Übermittlung des Arztberichtes an die FS

slow_driver

Neuer Benutzer
Hallo, ich möchte mal eine spezielle Frage zur rechtlichen Grundlage zur Übermittlung des Arztberichtes nach Trunkenfaht an die FS stellen.
Zunächst mal allgemein heißt es in

§ 81a StPo​

"Eine körperliche Untersuchung des Beschuldigten darf zur Feststellung von Tatsachen angeordnet werden, die für das (Straf)Verfahren von Bedeutung sind."

Die körperliche Untersuchung inkl. Blutabnahme nach einer Trunkenfahrt wird von einem Arzt dokumentiert.
Dass die Untersuchung von Motorik und Ausfallerscherscheinungen der FS mitgeteilt werden ist nachvollziehbar und wahrscheinlich auch nicht kritisch da diese keine Preisgabe von personenbezogenen Daten darstellen.
Vom Arzt werden in dem ärztlichen Gespräch jedoch auch Vorerkrankungen und Medikamenteneinnahme abgefragt.

Nun die Frage auf welcher rechtlichen Grundlage ganz allgemein der Arztbericht an die FS versendet wird da die MPU ja nicht Teil des Strafverfahrens ist sondern im Rahmem einer behördlichen Anordnung erfolgt.

Weiter offenbart sich dann auch die Rechtlich relevantere Frage auf welcher Grundlage brisante Daten wie Vorerkrankungen und Medikameteneinnahme, die zweifelsohne unter den Datenschutz fallen, an die FS übermittelt werden, wenn diese Informationen in keinem Zusammenhang mit der vorliegenden Straftat (Trunkenfahrt) stehen.
 

admin

Administrator und MPU Profi
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Moin Hesvens,
was hat die Fsst. die Vorerkrankungen zu interessieren?
Das geht die nichts an!
 

slow_driver

Neuer Benutzer
Das sehe ich auch so. Der Kriminalbeamte macht sich aber wohl keinen Kopf darüber wenn er den Torkelbogen an die Fsst. sendet.
 
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