silbereuro
Benutzer
Hallo,
ich heiße André, bin 27 Jahre alt, komme aus Rheinland-Pfalz und habe mich bereits im Jahr 2011 hier im Forum mit euch erfolgreich auf meine erste MPU vorbereitet:
http://www.mpu-vorbereitung-online....n-ohne-Fahrerlaubnis-(Klasse-M)-mit-BAK-1-92‰
Im Juni 2016 kam es leider zu einem Vorfall der zu meiner zweiten MPU führen wird.
Am frühen Morgen des 27. Junis 2016 wurde ich auf dem Fahrrad von der Polizei angehalten - Die dabei festgestellte BAK lag bei 2,43‰.
Jetzt hat sich auch die Führerscheinstelle bei mir gemeldet und fordert aufgrund der TF eine MPU bis 28.02.2017 an.
Im Schreiben der FSSt. werde ich aufgefordert bis zum 28.12.2016 ein MPI zu benennen.
Aufgrund meiner Vorgeschichte (TF ohne FE mit BAK 1,92‰ im Jahr 2008) ist es mir nicht jedoch möglich das geforderte Gutachten bis zur gesetzten Frist zu erbringen.
Da ich meinen Führerschein noch nicht abgeben musste (besitze ihn noch) frage ich mich was passiert, wenn ich die erste Frist verstreichen lasse?
Muss ich den Führerschein bereits zum 28.12.2016 abgeben oder erst zum 28.02.2017?
FB Alkohol
Zur Person
Geschlecht: männlich
Größe: 182 cm
Gewicht: 71 kg
Alter: 27 Jahre
Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 27.06.2016
BAK: 2,43 ‰
Trinkbeginn: 20:30 Uhr (26.06.2016)
Trinkende: 5:30 Uhr (27.06.2016)
Uhrzeit der Blutabnahme: 8:22 Uhr
Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: nein
Strafbefehl schon bekommen: ja
Dauer der Sperrfrist: keine
Führerschein
Hab ich noch: ja
Hab ich abgegeben: nein
Hab ich neu beantragt: nein
Habe noch keinen gemacht:
Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: nein
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: TF ohne FE mit 1,92‰ im Jahr 2008
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt):
Das Gutachten soll im vorliegenden Fall zu der Frage Stellung nehmen, ob zu erwarten ist,
dass der Untersuchte auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfuss führen wird
und/oder ob als Folge eines unkontrollierten Alkoholkonsums Beeinträchtigungen vorliegen,
die das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges der beantragten Fahrerlaubnisklasse in Frage stellen.
Bundesland: Rheinland-Pfalz
Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: selten, max. 2x im Monat ein kleines Bier
Ich lebe abstinent seit: noch nicht, voraussichtlich ab Januar 2017
Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: nein
Urinscreening ja/nein: nein
Keinen Plan?:
Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: nein
Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: nein
Selbsthilfegruppe (SHG): nein
Psychologe/Verkehrspsychologe: nein
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: nein
Ambulante/stationäre Therapie: nein
Keine Ahnung:
MPU
Datum: wird noch dauern aufgrund der Vorbereitungszeit
Welche Stelle (MPI): -
Schon bezahlt?: -
Schon eine MPU gehabt?: ja, im August 2011, positiv bei der PIMA
Wer hat das Gutachten gesehen?: das positive Gutachten wurde damals der FSSt. vorgelegt
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:
Es ist nicht zu erwarten, dass Herr xxx auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führen wird
und es liegen als Folge eines unkontrollierten Alkoholkonsums keine Beeinträchtigungen vor,
die das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges der beantragten Klassen B, M, S und L in Frage stellen.
Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten: TF ohne FE mit 1,92‰, damals 7 Punkte (umgerechnet jetzt 3 Punkte)
Ich bedanke mich für eure Hilfe.
Schöne Grüße
silbereuro
ich heiße André, bin 27 Jahre alt, komme aus Rheinland-Pfalz und habe mich bereits im Jahr 2011 hier im Forum mit euch erfolgreich auf meine erste MPU vorbereitet:
http://www.mpu-vorbereitung-online....n-ohne-Fahrerlaubnis-(Klasse-M)-mit-BAK-1-92‰
Im Juni 2016 kam es leider zu einem Vorfall der zu meiner zweiten MPU führen wird.
Am frühen Morgen des 27. Junis 2016 wurde ich auf dem Fahrrad von der Polizei angehalten - Die dabei festgestellte BAK lag bei 2,43‰.
Jetzt hat sich auch die Führerscheinstelle bei mir gemeldet und fordert aufgrund der TF eine MPU bis 28.02.2017 an.
Im Schreiben der FSSt. werde ich aufgefordert bis zum 28.12.2016 ein MPI zu benennen.
Aufgrund meiner Vorgeschichte (TF ohne FE mit BAK 1,92‰ im Jahr 2008) ist es mir nicht jedoch möglich das geforderte Gutachten bis zur gesetzten Frist zu erbringen.
Da ich meinen Führerschein noch nicht abgeben musste (besitze ihn noch) frage ich mich was passiert, wenn ich die erste Frist verstreichen lasse?
Muss ich den Führerschein bereits zum 28.12.2016 abgeben oder erst zum 28.02.2017?
FB Alkohol
Zur Person
Geschlecht: männlich
Größe: 182 cm
Gewicht: 71 kg
Alter: 27 Jahre
Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 27.06.2016
BAK: 2,43 ‰
Trinkbeginn: 20:30 Uhr (26.06.2016)
Trinkende: 5:30 Uhr (27.06.2016)
Uhrzeit der Blutabnahme: 8:22 Uhr
Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: nein
Strafbefehl schon bekommen: ja
Dauer der Sperrfrist: keine
Führerschein
Hab ich noch: ja
Hab ich abgegeben: nein
Hab ich neu beantragt: nein
Habe noch keinen gemacht:
Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: nein
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: TF ohne FE mit 1,92‰ im Jahr 2008
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt):
Das Gutachten soll im vorliegenden Fall zu der Frage Stellung nehmen, ob zu erwarten ist,
dass der Untersuchte auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfuss führen wird
und/oder ob als Folge eines unkontrollierten Alkoholkonsums Beeinträchtigungen vorliegen,
die das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges der beantragten Fahrerlaubnisklasse in Frage stellen.
Bundesland: Rheinland-Pfalz
Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: selten, max. 2x im Monat ein kleines Bier
Ich lebe abstinent seit: noch nicht, voraussichtlich ab Januar 2017
Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: nein
Urinscreening ja/nein: nein
Keinen Plan?:
Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: nein
Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: nein
Selbsthilfegruppe (SHG): nein
Psychologe/Verkehrspsychologe: nein
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: nein
Ambulante/stationäre Therapie: nein
Keine Ahnung:
MPU
Datum: wird noch dauern aufgrund der Vorbereitungszeit
Welche Stelle (MPI): -
Schon bezahlt?: -
Schon eine MPU gehabt?: ja, im August 2011, positiv bei der PIMA
Wer hat das Gutachten gesehen?: das positive Gutachten wurde damals der FSSt. vorgelegt
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:
Es ist nicht zu erwarten, dass Herr xxx auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führen wird
und es liegen als Folge eines unkontrollierten Alkoholkonsums keine Beeinträchtigungen vor,
die das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges der beantragten Klassen B, M, S und L in Frage stellen.
Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten: TF ohne FE mit 1,92‰, damals 7 Punkte (umgerechnet jetzt 3 Punkte)
Ich bedanke mich für eure Hilfe.
Schöne Grüße
silbereuro