabei nichts, von daher wäre es einen Versuch wert). Allerdings würde dies überhaupt nur Sinn machen wenn dein Urin mittlerweile sauber wäre. Hast du dich schon mal mit einem Selbsttest (aus der Apotheke) getestet?

Sollte das o. gelingen und die FSSt. dann aber eine Haaranalyse fordern, könntest du dir das FÄG allerdings sparen.
Andererseits wird es dann aber so oder so auf den Entzug deiner FE hinauslaufen...
 

Hillo

Benutzer
Sofern du gegenüber den Polizisten keine Angaben zu deinem Konsum gemacht hast, wäre zu überlegen, ob du eine glaubhafte Geschichte zu einem Einmalkonsum vorbringen könntest um dies sehr detailliert (schriftlich) bei der FSSt. einzureichen, manchmal hat man das Glück, dass die Behörde dann doch noch auf ein FÄG umschwenkt (verlieren kann man dabei nichts, von daher wäre es einen Versuch wert). Allerdings würde dies überhaupt nur Sinn machen wenn dein Urin mittlerweile sauber wäre. Hast du dich schon mal mit einem Selbsttest (aus der Apotheke) getestet?
Ich wurde nach 18 Uhr am Wochentag angehalten. Das wäre heißen, dass ich Vormittags geraucht habe... Ich weiß es nicht, ob ich sowas gut erklären könnte. In dem Fall kann ich auch nicht sagen, dass es auf einer Party gewesen ist.

Soll ich es schriftlich abgeben? Oder besser anrufen?

Urin ist sauber. Zumindestens der Selbsttest hat es angezeigt.

Es ärgert mich so sehr, dass ich überhaupt geraucht habe.

Vielen Dank für deine Antworten.
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo Hillo,
Das wäre heißen, dass ich Vormittags geraucht habe...
streng genommen könnte es sich um einen Zeitraum von 3-4 Stunden vor der Fahrt gehandelt haben...
Aber ja, du musst wissen ob du es dir zutraust "eine Geschichte" zu erzählen - desweiteren wäre es, wie gesagt, in NRW sowieso nur ein Versuch die MPU zu umgehen...
Soll ich es schriftlich abgeben? Oder besser anrufen?
So etwas müsstest du schriftlich machen.
 

Hillo

Benutzer
Hallo Nancy,

Ich habe eine andere Frage...

Ist es möglich die Abstinenznachweise auf einer Gutachtungstelle zu machen. Aber die MPU selbst an einer anderen?

Danke
 

Hillo

Benutzer
Hallo Hillo,

streng genommen könnte es sich um einen Zeitraum von 3-4 Stunden vor der Fahrt gehandelt haben...
Aber ja, du musst wissen ob du es dir zutraust "eine Geschichte" zu erzählen - desweiteren wäre es, wie gesagt, in NRW sowieso nur ein Versuch die MPU zu umgehen...

So etwas müsstest du schriftlich machen.

Hallo Nancy!

Ich habe so einen Schreiben abgeschickt. Aber die FSSt hat die Entscheidung nicht geändert.

Jetzt die Frage....Wird mein Brief in der Akte liegen?

Danke für die Antwort!
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo Hillo,
Aber die FSSt hat die Entscheidung nicht geändert.
das war zu befürchten.
sad.gif

Jetzt die Frage....Wird mein Brief in der Akte liegen?
Schwer zu sagen. Du musst und solltest auf jeden Fall in deine Akte hineinsehen bevor sie an das MPI versendet wird, dann siehst du, ob der Brief darin enthalten ist...
 

Hillo

Benutzer
Ich war verreist...und die Akte wurde schon verschickt...

Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht *Nancy*
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Puh, das ist natürlich blöd.
Manche MPI lassen sich darauf ein, dass der Proband "vor Ort" hineinsieht, das müsstest du mit dem MPI direkt abklären...
Aber selbst wenn der Brief in der Akte liegt, könntest du bei der MPU darauf eingehen dass es ein Versuch war die MPU zu umgehen und ansonsten zu deiner wahren Konsumgeschichte stehen, Ehrlichkeit ist den Gutachtern immer am liebsten.

Wie ist denn eigentlich der Stand bei dir? Hast du AN für 6 Monate gemacht? Warum hast du denn keinen FB ausgefüllt?
 
G

Gelöschtes Mitglied 10598

Gast
Ich habe so einen Schreiben abgeschickt. Aber die FSSt hat die Entscheidung nicht geändert.
Das war eigentlich klar. Die MPU nach drei Monaten ist ein Sonderfall, den die Rechtssprechung dem Gesetzgeber aufgezwungen hat. Da gibt es keine Fristverlängerung.
Jetzt die Frage....Wird mein Brief in der Akte liegen?
Mit ziemlicher Sicherheit.
Ich war verreist...und die Akte wurde schon verschickt...

Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht *Nancy*
Ich habe gerade den Thread mal überflogen. Du hast ziemlich viel falsch gemacht bzw dich viel zu spät darum gekümmert. Damit angefangen, dass du nach der Kontrolle noch fröhlich weiter konsumiert hast, die Zeit nicht sinnvoll genutzt hast. Jetzt ist es, wie es ist.

Was ich aber nicht verstehe: Du hattest eine Frist bis zum 23. Juni, die ist aber ja ohnehin verstrichen. Hatte man dir etwa doch eine Fristverlängerung gewährt? Oder was ist passiert?

Schade, dass du das Mehr an Zeit trotzdem nicht genutzt zu haben scheinst! Du tust dir selbst keinen Gefallen damit. Ich denke nicht, dass du derzeit eine Chance auf eine positive MPU hast. Und wenn du so weiter machst und dich nicht kümmerst, dann wirst du nie eine reelle Chance haben deine MPU zu schaffen. Sorry, wenn ich das so direkt sage, was mein Eindruck ist.

Hast du denn irgendwas gemacht, außer dann und wann mal hier rein zu schneien? Warst du bei einem Verkehrspsychologen? Hast du dir selber Gedanken zu deinem Konsum gemacht und wie du künftig mit Problemen umgehen willst? Was ist mit Abstinenznachweisen?

Gibt es gar keine Möglichkeit die Akte danach anzusehen?
Doch. Wie Nancy schon sagte, kann man bei manchen MPI die Akte vor Ort einsehen.
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Das war eigentlich klar. Die MPU nach drei Monaten ist ein Sonderfall, den die Rechtssprechung dem Gesetzgeber aufgezwungen hat. Da gibt es keine Fristverlängerung.
Es ging nicht um eine Fristverlängerung, sondern darum, aus der MPU-Anordnung eine FÄG-Aufforderung zu machen. Allerdings wohnt Hillo in NRW und da war die Chance dass das gelingt von vornherein sehr gering...

Ansonsten stimme ich dir zu, von daher hoffe ich, dass Hillo sich extern vorbereitet hat.
think.gif
 
Oben