Übersicht Sperrfrist / Tilgung

Silo7

Neuer Benutzer
Hallo zusammen,

ich habe mich hier neu angemeldet, da auch ich mich mit dem Thema Führerscheinentzug / MPU bzw. Tilgungsdauer beschäftigen muss.
Ich habe mich bereits etwas informiert, bei zwei Punkten werde ich aber nicht ganz schlau.

Ich habe im Februar 2010 meinen Strafbefehl wegen Trunkenheit am Steuer erhalten. März 2010 dann noch einen Beschluss.
Darin wurde eine Sperrfrist von 10 Monaten genannt, in der ich meinen Führerschein nicht erneut stellen kann.
Ende der Sperrfrist also Dezember 2010.

2013 hatte ich einen kurzen motivationsgeladenen Moment in dem ich den Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis gestellt habe.
Ich habe die Kosten für die Wiedererteilung bezahlt und mir wurde eine Auskunft aus dem VZR zugeschickt.

Ich habe dann aber weder eine MPU gemacht, noch habe ich den Antrag weiter verfolgt, ich habe das Thema einfach versanden lassen.

Im VZR steht das TilgungsDatum März 2025

Was mich stutzig macht, sind die 15 Jahre von 2010 bis 2025.
Ich lese immer wieder das die Tilgungsdauer von 10 Jahren nach Abschluss der Sperrfrist anläuft. Das würde dann doch heißen 10 Monate + 10 Jahre = knapp 11 Jahre und nicht 15 ?
Das würde ja dann heißen, dass es quasi zwei Sperrfristen gibt. 10 Monate + 5 Jahre + 10 Jahre ???

Wenn man jetzt doch von 5 Jahren Sperrfrist ausgeht und nicht von den 10 Monaten, was bedeutet das dann für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis.
Diese wurde ja dann innerhalb der Sperrzeit und nicht innerhalb der Tilgungsfrist gesetzt und spielt dann keine Rolle ??

Ich hoffe, mir kann hier jemand helfen. Ich finde das Ganze etwas unübersichtlich, zumal man weder von Amtsgericht, der Staatsanwaltschaft, der Führerscheinstelle oder dem Kraftfahrt Bundesamt schriftliche Informationen erhält. Danke
 

Fragender

Stamm-User
Das wird dir hier sicherlich noch ein Fachmann erklären.

Deine Sperrfrist allerdings ist im Januar 2011 verbüßt gewesen. Ab da hättest den Führerschein neu beantragen können.

Ach...und deine Fristen hast du mit Neuantrag 2013 erneut gestartet.
 

MrMurphy

Erfahrener Benutzer
Bei dir geht es um die MPU-Auflage. Die MPU-Auflage hat eine Verjährungsfrist von 10 Jahren.

Allerdings: Wenn man über keine Fahrerlaubnis verfügt kann man sich nicht als Kraftfahrer bewähren. Selbst wenn man sich nicht geändert hat ist die Entdeckungsgefahr deutlich geringer, als wenn man ein Kfz führt. Deshalb wird vor Beginn der Verjährungszeit eine maximal 5jährige Anlaufhemmung eingefügt.

In Fällen wie deinen dauert es deshalb 15 Jahre bis der Vorgang aus den Akten gelöscht wird. Deshalb Ablauf 2025.

Hättest du die MPU 2013 gemacht und die Fahrerlaubnis zurück erhalten, würde die Anlaufhemmung ab dann wegfallen, der Vorgang wäre 2023 aus deinen Akten gelöscht worden.

Da dein Antrag (soweit ich deinen Erstbeitrag verstehe) 2013 abgelehnt wurde (du den also nicht zurückgezogen hast) hätten die 15 Jahre ab dann neu beginnen müssen. Heißt: Löschung erst 2028.

Bist du sicher aktuelle Daten zu haben? Oder habe ich dich falsch verstanden?
 

Silo7

Neuer Benutzer
Danke für die Erklärung!
Ich denke, dass du mich richtig verstanden hast, trotzdem nochmal kurz:

Nachdem ich 2013 den Antrag auf Wiedererteilung gestellt habe, wurde vom Landratsamt folgendes gemacht
- Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis
- Auskunft aus dem Verkehrszentralregister
- Erfassung der Fahrerlaubnis im ZFER

Die Auskunft des VZR muss dann ca. 6-8 Wochen später bei mir eingegangen sein, wenn ich mich am Datum des Dokuments orientiere.
Dort wurden zwei Tatbezeichnungen festgehalten, aber nur im letzten Dokument steht das Tilgungsdatum von März 2025

Kann es jetzt sein, dass sich mein Antrag und die Auskunft überschnitten haben? Dass das Tilgungsdatum im Nachgang nochmal angepasst wurde? Oder spielt die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis keine Rolle, weil Sie in der Sperrfrist und nicht in der Tillgungsfrist erfolgt ist?

Ist es sinnvoll, erneut eine Auskunft aus dem Zentralregister anzufordern, oder besser Füße still halten?
 

MrMurphy

Erfahrener Benutzer
Ich halte es für sinnvoll aktuelle Daten anzufordern. An den Fristen ändert das nichts.

Du hast die alten Schreiben also nicht mehr vorliegen?

2013 wird man dir geschrieben haben, was ich dir bereits mitgeteilt habe. Also ähnliches wie:

Ihre aktuelle Sperrfrist endet aktuell nach 15 Jahren im Jahr 2025. Wenn sie ihren Antrag selbst zurückziehen bleibt es dabei. Wenn sie das nicht tun wird ihr Antrag abgelehnt werden (das wahrscheinlich Gebührenpflichtig) und die beiden Fristen (Anlaufhemmung und Verjährung) beginnen neu zu laufen.

Da du darauf wohl nicht reagiert hast wird die MPU-Auflage erst 2028 gelöscht werden.
 

Silo7

Neuer Benutzer
Ich bewahre eigentlich alle Dokumente auf, ich habe hier ein kleine Akte.
So ein Dokument habe ich aber nicht (versehentlich entsorgt vielleicht).
Ich kann mich aber nicht erinnern, nochmal etwas gezahlt zu haben (Abgelehnter Antrag). Es scheint aber so zu sein, dass man den Antrag formlos zurückziehen kann, dann habe ich das vielleicht doch gemacht...sorry. das kriege ich gerade nicht mehr zusammen.

Dann werde ich nochmals die Auskunft beim KBA anfordern und gehe erstmal von 2025 aus.
Auch das mit den 5 Jahren habe ich verstanden...ärgerlich...
Danke für die schnelle und gute Hilfe!
 

Silo7

Neuer Benutzer
So, inzwischen kam das Schreiben vom Kba.
Das Tilgungs- bzw. Löschdatum ist 03.2025.

Jetzt muss ich mich aber mit einem neuen Punkt, der Überliegefrist beschäftigen.
Dazu habe ich mich etwas eingelesen, ganz verstanden habe ich es unter Umständen aber noch nicht.

Die Eintragungen werden trotz des Löschdatums nicht zum 03.2025 gelöscht, sondern erst ein Jahr später zum 03.2026.
Für die Wiedererteilung des Führerscheins spielt das aber keine Rolle!?
Der Eintrag bleibt lediglich für "interne Abläufe im Hintergrund" bestehen.
Ich könnte den Führerschein also einen Tag nach Ablauf des Tilgungsdatums 03.2025 neu beantragen, ist das richtig?
 
Oben