Ärztliche Untersuchung wegen Erwerb

Rayquaza77

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Guten Tag zusammen,

Letztes Jahr wurde ein Bekannter von der Polizei erwischt. Ich habe einen Strafbefehl erhalten, in dem mir im Jahre 2020 der Erwerb von mehreren Gramm Cannabis durch Whatsapp Chats nachgewiesen wurde.
Ich habe mich gegen diesen Strafbefehl nicht gewehrt.
Jetzt kam im letzten November ein Brief von der Führerscheinstelle. Mir wurde ein ärztliches Gutachten mit 2 Urinscreenings aufgetragen. Allerdings geht es da um das Cannabis und den Erwerb von einer kleinen Menge Amphetaminen, obwohl im Strafbefehl davon nie die Rede war. In der Akte ist von Eigenverbrauch die Rede, weil ich mich eben nicht gewehrt hatte, aber ich wusste ja auch nicht, dass es um Amphetamine geht.
Ich hatte eine Anwältin eingeschaltet, die mir gesagt hat sie kümmere sich darum, sie würde eine Fristverlängerung beantragen und ich muss erst einmal nichts machen. Die Frist für die Einverständniserklärung ging bis zum 29.12. und die für das Gutachten am 15.2.. Am 14.2. um 18 Uhr bekam ich eine E-Mail von meiner Anwältin, dass die Fristverlängerung abgelehnt wurde und sie mir nahelegt freiwillig auf meinen Führerschein zu verzichten, um Kosten zu sparen und da sie auch der Meinung war, ich würde die Screenings eh nicht bestehen.
Ich hatte die Chance heute noch einmal beim Landratsamt anzurufen. Dort meine eine nette Frau, dass es einen Antrag zur Fristverlängerung gab, aber für die Frist der Einverständniserklärung und dieser auch angenommen wurde. Da ich das nicht wusste und mir gesagt wurde ich müsste mich erstmal um nichts kümmern, habe ich auch keine Einverständniserklärung abgeschickt, wodurch es auch nie zu einem Antrag auf Fristverlängerung für das Gutachten kam. Sie meinte heute, ich kriege bis morgen Zeit die Einverständniserklärung abzugeben und dann könne die Frist verlängert werden. Nichts davon hat mir die Anwältin gesagt.
Ich fühle mich ehrlich gesagt von der Anwältin nicht gut beraten. Sie hatte sich nur einmal per Brief und einmal per Email gemeldet und mir auch nichts von der Frist für die Einverständniserklärung erzählt. Auch, dass es abgelehnt wurde stimmte nicht. Ich hab natürlich keine Ahnung von dem Ganzen und logischerweise glaub ich auch, dass die Anwältin mehr von der Thematik weiß als ich. Dennoch hätte ich hier ein paar Fragen.
Lässt sich wegen der Akte irgendetwas machen? Wie gesagt, es wurde nie erwähnt, dass mir der Erwerb von Amphetaminen vorgeworfen wird und ich wurde dafür nicht bestraft, deshalb weiß ich nicht wieso es auf einmal in der Akte auftaucht(unabhängig davon ob es stimmt oder nicht).
Gibt es eine Stelle, bei der ich mich beraten lassen kann und die mich auf das Gutachten vorbereitet? Die Anwältin meinte ich soll meine örtliche Suchtberatung kontaktieren und die würden mich beraten, allerdings habe ich da angerufen und die machen das nicht. Es wäre super wenn es was im Internet gäbe. Ich wohne im Schwarzwald, falls jemand hier in der Nähe was kennt.
Kann ich durch noch irgendwas belastet werden, wenn ich die Einverständniserklärung abgebe? Da das mit den Amphetaminen auch recht plötzlich kam, würde es mich nicht wundern, wenn ich mich dadurch selber belasten könnte.

Ich hab bestimmt noch mehr Fragen, aber ihr könnt bestimmt verstehen, dass ich gerade ziemlich durcheinander bin. Falls etwas unklar sein sollte stehe ich natürlich zur Aufklärung zu Verfügung.
Ich bedanke mich für eure Hilfe im Voraus und wünsche jedem einen schönen Tag.

Mit freundlichen Grüßen.
 

Nancy

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Hallo Rayquaza77,

willkommen im Forum.

Wir verfügen hier momentan leider nicht über Rechtsauskenner, dennoch versuche ich dir, aus unserer bisherigen Erfahrung heraus, einige deiner Fragen zu beantworten:

Allerdings geht es da um das Cannabis und den Erwerb von einer kleinen Menge Amphetaminen, obwohl im Strafbefehl davon nie die Rede war.
Dann war die Menge des Amphe wohl strafrechtlich nicht relevant.
Für die FSSt. macht jedoch jeglicher Konsum von "harten" Drogen ungeeignet zum Führen von KFZ im Straßenverkehr. Sobald sie davon erfährt muss sie darum entsprechend reagieren.
Sie meinte heute, ich kriege bis morgen Zeit die Einverständniserklärung abzugeben und dann könne die Frist verlängert werden.
Ein FÄG ist nur zu bestehen wenn es keinerlei Hinweise auf den Konsum harter Drogen gibt, ebenfalls ist nur ein pos. FÄG zu erreichen wenn es sich bei THC um (einmaligen) Probierkonsum, oder ggl. Konsum mit Trennvermögen handelt (dies gilt für den Fall dass man nicht am Steuer "erwischt" wurde, wie bei dir).

Da in deiner Akte steht dass das Amphe zum "Eigenverbrauch" erworben wurde wird es nahezu unmöglich sein das FÄG zu bestehen.
Dazu kommt: Je nachdem wieviel Gramm THC du über das Internet bestellt hattest, kann mitunter von regelmäßigem Konsum ausgegangen werden, was ebenfalls den Entzug der FE zur Folge hätte...

Inwieweit deine Anwältin Fehler gemacht hat ist von hier aus schwer zu beurteilen.

Von daher wäre mein Rat die Frist für das FÄG verstreichen zu lassen, die FE freiwillig abzugeben und sich dann gründlich auf die MPU vorzubereiten.

Alternativ kannst du natürlich das FÄG versuchen, dann müsstest du

a) absolut clean sein (keinerlei Abbaustoffe von Drogen im Urin, auch kein THC da das weitere konsumieren trotz FÄG-Aufforderung als Kontrollverlust gewertet werden würde))
b) eine Geschichte erfinden warum du Amphe bestellst ohne es selbst zu nehmen
Die Menge des bestellten Cannabis dürfte zudem nicht auf regelmäßigen Konsum schließen lassen.
Strafrechtlich liegt diese in Ba-Wü bei 6 gr, wobei ich nicht sagen kann ob diese dann auch für die Einstufung der Konsumform verbindlich ist.
Weitere Infos hier: https://www.juraforum.de/ratgeber/b...-marihuana-was-sind-eigenbedarf-geringe-menge

Eine Vorbereitung für ein FÄG gibt es im eigentlichen Sinne nicht (dies wäre erst bei der MPU der Fall).

Wichtige Abkürzungen
 
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