Hallo Liebes Forum.
Ich habe letztes Wochenende leider den Fehler gemacht und bin Auto gefahren nachdem ich getrunken habe. Ich habe dafür nun die berechtigte Quittung erhalten.
Ich habe den halben Tag auf einer Feier verbracht und habe danach noch einen Freund abgeholt.
Zunächst einmal hier mein ausgefüllter Fragebogen:
Zur Person
Geschlecht: Männlich
Größe: 182cm
Gewicht: 92 kg
Alter: 26
Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 30.04.23
BAK: noch nicht bekannt
Trinkbeginn: 13:00 Uhr
Trinkende: 2:10Uhr
Uhrzeit der Blutabnahme: 4:00 Uhr
Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: Ja
Strafbefehl schon bekommen: Nein
Dauer der Sperrfrist: /
Führerschein
Hab ich noch: Nein
Hab ich abgegeben: Ja, wurde entzogen
Hab ich neu beantragt: Nein
Habe noch keinen gemacht: /
Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Nein
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: Nein
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt): /
Bundesland: Sachsen-Anhalt
Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: Nein
Ich lebe abstinent seit: Tatzeitpunkt
Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: Nein
Urinscreening ja/nein: Nein
Keinen Plan?:
Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: Nein
Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: /
Selbsthilfegruppe (SHG): /
Psychologe/Verkehrspsychologe: /
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: /
Ambulante/stationäre Therapie: /
Keine Ahnung: /
MPU
Datum: /
Welche Stelle (MPI): /
Schon bezahlt?: /
Schon eine MPU gehabt?: Nein
Wer hat das Gutachten gesehen?: /
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?: /
Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten: Nein
————————————————————
Jetzt warte ich selbstverständlich sehr gespannt auf das Schreiben in Form des Strafbefehls. Ich mache mir keine Hoffnung, dass der BAK niedriger ist als der AAK-Wert. Ich gehe also fest davon aus, dass ich zur MPU muss. Der Beamte meinte zwar, dass ich noch Glück haben kann und ich unter die 1,6er Marke rutsche, weil die Blutabnahme erst eine Stunde später stattgefunden hat. Aber wie schon gesagt, mache ich mir keine Hoffnungen, da der BAK in der Regel ja höher ist als der AAK.
Wie soll ich mich jetzt verhalten bzw. wie ist die weitere Vorgehensweise und was kann ich evtl. jetzt schon tun?
Ich habe vor, die Methode des kontrollierten Trinkens zu wählen. Zum einen da ich noch etwas jünger bin, ich mir das KT zutraue und weil ich Ersttäter bin und es das einzige Vorkommnis dieser Art war. Ich habe geplant, das auch in Form von Leberwerten (aller 2 Monate) und Haaranalysen (aller 3 Monate) zu belegen.
Da die Tat noch nicht einmal eine Woche her ist, stelle ich mir nun die Frage wie ich das KT beginnen soll? Ich habe vor, das nur zu besonderen Anlässen zu machen und nicht regelmäßig zu festen Zeiten (kein fester Tag im Monat, nicht immer an einem Wochenende etc.). Allerdings mit Trinklimit von 2 Bieren á 0,33l pro Anlass.
Wann sollte ich damit beginnen? Und was zählt als „besonderer Anlass“? Ich kann dem GA ja schlecht erzählen, dass ich jeden Monat irgendeinen besonderen Anlass habe. Ich weiß, dass ich nicht jeden Monat trinken muss. Nur stelle ich mir dann die Frage, ob er das dann quasi als „Abstinenz“ wertet (aufgrund dann zu niedrigen Werten) und nicht mehr als KT wenn ich das nicht jeden Monat praktiziere.
Der nächste Schritt wird dann sein, dass ich meine genaue Trinkmenge in jeweiligen Trinkeinheiten berechnen werde. Damit wollte ich aber erst beginnen, wenn der genaue BAK-Wert da ist.
Einen MPU-Vorbereitungskurs möchte ich nicht machen, sondern mich hier mit diesem sensationellen Forum vorbereiten. Ich traue mir das absolut zu und ich habe schon gesehen, dass es hier auch einen Fragenkatalog zur Aufarbeitung gibt. Den Katalog werde ich ebenfalls beginnen, wenn der Strafbefehl da ist.
Bin ich hiermit zunächst auf einem richtigen Weg? Könnt ihr mir vielleicht noch ein paar Tipps bzw. Hilfestellungen geben? Ich wäre euch wirklich dankbar.
LG
Daniel
Ich habe letztes Wochenende leider den Fehler gemacht und bin Auto gefahren nachdem ich getrunken habe. Ich habe dafür nun die berechtigte Quittung erhalten.
Ich habe den halben Tag auf einer Feier verbracht und habe danach noch einen Freund abgeholt.
Zunächst einmal hier mein ausgefüllter Fragebogen:
Zur Person
Geschlecht: Männlich
Größe: 182cm
Gewicht: 92 kg
Alter: 26
Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 30.04.23
BAK: noch nicht bekannt
Trinkbeginn: 13:00 Uhr
Trinkende: 2:10Uhr
Uhrzeit der Blutabnahme: 4:00 Uhr
Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: Ja
Strafbefehl schon bekommen: Nein
Dauer der Sperrfrist: /
Führerschein
Hab ich noch: Nein
Hab ich abgegeben: Ja, wurde entzogen
Hab ich neu beantragt: Nein
Habe noch keinen gemacht: /
Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Nein
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: Nein
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt): /
Bundesland: Sachsen-Anhalt
Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: Nein
Ich lebe abstinent seit: Tatzeitpunkt
Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: Nein
Urinscreening ja/nein: Nein
Keinen Plan?:
Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: Nein
Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: /
Selbsthilfegruppe (SHG): /
Psychologe/Verkehrspsychologe: /
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: /
Ambulante/stationäre Therapie: /
Keine Ahnung: /
MPU
Datum: /
Welche Stelle (MPI): /
Schon bezahlt?: /
Schon eine MPU gehabt?: Nein
Wer hat das Gutachten gesehen?: /
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?: /
Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten: Nein
————————————————————
Jetzt warte ich selbstverständlich sehr gespannt auf das Schreiben in Form des Strafbefehls. Ich mache mir keine Hoffnung, dass der BAK niedriger ist als der AAK-Wert. Ich gehe also fest davon aus, dass ich zur MPU muss. Der Beamte meinte zwar, dass ich noch Glück haben kann und ich unter die 1,6er Marke rutsche, weil die Blutabnahme erst eine Stunde später stattgefunden hat. Aber wie schon gesagt, mache ich mir keine Hoffnungen, da der BAK in der Regel ja höher ist als der AAK.
Wie soll ich mich jetzt verhalten bzw. wie ist die weitere Vorgehensweise und was kann ich evtl. jetzt schon tun?
Ich habe vor, die Methode des kontrollierten Trinkens zu wählen. Zum einen da ich noch etwas jünger bin, ich mir das KT zutraue und weil ich Ersttäter bin und es das einzige Vorkommnis dieser Art war. Ich habe geplant, das auch in Form von Leberwerten (aller 2 Monate) und Haaranalysen (aller 3 Monate) zu belegen.
Da die Tat noch nicht einmal eine Woche her ist, stelle ich mir nun die Frage wie ich das KT beginnen soll? Ich habe vor, das nur zu besonderen Anlässen zu machen und nicht regelmäßig zu festen Zeiten (kein fester Tag im Monat, nicht immer an einem Wochenende etc.). Allerdings mit Trinklimit von 2 Bieren á 0,33l pro Anlass.
Wann sollte ich damit beginnen? Und was zählt als „besonderer Anlass“? Ich kann dem GA ja schlecht erzählen, dass ich jeden Monat irgendeinen besonderen Anlass habe. Ich weiß, dass ich nicht jeden Monat trinken muss. Nur stelle ich mir dann die Frage, ob er das dann quasi als „Abstinenz“ wertet (aufgrund dann zu niedrigen Werten) und nicht mehr als KT wenn ich das nicht jeden Monat praktiziere.
Der nächste Schritt wird dann sein, dass ich meine genaue Trinkmenge in jeweiligen Trinkeinheiten berechnen werde. Damit wollte ich aber erst beginnen, wenn der genaue BAK-Wert da ist.
Einen MPU-Vorbereitungskurs möchte ich nicht machen, sondern mich hier mit diesem sensationellen Forum vorbereiten. Ich traue mir das absolut zu und ich habe schon gesehen, dass es hier auch einen Fragenkatalog zur Aufarbeitung gibt. Den Katalog werde ich ebenfalls beginnen, wenn der Strafbefehl da ist.
Bin ich hiermit zunächst auf einem richtigen Weg? Könnt ihr mir vielleicht noch ein paar Tipps bzw. Hilfestellungen geben? Ich wäre euch wirklich dankbar.
LG
Daniel