1,82‰ ATEMalkohol bei Kontrolle in Österreich - MPU?

Martin91

Benutzer
Hallo zusammen,

ich freue mich sehr, dieses Forum gefunden zu haben! Ich bin deutscher Staatsbürger und besitze einen deutschen Führerschein. (bzw. habe bisher besessen...)
Ich bin in Österreich mit Alkohol am Steuer erwischt worden (ich stand an einer Tankstelle, saß auf dem Fahrersitz und hatte den Zündschlüssel stecken)
Ein Atemalkoholtest wurde durchgeführt und ergab 0,91 mg/l, was ca. 1,82 Promille entspricht. Ein Blutalkoholtest wurde nicht durchgeführt. (in Ö gilt Atemalkohol allein als Beweis)
In Österreich wurde mir für 9 Monate die Lenkberechtigung entzogen, mein Führerschein wird an die deutsche Führerscheinstelle zurückgesendet und die Akten werden beigelegt. Bisher hat sich die deutsche Führerscheinstelle noch nicht gemeldet.

Erwartet mich eine MPU? In der FEV steht "ein medizinisch-psychologisches Gutachten ist beizubringen, wenn ein Fahrzeug im Straßenverkehr bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr oder einer Atemalkoholkonzentration von 0,8 mg/l oder mehr geführt wurde"
Aber gilt die FEV in diesem Falle überhaupt, da es in Österreich passiert ist? Und warum wird in diesem Forum immer nur von BAK geschrieben, wenn laut FEV auch ein Atemalkoholtest zur MPU führen kann?

Ich fülle schonmal den Profilfragebogen aus. Wenn es abzusehen ist, dass ich eine MPU machen muss, werde ich natürlich zur Vorbereitung auch noch den MPU Fragebogen ausfüllen.

Vielen Dank schonmal für eure Hilfe!

Zur Person
Geschlecht: männlich
Größe: 1,81cm
Gewicht: 77kg
Alter: 24

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 13.02.2016
BAK: ---
Trinkbeginn: 12.02. 22 Uhr
Trinkende: 13.02. ~ 3 Uhr
Uhrzeit der Blutabnahme: ---

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: ---
Strafbefehl schon bekommen: ---
Dauer der Sperrfrist: ---

Führerschein
Hab ich noch: nein
Hab ich abgegeben: ja
Hab ich neu beantragt: nein
Habe noch keinen gemacht: doch

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: nein
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: nein
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt): ---

Bundesland: Thüringen


Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel:
Ich lebe abstinent seit: dem Vorfall (13.02.2016)

Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: nein
Urinscreening ja/nein: nein
Keinen Plan?:

Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: nein

Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: nein
Selbsthilfegruppe (SHG): nein
Psychologe/Verkehrspsychologe: nein
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: nein
Ambulante/stationäre Therapie: nein
Keine Ahnung:

MPU
Datum:
Welche Stelle (MPI):
Schon bezahlt?:
Schon eine MPU gehabt?: nein
Wer hat das Gutachten gesehen?:
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:

Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten: keine

Vielen Dank!

Gruß,
Martin
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo Martin,

willkommen im Forum.

Hallo zusammen,

ich freue mich sehr, dieses Forum gefunden zu haben! Ich bin deutscher Staatsbürger und besitze einen deutschen Führerschein. (bzw. habe bisher besessen...)
Ich bin in Österreich mit Alkohol am Steuer erwischt worden (ich stand an einer Tankstelle, saß auf dem Fahrersitz und hatte den Zündschlüssel stecken)

Erstmal die Rückfrage (aus eigenem Interesse): wo an der Tankstelle hast du gestanden? Direkt an der Zapfsäule? Oder auf einem "Parkplatz"?:smiley2204:

Ein Atemalkoholtest wurde durchgeführt und ergab 0,91 mg/l, was ca. 1,82 Promille entspricht. Ein Blutalkoholtest wurde nicht durchgeführt. (in Ö gilt Atemalkohol allein als Beweis)
In Österreich wurde mir für 9 Monate die Lenkberechtigung entzogen, mein Führerschein wird an die deutsche Führerscheinstelle zurückgesendet und die Akten werden beigelegt. Bisher hat sich die deutsche Führerscheinstelle noch nicht gemeldet.

Erwartet mich eine MPU? In der FEV steht "ein medizinisch-psychologisches Gutachten ist beizubringen, wenn ein Fahrzeug im Straßenverkehr bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr oder einer Atemalkoholkonzentration von 0,8 mg/l oder mehr geführt wurde"
Aber gilt die FEV in diesem Falle überhaupt, da es in Österreich passiert ist? Und warum wird in diesem Forum immer nur von BAK geschrieben, wenn laut FEV auch ein Atemalkoholtest zur MPU führen kann?

In diesem Forum wird zumeist von BAK gesprochen das es in D nach entsprechend hohem AAK immer zu einer BAK kommt. Diese sind gerichtsverwertbar (ist in Austria anscheinend anders), denn eine einfache AAK-Messung durch ein Kontrollgerät der Polizei reicht da nicht aus, sondern es muss sich schon entweder um ein stationäres Gerät handeln oder um ein entsprechendes mobiles Gerät der Polizei (welches aber eher bei geplanten Großkontrollen mitgeführt wird).

Inwieweit die Behörde hier eine MPU von dir verlangt kann ich dir erstmal nicht beantworten (vllt. schaut da mal unser Rechtsexperte in deinen Thread). Die deutsche FE-Behörde wird aber sicher den Sachverhalt, der zur Entziehung in Österreich geführt hat, überprüfen und darum möglicherweise eine MPU anordnen. Kommst Du dieser Anordnung dann nicht nach, wird Dir auch für D die FE auf dem Verwaltungswege entzogen werden.

Die Rechtsgrundlage für die MPU ist mE in §46 Abs.3 FeV zu finden:

http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexso...senIndex=0421&xid=4198821,49&chosenIndex=0421
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
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Administrator
Aber gilt die FEV in diesem Falle überhaupt, da es in Österreich passiert ist? Und warum wird in diesem Forum immer nur von BAK geschrieben, wenn laut FEV auch ein Atemalkoholtest zur MPU führen kann?
Unabhängig davon, ob die Tat gerichtsverwertbar ist oder nicht, ist für die FSST unerheblich.
Die FSST darf eine MPU anordnen, sofern sie Zweifel an deiner Fahreignung hat. Mit der Trunkenheitsfahrt hast du Tatsachen für diese begründeten Zweifel hervorgerufen.
Um diese Zweifel auszuräumen, wird vermutlich eine MPU-Anordnung folgen. Einen ähnlichen Fall, hatte ich im Bereich Drogen.
 

Martin91

Benutzer
Hallo zusammen :)

Vorweg: Der Text ist bischen länger, aber wenn eure Antwort sich am Ende als hilfreich herausgestellt hat, überweise ich sehr gern eine kleine Spende 
Also hier meine Geschichte…

Ich bin mit meinem Auto zusammen mit einem Kumpel in eine Disco gefahren. Plan war, für den Fall, dass es dort nicht so gut ist, nichts zu trinken und später noch woanders hin zu fahren. Für den Fall, dass es gut ist wollte ich auch was trinken und dann wollten wir das Taxi nach Hause nehmen. So habe ich das schon öfter gemacht, um das Geld für die Taxihinfahrt zu sparen. Auto hätte man ja dann am nächsten Tag wieder holen können.

Es war gut in der Disco und die Sache ist ziemlich aus dem Ruder gelaufen. Wie ich Tage später von der Barkeeperin erfahren habe, haben wir wohl 2 0,7er Flaschen Bacardi zu dritt geleert (gemixt mit Energy) und zwischendrin gab es noch Jägermeister.

Ich habe eine sehr schwache Erinnerung, dass ich irgendwann die Disco verlassen habe und mich jemand, den ich dort kennengelernt hatte (männliche Person) nach Hause fahren wollte. Mit meinem Auto. Aus irgendwelchen Gründen muss er mir wohl vertrauensvoll als Fahrer erschienen sein. Ich kann mich erinnern, dass auch tatsächlich er losgefahren ist und ich auf dem Beifahrersitz saß. Der Zeitpunkt, an dem ich die Disco verlassen habe, muss gegen 02:30 Uhr gewesen sein, wie ich später von der Barkeeperin erfahren habe.

In meiner Erinnerung folgt nun ein riesiger Blackout.

Das erste woran ich mich wieder erinnern kann ist, dass ich an dieser Tankstelle mit meinem Auto stehe (ein paar Meter von der Zapfsäule entfernt, Automatentankstelle, also kein Personal da). Wie sich später herausstellte, ist diese Tankstelle 20km von der Discothek entfernt. Mein Auto war auf der rechten Seite stark beschädigt. Ich habe mich wieder ins Auto gesetzt (dummerweise Fahrersitz…) und verzweifelt meine Eltern und Freunde angerufen. Dies war gegen 4:15 Uhr (am nächsten Tag im Handy nachgeschaut). Ich kann nicht sagen, ob ich bevor ich ausgestiegen und den Schaden realisiert habe, auf dem Fahrer- oder Beifahrersitz saß. Ich kann mich auch nicht mehr an die Ankunft an der Tankstelle erinnern und ob dort die 2. Person noch dabei war. Überwachungsvideos von der Tanke habe ich 3 Tage nach dem Unfall schon leider nicht mehr bekommen. Ist mir aber auch nicht früher eingefallen.

Irgendwann kam die Polizei (scheinbar zufällig) vorbei und kontrollierte mich. Da ich noch vollkommen neben der Spur war, saß ich immernoch auf dem Fahrersitz und der Zündschlüssel hat gesteckt… sie fragten wie der Schaden an meinem Fahrzeug passiert sei. Ich habe gesagt ich weiß es nicht (war ja nichtmal gelogen). Gegen 05:15 kam es zum Alkoholtest. Wenn man den Atemalkoholtest verweigert, werden in Österreich automatisch 1,6 Promille angenommen, womit man sich im Bereich der Höchststrafen befindet. Ich hätte in dem Augenblick nicht gedacht, dass ich noch so viel intus habe (wie man sich eben immer verschätzt…) und mich auf die Kontrolle eingelassen. Und 1,82 geblasen.

Naja, ich soll 1km vor der Tankstelle nach rechts von der Straße abgekommen sein und ein parkendes Auto mit meinem ausbrechenden Heck erwischt haben. Dies soll 03:42 Uhr passiert sein. Werde nun also auch wegen Unfall mit Fahrerflucht beschuldigt. Es gibt keine Beweise dafür, dass ich zum Unfallzeitpunkt gefahren bin. Allerdings gilt in Österreich eine Beweislastumkehr. Mir muss nicht bewiesen werden, dass ich gefahren bin, sondern ich muss beweisen, dass ich nicht gefahren bin. Durch den kompletten Filmriss kann ich dies natürlich nicht beweisen. Bzw. bin ich mir selbst nicht 100% sicher. Ich weiß nur, dass ich beim losfahren von der Disco nicht gefahren bin.

Ich kann nicht ganz glauben selbst gefahren zu sein a) weil ich dann ganze 20km unfallfrei von der Disco bis zum Unfallort gefahren wäre. Und das auf einer kurvigen Landstraße und mit ~2 Promille… glaub ich irgendwie nicht dran und b) habe ich am nächsten Tag fremde Kleidung im Auto gefunden. Die habe ich auch der Polizei gezeigt als ich eine Aussage zum Sachverhalt gemacht habe, wurde nur fotografiert und das wars…

Weiterhin ist zu erwähnen, dass ich noch nie so einen Filmriss von Alkohol hatte. Zufällig kommt der Fahrer des Abschleppdienstes, welcher am nächsten Tag mein Auto von der Tankstelle geholt hat, aus genau dem Ort, wo sich die Discothek befindet. Er erwähnte, dass in dieser Discothek wohl schon öfter Leute KO-Tropfen ins Glas bekommen hätten (ich war dort zum 1. Mal). Das könnte eine Erklärung für den Blackout sein. Habe dann nach der Nachweiszeit gegoogelt. 6-12 Stunden. Also zu spät, um ins Krankenhaus zu gehen… habe trotzdem Anzeige gegen Unbekannt erstattet deshalb.

Die österreichische Behörde hat den Sachverhalt nun an die deutsche Führerscheinstelle gesendet. Natürlich dabei nicht erwähnt, dass nur vermutet werden kann, dass ich den Unfall gebaut habe, sondern alles so formuliert, als wäre das mit Sicherheit so gewesen… und sogar so formuliert, als hätte meine Fluchtfahrt erst an der Tankstelle gestoppt werden können. Dabei stand ich dort ziemlich hilflos rum und wurde nur zufällig kontrolliert.

Nun droht mir die MPU wegen über 1,6 Promille am Steuer (Alkoholmissbrauch). Die Führerscheinstelle gibt mir aber die Möglichkeit, vorher noch eine Aussage zu machen. Ich werde erwähnen, dass die Sache mit dem Unfall gar nicht bewiesen ist, dass ich aber meine Schuld trotzdem voll einsehe (was ich auch tue). 1. Weil es total dämlich ist mit dem Auto in die Disco zu fahren, wenn man weiß, man trinkt vielleicht was. 2. Weil ich nunmal mit dem Alkoholpegel und gestecktem Zündschlüssel auf dem Fahrersitz saß, daran gibt es nichts zu rütteln und es verstößt gegen das Gesetz.

Zu meiner (bisherigen) Trinkgewohnheit: ca. jedes 2. Wochenende beim Feiern. Ansonsten gar nicht. Aber wenn, dann auch meistens ziemlich heftig… am Tag nach dem Unfall habe ich mir geschworen, nie wieder Alkohol zu trinken, weil es mich schon immer mal in dumme Situationen gebracht hat und das war jetzt der Gipfel. Habe bis jetzt auch nichts wieder getrunken und will das auch so beibehalten. Hatte noch nie wirklich das Bedürfnis danach… aber das Feiern hat mit Alk eben mehr Spaß gemach als ohne.

Jedenfalls habe ich kein Problem damit, abstinent zu leben. Solche Aktionen mit Alkohol hindern mich nur daran, meine wirklich wichtigen und großen Ziele im Leben zu verfolgen. Und tanzen auf ner Party kann ich auch ohne Alk… Würde deshalb freiwillig Abstinenznachweise erbringen und hoffen, dass ich so schon nach 6 Monaten zur MPU kann. Allerdings weiß ich nicht, ob man mir es abkauft, dass ich auch nach den 6 Monaten weiter abstinent leben will? Selbst wenn ich jetzt bei der MPU auf KT setzen würde, würde ich abstinent leben… einfach weil ich es will. Also wäre KT anzugeben irgendwie auch sinnlos, oder? Und KT muss man ja auch mindestens 6 Monate praktiziert haben… also liefe es aufs Gleiche hinaus. Und bei AB habe ich wenigstens einen Nachweis.

Was meint ihr, sollte ich in meinem Schreiben an die Führerscheinstelle direkt angeben, dass ich gern freiwillig Abstinenz nachweisen würde? Kann ich damit absichern, dass mir nicht 12 Monate Pflichtabstinenz aufgedrückt werden? Der Alkoholverzicht wäre mir ja scheißegal, das Thema hat sich für mich sowieso erledigt. Aber ich brauche meinen Führerschein aus beruflichen Gründen so schnell wie möglich wieder :/

Und sollte ich die Sache mit den eventuellen KO-Tropfen erwähnen? Stichwort Unzurechnungsfähigkeit? Es wird dafür eben leider auch keine Beweise geben...

Ach ja, bei dem Atemalkohol-Messgerät hat es sich um ein Dräger Alcotest 7110 gehandelt. Laut Internet ist diese Messung gerichtsverwertbar.

Vielen Dank für eure Hilfe! Gruß, Martin
 
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Max

Super-Moderator und MPU Profi
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Die Führerscheinstelle gibt mir aber die Möglichkeit, vorher noch eine Aussage zu machen.
Es gibt das Aussageverweigerungsrecht, in diesem Fall würde ich davon auch Gebrauch machen um mich nicht weiter zu belasten.

Was meint ihr, sollte ich in meinem Schreiben an die Führerscheinstelle direkt angeben, dass ich gern freiwillig Abstinenz nachweisen würde? Kann ich damit absichern, dass mir nicht 12 Monate Pflichtabstinenz aufgedrückt werden?
Das ist nicht Sache der FSST, dass ist die Aufgabe deines ausgesuchten MPI. Bei 1,8 AAK ist KT bzw. eine freiwillige Abstinenz ausreichend.

Und bei AB habe ich wenigstens einen Nachweis.
Den hättest du auch bei KT, denn auch hier sind inzwischen "Abstinenzbeläge" notwendig ... wenn auch mit anderen Wertebemessung als bei Abstinenz.

Aber ich brauche meinen Führerschein aus beruflichen Gründen so schnell wie möglich wieder :/
Wenn du mit diesem Argument zur MPU gehst, brauchst du gar nicht erst antreten ... auch wenn das moralisch richtig ist.

Und sollte ich die Sache mit den eventuellen KO-Tropfen erwähnen? Stichwort Unzurechnungsfähigkeit? Es wird dafür eben leider auch keine Beweise geben...
NEIN, da es hier keine Beweisgrundlage gibt.
Auch wenn deine gesamte Geschichte wahr ist, entbehrt sie jeder Grundlage der Beweisbarkeit. Es entsteht hier schnell der Eindruck, dass du dich Schuld bei anderen Dingen suchst und nicht bei dir selbst.

Ach ja, bei dem Atemalkohol-Messgerät hat es sich um ein Dräger Alcotest 7110 gehandelt. Laut Internet ist diese Messung gerichtsverwertbar.
Richtig, es ist das eichfähige Alcotest 7110 Evidential Mark III der Fa. Dräger ... das bislang einzige Messgerät, dass die Voraussetzungen der DIN VDE 0405 erfüllt und von der in Deutschland dafür zuständigen Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zur gerichtsverwertbaren AAK-Bestimmung zugelassen wurde.

Mein Tipp: Jede Aussage zum Sachverhalt verweigern (Aussageverweigerungsrecht) und weiteres Vorgehen abwarten.
 

Martin91

Benutzer
Es gibt das Aussageverweigerungsrecht, in diesem Fall würde ich davon auch Gebrauch machen um mich nicht weiter zu belasten.

Oh, okay. Ich habe vor 1 Woche sogar extra bei der FSST angerufen und gesagt, dass ich mich gern noch zum Sachverhalt äußern würde. Also lieber doch nicht.

Allerdings steht in dem Schreiben der FSST Folgendes: "Wir möchten Sie schon jetzt darauf hinweisen, dass Sie als Fahrerlaubnisinhaber verpflichtet sind, an der Aufklärung bestehender Eignungsbedenken mitzuwirken. Andernfalls ist die Behörde berechtigt, daraus Rückschlüsse auf die fehlende Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zu ziehen. Demzufolge müsste die Fahrerlaubnis kostenpflichtig entzogen werden."

Was soll das denn? Demnach müsste ich ja doch aussagen, um meinen Führerschein nicht ganz zu riskieren.
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
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Administrator
Was soll das denn? Demnach müsste ich ja doch aussagen, um meinen Führerschein nicht ganz zu riskieren.
Sieht aus wie ein kleines "Druckmittel", die FSST scheint sich über den Sachverhalt nicht wirklich im Klaren zu sein.
Ob du jetzt wirklich deinen FS riskierst, wird hier keiner beantworten können. Was ist wenn der Schein am Ende doch weg ist ?

Letztendlich ist es allein deine Entscheidung, ob du dich bei der FSST zum Sachverhalt äußerst. Falls ja, kann ich dir nur raten hier extrem aufzupassen was du sagst.

Bevor hier keine gerichtliche Entscheidung gefallen ist, würde ich persönlich keine Aussage treffen ... das könnte im schlimmsten Fall nach hinten losgehen.

Vielleicht erhältst du hier ja auch noch eine zweite Meinung. :zwinker0004:
 

Martin91

Benutzer
Ok danke soweit, mal schauen wie ich es mache.

Das ist nicht Sache der FSST, dass ist die Aufgabe deines ausgesuchten MPI. Bei 1,8 AAK ist KT bzw. eine freiwillige Abstinenz ausreichend

Erst die MPI entscheidet also, ob man eine Pflichtabstinenz nachweisen muss oder nicht? Gibt es da eine Art psychologische Voruntersuchung oder basiert das alles auf den Fakten? (Promillewert, Alter, Wiederholungstäter ja / nein...)

Wenn ich es richtig verstehe, warte ich also, bis die FSST eine MPU verlangt und wende mich dann an die MPI mit dem Hinweis, dass ich gern freiwillig Abstinenz nachweisen würde.
Korrekt?

Vielen Dank schonmal...

Grüße
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
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Administrator
Erst die MPI entscheidet also, ob man eine Pflichtabstinenz nachweisen muss oder nicht? Gibt es da eine Art psychologische Voruntersuchung oder basiert das alles auf den Fakten? (Promillewert, Alter, Wiederholungstäter ja / nein...)

Wenn ich es richtig verstehe, warte ich also, bis die FSST eine MPU verlangt und wende mich dann an die MPI mit dem Hinweis, dass ich gern freiwillig Abstinenz nachweisen würde.
Korrekt?

Ich werde dir mit ein paar Links mal ein bisschen Lesestoff verpassen, ich merke das du gar keine Ahnung hast was auf dich zukommt ... das ist aber ganz normal und nicht als Kritik zu verstehen.
Vorab aber trotzdem zu deinen Fragen.

Du hast das schon richtig erkannt, die Konstellationen BAK, Alter, Wiederholungstäter sowie Trinkmotive nebst Trinkverhalten spielen eine wichtige Rolle.
Ab 2,5‰ BAK ist ohne Abstinenznachweis nichts mehr zu holen. Als Wiederholungstäter bist du automatisch mit nicht weniger als 12 Monate Abstinenz immer dabei.
Wie ich bereits erwähnt habe, ist bei deiner 1,8 AAK ein Abstinenznachweis nicht notwendig. Wenn du das freiwillg machen möchtest, ist dass allein deine Entscheidung.
KT und eine freiwillige Abstinenz sind für mindestens 6 Monate darzulegen.

Zum zweiten Punkt ... Die Polizei hat doch deinen Fall aufgenommen. strafrechtlich verurteilt bist du in Österreich ... ist das richtig ?
Führerschein hast du abgegeben (in Österreich) !?
Es bleibt jetzt abzuwarten ob die FSST eine MPU von dir verlangt oder nicht. Kommt es zu einer MPU Anordnung und bekommst du deinen FS inzwischen aus Österreich wieder ... darfst du in Österreich wieder Autofahren und in Deutschland erst, wenn du eine positive MPU vorgelegt hast.
Für eine Abstinenz ist keine Info an das MPI notwendig. Du machst deine Abstinenz in Form eines Screeningvertrags vor deiner MPU. Bevor du deine MPU überhaupt absolvierst, muss die FSST erst deine Akte zusammenstellen und die Fragestellung für das MPI erstellen. Erst wenn die Akte komplett ist, benennst du bei der FSST dein MPI. Bevor du dein MPI benennst, hast du die Möglichkeit zu einer Akteneinsicht.

MPU ... abc Teil 1
MPU ... abc Teil 2

EtG Haaranalyse
EtG Urinanalyse

Die Regeln des KT
Kontrolliertes Trinken - Die Erklärung

KT mit EtG-Screenings

Reaktionstest/Leistungstest

Wichtige Abkürzungen im Forum
 

Martin91

Benutzer
Deine Links habe ich alle schon gelesen, aber der genaue Werdegang geht aus diesen nicht hervor. Daher vielen Dank für deine Schilderung! :)

Zum zweiten Punkt ... Die Polizei hat doch deinen Fall aufgenommen. strafrechtlich verurteilt bist du in Österreich ... ist das richtig ?
Führerschein hast du abgegeben (in Österreich) !?

Ich bin in Österreich verurteilt worden, richtig. Und habe dort 9 Monate Fahrverbot bekommen. Die österreichische Behörde hat den Führerschein daraufhin an die deutsche Führerscheinstelle geschickt. Dort liegt der Führerschein nun. In Österreich darf ich also definitiv nicht fahren aktuell. In Deutschland wahrscheinlich schon noch, so lange bis die Aufforderung zur MPU kommt. Und die wird kommen, so wie sich das erste Schreiben liest.

Also werde ich der FSST schreiben, dass ich meine Schuld einsehe und fertig!? Ich weiß nicht, was ich sonst schreiben söllte, um "bei der Aufklärung bestehender Eignungsbedenken mitzuwirken".
Screeningvertrag werde ich schonmal abschließen. Werde mich wohl für die Haaranalyse entscheiden.

Ich mache mir jeden Tag eine halbe Banane in meinen Eiweißshake und esse ca. jeden 2. Tag einen Apfel. Manchmal ist das Obst auch schon ziemlich reif. Ich hoffe, ich komme damit nicht über den 7pg Grenzwert. Aber laut Internet ist der Grenzwert relativ großzügig bemessen.
Aber das dürfte ich ja nach der ersten Haaruntersuchung sehen und falls ich leicht drüber bin, kann ich bei der MPU immernoch sagen, dass ich KT betreibe, richtig?

Bevor du deine MPU überhaupt absolvierst, muss die FSST erst deine Akte zusammenstellen und die Fragestellung für das MPI erstellen. Erst wenn die Akte komplett ist, benennst du bei der FSST dein MPI.

Und in dieser Akte sind dann auch schon die (in meinem Fall 2) Haarscreenings mit enthalten, richtig? Dann geht das ganze an die von mir gewählte MPI und je nach ETG-Wert fahr ich dann am Tage der MPU die AB oder KT-Schiene.
Wobei ich natürlich hoffe, dass es mit AB klappt. Auf meine Bananen will ich nicht verzichten :D

Aber nochmal fürs Verständnis: Ob in einem beliebigen Fall ein AN Pflicht ist oder nicht, ist wie ich es verstanden habe eine Einzelfallentscheidung. Auch wenn die Entscheidung in manchen Fällen natürlich klar ist. Wer legt das aber bei den grenzwertigen Fällen fest? Die FSST oder das MPI oder erst der Psychologe am Tag der MPU?

Gruß, Martin
 
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Max

Super-Moderator und MPU Profi
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Also werde ich der FSST schreiben, dass ich meine Schuld einsehe und fertig!? Ich weiß nicht, was ich sonst schreiben söllte, um "bei der Aufklärung bestehender Eignungsbedenken mitzuwirken".
Eignungsbedenken heißt ja nichts anderes ... als das die Fsst Bedenken an deiner Fahreignung hat.

Ich mache mir jeden Tag eine halbe Banane in meinen Eiweißshake und esse ca. jeden 2. Tag einen Apfel. Manchmal ist das Obst auch schon ziemlich reif. Ich hoffe, ich komme damit nicht über den 7pg Grenzwert. Aber laut Internet ist der Grenzwert relativ großzügig bemessen.
Aber das dürfte ich ja nach der ersten Haaruntersuchung sehen und falls ich leicht drüber bin, kann ich bei der MPU immernoch sagen, dass ich KT betreibe, richtig?
Jo, KT wäre die andere Alternative.
Obst wird meist etwas überbewertet, um hier eine Toleranzüberschreitung zu erreichen ... müsstest du schon massenweise davon vertilgen. Du brauchst auf deine Bananen nicht verzichten. :zwinker0004:

Und in dieser Akte sind dann auch schon die (in meinem Fall 2) Haarscreenings mit enthalten, richtig? Dann geht das ganze an die von mir gewählte MPI und je nach ETG-Wert fahr ich dann am Tage der MPU die AB oder KT-Schiene.
Du machst die Screenings bei einem Labor, wichtig ist das dieses für diese Untersuchungsmethode akkreditiert ist. Screenings werden auch bei den ausgesuchten MPIs gemacht, sind aber meist etwas teurer.
In beiden Fällen wird ein Sceeningvertrag geschlossen, die Ergebnisse und Vertrag nimmst du dann mit zu deiner MPU ... liegen somit nicht vorher in deiner Akte.

Gibts eine MPU, stellt die FSST jetzt deine Akte zusammen, ist diese komplett, wirst du aufgefordert dein MPI zu benennen.
Bevor du jetzt dein MPI bekannt gibst, beantragst du telefonisch eine Akteneinsicht. (Du weist somit genau, was der Gutachter über dich weiß)

Wenn die Akte bei deinem MPI eingetroffen ist, bekommst du einen schriftlichen Bescheid. In diesem Bescheid steht dann, natürlich selbstverständlich, deine Zahlungsaufforderung mit Überweisungsträger und ein Hinweis zur Terminvereinbarung.
Hast du das Geld überwiesen und das Geld ist bei deinem MPI angekommen, kannst du dann telefonisch einen Termin vereinbaren ... ohne eingegangene Überweisung bekommst du keinen Termin.
Viele MPI bieten auch eine Barzahlung am Tag der MPU an, entweder es steht mit im Bescheid oder du musst nachfragen. Bei Barzahlung gibts schneller einen Termin, die Zeit der Bankbewegung fällt hier ja weg.

Ob in einem beliebigen Fall ein AN Pflicht ist oder nicht, ist wie ich es verstanden habe eine Einzelfallentscheidung. Auch wenn die Entscheidung in manchen Fällen natürlich klar ist. Wer legt das aber bei den grenzwertigen Fällen fest? Die FSST oder das MPI oder erst der Psychologe am Tag der MPU?
Eine MPU ist immer eine reine Privatangelegenheit. Die FSST gibt hier die Fragestellung und mehr nicht, sie hat mit der MPU direkt gar nichts zu tun ... sie hat somit auch keinen Einfluss auf die Entscheidung einer Abstinenz.
Ob eine Abstinenz notwendig ist, entscheidet der Gutachter nebst MPU-Arzt. Hier bilden die Grundlage ... Verhältnis BAK/Alter, Trinkmotiv, Trinkverhalten und Konsumentwicklung.

Ich hoffe ich konnte all deine Fragen soweit beantworten.:smiley138:
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
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Administrator
Hmm....nach meinen neuesten Recherchen komme ich zu der Auffassung das es wahrscheinlich nicht zu einer MPU-Aufforderung in Deutschland kommen wird.

Ich hoffe, dass sich "Martin91" noch einmal hier meldet um dies zu bestätigen (oder zu dementieren)....
think.gif
 

Martin91

Benutzer
Hallo Nancy,

wie kommst du darauf?

Das Schreiben der FSST war folgendermaßen formuliert (Fettschreibung und Unterstreichung exakt so):

"Gemäß § 13 Nr. 2a FeV ist ein medizinisch-psychologisches Gutachten anzuordnen, wenn nach dem ärztlichen Gutachten zwar keine Alkoholabhängigkeit, jedoch Anzeichen für Alkoholmissbrauch vorliegen oder sonstige Tatsachen die Annahme von Alkoholmissbrauch begründen.

Gemäß § 13 Nr. 2c FeV ist ein medizinisch-psychologisches Gutachten anzuordnen, wenn ein Fahrzeug im Straßenverkehr bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr oder einer Atemalkoholkonzentration von 0,8mg/l oder mehr geführt wurde.

Aus diesem Grund macht sich die Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens über Ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen erforderlich. Bevor diese Anordnung ergeht, geben wir Ihnen Gelegenheit, sich bis spätestens zum 31.03.2015 zum vorgetragenen Sachverhalt in unserer Behörde schriftlich oder persönlich zu Protokoll zu äußern.

Wir möchten Sie schon jetzt darauf hinweisen, das Sie als Fahrerlaubnisinhaber verpflichtet sind, an der Aufklärung bestehender Eignungsbedenken mitzuwirken. Andernfalls ist die Behörde berechtigt, daraus Rückschlüsse auf die fehlende Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zu ziehen. Demzufolge müsste die Fahrerlaubnis kostenpflichtig entzogen werden.

Die Bezirkshauptmannschaft xxx hat uns Ihren Führerschein zugeschickt. Dieser liegt jetzt bei uns in der Fahrerlaubnisbehörde für Sie zur Abholung vor."

Letzteres verstehe ich nicht. Wieso soll ich den einfach abholen können, wenn ich doch eine MPU machen soll?

Auf dieses Schreiben habe ich jedenfalls folgendermaßen geantwortet:

"Ich bedauere mein Verhalten sehr und mir ist bewusst, dass dies absolut unverantwortlich war. Ich gestehe meine Schuld ein.

Selbstverständlich bin ich bereit, an der Aufklärung bestehender Eignungsbedenken mitzuwirken."

Hoffentlich war das jetzt kein Fehler...

Grüße
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
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Administrator
Hallo Martin,

die Angelegenheit ist auch für mich nicht so ganz einfach zu verstehen/nachzuvollziehen
Erstmal soviel: Auf einer anderen Plattform wurde die MPU-Aufforderung, von einem Fachmann, verneint (bitte schaue mal in dein Postfach).

Die Bezirkshauptmannschaft xxx hat uns Ihren Führerschein zugeschickt. Dieser liegt jetzt bei uns in der Fahrerlaubnisbehörde für Sie zur Abholung vor."

Letzteres verstehe ich nicht. Wieso soll ich den einfach abholen können, wenn ich doch eine MPU machen soll?

Weil du lt. des Schreibens, die Eignungsbedenken der FSST. ausräumen kannst und erst wenn dies nicht geschieht, kann dir der FS entzogen werden:

Wir möchten Sie schon jetzt darauf hinweisen, dasSie als Fahrerlaubnisinhaber verpflichtet sind, an der Aufklärung bestehender Eignungsbedenken mitzuwirken. Andernfalls ist die Behörde berechtigt, daraus Rückschlüsse auf die fehlende Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zu ziehen. Demzufolge müsste die Fahrerlaubnis kostenpflichtig entzogen werden.
 

Martin91

Benutzer
Hallo zusammen,

ich habe jetzt die Anordnung zur MPU bekommen. Ich soll das Gutachten bis spätestens 30.06. vorlegen. Dies wird natürlich nicht funktionieren, da ich mindestens ein halbes Jahr Verhaltensänderung nachweisen muss.

Weiterhin findet sich in dem Schreiben Folgendes:
"Die beigefügte Erklärung bitten wir auszufüllen, zu unterschreiben und uns bis zum 29.04. zurückzusenden."

In dieser Erklärung soll ich angeben, welches MPI ich wähle und übertrage der FSST das Recht, in meinem Namen und auf meine Kosten den Begutachtungsauftrag beim MPI zu erteilen. Laut einem weiterhin beigefügten Flyer vom TÜV setzt dieser sich dann mit mir in Verbindung, um einen Termin zu vereinbaren. Ob das bei anderen MPIs auch so ist, weiß ich nicht.
Eine Terminvereinbarung will ich aber gar nicht, schließlich weiß ich, dass die MPU nicht positiv werden kann.

Hier die Erklärung: MPU.jpg

Was sollte ich nun tun? Zettel trotzdem brav ausfüllen und zurücksenden und dann Mitte Juni einen Antrag auf Fristverlängerung stellen + gleich Screeningvertrag dazu legen?

Vielen Dank.

Gruß,
Martin
 
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admin

Administrator und MPU Profi
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Administrator
Hallo Martin,

unbedigt nur "b" ankreuzen!

Sonst würde die FsSt. auch ein vielleicht negatives Gutachten zu Gesicht bekommen.
Und das blebt dann in Deiner Akte liegen...
 

Martin91

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Hi Flori,

habe meinen Post inzwischen nochmal editiert. Aber vielen Dank für deine Antwort! Das ist schonmal gut zu wissen.

Also ist schätze ich das beste Vorgehen: MPI wählen, Akteneinsicht beantragen, unten das 2. ankreuzen und wenn es dann um den Termin geht um Fristverlängerung bitten.

Oder? :)
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
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Administrator
In dieser Erklärung soll ich angeben, welches MPI ich wähle und übertrage der FSST das Recht, in meinem Namen und auf meine Kosten den Begutachtungsauftrag beim MPI zu erteilen. Laut einem weiterhin beigefügten Flyer vom TÜV setzt dieser sich dann mit mir in Verbindung, um einen Termin zu vereinbaren. Ob das bei anderen MPIs auch so ist, weiß ich nicht.
Eine Terminvereinbarung will ich aber gar nicht, schließlich weiß ich, dass die MPU nicht positiv werden kann.

Wie du schon im Vorfeld erwähnt hast, muss eine Verhaltensänderung von mindestens 6 Monaten vorliegen.

Die FSST hat auch ihre Grenzen ... die MPU ist deine reine Privatangelegenheit, du entscheidest wo und wann du deine MPU absolvierst. Auch das MPI kannst du dir selbst aussuchen.
Dein ausgesuchtes MPI benennst du erst dann, wenn deine Akte wirklich komplett ist.
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo Martin,

Also ist schätze ich das beste Vorgehen: MPI wählen, Akteneinsicht beantragen, unten das 2. ankreuzen und wenn es dann um den Termin geht um Fristverlängerung bitten.

ein MPI schon jetzt auszuwählen macht in meinen Augen keinen Sinn.
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Eine Fristverlängerung wirst du wohl eher nicht bekommen da du Führerscheininhaber bist (versuchen kannst du es natürlich trotzdem). Es wird aber wohl auf eine freiwillige Abgabe des FS hinauslaufen.
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Martin91

Benutzer
Hat es irgendwelche Nachteile, wenn ich das MPI jetzt schon wähle?
Denn so kann ich wenigstens die erste gesetzte Frist einhalten und habe bis Juni Ruhe.
Wenn mir die Frist dann nicht verlängert wird, gebe ich freiwillig ab und mache im September die MPU und stelle Antrag auf Wiedererteilung.?
 
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