1,76 ‰ BAK mit PKW, Ersttäter

Daniel07

Neuer Benutzer
Hallo Liebes Forum.

Ich habe letztes Wochenende leider den Fehler gemacht und bin Auto gefahren nachdem ich getrunken habe. Ich habe dafür nun die berechtigte Quittung erhalten.
Ich habe den halben Tag auf einer Feier verbracht und habe danach noch einen Freund abgeholt.

Zunächst einmal hier mein ausgefüllter Fragebogen:

Zur Person

Geschlecht: Männlich

Größe: 182cm

Gewicht: 92 kg

Alter: 26



Was ist passiert?

Datum der Auffälligkeit: 30.04.23

BAK: noch nicht bekannt

Trinkbeginn: 13:00 Uhr

Trinkende: 2:10Uhr

Uhrzeit der Blutabnahme: 4:00 Uhr



Stand des Ermittlungsverfahrens

Gerade erst passiert: Ja

Strafbefehl schon bekommen: Nein

Dauer der Sperrfrist: /



Führerschein

Hab ich noch: Nein

Hab ich abgegeben: Ja, wurde entzogen

Hab ich neu beantragt: Nein

Habe noch keinen gemacht: /



Führerscheinstelle

Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Nein

Sonstige Verstöße oder Straftaten?: Nein

Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt): /



Bundesland: Sachsen-Anhalt





Konsum

Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: Nein

Ich lebe abstinent seit: Tatzeitpunkt



Abstinenznachweis

Haaranalyse ja/nein: Nein

Urinscreening ja/nein: Nein

Keinen Plan?:



Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: Nein



Aufarbeitung

Suchtberatungsstelle aufgesucht?: /

Selbsthilfegruppe (SHG): /

Psychologe/Verkehrspsychologe: /

Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: /

Ambulante/stationäre Therapie: /

Keine Ahnung: /



MPU

Datum: /

Welche Stelle (MPI): /

Schon bezahlt?: /

Schon eine MPU gehabt?: Nein

Wer hat das Gutachten gesehen?: /

Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?: /



Altlasten

Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten: Nein


————————————————————

Jetzt warte ich selbstverständlich sehr gespannt auf das Schreiben in Form des Strafbefehls. Ich mache mir keine Hoffnung, dass der BAK niedriger ist als der AAK-Wert. Ich gehe also fest davon aus, dass ich zur MPU muss. Der Beamte meinte zwar, dass ich noch Glück haben kann und ich unter die 1,6er Marke rutsche, weil die Blutabnahme erst eine Stunde später stattgefunden hat. Aber wie schon gesagt, mache ich mir keine Hoffnungen, da der BAK in der Regel ja höher ist als der AAK.

Wie soll ich mich jetzt verhalten bzw. wie ist die weitere Vorgehensweise und was kann ich evtl. jetzt schon tun?

Ich habe vor, die Methode des kontrollierten Trinkens zu wählen. Zum einen da ich noch etwas jünger bin, ich mir das KT zutraue und weil ich Ersttäter bin und es das einzige Vorkommnis dieser Art war. Ich habe geplant, das auch in Form von Leberwerten (aller 2 Monate) und Haaranalysen (aller 3 Monate) zu belegen.

Da die Tat noch nicht einmal eine Woche her ist, stelle ich mir nun die Frage wie ich das KT beginnen soll? Ich habe vor, das nur zu besonderen Anlässen zu machen und nicht regelmäßig zu festen Zeiten (kein fester Tag im Monat, nicht immer an einem Wochenende etc.). Allerdings mit Trinklimit von 2 Bieren á 0,33l pro Anlass.
Wann sollte ich damit beginnen? Und was zählt als „besonderer Anlass“? Ich kann dem GA ja schlecht erzählen, dass ich jeden Monat irgendeinen besonderen Anlass habe. Ich weiß, dass ich nicht jeden Monat trinken muss. Nur stelle ich mir dann die Frage, ob er das dann quasi als „Abstinenz“ wertet (aufgrund dann zu niedrigen Werten) und nicht mehr als KT wenn ich das nicht jeden Monat praktiziere.

Der nächste Schritt wird dann sein, dass ich meine genaue Trinkmenge in jeweiligen Trinkeinheiten berechnen werde. Damit wollte ich aber erst beginnen, wenn der genaue BAK-Wert da ist.

Einen MPU-Vorbereitungskurs möchte ich nicht machen, sondern mich hier mit diesem sensationellen Forum vorbereiten. Ich traue mir das absolut zu und ich habe schon gesehen, dass es hier auch einen Fragenkatalog zur Aufarbeitung gibt. Den Katalog werde ich ebenfalls beginnen, wenn der Strafbefehl da ist.

Bin ich hiermit zunächst auf einem richtigen Weg? Könnt ihr mir vielleicht noch ein paar Tipps bzw. Hilfestellungen geben? Ich wäre euch wirklich dankbar.

LG
Daniel
 

Andi18

MPU Profi
Hallo und willkommen,
ich finde gut, daß Du gleich tätig wirst und Dich schon mal zum Einlesen beginnst.
Unten siehst ein paar Links dazu..

Wie soll ich mich jetzt verhalten bzw. wie ist die weitere Vorgehensweise und was kann ich evtl. jetzt schon tun?
Ich würde erstmal den Konsum komplett einstellen, bis weißt wie hoch der BAK ist. Wenn dann auch etwas zeit vergeht und Dir Deiner Strategie sicher bist.
Beginne zudem Kontakt mit MPU-Beratern aufzunehmen. Hierzu gibts z.B. karitative Einrichtungen (Diakonie, Caritas..) welche kostengünstig sind. Außerdem könntest Verkehrspsychologen (VP) aufsuchen und Erstgespräche führen. Diese sind idR auch kostenlos.
Such z.B. in der BNV-mitgliederliste nach dem nächsten.

Was die Haaranalysen angeht, unten eine Auflistung an möglichen Laboren. Die Preisunterschiede sind immens, also starte die Recherchen.

Ich habe vor, die Methode des kontrollierten Trinkens zu wählen. Zum einen da ich noch etwas jünger bin, ich mir das KT zutraue und weil ich Ersttäter bin und es das einzige Vorkommnis dieser Art war. Ich habe geplant, das auch in Form von Leberwerten (aller 2 Monate) und Haaranalysen (aller 3 Monate) zu belegen.
Das klingt erstmal realistisch, hängt natürlich auch von der Problemtiefe ab.
Ich wwiederhole, wenn jetzt erstmal abstinent bleibst, bleiben für die Aufarbeitung alle Türen offen.
Die Leberwerte solltest einmal ermitteln lassen. Wenn in der Norm bist, brauchst die sonst nicht. Das mit den Haaranalysen ist das beste Mittel der Wahl.

Ich gebe dir mal ein paar interessante Links, welche ich von Max geklaut hab...

MPU ... abc Teil 1 Ablauf der MPU
MPU ... abc Teil 2 Vorbereitung auf die MPU
MPU ... abc Teil 3 Umgang mit dem MPU Gutachten

FAQ Reaktionstest/Leistungstest

Gute FB als Hilfestellung

Unterlagen für die Neuerteilung

Die Regeln des KT
Kontrolliertes Trinken - Die Erklärung

KT mit EtG-Screenings

Haaranalyse FAQ
Adressen für Haaranalysen
 

Daniel07

Neuer Benutzer
Hallo Lieber Andi.

Vielen Dank, für deine rasche Antwort und deine hilfreichen Tipps! Besonders was die karitativen Einrichtungen angeht und die kostengünstigen Erstgespräche.
Einen Termin zu einem kostenlosen Erstgespräch bei einem MPU Berater vor Ort (keine karitative Einrichtung) habe ich zunächst vereinbart, habe natürlich die Sorge, dass dieser mich dann gleich in ein kostenpflichtiges Programm ziehen möchte und mir einredet ich würde es ohne Vorbereitung bei ihm nie schaffen. Ich werde mich dran setzen und einen Termin bei der Caritas vereinbaren. Erst einmal abstinent bleiben, bis der BAK da ist, klingt absolut schlüssig. Gerade weil ich noch am Anfang stehe und ich mir natürlich alle Optionen und Türen offen halten möchte.

Sobald mir der Strafbefehl vorliegt, melde ich mich sowieso nochmal!
 

rüdscher

Erfahrener Benutzer
Wie hoch war denn die AAK und in welchem Zustand warst du? Auffällig oder eher geordnet?

Würde auch erdt mal eine Trinkpause vorschlagen und die BAK abwarten (Strafbefehl kann dauern), zur Not 2-3!Wochen nach dem Vorfall bei der Polizei anrufen und fragen.

Danach können wir eine Strategie festlegen und überlegen wie du dich ideal vorbereitest.
 

Daniel07

Neuer Benutzer
Guten Morgen Rüdscher.
Der AAK lag bei 1,63.
Ich würde sagen, dass ich anfangs ziemlich aufgeregt war als die Kelle kam. Ich wurde dann aber ruhiger. Ich habe versucht den Anweisungen so gut es geht nachzukommen. Ich musste bei der Abnahme im Krankenhaus einen Test machen (geradeaus laufen, abstoppen, zurück laufen) diesen habe ich ganz gut bewältigt. Im Krankenhaus habe ich dann am Ende ziemlich gezittert und wollte Zeit gewinnen indem ich viele Rückfragen gestellt habe, versucht habe noch auf Krampf einen Anwalt zu kontaktieren um halb 4 in der Nacht… (hat mir ca. 15 Minuten gebracht das ganze). Im Nachhinein war das ganze Quatsch. Ich denke darauf kam es dann auch nicht mehr an, ich war dann einfach ziemlich aufgelöst gegen Ende hin, weil ich mir der Konsequenzen bewusst war und weil sich das Adrenalin der Situation vermutlich langsam abgebaut hat.

Wie schon vorausgegangen gesagt, warte ich nun erst einmal ab und trinke zunächst erst einmal nichts mehr.
 

rüdscher

Erfahrener Benutzer
Ok, es gab Fälle in denen die BAK niedriger lag.
Von einer MPU würde ich ausgehen.
Trinkpause ist richtig und nach jetzigem Stand ist KT auch der passende Weg.

Lies hier viel, da lernst du richtig was dazu.

Informiere dich frühzeitig über KT, du könntest bei ca. 9 Monaten Sperrfrist liegen. Das bedeutet dass du Ende 23/Anfang 24 dann eine MPU hättest. Das ist gut Zeit zur Vorbereitung, die du nutzen solltest, die hohe Quote an Durchfallern kommt sehr stark von den unvorbereiteten Kandidaten…
 

Daniel07

Neuer Benutzer
Das stimmt. Man liest manchmal, dass die BAK niedriger ist und dann gibt es aber genauso Beiträge darüber, dass Sie dann doch höher ausfällt. Auf dieses Ratespiel möchte ich mich aber nicht einlassen und plane daher fest mit der MPU.
Falls ich unter die 1,6 rutsche - Glück gehabt. Ich bin aber doch eher ein Realist und selbst dann ist es nicht gesagt, dass ich keine MPU Anordnung bekomme.
Deshalb habe ich schon frühzeitig den Weg in dieses Forum gesucht und nicht erst, wenn der Termin zur MPU steht. Je früher ich mit der Vorbereitung beginne, desto besser stehen meine Chancen ein positives GA zu erhalten.

Momentan lese ich hier täglich Beiträge durch und beschäftige mich mit der Thematik. Aktuell kann ich auch noch nicht wirklich abschalten, da die Tat noch sehr frisch ist und da hilft es mir zu sehen, dass ich mit meinen Problemen nicht allein bin.
Nun warte ich gespannt auf meine Blutwerte und melde mich, sobald mir etwas vorliegt.

Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht *Nancy*
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Thomas F.

Erfahrener Benutzer
@Daniel07
Solange du keinen definitiven Blut-Alkoholwert hast ist alles (noch) Spekulation.
Bei mir hat sich die Polizei nach 10 Tagen gemeldet und den BAK mitgeteilt. Ab da geht die Sache dann ggf. richtig los.

Mein Tipp: Du solltest die Aktenlage nicht vergrößern: keine weiteren Angaben machen, gegenüber niemand. Nicht gegenüber der Polizei, Staatsanwaltschaft, Fsst oder wer auch immer sich bei dir meldet.
Alles was du sagst, kann und wird gegen dich verwendet werden! (Eigene Erfahrung)

Füll deine Kriegskasse auf, fütter das Sparschwein.

Bleib cool und am besten erstmal abstinent (von allem). Was später kommt, wird die Zukunft zeigen.

Hör auf die Profis hier im Forum. Admin, Max, Nancy usw. Alles coole Leute und super kompetent. Meist auch noch sehr nett.

(Kleiner Dämpfer: Je nach Bundesland, FSST, Sachbearbeitung, Wetterlage oder sonstiger Gründe, kann auch unter 1.6 ein Gutachten gefordert werden. Leider. )
 

Daniel07

Neuer Benutzer
Hey @Thomas F.
Das warten auf den BAK-Wert kreist mir aktuell nur noch im Kopf rum. Ich bin sehr ungeduldig was das angeht, aber ich habe es mir ja selber zuzuschreiben, von daher möchte ich nicht jammern. ;-)

Danke für den Tipp. Die Polizei möchte doch sicherlich auch mein Durchschnittseinkommen p.a.
Wie sieht es hier mit den Angaben aus, diese dann auch nicht machen ? Ich habe gehört wenn man dazu nichts sagt, wird meistens ein Pauschal höherer Betrag als Berechnungsgrundlage genommen. Das wäre dann ja per se schlecht für mich.

Ansonsten beherzige ich das und werde keiner Behörde irgendwelche Angaben machen.
 

Daniel07

Neuer Benutzer
Wie sieht das eigentlich mit der Haaranalyse aus. Ich bin leider nicht mit dem besten Haarwuchs ausgestattet und trage entweder sehr kurz oder komplett Kahl. Müssen die Haare vom Kopfhaar entnommen werden, oder kann das auch an anderen Körperbereichen erfolgen?
 

Thomas F.

Erfahrener Benutzer
Das mit dem Einkommen kannst du noch angegeben wenn es zum Strafbefehl kommt.
Abwarten was die ansetzen. Bei mir hat der Tagessatz fast genau 1/30 Nettomonatseinkommen entsprochen. Ohne jegliche Angabe. Vielleicht haben die auch Zugriff aufs Finanzamt.
 

Thomas F.

Erfahrener Benutzer
Bei der Haaranalyse kommt es aufs Labor an. Meistens ist nur Kopfhaar erlaubt. Denke da geht es auch drum das die nicht alles sehen wollen.

Du hast drei Monate Zeit zum wachsen lassen, es reicht auch wenn du nur hinten oder am der Seite die 3cm erreichst.

Aber wie gesagt: alles ohne BAK ist noch nix wert. Und dann noch nicht, sondern erst nach dem Antrag auf Neuerteilung.
 

Andi18

MPU Profi
ie Polizei möchte doch sicherlich auch mein Durchschnittseinkommen p.a.
Wie sieht es hier mit den Angaben aus, diese dann auch nicht machen ?
Wenn die Polizei dich zur Anhörung lädt, dann ablehnen und jegliche Aussage verweigern. Die werden Dich versuchen unter Druck zu setzen und auch anlügen, daß es zu Deinem Vorteil wäre -> Das Gegenteil ist der Fall. Freund und Helfer ist hier nicht mehr zutreffend.
Du mußt hierzu gar nichts mehr sagen.
Wie Thomas schon erwähnte, warte ab was kommt und reagiere dann. Wenn im Strafbefehl der Tagessatz zu hoch ist, dann kann dagegen isolierter Einspruch eingelegt werden.
Bei der Haaranalyse kommt es aufs Labor an. Meistens ist nur Kopfhaar erlaubt. Denke da geht es auch drum das die nicht alles sehen wollen.
Das Kopfhaar ist am Aussagefähigsten, v.a. ist am Hinterkopf am Höcker das Haarwachstum am Gleichmäßigsten mit ca. 1cm pro Monat. Schreibt auch die BuK vor. Also am Besten hinten wachsen lassen.

Zur Abgabe der 1. HA empfiehlt es sich nach letztem Konsum natürlich die 3 Monate abzuwarten und zzgl. einen Puffer von 2-3 Wochen einzuhalten. Es dauert etwas bis die "Giftstoffe" über die Haarwurzel austreten.
 

Smutje

Neuer Benutzer
Hallo Daniel, ich hatte bei meiner TF ebenfalls einen Wert von 1,63 bei der AAK. Bei der BAK waren es dann 1,54. Allerdings lagen bei mir zwischen Trinkende und der AAK ca. 8- 9 Stunden.
Ich habe mit meiner Haaranalyse 100 Tage gewartet und hatte noch einen etwas zu hohen Wert von 6,1.
Viele Grüße...
 

Daniel07

Neuer Benutzer
Zunächst einmal vielen Dank für eure vielen Antworten und die Hilfe von euch, echt super.

Wenn die Polizei dich zur Anhörung lädt, dann ablehnen und jegliche Aussage verweigern. Die werden Dich versuchen unter Druck zu setzen und auch anlügen, daß es zu Deinem Vorteil wäre -> Das Gegenteil ist der Fall. Freund und Helfer ist hier nicht mehr zutreffend.
Du mußt hierzu gar nichts mehr sagen.
Wie Thomas schon erwähnte, warte ab was kommt und reagiere dann. Wenn im Strafbefehl der Tagessatz zu hoch ist, dann kann dagegen isolierter Einspruch eingelegt werden.

Das Kopfhaar ist am Aussagefähigsten, v.a. ist am Hinterkopf am Höcker das Haarwachstum am Gleichmäßigsten mit ca. 1cm pro Monat. Schreibt auch die BuK vor. Also am Besten hinten wachsen lassen.

Zur Abgabe der 1. HA empfiehlt es sich nach letztem Konsum natürlich die 3 Monate abzuwarten und zzgl. einen Puffer von 2-3 Wochen einzuhalten. Es dauert etwas bis die "Giftstoffe" über die Haarwurzel austreten.
Was die Angaben ggü. Polizei, Behörden und sonstigen Externen betrifft, werde ich das auf jeden Fall beherzigen.

Die erste HA werde ich dann Mitte August vornehmen (30.04. Tattag -> 15.08. HA = 3,5 Monate, sollte dann passen).

Dass man die Haare unbedingt am Kopf entnehmen muss schockt mich gerade ehrlicherweise etwas. Ich arbeite jeden Tag bei einem Finanzdienstleister mit überwiegend Kundenkontakt und hier wird viel Wert auf ein gepflegtes Erscheinungsbild gelegt. Wenn ich mich jetzt in 3 1/2 Monaten sehe ohne Haare zu kürzen…mag ich mir nicht vorstellen. Wie gesagt, sonst mache ich spätestens nach einer Woche Kahlschlag. Die Haare am Körper wachsen zu lassen könnte ich mich mit arrangieren, das muss ich nur meiner Frau erklären und die wird es natürlich verstehen. :cool:

Klar könnte ich die Karten auf den Tisch legen und die TF erwähnen und auf Verständnis hoffen. Allerdings bin ich erst seit dem 01.05. dort und hab dementsprechend ein halbes Jahr Probezeit. Da möchte ich die TF natürlich ungern angeben, zwecks Angst vor der Kündigung (obwohl ich den FS nicht zwingend benötige).
Ich habe mit meiner Haaranalyse 100 Tage gewartet und hatte noch einen etwas zu hohen Wert von 6,1.
Viele Grüße...
Oh okay, also hast du kein KT praktiziert sondern komplette Abstinenz? Laut meiner Kenntnis bewegt sich der Rahmen vom KT im Bereich von 5,0 - 25 pg/mg. oder ?
 

Daniel07

Neuer Benutzer
Hey Leute, bei mir gibt es mittlerweile ein neues Update.
Der BAK Wert liegt schlussendlich bei 1,76. Evtl. kann man die Überschrift vom Thread nochmal aktualisieren?
An meinem Plan an KT festzuhalten, hat sich auch nach dem Ergebnis nichts geändert. Ich denke anhand meiner Kriterien (Ersttäter, 26j, Promillewert, Tatzeitpunkt etc.) sollte ich ja noch in diese Kategorie fallen.

Ich habe nun den Brief der Polizei erhalten, in Form einer Beschuldigtenanhörung. Wie sollte ich mich hier verhalten, wirklich nur die Pflichtangaben zur Person machen und danach auf der letzten Seite ankreuzen dass ich von meinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch mache, oder auch etwas zu den persönlichen Verhältnissen?
Für Tipps dazu wäre ich euch dankbar. Ich weiß, dass mir oben schon geraten wurde keine Angaben zu machen, nur bin ich mir gerade nach Erhalt des Bogens und das feststehen des BAK’s wieder ziemlich unsicher was das beste wäre.

Dann hätte ich noch eine Frage bzgl. des KT‘s. Wenn wir davon ausgehen, dass ich 9 Monate Sperrfrist bekomme, hatte ich ja ursprünglich vor, 2 HA‘s nach je 3 Monaten durchzuführen und nach 6 Monaten den Antrag auf Neuerteilung der FA bei der Fsst zu stellen und meinen MPU Termin zu bekommen.
Man hört hier und da, dass man nicht zwingend die Haaranalysen braucht, sondern dass ein Trinktagebuch ausreicht und der Gutachter ggf. dann nochmal eine HA anfordert nach dem Gespräch, sollte er noch Zweifel haben. Wie sehen da die gesammelten Erfahrungen in dem Bereich aus? Lieber schon im Vorfeld mit den 2 HA‘s hin + Trinktagebuch? Nur mit den 2 HA‘s? Oder nur mit Trinktagebuch?

Ich danke euch schon einmal im Vorfeld für eure Antworten und wünsche euch allen ein schönes Wochenende.
 

Andi18

MPU Profi
Hey Leute, bei mir gibt es mittlerweile ein neues Update.
Der BAK Wert liegt schlussendlich bei 1,76. Evtl.
damit ist die MPU nun sicher gebucht..
An meinem Plan an KT festzuhalten, hat sich auch nach dem Ergebnis nichts geändert. Ich denke anhand meiner Kriterien (Ersttäter, 26j, Promillewert, Tatzeitpunkt etc.) sollte ich ja noch in diese Kategorie fallen.
klingt realistisch. Ich würde an Diener Stelle dennoch abstinent bleiben und die HAs erstellen, um abstinente Befunde zu erhalten.
Selbst KT'ler, welche wirklich max 1-2 TE pro Monat konsumieren, erhalten abstinente Befunde.
Hiermit gehst auf Nummer sicher, um keine Zeit zu verlieren. Je nach Problemtiefe, welche wir noch nicht kennen, bleiben alle Türe geöffnet..

PS: ich erachte KT einzig Mittel zum Zweck um möglichst geschmeidig aus der Sache rauszukommen..
Ich habe nun den Brief der Polizei erhalten, in Form einer Beschuldigtenanhörung. Wie sollte ich mich hier verhalten, wirklich nur die Pflichtangaben zur Person machen und danach auf der letzten Seite ankreuzen dass ich von meinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch mache, oder auch etwas zu den persönlichen Verhältnissen?
ja, Aussage verweigern. Keine Angaben bis auf den Namen machen. Keine persönlichen Verhältnisse, Einkünfte etc., noch Angaben zur Sache.
Damit wird im Strafbefehl des Einkommen geschätzt. IdR fällt die Schätzung günstiger aus..
Dann hätte ich noch eine Frage bzgl. des KT‘s. Wenn wir davon ausgehen, dass ich 9 Monate Sperrfrist bekomme, hatte ich ja ursprünglich vor, 2 HA‘s nach je 3 Monaten durchzuführen und nach 6 Monaten den Antrag auf Neuerteilung der FA bei der Fsst zu stellen und meinen MPU Termin zu bekommen.
Man hört hier und da, dass man nicht zwingend die Haaranalysen braucht, sondern dass ein Trinktagebuch ausreicht und der Gutachter ggf. dann nochmal eine HA anfordert nach dem Gespräch, sollte er noch Zweifel haben. Wie sehen da die gesammelten Erfahrungen in dem Bereich aus? Lieber schon im Vorfeld mit den 2 HA‘s hin + Trinktagebuch? Nur mit den 2 HA‘s? Oder nur mit Trinktagebuch?
Das ist prinzipiell korrekt. Für KT mit Einordnung in A3 sind streng genommen keine HAs notwendig. ABER der GA ist für Dich eine fremde Person. Du hältst mit den HA einen forensischen Beleg in der Hand, Deine Argumentation zu untermauern, außerdem unterstreicht es Deine Ernsthaftigkeit in der Auseinandersetzung. Letztlich gibt das Dir dann auch eine gewisse Sicherheit.
Somit meine persönliche Empfehlung dieses Geld zu investieren..
 
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