ÄG wegen Konsum/ Besitz von BTM

Miri1000

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Hallo zusammen,

Ich muss ein fachärztliches Gutachten abgeben (inkl. 2 Drogenscreenings). Wenn ich dies nicht bestehe, kann eine MPU angeordnet werden. Ich wurde mit BTM erwischt, jedoch nicht am Steuer.
Kann mir jemand sagen, ob mich beim ÄG die gleichen Fragen wie bei einer MPU erwarten?
Da lt. meiner Begutachtungsstelle das Gespräch beim ersten Screening erfolgt, kann es theoretisch jederzeit passieren.
Zur Vorbereitung habe ich mir hier die MPU Fragen runter kopiert und mir bereits Antworten verfasst.
Da ich jedoch gar nicht weiß, wie umfangreich das Gespräch beim ÄG wird, frage ich Euch ob Ihr da mehr wisst.
Wenn man speziell nach ÄG Fragen im Netz sucht, findet man echt gar nichts.

Danke schon mal :)

Miri
 

Nancy

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Hallo Miri,

willkommen im Forum. Sorry, wollte dir eigentlich schon heute morgen antworten, aber i-wie war mein Internet "zerschossen".

Im Gegensatz zu einer MPU, in der man das Explorationsgespräch mit einem Verkehrspsychologen hat, wird das FÄG von einem Arzt durchgeführt. D.h., dass es idR nicht zu solchen (umfangreichen) Fragen kommt.

Anders als bei der MPU, in der das künftig zu erwartende Verhalten beleuchtet wird, geht es bei einem FÄG um den zurückliegenden Konsum.

Da hatten wir schon alles dabei. Von sehr intensiven Fragen des Arztes, bis auf ein "Hallo" und "Tschüss". Es ist von daher ganz schwierig, hier eine Einschätzung zu geben.

Grundsätzlich gilt:

Vereinbar mit einer Fahrerlaubnis sind:

- einmaliger Probierkonsum

- ggl. Konsum mit Trennvermögen

nicht vereinbar:

- ggl. Konsum ohne Trennvermögen

- regelmäßiger Konsum

Normal müsste ich dir somit dazu raten, lediglich einen Probierkonsum einzuräumen....da du aber nicht am Steuer eines Wagens angetroffen wurdest, ist der ggl. Konsum bei dir möglich, da du Trennvermögen bewiesen hast. Deine Antworten sollten aber auf keinen Fall auf "regelmäßig" schließen lassen können.
 

Miri1000

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Hi Nancy,
Danke für Deine Kommentare. Nun noch eine Frage.
Es geht darum, dass die Polizei mich beobachtet hat beim Konsum von Amphetamin und eine Tüte in meiner Tasche gefunden wurde.
Ich hatte einen ziemlich hohen Promille Wert, das ist der einzige Wert der ermittelt wurde. Wenn ich Probierkonsum zugebe, gebe ich somit Mischkonsum zu.
Außerdem Konsum von Amphetamin ist auch als Probierkonum ja nix oder?
Zumal der hohe Promillewert den Arzt ja vielleicht davon ausgehen lässt, dass ich ständig viel trinke, was allerdings tatsächlich nicht so ist. Mich hat der hohe Wert selbst sehr gewundert. :(
 
Zuletzt bearbeitet:

Nancy

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Hallo Miri,

dann ist die Sachlage doch etwas gravierender als zunächst von mir gedacht...

Hi Nancy,
Danke für Deine Kommentare. Nun noch eine Frage.
Es geht darum, dass die Polizei mich beobachtet hat beim Konsum von Amphetamin und eine Tüte in meiner Tasche gefunden wurde.
Wenn die Polizei dich dabei wirklich beobachtet hätte, wäre der Drops eigentlich schon gelutscht...

Ich hatte einen ziemlich hohen Promille Wert, das ist der einzige Wert der ermittelt wurde. Wenn ich Probierkonsum zugebe, gebe ich somit Mischkonsum zu.
Warum hat die Polizei denn einen Alk.test bei dir gemacht? Und wie hoch war der Wert?
Blut abgenommen? Wenn ja, ein oder zwei Röhrchen?
Wenn es keine THC-Werte gibt, wäre das ja erstmal vom Tisch. Davon abgesehen kann -je nach Wert- nicht unbedingt auf Mischkonsum geschlossen werden, das ist eher der Fall wenn ggl. Drogenkonsum feststeht (also eher nicht bei Probierkonsum). Allerdings bleibt ja noch das Amphe...

Außerdem Konsum von Amphetamin ist auch als Probierkonum ja nix oder?
Richtig.

Zumal der hohe Promillewert den Arzt ja vielleicht davon ausgehen lässt, dass ich ständig viel trinke, was allerdings tatsächlich nicht so ist. Mich hat der hohe Wert selbst sehr gewundert. :(

Was genau steht denn in der FÄG-Aufforderung?

Damit es etwas übersichtlicher wird, fülle doch bitte mal einenProfilfragebogenaus, nimm einfach den ersten und schreibe alle Werte auf die dir bekannt sind.
 

Miri1000

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Hi Nancy,
FB im Folgenden beantwortet:

FB Drogen


Zur Person
Geschlecht: w
Alter: 36

Was ist passiert?
Drogensorte: Beim Amphetamin Konsum beobachtet, Marihuana gefunden (Joint in der Tasche)
Konsumform (Dauer und Häufigkeit je Substanz): Amph. 1x, Marihuana an diesem Tag nicht. Davor ja.
Datum der Auffälligkeit: 05.10.2018

Drogenbefund
Blutwerte: nicht ermittelt (Atemalkhohol ermittelt, 1.8 Promille, kein Bluttest und sonst auch keine Werte ermittelt)
Schnelltest: keinen gemacht
Beim Kauf erwischt: nein
Nur daneben gestanden: nein

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert:
Polizei hat sich mit den Blutwerten gemeldet:
Verfahren gegen Bußgeld eingestellt: Von der Verfolgung wurde abgesehen, ohne Bußgeld
Verurteilt:
Strafe abgebüßt:



Führerschein
Hab ich noch: Ja
Hab ich abgegeben: Nein
Hab ich neu beantragt: Nein
Habe noch keinen gemacht: Nein

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Ja
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: Nein
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt):
Es steht drin:
"Das Gutachten soll Aufschluss über folgende Frage geben:
Nimmt XXX Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes oder andere psychoaktiv wirkende Stoffe ein, die die Fahreignung nach Anlage 4 FeV in Frage stellen?"

Bundesland
: Baden- Württemberg

Konsum
Ich konsumiere noch: Nein
letzter Konsum: 18.01.2019 (Marihuana)

Abstinenznachweis
Haaranalyse: Nein
Urinscreen: 2x bei der Begutachtungsstelle, die auch das ÄG erstellt, zusätzlich freiwillig zu 6 Monate Abstinenznachweis bei anderer Stelle angemeldet
Keinen Plan:

Aufarbeitung
Drogenberatung:
Selbsthilfegruppe (SHG):
Psychologe: Bisher 1x bei Verkehrspsychologe gewesen, weiterer Termin geplant
Ambulante/stationäre Therapie:
Keine Ahnung:

MPU
Datum: ÄG muss bis Ende Mai abgegeben werden (keine MPU bisher)
Welche Stelle (MPI): PIMA
Schon bezahlt?: Heute
Schon gehabt?:
Wer hat das Gutachten gesehen?:
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:

Altlasten
Bist du Rückfalltäter?: Nein

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Nancy

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Hallo Miri,

ich stelle mal folgendes Szenario in den Raum:

Der Arzt wird dich nach deiner Konsumform von Alk. und THC befragen. Hier musst du darauf achten, dass du dies fein säuberlich trennst. Entweder trinkst du Alk. oder du kiffst, aber nicht beides zusammen. Kiffen wie gesagt wirklich nur ggl. (max. 1 oder 2x pro Woche).
Es sei denn, du bist Hardcorekifferin und es finden sich noch sehr hohe THC-COOH Werte in deinem Urin. Hast du dir mal einen Selbsttest in der Apotheke geholt (Cut-Off 20)? Dann bringt die Aussage nix. Da du schon bezahlt hast, kann es natürlich sein das du bald einbestellt wirst.

Beim Alk. bitte nicht erzählen das die 1,8‰ nur eine Ausnahme war. Wer solche Mengen verträgt hat Übung und trinkt öfter mal etwas mehr.
Eigentlich kein Problem, solange du dabei nicht fährst und es nicht zum Mischkonsum kommt (allerdings sollte es nicht auf Alk.erkrankung hinauslaufen..).

Beim Amphe musst du entschieden alles abstreiten was den Konsum betrifft. Was die Polizisten nun genau gesehen haben, weiß ich nun nicht, aber wenn sie es genau wüßten, wäre deine FE sicher bereits entzogen....
Streng genommen könntest du zugeben das du vorhattest es einzunehmen (wenn es sonst keine passende Story gibt), es dir dann aber doch anders überlegt hast.

Das alles ist sehr dünnes Eis, aber das ist dir sicher bewusst.
Gut sind die Termine beim Verkehrspsychologen, das solltest du auf jeden Fall weiter fortführen.
 

Miri1000

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Hi Nancy,

Also Mischkonsum auf keinen Fall zugeben, passt. Amphe auch nicht. Alles klar!

Was kann ich beim Alkoholkonsum sagen? Also es entspricht tatsächlich auch der Wahrheit, das ich nicht ständig trinke. Ich trinke nicht jede Woche. Es gibt lediglich Partys wie der Wasen, ne Weihnachtsfeier, Silvester, mal ein Geburtstag wo es dann schon mehr ist. Also ein paar Mal im Jahr auf jeden Fall. Realistisch wahrscheinlich 6-8 Mal im Jahr so richtig. Ist das in Ordnung das auch so zu sagen? Gefahren bin ich absolut nie wenn ich getrunken habe.

Bzgl. THC Gehalt im Urin:
Ich hab mehrere Tests geholt. Die THC 50 Tests waren alle negativ.
Ich hab noch so Einzelstreifen, das sind die einzigen mit THC 25ng/mL.
Da kommt auch ein Strich, aber sehr schwach. Da ist so ne Farbskala in der Anleitung. Aber relativ schlecht. Ist schwer zu erkennen, bin nicht eindeutig negativ. Wahrscheinlich grad so an der Grenze von positiv zu negativ.
Aber unter 50ng/mL bin ich auf jeden Fall, unter 25 nicht sicher.

Kannst Du mir da nochmal sagen, was ich sagen kann?

Dünnes Eis ist mir bewusst aber die Hoffnung stirbt zuletzt. :smiley2204:

Wäre super wenn Du mir meine Fragen nochmal beantworten könntest.

Vielen Dank!!! :):):)

Gruß,
Miri
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
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Hallo Miri,

Was kann ich beim Alkoholkonsum sagen? Also es entspricht tatsächlich auch der Wahrheit, das ich nicht ständig trinke. Ich trinke nicht jede Woche. Es gibt lediglich Partys wie der Wasen, ne Weihnachtsfeier, Silvester, mal ein Geburtstag wo es dann schon mehr ist. Also ein paar Mal im Jahr auf jeden Fall. Realistisch wahrscheinlich 6-8 Mal im Jahr so richtig. Ist das in Ordnung das auch so zu sagen? Gefahren bin ich absolut nie wenn ich getrunken habe.
6-8x im Jahr ist recht wenig, es sei denn, du warst beim Pusten ziemlich angetrunken?
Wie gesagt, ob und wie genau der Arzt dich befragt, kann man nicht voraussehen. Da du aber mit sehr großer Wahrscheinlichkeit vorab einen Fragebogen ausfüllen musst, werden dort schon solche Dinge abgefragt. Wenn du dabei angibst, dass du ca. 1x im Monat etwas mehr trinkst, sollte das aber glaubhaft sein.
Bzgl. THC Gehalt im Urin:
Ich hab mehrere Tests geholt. Die THC 50 Tests waren alle negativ.
Ich hab noch so Einzelstreifen, das sind die einzigen mit THC 25ng/mL.
Da kommt auch ein Strich, aber sehr schwach. Da ist so ne Farbskala in der Anleitung. Aber relativ schlecht. Ist schwer zu erkennen, bin nicht eindeutig negativ. Wahrscheinlich grad so an der Grenze von positiv zu negativ.
Aber unter 50ng/mL bin ich auf jeden Fall, unter 25 nicht sicher.

Wenn dein Abbauwert unter 50 liegt ist das auf jeden Fall gut, da dadurch zu sehen ist das du nicht regelmäßig konsumierst und mehr musst du bei ggl. Konsum ja auch gar nicht nachweisen.

Jetzt noch ein Hinweis, bzw. eine Rückfrage:

Du hattest geschrieben das die FSSt. 2 Drogenscreenings verlangt. Steht dabei das es sich um Urinscreenings handeln soll?
Es passiert nämlich ab und zu, dass die Behörde Urin aufschreibt, der Arzt beim FÄG aber trotzdem eine Haaranalyse machen möchte (und wenn das der Fall wäre, wäre die Sache eh gelaufen). Diesem müsstest du dann aber nicht nachkommen, denn bei gefärbten Haaren würde sich dieses Problem gar nicht erst stellen...
Wenn in der Aufforderung allerdings Haarscreening steht, könntest du dir das Geld für das FÄG sparen.
 

Miri1000

Neuer Benutzer
Hi Nancy,

Im Schreiben der Fsst steht "ärztliche Untersuchung einschließlich 2 Drogenscreenings". Dieses Schreiben wurde ja dann auch an die Begutachtungsstelle, die ich auf dem Schreiben angekreuzt habe, weiter geleitet. Die Fsst gibt dies ja dann dort in Auftrag.
Nun kam ja das Schreiben der Begutachtungsstelle, und da steht "Ärztliches Gutachten Drogen inkl. 2 Urinscreenings" drin.

Haare sind im Übrigen eh gefärbt :)

Wenn eigentlich steht eindeutig nur Urinscreenings drin, sollte dann passen oder?
 
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