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  • Hallo! Ich hätte ein Frage bzgl. meiner „verjährten“ MPU von 2005. in einer Abtwort von Max sah ich, dass diese für meine neue MPU nicht mehr verwertbar ist und auch nicht (im Vorabbogen) erwähnt werden sollte…wie verhält es sich denn eigentlich mit den sich daraus ergebenden Fragen wie zB „ wann haben Sie Ihren Führerschein gemacht“ und dieses natürlich weit vor der 1. MPU war… oder sollte man dann das Datum der Neuerteilung 2005 als Ersterteilungsjahr angeben?! andernfalls ist es ja ersichtlich, dass der FS schon einmal weg war!?
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