Liebes MPU-Forum Team,
ein Bekannter wurde als Beifahrer vor ein paar Monaten mit einer geringen Menge Kokain erwischt, bei der Polizei hat er ausgesagt das es zum Eigenkonsum ist. Daraufhin bekam er nach ca. 2 Monaten einen Brief von der Führerscheinstelle um sich zu seinem Konsum zu äußern. Dort sagte er aus das es nicht für den Eigengebrauch gedacht war, sondern das er es jemanden mitgenommen hat. Der Beamte der Fsst hat daraufhin ein ärztliches Gutachten veranlasst. Da mein Bekannter aber noch keine Strafe vom Gericht bekommen hat, weiss er jetzt nicht was er nun beim Facharzt aussagen soll. Im Internet hat er gelesen dass man die Fachärzte von Ihrer Schweigepflicht gegenüber Behörden & Gerichten entbinden muss, ansonsten negatives Urteil... Nun zur eigentlichen Frage wenn man den Eigenkonsum beim Facharzt nicht zugibt sondern sagt das es für jemand anderes gedacht war, leitet dieser das dann an die Staatsanwaltschaft weiter oder ist das nur eine Entbindung gegenüber der Führerscheinstelle?
Vielen Dank
ein Bekannter wurde als Beifahrer vor ein paar Monaten mit einer geringen Menge Kokain erwischt, bei der Polizei hat er ausgesagt das es zum Eigenkonsum ist. Daraufhin bekam er nach ca. 2 Monaten einen Brief von der Führerscheinstelle um sich zu seinem Konsum zu äußern. Dort sagte er aus das es nicht für den Eigengebrauch gedacht war, sondern das er es jemanden mitgenommen hat. Der Beamte der Fsst hat daraufhin ein ärztliches Gutachten veranlasst. Da mein Bekannter aber noch keine Strafe vom Gericht bekommen hat, weiss er jetzt nicht was er nun beim Facharzt aussagen soll. Im Internet hat er gelesen dass man die Fachärzte von Ihrer Schweigepflicht gegenüber Behörden & Gerichten entbinden muss, ansonsten negatives Urteil... Nun zur eigentlichen Frage wenn man den Eigenkonsum beim Facharzt nicht zugibt sondern sagt das es für jemand anderes gedacht war, leitet dieser das dann an die Staatsanwaltschaft weiter oder ist das nur eine Entbindung gegenüber der Führerscheinstelle?
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