Tara
Benutzer
Hallo liebe Forumsmitglieder,
ich bin neu hier und benötige Hilfe und eine Einschätzung von Euch.
Zur Vorgeschichte:
2012 Verkehrsunfall mit 2,2 Promille und Benzodiazepinen, bek. depressive Episode, nach Unfall direkte Unterbringung in psych. KH, Diagnosen Alkoholabhänigkeit und Benzodiazepinabhängikeit erhalten
2014 pos. MPU wg. Alkohol, Drogen und Depressionen, Entwöhnungstherapie und 1 Jahr Abstinenz nachgewiesen, Fahrerlaubnis wieder erlangt.
So, un nun kommt das, für was ich mich sehr schäme.
2019 Alkohol und Benzodiazepin-Rückfall, Benzos konsumiert von Jan - März, Alkohol: gelegentlicher Konsum
Im August dann Verschlechterung meines psychischen Zustandes mit einer schizzoaffektiven Psychose. Ging freiwillig für 2 Wochen in Psych. Krankenhaus. Leider war ich überhaupt noch nicht stabil und so kam es zu sehr schlimmen Vorfall: voraus ging ein Streit mit der Nachbarin. Ich konsumierte 4 Bier und fing an in meiner Wohnung rumzutoben und rumzuschreien, woraufhin die Nachbarn die Polizei riefen. Die wollten mich in die Aussnüchterungszelle bringen, ich bat aber darum, mich in die Klinik zu fahren. Ich hatte 1,56 BAK. Ich blieb für 4 Wochen in der Klinik und erhielt die Diagnose bipolare Störung.
Polizei meldete den Vorfall an die Führerscheinstelle. Nach meiner Entlassung verlangte die Führerscheinstelle den Entlassungsbericht, den sie auch erhielten.
Im Januar verschlechterte sich mein Zustand wieder und ich bekam schlimme Depressionen und ging im Feb wieder freiwillig in die Klinik. Gleichzeitig informierte ich darüber die Führerscheinstelle. Ich blieb dort 3 Monate bis Mai. Ich wurde in gutem Zustand entlassen und auch dieses Mal wollte die Führerscheinstelle den Entlassbericht, den ich auch zusandte. Mir wurde schon telefonisch mitgeteilt, dass ich vermutlich ein ärztliches Gutachten beibringen müsste.
Die Aufforderung dazu kam auch diese Woche.
Der Führerscheinstelle ist alles bekannt, sämtliche Diagnosen usw und nun verlangen sie ein Gutachten in dem folgende Fragen geklärt werden sollen:
1. Ist Frau X trotz er schizoaffektiven Störung sowie der ggw. schwerden depressiven Episode, die nach Anlage 4 FeV die Fahreigung in Frage stellen, in der Lage, den Anforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klassen ........... gerecht zu werden?
2. Liegt eine ausreichende Adhärenz vor?
3. Sind bei gegebener Fahreignung Nachuntersuchungen und wenn ja, in welchen Zeitabständen erforderlich?
4. Beeinträchtigen die Fr. X vorodneten Medikamente die Fahreignung?
5. Lässt sich die aus aktenkundigen Tatsachen begründete Annahme einer Alkoholabhängigkeit bei Fr. X bestätigen?
6. Wenn ja, welche 3 Kriterien nach ICD 10 sind im vorliegenden Einzelfall erfüllt, die die Annahme einer Alkoholabhängigkeit bestätigen?
7. Lässt sich die aus aktenkundigen Tatsachen begründete Annahme einer Abhänigkeit von Betäubungsmitteln im Sinne des BTMG oder von anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen die die Fahreignung in Frage stellen bestätigen?
8. Hält Frau X bezüglich der Einnahme der Benzodiazepinen bereits Abstinenz ein, ggf seit wann?
9. Falls Abhängigkeit festgestellt wurde: Fand eine erfolgreiche Entwöhnung statt?
So, nun bin ich natürlich ziemlich verzweifelt, weil ich befürchte, dass ich das niemals schaffen kann.
Ich habe schon das MPI ausgewählt und Angekreuzt, dass das Gutachten an mich gesendet wird. Akteneinsicht versuche ich noch zu nehmen (wenn sie es nicht schon versendet haben)
Benzos habe ich im März 2019 abgesetzt. Alkohol trinke ich seit Februar (Tag der KH-Einweisung) nicht mehr.
Ich wollte 2 Haaranalysen machen auf Drogen und ETG, allerdings sind meine Haare gefärbt. (Geht das vielleicht trotzdem?)
Meine Medikamente nehme ich regelmäßig, werde das auch über den Blutspiegel beweisen können. Dachte noch an CDT Wert und Leberwerte. Zusätzlich mache ich seit kurzem eine ambulante Psychotherapie, was ich auch bescheinigen kann.
Am meisten macht mir die Frage 5 Sorgen, denn wie will ein Arzt die Diagnose denn bestägigen, oder widerlegen. Von den Diagnose Kriterien trifft ja nun derzeit nichts auf mich zu, da ich abstinent bin.
Der Führerscheinstelle ist auch mein letzter Alkoholkonsum im Februar bekannt. Bei Abhängigkeit gilt ja 1 Jahr abstinent. Das kann ich ja niemals nachweisen und das wissen die auch. Warum entziehen sie mir nicht gleich den Führerschein? Ich glaube dieses GA ist nur Mittel zum Zweck, damit sie mir ihn entziehen können.
Ich schäme mich für das, was ich da angerichtet habe und hab nun höllische Angst meine Führerschein zu verlieren.
Daher bitte ich euch um Eure Einschätzung. Was kann oder sollte ich jetzt tun.
Vielen Dank schonmal fürs Lesen,
LG
Tara
ich bin neu hier und benötige Hilfe und eine Einschätzung von Euch.
Zur Vorgeschichte:
2012 Verkehrsunfall mit 2,2 Promille und Benzodiazepinen, bek. depressive Episode, nach Unfall direkte Unterbringung in psych. KH, Diagnosen Alkoholabhänigkeit und Benzodiazepinabhängikeit erhalten
2014 pos. MPU wg. Alkohol, Drogen und Depressionen, Entwöhnungstherapie und 1 Jahr Abstinenz nachgewiesen, Fahrerlaubnis wieder erlangt.
So, un nun kommt das, für was ich mich sehr schäme.
2019 Alkohol und Benzodiazepin-Rückfall, Benzos konsumiert von Jan - März, Alkohol: gelegentlicher Konsum
Im August dann Verschlechterung meines psychischen Zustandes mit einer schizzoaffektiven Psychose. Ging freiwillig für 2 Wochen in Psych. Krankenhaus. Leider war ich überhaupt noch nicht stabil und so kam es zu sehr schlimmen Vorfall: voraus ging ein Streit mit der Nachbarin. Ich konsumierte 4 Bier und fing an in meiner Wohnung rumzutoben und rumzuschreien, woraufhin die Nachbarn die Polizei riefen. Die wollten mich in die Aussnüchterungszelle bringen, ich bat aber darum, mich in die Klinik zu fahren. Ich hatte 1,56 BAK. Ich blieb für 4 Wochen in der Klinik und erhielt die Diagnose bipolare Störung.
Polizei meldete den Vorfall an die Führerscheinstelle. Nach meiner Entlassung verlangte die Führerscheinstelle den Entlassungsbericht, den sie auch erhielten.
Im Januar verschlechterte sich mein Zustand wieder und ich bekam schlimme Depressionen und ging im Feb wieder freiwillig in die Klinik. Gleichzeitig informierte ich darüber die Führerscheinstelle. Ich blieb dort 3 Monate bis Mai. Ich wurde in gutem Zustand entlassen und auch dieses Mal wollte die Führerscheinstelle den Entlassbericht, den ich auch zusandte. Mir wurde schon telefonisch mitgeteilt, dass ich vermutlich ein ärztliches Gutachten beibringen müsste.
Die Aufforderung dazu kam auch diese Woche.
Der Führerscheinstelle ist alles bekannt, sämtliche Diagnosen usw und nun verlangen sie ein Gutachten in dem folgende Fragen geklärt werden sollen:
1. Ist Frau X trotz er schizoaffektiven Störung sowie der ggw. schwerden depressiven Episode, die nach Anlage 4 FeV die Fahreigung in Frage stellen, in der Lage, den Anforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klassen ........... gerecht zu werden?
2. Liegt eine ausreichende Adhärenz vor?
3. Sind bei gegebener Fahreignung Nachuntersuchungen und wenn ja, in welchen Zeitabständen erforderlich?
4. Beeinträchtigen die Fr. X vorodneten Medikamente die Fahreignung?
5. Lässt sich die aus aktenkundigen Tatsachen begründete Annahme einer Alkoholabhängigkeit bei Fr. X bestätigen?
6. Wenn ja, welche 3 Kriterien nach ICD 10 sind im vorliegenden Einzelfall erfüllt, die die Annahme einer Alkoholabhängigkeit bestätigen?
7. Lässt sich die aus aktenkundigen Tatsachen begründete Annahme einer Abhänigkeit von Betäubungsmitteln im Sinne des BTMG oder von anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen die die Fahreignung in Frage stellen bestätigen?
8. Hält Frau X bezüglich der Einnahme der Benzodiazepinen bereits Abstinenz ein, ggf seit wann?
9. Falls Abhängigkeit festgestellt wurde: Fand eine erfolgreiche Entwöhnung statt?
So, nun bin ich natürlich ziemlich verzweifelt, weil ich befürchte, dass ich das niemals schaffen kann.
Ich habe schon das MPI ausgewählt und Angekreuzt, dass das Gutachten an mich gesendet wird. Akteneinsicht versuche ich noch zu nehmen (wenn sie es nicht schon versendet haben)
Benzos habe ich im März 2019 abgesetzt. Alkohol trinke ich seit Februar (Tag der KH-Einweisung) nicht mehr.
Ich wollte 2 Haaranalysen machen auf Drogen und ETG, allerdings sind meine Haare gefärbt. (Geht das vielleicht trotzdem?)
Meine Medikamente nehme ich regelmäßig, werde das auch über den Blutspiegel beweisen können. Dachte noch an CDT Wert und Leberwerte. Zusätzlich mache ich seit kurzem eine ambulante Psychotherapie, was ich auch bescheinigen kann.
Am meisten macht mir die Frage 5 Sorgen, denn wie will ein Arzt die Diagnose denn bestägigen, oder widerlegen. Von den Diagnose Kriterien trifft ja nun derzeit nichts auf mich zu, da ich abstinent bin.
Der Führerscheinstelle ist auch mein letzter Alkoholkonsum im Februar bekannt. Bei Abhängigkeit gilt ja 1 Jahr abstinent. Das kann ich ja niemals nachweisen und das wissen die auch. Warum entziehen sie mir nicht gleich den Führerschein? Ich glaube dieses GA ist nur Mittel zum Zweck, damit sie mir ihn entziehen können.
Ich schäme mich für das, was ich da angerichtet habe und hab nun höllische Angst meine Führerschein zu verlieren.
Daher bitte ich euch um Eure Einschätzung. Was kann oder sollte ich jetzt tun.
Vielen Dank schonmal fürs Lesen,
LG
Tara