Guten Tag und Frohe Weihnachten zusammen,
nehmen wir folgenden Fall an:
Person A wurde aufgrund einer Handyauswertung von Person B wegen illegalem Erwerb und Besitz von BTM verurteilt.
Konkret ging es um 2 Käufe. Einmal geringe Menge MDMA und ein mal 6 XTC-Tabletten. Beide Käufe haben in einer Zeitspanne von ca. einer Woche stattgefunden.
Person A wollte die Drogen mit Freunden ausprobieren, wozu es jedoch nie kam.
Nun muss Person A zeitnah ein Ärztliches Gutachten bei der Führerscheinstelle abgeben.
Person A ist bewusst, das jeglicher Konsum von harten Drogen zum Entzug des Führerscheins führt.
Nun ist die Frage was Person A dem Gutachter berichten sollte, um den Führerschein behalten zu können.
Sollte die Person sagen, dass sie die Absicht hatte diese Drogen zu konsumieren, sich aber nach weiterer Recherche doch gegen den Konsum entscheiden hat.
Oder:
Dass die Drogen für eine andere Person und nicht für den eigenen Konsum bestimmt waren und somit die Absicht des Konsums leugnen.
Kann die zweite Variante der Aussage zu weiteren Ermittlungen wegen Handel mit BTM führen?
Kann es passieren, dass man durchfällt nur weil der Gutachter einem nicht glaubt?
Noch paar Infos zu dem Fall:
Die Käufe liegen länger her zurück, der Fall wurde jedoch neulich erst abgeurteilt.
Person A musste nie einen Drogentest machen und hat zu dem Fall nie eine Aussage abgegeben. Des Weiteren wurden bei Person A nie Drogen gefunden. Person A ist vorher auch nie verkehrsrechtlich oder polizeilich aufgefallen.
Vielen Dank im Voraus für eure Einschätzungen!
nehmen wir folgenden Fall an:
Person A wurde aufgrund einer Handyauswertung von Person B wegen illegalem Erwerb und Besitz von BTM verurteilt.
Konkret ging es um 2 Käufe. Einmal geringe Menge MDMA und ein mal 6 XTC-Tabletten. Beide Käufe haben in einer Zeitspanne von ca. einer Woche stattgefunden.
Person A wollte die Drogen mit Freunden ausprobieren, wozu es jedoch nie kam.
Nun muss Person A zeitnah ein Ärztliches Gutachten bei der Führerscheinstelle abgeben.
Person A ist bewusst, das jeglicher Konsum von harten Drogen zum Entzug des Führerscheins führt.
Nun ist die Frage was Person A dem Gutachter berichten sollte, um den Führerschein behalten zu können.
Sollte die Person sagen, dass sie die Absicht hatte diese Drogen zu konsumieren, sich aber nach weiterer Recherche doch gegen den Konsum entscheiden hat.
Oder:
Dass die Drogen für eine andere Person und nicht für den eigenen Konsum bestimmt waren und somit die Absicht des Konsums leugnen.
Kann die zweite Variante der Aussage zu weiteren Ermittlungen wegen Handel mit BTM führen?
Kann es passieren, dass man durchfällt nur weil der Gutachter einem nicht glaubt?
Noch paar Infos zu dem Fall:
Die Käufe liegen länger her zurück, der Fall wurde jedoch neulich erst abgeurteilt.
Person A musste nie einen Drogentest machen und hat zu dem Fall nie eine Aussage abgegeben. Des Weiteren wurden bei Person A nie Drogen gefunden. Person A ist vorher auch nie verkehrsrechtlich oder polizeilich aufgefallen.
Vielen Dank im Voraus für eure Einschätzungen!