Ärztliches Gutachten zur Fahreignung

Tara

Benutzer
Hallo liebe Forumsmitglieder,

ich bin neu hier und benötige Hilfe und eine Einschätzung von Euch.

Zur Vorgeschichte:
2012 Verkehrsunfall mit 2,2 Promille und Benzodiazepinen, bek. depressive Episode, nach Unfall direkte Unterbringung in psych. KH, Diagnosen Alkoholabhänigkeit und Benzodiazepinabhängikeit erhalten
2014 pos. MPU wg. Alkohol, Drogen und Depressionen, Entwöhnungstherapie und 1 Jahr Abstinenz nachgewiesen, Fahrerlaubnis wieder erlangt.

So, un nun kommt das, für was ich mich sehr schäme.
2019 Alkohol und Benzodiazepin-Rückfall, Benzos konsumiert von Jan - März, Alkohol: gelegentlicher Konsum
Im August dann Verschlechterung meines psychischen Zustandes mit einer schizzoaffektiven Psychose. Ging freiwillig für 2 Wochen in Psych. Krankenhaus. Leider war ich überhaupt noch nicht stabil und so kam es zu sehr schlimmen Vorfall: voraus ging ein Streit mit der Nachbarin. Ich konsumierte 4 Bier und fing an in meiner Wohnung rumzutoben und rumzuschreien, woraufhin die Nachbarn die Polizei riefen. Die wollten mich in die Aussnüchterungszelle bringen, ich bat aber darum, mich in die Klinik zu fahren. Ich hatte 1,56 BAK. Ich blieb für 4 Wochen in der Klinik und erhielt die Diagnose bipolare Störung.
Polizei meldete den Vorfall an die Führerscheinstelle. Nach meiner Entlassung verlangte die Führerscheinstelle den Entlassungsbericht, den sie auch erhielten.
Im Januar verschlechterte sich mein Zustand wieder und ich bekam schlimme Depressionen und ging im Feb wieder freiwillig in die Klinik. Gleichzeitig informierte ich darüber die Führerscheinstelle. Ich blieb dort 3 Monate bis Mai. Ich wurde in gutem Zustand entlassen und auch dieses Mal wollte die Führerscheinstelle den Entlassbericht, den ich auch zusandte. Mir wurde schon telefonisch mitgeteilt, dass ich vermutlich ein ärztliches Gutachten beibringen müsste.
Die Aufforderung dazu kam auch diese Woche.
Der Führerscheinstelle ist alles bekannt, sämtliche Diagnosen usw und nun verlangen sie ein Gutachten in dem folgende Fragen geklärt werden sollen:

1. Ist Frau X trotz er schizoaffektiven Störung sowie der ggw. schwerden depressiven Episode, die nach Anlage 4 FeV die Fahreigung in Frage stellen, in der Lage, den Anforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klassen ........... gerecht zu werden?

2. Liegt eine ausreichende Adhärenz vor?

3. Sind bei gegebener Fahreignung Nachuntersuchungen und wenn ja, in welchen Zeitabständen erforderlich?

4. Beeinträchtigen die Fr. X vorodneten Medikamente die Fahreignung?

5. Lässt sich die aus aktenkundigen Tatsachen begründete Annahme einer Alkoholabhängigkeit bei Fr. X bestätigen?

6. Wenn ja, welche 3 Kriterien nach ICD 10 sind im vorliegenden Einzelfall erfüllt, die die Annahme einer Alkoholabhängigkeit bestätigen?

7. Lässt sich die aus aktenkundigen Tatsachen begründete Annahme einer Abhänigkeit von Betäubungsmitteln im Sinne des BTMG oder von anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen die die Fahreignung in Frage stellen bestätigen?

8. Hält Frau X bezüglich der Einnahme der Benzodiazepinen bereits Abstinenz ein, ggf seit wann?

9. Falls Abhängigkeit festgestellt wurde: Fand eine erfolgreiche Entwöhnung statt?

So, nun bin ich natürlich ziemlich verzweifelt, weil ich befürchte, dass ich das niemals schaffen kann.
Ich habe schon das MPI ausgewählt und Angekreuzt, dass das Gutachten an mich gesendet wird. Akteneinsicht versuche ich noch zu nehmen (wenn sie es nicht schon versendet haben)
Benzos habe ich im März 2019 abgesetzt. Alkohol trinke ich seit Februar (Tag der KH-Einweisung) nicht mehr.
Ich wollte 2 Haaranalysen machen auf Drogen und ETG, allerdings sind meine Haare gefärbt. (Geht das vielleicht trotzdem?)
Meine Medikamente nehme ich regelmäßig, werde das auch über den Blutspiegel beweisen können. Dachte noch an CDT Wert und Leberwerte. Zusätzlich mache ich seit kurzem eine ambulante Psychotherapie, was ich auch bescheinigen kann.

Am meisten macht mir die Frage 5 Sorgen, denn wie will ein Arzt die Diagnose denn bestägigen, oder widerlegen. Von den Diagnose Kriterien trifft ja nun derzeit nichts auf mich zu, da ich abstinent bin.
Der Führerscheinstelle ist auch mein letzter Alkoholkonsum im Februar bekannt. Bei Abhängigkeit gilt ja 1 Jahr abstinent. Das kann ich ja niemals nachweisen und das wissen die auch. Warum entziehen sie mir nicht gleich den Führerschein? Ich glaube dieses GA ist nur Mittel zum Zweck, damit sie mir ihn entziehen können.

Ich schäme mich für das, was ich da angerichtet habe und hab nun höllische Angst meine Führerschein zu verlieren.

Daher bitte ich euch um Eure Einschätzung. Was kann oder sollte ich jetzt tun.
Vielen Dank schonmal fürs Lesen,

LG
Tara
 
Hallo Tara,

heiße dich (wenn auch verspätet) willkommen im Forum :smiley138:
So, nun bin ich natürlich ziemlich verzweifelt, weil ich befürchte, dass ich das niemals schaffen kann.
Ich habe schon das MPI ausgewählt und Angekreuzt, dass das Gutachten an mich gesendet wird. Akteneinsicht versuche ich noch zu nehmen (wenn sie es nicht schon versendet haben)
Benzos habe ich im März 2019 abgesetzt. Alkohol trinke ich seit Februar (Tag der KH-Einweisung) nicht mehr.
Ich wollte 2 Haaranalysen machen auf Drogen und ETG, allerdings sind meine Haare gefärbt. (Geht das vielleicht trotzdem?)
Bei einer freiwilligen Abgabe zum Nachweis deiner Abstinenz dürfte es gehen....
Am meisten macht mir die Frage 5 Sorgen, denn wie will ein Arzt die Diagnose denn bestägigen, oder widerlegen. Von den Diagnose Kriterien trifft ja nun derzeit nichts auf mich zu, da ich abstinent bin.
Die Gutachter gehen hier nach den (in der Fragestellung 6) ICD 10-Kriterien vor, diese beziehen sich nicht auf deine jetzige Abstinenz, sondern auf das frühere Verhalten. Hier kannst du nachlesen:
Bitte unbedingt lesen!!!! - DSM-IV-Kriterien (ICD10)
Der Führerscheinstelle ist auch mein letzter Alkoholkonsum im Februar bekannt. Bei Abhängigkeit gilt ja 1 Jahr abstinent. Das kann ich ja niemals nachweisen und das wissen die auch. Warum entziehen sie mir nicht gleich den Führerschein? Ich glaube dieses GA ist nur Mittel zum Zweck, damit sie mir ihn entziehen können.
Nein, das Ga dient dem Zweck der Entscheidungsfindung ob du derzeit in der Lage bist am Straßenverkehr teilzunehmen. Die FSSt. hat die Aufgabe präventiv zu arbeiten, heißt: sie muss (auch) die anderen Straßenverkehrsteilnehmer schützen.
Daher bitte ich euch um Eure Einschätzung. Was kann oder sollte ich jetzt tun.
Weiter zu deinen Therapiestunden gehen und deine verschriebenen Medikamente einnehmen wäre jetzt meine erste Einschätzung...

Wie stabil fühlst du dich denn selbst?
 
Hallo Nancy, vielen lieben Dank für deine Antwort. :smiley138:

Bei einer freiwilligen Abgabe zum Nachweis deiner Abstinenz dürfte es gehen....

Du meinst mit den gefärbten Haaren?

Die Gutachter gehen hier nach den (in der Fragestellung 6) ICD 10-Kriterien vor, diese beziehen sich nicht auf deine jetzige Abstinenz, sondern auf das frühere Verhalten. Hier kannst du nachlesen:

Dann wird das Gutachten auf jeden Fall negativ. In meiner Akte sind zich Belege, dass ich alkoholabhängig bin. Hab ja schon MPU gemacht. Diagnose ist also bekannt. Theoretisch könnte ich mir das Geld für das äG sparen, oder? Soll ich lieber meinen Führerschein gleich abgeben? Dann Therapie machen und mit den Abstinenznachweisen beginnen für ein Jahr?

Weiter zu deinen Therapiestunden gehen und deine verschriebenen Medikamente einnehmen wäre jetzt meine erste Einschätzung...

Wie stabil fühlst du dich denn selbst?

Das mache ich beides und derzeit bin ich was die Erkrankung angeht stabil, ebenso stabil abstinent.


Ehrlich gesagt freunde ich mich schon mit dem Gedanken an, dass mir mein Führerschein entzogen wird. :smiley842:
 
Hi Tara,
Du meinst mit den gefärbten Haaren?
ja, genau das meinte ich (endgültig sagt dir das aber das Institut). Und wenn du für eine MPU AN machen lässt geht das mit den gefärbten Haaren dann gar nicht mehr:
Dann wird das Gutachten auf jeden Fall negativ. In meiner Akte sind zich Belege, dass ich alkoholabhängig bin. Hab ja schon MPU gemacht. Diagnose ist also bekannt. Theoretisch könnte ich mir das Geld für das äG sparen, oder? Soll ich lieber meinen Führerschein gleich abgeben? Dann Therapie machen und mit den Abstinenznachweisen beginnen für ein Jahr?
Ganz ehrliche Antwort: Ich persönlich würde die "MPU-Variante" nehmen...
Deine FE müsstest du aber nicht gleich abgeben, sondern erst wenn sie entzogen wird (dann natürlich rechtzeitig "freiwillig" abgeben).
Ehrlich gesagt freunde ich mich schon mit dem Gedanken an, dass mir mein Führerschein entzogen wird. :smiley842:
Ja, das ist erstmal hart. Spreche da aus eigener Erfahrung...:hand0001:
 
Ganz ehrliche Antwort: Ich persönlich würde die "MPU-Variante" nehmen...
Deine FE müsstest du aber nicht gleich abgeben, sondern erst wenn sie entzogen wird (dann natürlich rechtzeitig "freiwillig" abgeben).
Und wenn ich das äG trotzdem mache und es nur nicht abgebe wenn es negativ ist? Dann wird mir ja auch automatisch der FS entzogen. Oder es ist in Teilen pos. (z.B. meine psych. Erkrankung), dann dürfte das für die MPU doch nicht mehr als Frage gestellt werden, oder?
 
dann dürfte das für die MPU doch nicht mehr als Frage gestellt werden, oder?
Das ist natürlich richtig.

Es ist streng genommen eine Geldfrage. Wenn du dir die Kosten leisten kannst, kannst du das mit dem ÄG natürlich machen...:smiley138:
 
Es ist streng genommen eine Geldfrage. Wenn du dir die Kosten leisten kannst, kannst du das mit dem ÄG natürlich machen...

Ich werde das mal machen und einfach schaun, was dabei rauskommt. Im schlimmsten Fall gebe ich es nicht ab.
Hab grad mit einem Labor telefoniert. Leider sind Haaranalysen bei gefärbtem Haar überhaupt nicht möglich. Dann werde ich den CDT Wert abnehmen lassen und zum GA mitnehmen.
 
Okay, dann mach' das. Ich drücke dir die Daumen und es wäre schön wenn du uns hier auf dem Laufenden hältst....:)
 
Das mache ich. :)

Zitat des Vorpostings gelöscht *Nancy*
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Liebe Nancy, ich hätte da noch eine Frage an dich. :)

Kann man im Falle einer Alkoholabhängigkeit die MPU auch ohne Entwöhnungstherapie bestehen? Ich habe gelesen, dass hierfür ein Abstinenzzeitraum nennenswert länger als 1 Jahr sein muss.

Danke für deine Hilfe. :)
 
Hallo Tara,
Kann man im Falle einer Alkoholabhängigkeit die MPU auch ohne Entwöhnungstherapie bestehen? Ich habe gelesen, dass hierfür ein Abstinenzzeitraum nennenswert länger als 1 Jahr sein muss.
ja, das ist möglich, wobei "nennenswert länger" in den Beurteilungskriterien nicht genauer definiert wurde. Es kann somit sein, dass der Gutachter gerne AN über 15 Monate sehen würde - es können aber auch 18 Monate sein.....
 
ja, das ist möglich, wobei "nennenswert länger" in den Beurteilungskriterien nicht genauer definiert wurde. Es kann somit sein, dass der Gutachter gerne AN über 15 Monate sehen würde - es können aber auch 18 Monate sein.....

Hallo Nancy, kann ich das irgendwo genau nochmal nachlesen? In den Begutachtungsleitlinien vom DEZ 19 steht nämlich das hier: Besteht eine Alkoholabhängigkeit, so ist die Fähigkeit zum sicheren Führen von Kraftfahrzeugen generell aufgehoben. Voraussetzung einer positiven Prognose ist eine erfolgreiche Entwöhnungsbehandlung mit entsprechender Nachsorge.

und das


Als Tatsache zu werten ist in der Regel eine erfolg-reiche Entwöhnungsbehandlung, die stationär oder im Rahmen anderer Einrichtungen für Suchtkranke erfolgen kann. In der Regel muss nach der Entgiftungs- und Entwöhnungszeit eine einjährige Abstinenz nachgewiesen werden, und es dürfen keine sonstigen eignungsrelevanten Mängel vorliegen.


Ich hoffe ich nerve nicht, aber ich lege mir schonmal eine Strategie zurecht und schaue wohin der Weg mich führt.
Vielen Dank schonmal.
 
Hallo Tara,

unter welchen Punkt? Ich habe hier auch die Buk (3. Auflage)

Unter 5 Indikatoren zu den Kriterien der A-Hypothesen,
Kriterium A 1.2 N Eine Alkoholabhängigkeit ist aufgrund der aktuellen Befundlage zu diagnostizieren bzw. frühere nicht sicher belegte Diagnosen lassen sich verifizieren.

und weiter steht... Die Indikatoren des Kriteriums A 1.2 N sind hingegen dazu geeignet, eine früher gestellte, jedoch nicht mehr nachvollziehbar belegbare Abhängigkeitsdiagnose anamnestisch zu verifizieren. Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass eine Abhängigkeitserkrankung auch bei Symptomfreiheit, also vorliegender Alkoholabstinenz, nach überwiegender fachlicher Auffassung weiter besteht. Diese klinisch fachliche Auffassung stellt einen Unterschied zu der verkehrsrechtlichen Sichtweise dar, wo nach Anlage 4 Nr. 8.4 FeV als Voraussetzug für die Fahreignung gefordert wird, dass eine "Abhängigkeit nicht mehr besteht". Diese Anforderung kann in dem Sinne interpretiert werden, dass eine dauerhaft stabile Alkoholabstinenz vorliegt. usw, usw.

Also, es ist machbar! (.... ANs nennenswerter als 1 Jahr, wie Nancy schon sagte)

Liebe Grüsse
Olympia
 
Hallo Olympia,
danke für deine Antwort, aber das verwirrt mich noch mehr. :smiley624:

Ich habe morgen einen Termin bei der Suchtberatung der Diakonie. Die bieten ab Herbst wieder ambulante Entwöhnungstherapie an. Ich werds nicht ohne Therapie machen hab ich mir überlegt.
Ist es richtig dass bei amb. Therapien seit Beginn der Therapie nennenswert länger als 1 Jahr AN nachgewiesen werden muss? Also z.B, wenn ich im Oktober beginne dann meinetwegen 15 Monate AN nachweise bis Jan 22. Hab ich das richtig verstanden?
 
Hallo Tara,

sorry, ich war gestern aus zeitlichen Gründen nicht im Forum...
Hallo Nancy, kann ich das irgendwo genau nochmal nachlesen?
Ja, könntest du - in den Beurteilungskriterien (Buk) der 3. Auflage. Diese muss man allerdings käuflich erwerben (mW um die 140€).

Ich zitiere mal wörtlich den Indikator aus dem Kriterium A1.3N (Pos. 16):
"Hält der Klient Alkoholabstinenz ohne vorherige therapeutische Aufarbeitung der persönlichen Ursachen, die zur Entwicklung der Alkoholabhängigkeit geführt haben ein, liegt ein dem Problem angemessener - in der Regel nennenswert länger als ein Jahr währender - nachvollziehbar dokumentierter Stabilisierungszeitraum vor.
Nun steht da nicht direkt was von Abstinenznachweisen, allerdings lässt der Zusatz "dokumentiert" keinen anderen Rückschluss zu (und ist auch aus den Erfahrungen heraus so zu werten).

Da du nun aber schreibst...
Ich habe morgen einen Termin bei der Suchtberatung der Diakonie. Die bieten ab Herbst wieder ambulante Entwöhnungstherapie an. Ich werds nicht ohne Therapie machen hab ich mir überlegt.
trifft das eh nicht mehr zu.

Was willst du denn jetzt machen? Das ÄG versuchen oder doch nicht? :smiley138:
 
Was willst du denn jetzt machen? Das ÄG versuchen oder doch nicht?

Hallo Nancy, ich will das ÄG versuchen, da ich hoffe, dass es zumindest teilweise pos wird.
Psychisch bin ich stabil und ich nehme meine Medis (Medikamentenspiegel) und mach eine amb. Psychotherapie.
Da hoffe ich dann natürlich, dass das bei der MPU nicht mehr als Fragestellung auftaucht, oder meinst du das könnte passieren?

LG
 
Alle Zweifel der Behörde die durch ein äG ausgeräumt wurden, werden sicher nicht mehr als Fragestellung in einer MPU auftauchen...:)
 
Hallo ich bin es nochmal. :smiley138:

Mit der ambulanten Entwöhnungstherapie wird es wohl aus verschiedenen Gründen nichts werden. Nun plane ich doch die MPU mit 15 oder 18 Mon Abstinenz anzugehen. Ich hab nur Angst, dass der GA unbedingt eine Therapie sehen will und ich dann so viel Zeit verschwendet habe. Könnte dies passieren?

Zudem überlege ich, das äGa doch nicht zu machen. Es soll mich bei 3facher Fragestellung knapp 1400 Euro kosten. Ich glaube das Geld kann ich mir wirklich sparen, da das GA sowieso neg. werden wird.

Ich bin verzweifelt und weiß nicht was ich machen soll. :smiley842:

LG Tara
 
Was mir auch Sorgen macht ist die Frage von der FsST: 9. Falls Abhängigkeit festgestellt wurde: Fand eine erfolgreiche Entwöhnung statt? oder meinen die damit einfach eine stabile und erfolgreiche Abstinenz? Ich bin so verunsichert...
 
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