ÄG ratsuchend

Anni93

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Hallo ihr lieben,
Ich habe mich bereits ein wenig durch das Forum gelesen, jedoch wurden meine Fragen nicht alle beantwortet..

Und zwar fand bei meinem Freund und mir eine Hausdurchsuchung statt, wo leider Drogen gefunden wurden. Mein Freund hatte ein wenig Amphetamin zuhause, eine Menge an Gras (nicht gering) und etwas Crystal…
Nun wird es bald zum Gerichtstermin kommen und ich bin als „Mittäterin“ verdächtigt.
Bei keinem von uns beiden wurde ein Konsum in irgendeiner Weise nachgewiesen.
Jetzt lese ich überall das man schon alleine für den Besitz, oder Handel von BTM eine Anordnung zum ärztlichen Gutachten erhalten wird.
Wenn die Hausdurchsuchung nun ca 3 Monate zurück liegt, meint ihr es wäre sinnvoll jetzt schonmal vorab ein Drogenscreeninh zu machen? Dann könnte man der Führerscheinstelle direkt belegen das kein Konsum statt gefunden hat!
Durch eine Haaranalyse von 6 Monaten könnten wir beide nachweisen das wir zum Tatzeitpunkt keine Substanzen im Körper hatten. Durch ein Urinscreening könnten wir wohl nur die letzten Wochen belegen, weshalb ich die Haaranalyse für sinnvoller halten würde. Somit hätten wir einen Nachweis, rückwirkend bis Dezember ungefähr. Die Hausdurchsuchung wurde im Januar durchgeführt..
Die Ermittlungen laufen derzeit noch und wir wissen nicht wie lange..
Würde die Analyse im Vorfeld überhaupt anerkannt werden? Eigentlich zeigt es doch Einsatz, das man direkt seinen Hintern hoch bekommen und sich dahinter geklemmt hat, oder nicht? Wäre doch positiv zu werten?!
Wenn wir das Screening zum Beispiel beim Tüv machen lassen und das ärztliche Gutachten später dann bei einem Arzt, der auch Verkehrsuntersuchungen in seiner Praxis durchführt, wäre das egal? Oder muss das Screening zwingend dort durchgeführt werden, wo auch das Gutachten gemacht wird?
Kann es sein das die Führerscheinstelle, oder der durchführende Arzt ein erneutes Screening durchführen wollen/werden? Weil er ein aktuelles Ergebnis haben will? Wäre doch eigentlich unlogisch, da es doch um den Tatzeitpunkt geht, sehe ich das falsch? Wäre natürlich sonst wieder mit zusätzlichen Kosten für uns verbunden, wovon bald (nach Verurteilung) wohl leider noch mehr als genug auf uns zukommen werden..
Oder wird die Führerscheinstelle unser Engagement und unsere Vorarbeit positiv werten und evtl sogar sagen „ok sie haben den negativ Nachweis, dass zum Tatzeitpunkt keine Substanzen konsumiert wurden, bereits im Vorfeld aus eigenem Interesse erbracht (nicht bis Tag X gewartet und alles schleifen/aussitzen/abwarten lassen) und das ärztliche Gutachten entfällt somit.“ ?
Mein Freund trägt die Haare normalerweise immer sehr kurz. Er hat sie seit Tag X jetzt extra nichtmehr geschnitten, um das Screening evtl im Vorfeld zu machen.
Wenn der Arzt nun doch ein weiteres Screening anfordern würde, mein Freund sich die Haare jedoch nach dem ersten Screening wieder kurz geschnitten hat, kann man von ihm verlangen die Haare wieder wachsen zu lassen? Oder wären dann auch Urinscreenings verwertbar? Nicht wenn uns nachher gesagt wird „er hat sich die Haare damals schon einmal wachsen lassen, dann kann er das auch ein zweites Mal tun.“

Sorry für den langen Text, sorry für die vielen Fragen… Zurzeit habe ich kaum noch ruhige Nächte was alles auf uns zukommt.
Soviele fragen beschäftigen mich :/ echt bedrückend.

Ich danke euch schonmal im Vorfeld ihr lieben.

Schönen Abend noch

Lg
 

Nancy

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Hallo Anni93,

willkommen im Forum.
Bei keinem von uns beiden wurde ein Konsum in irgendeiner Weise nachgewiesen.
D.h., dass von euch auch keinerlei Konsum zugegeben wurde?
Jetzt lese ich überall das man schon alleine für den Besitz, oder Handel von BTM eine Anordnung zum ärztlichen Gutachten erhalten wird.
Ich verstehe es jetzt so, dass es bei euch um Handel geht und ihr das auch vor Gericht zugeben wollt. Ist das so richtig?
Ansonsten wird es wohl schwer die FSSt. davon zu überzeugen dass das Zeug "einfach so bei euch zuhause rumlag", ihr aber nichts davon konsumiert habt.
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Ich würde von daher auf jeden Fall mit einem FÄG rechnen...
Durch eine Haaranalyse von 6 Monaten könnten wir beide nachweisen das wir zum Tatzeitpunkt keine Substanzen im Körper hatten. Durch ein Urinscreening könnten wir wohl nur die letzten Wochen belegen, weshalb ich die Haaranalyse für sinnvoller halten würde. Somit hätten wir einen Nachweis, rückwirkend bis Dezember ungefähr.
Das könnt ihr natürlich bei einer dafür zertifizierten Stelle machen, ob das die FSSt. davon abbringt noch zusätzlich ein FÄG anzuordnen kann ich allerdings nicht beurteilen.
Wenn wir das Screening zum Beispiel beim Tüv machen lassen und das ärztliche Gutachten später dann bei einem Arzt, der auch Verkehrsuntersuchungen in seiner Praxis durchführt, wäre das egal? Oder muss das Screening zwingend dort durchgeführt werden, wo auch das Gutachten gemacht wird?
Wenn ihr im Vorfeld bereits eine Haaranalyse abgeben möchtet ist es eure Sache wo ihr diese machen lasst, Hauptsache das Labor ist nach DIN ISO EN 17025 für forensische Zwecke akkreditiert. Bei einem FÄG wird die Analyse allerdings bei der Stelle gemacht bei der auch das Gutachten erstellt wird.
Kann es sein das die Führerscheinstelle, oder der durchführende Arzt ein erneutes Screening durchführen wollen/werden? Weil er ein aktuelles Ergebnis haben will? Wäre doch eigentlich unlogisch, da es doch um den Tatzeitpunkt geht, sehe ich das falsch?
Ja, das siehst du falsch. Es geht um den zurückliegenden Zeitraum bis zur Durchführung des Gutachtens (somit über den Zeitpunkt der Hausdurchsuchung hinaus), von daher wird beim FÄG noch einmal ein Screening gemacht werden, wobei dies dann auch "nur" aus zwei Urinproben bestehen könnte wenn bereits Haarscreenings vorliegen...
Wenn der Arzt nun doch ein weiteres Screening anfordern würde, mein Freund sich die Haare jedoch nach dem ersten Screening wieder kurz geschnitten hat, kann man von ihm verlangen die Haare wieder wachsen zu lassen?
Man hat beim FÄG auf jeden Fall eine "Mitwirkungspflicht". Wenn klar ist, dass die Haare zuvor lang genug waren um eine Haaranalyse von 6 cm machen zu lassen und man beim FÄG dann mit Kurzhaarfrisur auftaucht, könnte das zumindest für Stirnrunzeln sorgen. Andererseits ist, wie o. bereits geschrieben dann doch eher noch mit Urinscreenings zu rechnen. Es kommt halt auch darauf an wieviel Zeit zwischen einer evtl. vorab gemachten Haaranalyse und dem FÄG vergeht...
 

Anni93

Neuer Benutzer

Nein wir haben damit nicht gehandelt, es waren viele verschiedene Sorten, in vielen sehr kleinen Mengen. Aufgrund der Gesamtmenge heißt es wir hätten damit gehandelt. Keine Ahnung ob es im Zusammenhang damit, dass uns kein Konsum nachgewiesen wurde, vielleicht auch besser ist als wäre es andersrum.. wie du oben bereits geschrieben hast, würde es sonst wahrscheinlich schwer werden die FSS zu überzeugen…

Möglicherweise wurde auch nur für einen Bekannten aufbewahrt..
Also wird ein „Fremdscreening“ nicht anerkannt? Was für ein Schwachsinn. Naja, alles doppelt und dreifach zu machen muss nu auch nicht sein. Ich bin eig fest davon ausgegangen, dass das kein Problem wäre und anerkannt wird, solange es eine zertifizierte Stelle ist..

Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht *Nancy*
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

MrMurphy

Erfahrener Benutzer
Also wird ein „Fremdscreening“ nicht anerkannt?

Ein Screening aus einem dafür zugelassenem Labor unterstützt eure Angaben zur Drogenfreiheit. Von daher ist das durchaus sinnvoll. Je weiter die Ergebnisse in die Vergangenheit reichend desto besser. Vor allem für die Zeit vor der Hausdurchsuchung. Dass ihr danach (erst mal) keine Drogen mehr konsumiert habt ist hingegen erwartbar.

Möglicherweise wurde auch nur für einen Bekannten aufbewahrt..

Verschiedene Sorten in nicht geringer Menge? Vergiss es.

Zumal Hausdurchsuchungen nicht ausgelost werden. Heißt: Die Behörden haben bereits Vorinformationen, also zum Beispiel Zeugenaussagen oder eine Auswertung der Datenbank eures Dealers oder ... Durch die Funde bei euch sind die Angaben glaubwürdig. Die Behörden haben also bereits Beweise und Indizien gegen euch.

würde es sonst wahrscheinlich schwer werden die FSS zu überzeugen…

Die Führerscheinstelle und damit den Arzt zu überzeugen wird in jedem Fall schwierig werden. Dabei geht es nicht um eine Strafe und euch muss deshalb keine Schuld nachgewiesen werden. Es reicht für einen Fahrerlaubnisentzug vollkommen aus wenn eure Angaben unglaubwürdig sind. Es ist halt häufig so dass Dealer ihren eigenen Konsum mit dem Weiterverkauf finanzieren.

Wie Nancy bereits geschrieben hat gibt es bei einem FÄG eine Mitwirkungspflicht.
 

Anni93

Neuer Benutzer
Hey
Also darauf gekommen sind sie durch einen blöden Zufall meines Freundes, die Drogen waren sogenannte Zufallsfunde, steht auch so in der Akte.
Also wird beim ärztlichen Gutachten ein vorher absolviertes Screening von einer zertifizierten stelle doch anerkannt werden? Ich wüsste ehrlich gesagt auch nicht was dagegen sprechen sollte, solange die Stelle zertifiziert ist..
Nicht verschiedene Sorten in nicht geringer Menge, sondern mehrere Sorten in kleinstmengen (10g oder etwas mehr) und die gesamt Summe macht die nicht geringe Menge aus.
Wir haben beide einen guten festen Arbeitsplatz und haben weder verkauft noch und damit irgendetwas finanziert, nur wenn wir das so der FSS sagen wird die sich selbstverständlich ihren Teil denken können.
Am liebsten hätte ich natürlich das er 12 Monate nachweisen kann, jedoch reicht dafür die Länge nicht aus. Mittlerweile sollten 6 Monate jedoch funktionieren. Er wird sich danach jedoch definitiv die Haare wieder kurz schneiden wie er es gewohnt ist und wenn das auf Unverständnis bei der FSS treffen wird dann lässt er es wohl besser.
Am besten wäre es natürlich wenn er die Haare analysieren lässt und kurz darauf kommt der Termin zum ärztlichen Gutachten, dann würde dieses sogesehen direkt an die Analyse anknüpfen und wir hätten uns doppelte Kosten erspart oder?
Wie oben schon geschrieben, sollte ein Screening (zum Beispiel vom TÜV) theoretisch auch beim Facharzt anerkannt werden oder?

Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht *Nancy*
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Nancy

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Hallo Anni93,

vllt. hast du mich falsch verstanden oder ich habe mich unklar ausgedrückt.
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Also wird beim ärztlichen Gutachten ein vorher absolviertes Screening von einer zertifizierten stelle doch anerkannt werden?
Wenn bereits ein Haarprobe, die kurz vor dem FÄG-Termin gemacht wurde, vorliegen würde, würde sicher keine neue gemacht werden - trotzdem kannst du davon ausgehen, dass es zu Urinscreenings kommen würde. Die Haaranalyse würde die AB der letzten Monate belegen, das Urinscreening beim FÄG würde zusätzlich die AB am Tag der Untersuchung belegen - so verständlicher?
Am liebsten hätte ich natürlich das er 12 Monate nachweisen kann, jedoch reicht dafür die Länge nicht aus.
Noch zur Info: Haaranalysen für 12 Monate sind nicht mehr zulässig, es gehen somit immer nur 6 Monate rückwirkend...

Noch eine Bitte: wenn du auf ein Posting antwortest welches direkt über deinem Beitrag stehen wird, verwende bitte nicht den "Zitieren" Button, sondern klicke auf "Antworten", so muss der Leser das Vorposting nicht noch einmal lesen bzw. drüberscrollen - danke.
 

Anni93

Neuer Benutzer
Ich hab auf Antworten geklickt
Wenn bereits ein Haarprobe, die kurz vor dem FÄG-Termin gemacht wurde, vorliegen würde, würde sicher keine neue gemacht werden - trotzdem kannst du davon ausgehen, dass es zu Urinscreenings kommen würde. Die Haaranalyse würde die AB der letzten Monate belegen, das Urinscreening beim FÄG würde zusätzlich die AB am Tag der Untersuchung belegen - so verständlicher?
das meinte ich, dann können wir uns theoretisch das Geld für die Haaranalyse sparen, wenn eh noch Urin Screenings gemacht werden. Die belegen dann doch auch die Abstinenz.
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
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Ja das schon, aber nicht rückwirkend für 6 Monate. Urinscreenings zählen eher als "Momentaufnahme"...
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
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Administrator
Ich habe jetzt in den Beurteilungskriterien mal geschaut ob es dazu noch einmal eine spezielle Erklärung gibt, wurde aber leider nicht fündig.
Aber es ist ja nun mal so, dass Probanden die mit Abstinenznachweisen zur Drogen-MPU gehen, am MPU-Tag trotzdem noch einmal Urin abgeben müssen - das ist dann praktisch der Beleg dafür dass sie an diesem Tag drogenfrei sind, anders wird es bei einem FÄG auch nicht laufen...

Eure Idee mit den Haaranalysen war doch gar nicht so schlecht, wer weiß, vllt. erspart ihr euch auf diese Weise wirklich das FÄG
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Wir können das nur leider nicht garantieren...
 
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