Hallo zusammen,
ich habe mich hier neu angemeldet, da auch ich mich mit dem Thema Führerscheinentzug / MPU bzw. Tilgungsdauer beschäftigen muss.
Ich habe mich bereits etwas informiert, bei zwei Punkten werde ich aber nicht ganz schlau.
Ich habe im Februar 2010 meinen Strafbefehl wegen Trunkenheit am Steuer erhalten. März 2010 dann noch einen Beschluss.
Darin wurde eine Sperrfrist von 10 Monaten genannt, in der ich meinen Führerschein nicht erneut stellen kann.
Ende der Sperrfrist also Dezember 2010.
2013 hatte ich einen kurzen motivationsgeladenen Moment in dem ich den Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis gestellt habe.
Ich habe die Kosten für die Wiedererteilung bezahlt und mir wurde eine Auskunft aus dem VZR zugeschickt.
Ich habe dann aber weder eine MPU gemacht, noch habe ich den Antrag weiter verfolgt, ich habe das Thema einfach versanden lassen.
Im VZR steht das TilgungsDatum März 2025
Was mich stutzig macht, sind die 15 Jahre von 2010 bis 2025.
Ich lese immer wieder das die Tilgungsdauer von 10 Jahren nach Abschluss der Sperrfrist anläuft. Das würde dann doch heißen 10 Monate + 10 Jahre = knapp 11 Jahre und nicht 15 ?
Das würde ja dann heißen, dass es quasi zwei Sperrfristen gibt. 10 Monate + 5 Jahre + 10 Jahre ???
Wenn man jetzt doch von 5 Jahren Sperrfrist ausgeht und nicht von den 10 Monaten, was bedeutet das dann für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis.
Diese wurde ja dann innerhalb der Sperrzeit und nicht innerhalb der Tilgungsfrist gesetzt und spielt dann keine Rolle ??
Ich hoffe, mir kann hier jemand helfen. Ich finde das Ganze etwas unübersichtlich, zumal man weder von Amtsgericht, der Staatsanwaltschaft, der Führerscheinstelle oder dem Kraftfahrt Bundesamt schriftliche Informationen erhält. Danke
ich habe mich hier neu angemeldet, da auch ich mich mit dem Thema Führerscheinentzug / MPU bzw. Tilgungsdauer beschäftigen muss.
Ich habe mich bereits etwas informiert, bei zwei Punkten werde ich aber nicht ganz schlau.
Ich habe im Februar 2010 meinen Strafbefehl wegen Trunkenheit am Steuer erhalten. März 2010 dann noch einen Beschluss.
Darin wurde eine Sperrfrist von 10 Monaten genannt, in der ich meinen Führerschein nicht erneut stellen kann.
Ende der Sperrfrist also Dezember 2010.
2013 hatte ich einen kurzen motivationsgeladenen Moment in dem ich den Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis gestellt habe.
Ich habe die Kosten für die Wiedererteilung bezahlt und mir wurde eine Auskunft aus dem VZR zugeschickt.
Ich habe dann aber weder eine MPU gemacht, noch habe ich den Antrag weiter verfolgt, ich habe das Thema einfach versanden lassen.
Im VZR steht das TilgungsDatum März 2025
Was mich stutzig macht, sind die 15 Jahre von 2010 bis 2025.
Ich lese immer wieder das die Tilgungsdauer von 10 Jahren nach Abschluss der Sperrfrist anläuft. Das würde dann doch heißen 10 Monate + 10 Jahre = knapp 11 Jahre und nicht 15 ?
Das würde ja dann heißen, dass es quasi zwei Sperrfristen gibt. 10 Monate + 5 Jahre + 10 Jahre ???
Wenn man jetzt doch von 5 Jahren Sperrfrist ausgeht und nicht von den 10 Monaten, was bedeutet das dann für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis.
Diese wurde ja dann innerhalb der Sperrzeit und nicht innerhalb der Tilgungsfrist gesetzt und spielt dann keine Rolle ??
Ich hoffe, mir kann hier jemand helfen. Ich finde das Ganze etwas unübersichtlich, zumal man weder von Amtsgericht, der Staatsanwaltschaft, der Führerscheinstelle oder dem Kraftfahrt Bundesamt schriftliche Informationen erhält. Danke