1,1 TF mit MPU

Kri-al

Neuer Benutzer
Hallo liebe Forenmitglieder,
ich habe viel mitgelesen und habe mich entschieden, selbst von mir erzählen und mich auszutauschen, da mir eine Sache nicht zu 100% klar ist.

Ich bin 25 und wurde letztes Jahr nach einem Geburtstag bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle angehalten. Ich hatte 1,1 BAK.
Auf de Feier habe ich 2 x 0,5 Bier getrunken und einiges von einem Kuchen gegessen, der mit Rum zubereitet war, was ich erst im Nachhinein in Erfahrung gebracht habe. Durch meine Meinung , 2 Bier getrunken zu haben bin ich dummerweise gefahren.
Echt schlimm alles gelaufen.

Ich bekam einen Brief mit der Anordnung zur MPU, also ging ich zu einer Verkehrspsychologin und bereitete mich vor, habe den ganzen Werdegang und sämtliches aufgearbeitet.

Jetzt bin ich mir aber bei einer Sache unsicher. Die VP (Verkehrspsychologin) meinte dass Abstinenz sowieso nicht für mich zutrifft und dass kontrolliertes Trinken nicht notwendig sei, ich müsse darlegen können, dass ich um die Funktionen, die Promilleberechnungen und die Dauer des Abbaus des Alkohols wissen müsste, meine Motive kenne müsste usw.
Ich lese aber so viel von KT, dass ich jetzt nicht weiß ob ich mich darauf verlassen kann.
Versteht mich nicht falsch, mein Trinkverhalten seit der TF gleicht sowieso einem KT, jedoch habe ich kein Trinktagebuch geführt oder sonstiges.
Ist KT für ein positives Gutachten zwingend erforderlich? Und wie kann meine Darlegung, dass ich KT betreibe nachgeprüft? (Ich habe blondierte Haare) und wird diese überhaupt geprüft?

Ich bin mir diesbezüglich nicht ganz sicher und hoffe, dass ihr mir helfen könnt. :)
 

esel21

Benutzer
Hallo Kri-al,

entweder gehst du mit AB oder KT zur MPU, für eine der beiden Varianten musst du dich entscheiden. Da du keine AB-Nachweise hast, bleibt dir also nur das KT.
Ein Trinkkalender bzw. Trinktagebuch ist ja flott erstellt, solang dein gesprochenes mit dem Kalender übereinstimmt, ist doch alles in Ordnung ;)

Sofern der GA Zweifel an deinem KT hat, kann er am Tag der MPU eine Haaranalyse fordern, um dies gegen zu prüfen. Da dies bei bearbeiteten Haare jedoch nicht möglich ist, kann ich dir dazu weiter nichts sagen. Ein Urinscreening gibt nur Aufschluss über den Konsum einige Tage zuvor. Also fällt das ebenfalls raus.

Beweisen musst du das KT laut Begutachtungsrichtlinien erst einmal nicht.

Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Cethegar

Benutzer
Ich an Deiner Stelle würde einfach mal zugelassene Labors konsultieren. Ich weiß z.B. von einem Fall in dem eine blondierte und zurückgefärbte Haarprobe zur Analyse herangezogen wurde. Ob und inwiefern dies bekannt war .......

Da ich hier erstmal (so einfach) keine Werbung machen möchte, die Anfrage.


Was mich jedoch etwas nachdenklich macht, und ich bin ja selber ebenfalls durch dieses Tal der Tränen gegangen, ist die von Dir angegebene Trinkmenge von 1L und dann 1,1%. Okay, Du hast den Zeitraum des Trinkens bzw. vom Trinkbeginn bis zur Blutprobe nicht angegeben (bitte hol das zwingend nach), aber Du musst viel von dem Kuchen gegessen haben. :cool0030:


Edit.: Sehe auch gerade .......http://www.mpu-vorbereitung-online.com/forum/showthread.php?282-EtG-Adressen

http://www.mpu-vorbereitung-online.com/forum/showthread.php?739-FAQ-EtG-Haaranalyse

Bitte unbedingt ausfüllen. (Kann ruhig dauern, ist aber sehr hilfreich.)

http://www.mpu-vorbereitung-online.com/forum/showthread.php?50-Fragebogen-f%C3%BCr-eine-Alkohol-MPU
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo Kri-al,

möchte dich auch noch bei uns im Forum begrüßen.

Ich gehe mal davon aus das du weiblich bist (blondierte Haare)? Bist du extrem leicht, oder hast das Bier im Sturztrunk getrunken und die Blutentnahme war ganz kurz darauf? :smiley2204:

Sei doch bitte mal so nett und fülle den Profilfragebogen Alkohol aus. Dann können wir besser auf deine Fragen eingehen. :smiley22:



@Cethegar

Da ich hier erstmal (so einfach) keine Werbung machen möchte, die Anfrage.

Ist erlaubt...:smiley138:
 
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