Ärztliches Gutachten (Schweigepflicht)

MLK

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Liebes MPU-Forum Team,

ein Bekannter wurde als Beifahrer vor ein paar Monaten mit einer geringen Menge Kokain erwischt, bei der Polizei hat er ausgesagt das es zum Eigenkonsum ist. Daraufhin bekam er nach ca. 2 Monaten einen Brief von der Führerscheinstelle um sich zu seinem Konsum zu äußern. Dort sagte er aus das es nicht für den Eigengebrauch gedacht war, sondern das er es jemanden mitgenommen hat. Der Beamte der Fsst hat daraufhin ein ärztliches Gutachten veranlasst. Da mein Bekannter aber noch keine Strafe vom Gericht bekommen hat, weiss er jetzt nicht was er nun beim Facharzt aussagen soll. Im Internet hat er gelesen dass man die Fachärzte von Ihrer Schweigepflicht gegenüber Behörden & Gerichten entbinden muss, ansonsten negatives Urteil... Nun zur eigentlichen Frage wenn man den Eigenkonsum beim Facharzt nicht zugibt sondern sagt das es für jemand anderes gedacht war, leitet dieser das dann an die Staatsanwaltschaft weiter oder ist das nur eine Entbindung gegenüber der Führerscheinstelle?

Vielen Dank
 

Max

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wenn man den Eigenkonsum beim Facharzt nicht zugibt sondern sagt das es für jemand anderes gedacht war, leitet dieser das dann an die Staatsanwaltschaft weiter oder ist das nur eine Entbindung gegenüber der Führerscheinstelle?
Warum fragt dein "Bekannter" eigentlich nicht selbst :smiley2204:

Ob ein "Eigenkonsum" vorliegt, wird das FäG in einem Screening feststellen. Daher sollte sich dein "Bekannter" gut überlegen, was er zu einem "Eigenkonsum" bekannt gibt.
Das Ergebnis geht ausschließlich an die FSST, hier wird entschieden ob es eine MPU-Anordnung gibt oder nicht.
 

Nancy

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Grundsätzlich würde ich, bei Kokain, immer den Eigenkonsum verneinen...
rolleyes.gif


Bei der Polizei kann er ja (zum Selbstschutz) behauptet haben das es für den Eigenkonsum bestimmt war, damit ihm kein Handel unterstellt wird.

Die Frage ist, welche Untersuchungsform von der Behörde, beim FÄG, vorgegeben wird. Wenn eine Haarananalyse (und bei harten Drogen ist das oft der Fall) gefordert wird, sieht es eher schlecht für den Bekannten aus.
think.gif
Wenn er längere Haare hat (und der SB der FSSt. dies gesehen und vermerkt hat) kann er auch nicht plötzlich mit "Stoppelschnitt" beim FÄG erscheinen, da dies als fehlende Mitwirkungspflicht angesehen werden würde...
 
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