Hallo zusammen,
ich freue mich sehr, dieses Forum gefunden zu haben! Ich bin deutscher Staatsbürger und besitze einen deutschen Führerschein. (bzw. habe bisher besessen...)
Ich bin in Österreich mit Alkohol am Steuer erwischt worden (ich stand an einer Tankstelle, saß auf dem Fahrersitz und hatte den Zündschlüssel stecken)
Ein Atemalkoholtest wurde durchgeführt und ergab 0,91 mg/l, was ca. 1,82 Promille entspricht. Ein Blutalkoholtest wurde nicht durchgeführt. (in Ö gilt Atemalkohol allein als Beweis)
In Österreich wurde mir für 9 Monate die Lenkberechtigung entzogen, mein Führerschein wird an die deutsche Führerscheinstelle zurückgesendet und die Akten werden beigelegt. Bisher hat sich die deutsche Führerscheinstelle noch nicht gemeldet.
Erwartet mich eine MPU? In der FEV steht "ein medizinisch-psychologisches Gutachten ist beizubringen, wenn ein Fahrzeug im Straßenverkehr bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr oder einer Atemalkoholkonzentration von 0,8 mg/l oder mehr geführt wurde"
Aber gilt die FEV in diesem Falle überhaupt, da es in Österreich passiert ist? Und warum wird in diesem Forum immer nur von BAK geschrieben, wenn laut FEV auch ein Atemalkoholtest zur MPU führen kann?
Ich fülle schonmal den Profilfragebogen aus. Wenn es abzusehen ist, dass ich eine MPU machen muss, werde ich natürlich zur Vorbereitung auch noch den MPU Fragebogen ausfüllen.
Vielen Dank schonmal für eure Hilfe!
Zur Person
Geschlecht: männlich
Größe: 1,81cm
Gewicht: 77kg
Alter: 24
Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 13.02.2016
BAK: ---
Trinkbeginn: 12.02. 22 Uhr
Trinkende: 13.02. ~ 3 Uhr
Uhrzeit der Blutabnahme: ---
Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: ---
Strafbefehl schon bekommen: ---
Dauer der Sperrfrist: ---
Führerschein
Hab ich noch: nein
Hab ich abgegeben: ja
Hab ich neu beantragt: nein
Habe noch keinen gemacht: doch
Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: nein
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: nein
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt): ---
Bundesland: Thüringen
Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel:
Ich lebe abstinent seit: dem Vorfall (13.02.2016)
Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: nein
Urinscreening ja/nein: nein
Keinen Plan?:
Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: nein
Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: nein
Selbsthilfegruppe (SHG): nein
Psychologe/Verkehrspsychologe: nein
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: nein
Ambulante/stationäre Therapie: nein
Keine Ahnung:
MPU
Datum:
Welche Stelle (MPI):
Schon bezahlt?:
Schon eine MPU gehabt?: nein
Wer hat das Gutachten gesehen?:
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:
Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten: keine
Vielen Dank!
Gruß,
Martin
ich freue mich sehr, dieses Forum gefunden zu haben! Ich bin deutscher Staatsbürger und besitze einen deutschen Führerschein. (bzw. habe bisher besessen...)
Ich bin in Österreich mit Alkohol am Steuer erwischt worden (ich stand an einer Tankstelle, saß auf dem Fahrersitz und hatte den Zündschlüssel stecken)
Ein Atemalkoholtest wurde durchgeführt und ergab 0,91 mg/l, was ca. 1,82 Promille entspricht. Ein Blutalkoholtest wurde nicht durchgeführt. (in Ö gilt Atemalkohol allein als Beweis)
In Österreich wurde mir für 9 Monate die Lenkberechtigung entzogen, mein Führerschein wird an die deutsche Führerscheinstelle zurückgesendet und die Akten werden beigelegt. Bisher hat sich die deutsche Führerscheinstelle noch nicht gemeldet.
Erwartet mich eine MPU? In der FEV steht "ein medizinisch-psychologisches Gutachten ist beizubringen, wenn ein Fahrzeug im Straßenverkehr bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr oder einer Atemalkoholkonzentration von 0,8 mg/l oder mehr geführt wurde"
Aber gilt die FEV in diesem Falle überhaupt, da es in Österreich passiert ist? Und warum wird in diesem Forum immer nur von BAK geschrieben, wenn laut FEV auch ein Atemalkoholtest zur MPU führen kann?
Ich fülle schonmal den Profilfragebogen aus. Wenn es abzusehen ist, dass ich eine MPU machen muss, werde ich natürlich zur Vorbereitung auch noch den MPU Fragebogen ausfüllen.
Vielen Dank schonmal für eure Hilfe!
Zur Person
Geschlecht: männlich
Größe: 1,81cm
Gewicht: 77kg
Alter: 24
Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 13.02.2016
BAK: ---
Trinkbeginn: 12.02. 22 Uhr
Trinkende: 13.02. ~ 3 Uhr
Uhrzeit der Blutabnahme: ---
Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: ---
Strafbefehl schon bekommen: ---
Dauer der Sperrfrist: ---
Führerschein
Hab ich noch: nein
Hab ich abgegeben: ja
Hab ich neu beantragt: nein
Habe noch keinen gemacht: doch
Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: nein
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: nein
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt): ---
Bundesland: Thüringen
Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel:
Ich lebe abstinent seit: dem Vorfall (13.02.2016)
Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: nein
Urinscreening ja/nein: nein
Keinen Plan?:
Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: nein
Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: nein
Selbsthilfegruppe (SHG): nein
Psychologe/Verkehrspsychologe: nein
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: nein
Ambulante/stationäre Therapie: nein
Keine Ahnung:
MPU
Datum:
Welche Stelle (MPI):
Schon bezahlt?:
Schon eine MPU gehabt?: nein
Wer hat das Gutachten gesehen?:
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:
Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten: keine
Vielen Dank!
Gruß,
Martin