Hallo ihr lieben,
Ich habe mich bereits ein wenig durch das Forum gelesen, jedoch wurden meine Fragen nicht alle beantwortet..
Und zwar fand bei meinem Freund und mir eine Hausdurchsuchung statt, wo leider Drogen gefunden wurden. Mein Freund hatte ein wenig Amphetamin zuhause, eine Menge an Gras (nicht gering) und etwas Crystal…
Nun wird es bald zum Gerichtstermin kommen und ich bin als „Mittäterin“ verdächtigt.
Bei keinem von uns beiden wurde ein Konsum in irgendeiner Weise nachgewiesen.
Jetzt lese ich überall das man schon alleine für den Besitz, oder Handel von BTM eine Anordnung zum ärztlichen Gutachten erhalten wird.
Wenn die Hausdurchsuchung nun ca 3 Monate zurück liegt, meint ihr es wäre sinnvoll jetzt schonmal vorab ein Drogenscreeninh zu machen? Dann könnte man der Führerscheinstelle direkt belegen das kein Konsum statt gefunden hat!
Durch eine Haaranalyse von 6 Monaten könnten wir beide nachweisen das wir zum Tatzeitpunkt keine Substanzen im Körper hatten. Durch ein Urinscreening könnten wir wohl nur die letzten Wochen belegen, weshalb ich die Haaranalyse für sinnvoller halten würde. Somit hätten wir einen Nachweis, rückwirkend bis Dezember ungefähr. Die Hausdurchsuchung wurde im Januar durchgeführt..
Die Ermittlungen laufen derzeit noch und wir wissen nicht wie lange..
Würde die Analyse im Vorfeld überhaupt anerkannt werden? Eigentlich zeigt es doch Einsatz, das man direkt seinen Hintern hoch bekommen und sich dahinter geklemmt hat, oder nicht? Wäre doch positiv zu werten?!
Wenn wir das Screening zum Beispiel beim Tüv machen lassen und das ärztliche Gutachten später dann bei einem Arzt, der auch Verkehrsuntersuchungen in seiner Praxis durchführt, wäre das egal? Oder muss das Screening zwingend dort durchgeführt werden, wo auch das Gutachten gemacht wird?
Kann es sein das die Führerscheinstelle, oder der durchführende Arzt ein erneutes Screening durchführen wollen/werden? Weil er ein aktuelles Ergebnis haben will? Wäre doch eigentlich unlogisch, da es doch um den Tatzeitpunkt geht, sehe ich das falsch? Wäre natürlich sonst wieder mit zusätzlichen Kosten für uns verbunden, wovon bald (nach Verurteilung) wohl leider noch mehr als genug auf uns zukommen werden..
Oder wird die Führerscheinstelle unser Engagement und unsere Vorarbeit positiv werten und evtl sogar sagen „ok sie haben den negativ Nachweis, dass zum Tatzeitpunkt keine Substanzen konsumiert wurden, bereits im Vorfeld aus eigenem Interesse erbracht (nicht bis Tag X gewartet und alles schleifen/aussitzen/abwarten lassen) und das ärztliche Gutachten entfällt somit.“ ?
Mein Freund trägt die Haare normalerweise immer sehr kurz. Er hat sie seit Tag X jetzt extra nichtmehr geschnitten, um das Screening evtl im Vorfeld zu machen.
Wenn der Arzt nun doch ein weiteres Screening anfordern würde, mein Freund sich die Haare jedoch nach dem ersten Screening wieder kurz geschnitten hat, kann man von ihm verlangen die Haare wieder wachsen zu lassen? Oder wären dann auch Urinscreenings verwertbar? Nicht wenn uns nachher gesagt wird „er hat sich die Haare damals schon einmal wachsen lassen, dann kann er das auch ein zweites Mal tun.“
Sorry für den langen Text, sorry für die vielen Fragen… Zurzeit habe ich kaum noch ruhige Nächte was alles auf uns zukommt.
Soviele fragen beschäftigen mich :/ echt bedrückend.
Ich danke euch schonmal im Vorfeld ihr lieben.
Schönen Abend noch
Lg
Ich habe mich bereits ein wenig durch das Forum gelesen, jedoch wurden meine Fragen nicht alle beantwortet..
Und zwar fand bei meinem Freund und mir eine Hausdurchsuchung statt, wo leider Drogen gefunden wurden. Mein Freund hatte ein wenig Amphetamin zuhause, eine Menge an Gras (nicht gering) und etwas Crystal…
Nun wird es bald zum Gerichtstermin kommen und ich bin als „Mittäterin“ verdächtigt.
Bei keinem von uns beiden wurde ein Konsum in irgendeiner Weise nachgewiesen.
Jetzt lese ich überall das man schon alleine für den Besitz, oder Handel von BTM eine Anordnung zum ärztlichen Gutachten erhalten wird.
Wenn die Hausdurchsuchung nun ca 3 Monate zurück liegt, meint ihr es wäre sinnvoll jetzt schonmal vorab ein Drogenscreeninh zu machen? Dann könnte man der Führerscheinstelle direkt belegen das kein Konsum statt gefunden hat!
Durch eine Haaranalyse von 6 Monaten könnten wir beide nachweisen das wir zum Tatzeitpunkt keine Substanzen im Körper hatten. Durch ein Urinscreening könnten wir wohl nur die letzten Wochen belegen, weshalb ich die Haaranalyse für sinnvoller halten würde. Somit hätten wir einen Nachweis, rückwirkend bis Dezember ungefähr. Die Hausdurchsuchung wurde im Januar durchgeführt..
Die Ermittlungen laufen derzeit noch und wir wissen nicht wie lange..
Würde die Analyse im Vorfeld überhaupt anerkannt werden? Eigentlich zeigt es doch Einsatz, das man direkt seinen Hintern hoch bekommen und sich dahinter geklemmt hat, oder nicht? Wäre doch positiv zu werten?!
Wenn wir das Screening zum Beispiel beim Tüv machen lassen und das ärztliche Gutachten später dann bei einem Arzt, der auch Verkehrsuntersuchungen in seiner Praxis durchführt, wäre das egal? Oder muss das Screening zwingend dort durchgeführt werden, wo auch das Gutachten gemacht wird?
Kann es sein das die Führerscheinstelle, oder der durchführende Arzt ein erneutes Screening durchführen wollen/werden? Weil er ein aktuelles Ergebnis haben will? Wäre doch eigentlich unlogisch, da es doch um den Tatzeitpunkt geht, sehe ich das falsch? Wäre natürlich sonst wieder mit zusätzlichen Kosten für uns verbunden, wovon bald (nach Verurteilung) wohl leider noch mehr als genug auf uns zukommen werden..
Oder wird die Führerscheinstelle unser Engagement und unsere Vorarbeit positiv werten und evtl sogar sagen „ok sie haben den negativ Nachweis, dass zum Tatzeitpunkt keine Substanzen konsumiert wurden, bereits im Vorfeld aus eigenem Interesse erbracht (nicht bis Tag X gewartet und alles schleifen/aussitzen/abwarten lassen) und das ärztliche Gutachten entfällt somit.“ ?
Mein Freund trägt die Haare normalerweise immer sehr kurz. Er hat sie seit Tag X jetzt extra nichtmehr geschnitten, um das Screening evtl im Vorfeld zu machen.
Wenn der Arzt nun doch ein weiteres Screening anfordern würde, mein Freund sich die Haare jedoch nach dem ersten Screening wieder kurz geschnitten hat, kann man von ihm verlangen die Haare wieder wachsen zu lassen? Oder wären dann auch Urinscreenings verwertbar? Nicht wenn uns nachher gesagt wird „er hat sich die Haare damals schon einmal wachsen lassen, dann kann er das auch ein zweites Mal tun.“
Sorry für den langen Text, sorry für die vielen Fragen… Zurzeit habe ich kaum noch ruhige Nächte was alles auf uns zukommt.
Soviele fragen beschäftigen mich :/ echt bedrückend.
Ich danke euch schonmal im Vorfeld ihr lieben.
Schönen Abend noch
Lg