Hi Nancy,
die Fragestellung war:
Kann Frau xxxx trotz der Hinweise auf früheren Drogenmissbrauch sowie zusätzliche Zweifel an der Eignung (zusätzlicher Gebrauch von Alkohol) ein Kraftfahrzeug der Klasse B sicher führen? Ist insbesondere nicht zu erwarten, dass sie ein Kraftfahrzeug unter dem Einfluss von Betäubungsmittel oder anderen psychoaktiven Stoffen oder deren Nachwirkungen führen wird.
Ich hatte 1,3 BAK und 2,1 ng/ml THC
Gruß