2. MPU: TF mit dem Fahrrad - BAK 2,43‰

silbereuro

Benutzer
Hallo,

ich heiße André, bin 27 Jahre alt, komme aus Rheinland-Pfalz und habe mich bereits im Jahr 2011 hier im Forum mit euch erfolgreich auf meine erste MPU vorbereitet:
http://www.mpu-vorbereitung-online....n-ohne-Fahrerlaubnis-(Klasse-M)-mit-BAK-1-92‰

Im Juni 2016 kam es leider zu einem Vorfall der zu meiner zweiten MPU führen wird.
Am frühen Morgen des 27. Junis 2016 wurde ich auf dem Fahrrad von der Polizei angehalten - Die dabei festgestellte BAK lag bei 2,43‰.
Jetzt hat sich auch die Führerscheinstelle bei mir gemeldet und fordert aufgrund der TF eine MPU bis 28.02.2017 an.
Im Schreiben der FSSt. werde ich aufgefordert bis zum 28.12.2016 ein MPI zu benennen.
Aufgrund meiner Vorgeschichte (TF ohne FE mit BAK 1,92‰ im Jahr 2008) ist es mir nicht jedoch möglich das geforderte Gutachten bis zur gesetzten Frist zu erbringen.
Da ich meinen Führerschein noch nicht abgeben musste (besitze ihn noch) frage ich mich was passiert, wenn ich die erste Frist verstreichen lasse?
Muss ich den Führerschein bereits zum 28.12.2016 abgeben oder erst zum 28.02.2017?

FB Alkohol

Zur Person
Geschlecht: männlich
Größe: 182 cm
Gewicht: 71 kg
Alter: 27 Jahre

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 27.06.2016
BAK: 2,43 ‰
Trinkbeginn: 20:30 Uhr (26.06.2016)
Trinkende: 5:30 Uhr (27.06.2016)
Uhrzeit der Blutabnahme: 8:22 Uhr

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: nein
Strafbefehl schon bekommen: ja
Dauer der Sperrfrist: keine

Führerschein
Hab ich noch: ja
Hab ich abgegeben: nein
Hab ich neu beantragt: nein
Habe noch keinen gemacht:

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: nein
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: TF ohne FE mit 1,92‰ im Jahr 2008
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt):

Das Gutachten soll im vorliegenden Fall zu der Frage Stellung nehmen, ob zu erwarten ist,
dass der Untersuchte auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfuss führen wird
und/oder ob als Folge eines unkontrollierten Alkoholkonsums Beeinträchtigungen vorliegen,
die das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges der beantragten Fahrerlaubnisklasse in Frage stellen.

Bundesland: Rheinland-Pfalz

Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: selten, max. 2x im Monat ein kleines Bier
Ich lebe abstinent seit: noch nicht, voraussichtlich ab Januar 2017

Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: nein
Urinscreening ja/nein: nein
Keinen Plan?:

Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: nein

Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: nein
Selbsthilfegruppe (SHG): nein
Psychologe/Verkehrspsychologe: nein
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: nein
Ambulante/stationäre Therapie: nein
Keine Ahnung:

MPU
Datum: wird noch dauern aufgrund der Vorbereitungszeit
Welche Stelle (MPI): -
Schon bezahlt?: -
Schon eine MPU gehabt?: ja, im August 2011, positiv bei der PIMA
Wer hat das Gutachten gesehen?: das positive Gutachten wurde damals der FSSt. vorgelegt
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:

Es ist nicht zu erwarten, dass Herr xxx auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führen wird
und es liegen als Folge eines unkontrollierten Alkoholkonsums keine Beeinträchtigungen vor,
die das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges der beantragten Klassen B, M, S und L in Frage stellen.

Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten: TF ohne FE mit 1,92‰, damals 7 Punkte (umgerechnet jetzt 3 Punkte)

Ich bedanke mich für eure Hilfe.

Schöne Grüße
silbereuro
 

Nicki

Stamm-User
Hallo Silbereuro, bei mir war es ähnlich wie bei dir. Ich habe bei der Führerscheinstelle angerufen und nachgefragt, daraufhin habe ich eine Erklärung zwecks Unterschrift von denen zugesandt bekommen, mit dem ich unterschrieben habe, an dem 2 termin, also an dem ich die positive MPU vorlegen soll (was ja nicht möglich ist) den Führerschein abzugeben.
Ich lese aber nicht, das du Abstinenz machst??? Will da auch nix falsches schreiben, denke aber das du das musst.
 

silbereuro

Benutzer
Hallo Nicki,

vielen Dank für deine Antwort.
Werde das dann die Tage mit der FSSt. abklären.

Ich lese aber nicht, das du Abstinenz machst??? Will da auch nix falsches schreiben, denke aber das du das musst.

Ich lebe noch nicht abstinent, beginne voraussichtlich ab Januar 2017 damit, siehe:

Ich lebe abstinent seit: noch nicht, voraussichtlich ab Januar 2017

Schöne Grüße
silbereuro
 

Martin91

Benutzer
Hallo silbereuro,

bis zum 28.02.17 hast du deinen Führerschein auf jeden Fall noch. Du kannst einen Antrag auf Fristverlängerung stellen, allerdings wird dem bei Leuten, die noch im Besitz des Führerscheins sind, nur sehr selten stattgegeben. Hat bei mir auch nicht funktioniert.
Mit Hilfe des Vordruckes, der dir zugesendet werden soll, verzichtest du freiwillig auf den Führerschein. Habe ich auch gemacht, damit spart man sich die 1XX €, die der Entzug sonst kosten würde.

AB wirst du ziemlich sicher machen müssen, a) wegen deinem hohen Promillewert und b) weil du zum 2. mal auffällig bist.

Warum damit aber nicht gleich anfangen, sondern erst im Januar? Nochmal Weihnachten und Silvester feiern?

Gruß,
Martin
 
Zuletzt bearbeitet:

silbereuro

Benutzer
Hallo Martin91,

OK, danke für die Erklärung, möchte den Führerschein auf jeden Fall freiwillig abgeben um die Kosten des Entzugs zu sparen.

Warum damit aber nicht gleich anfangen, sondern erst im Januar? Nochmal Weihnachten und Silvester feiern?

Neben Weihnachten und Silvester steht auch noch der Geburtstag meiner Freundin an.
Da wir hier doch schon einiges geplant haben, möchte ich dort sozusagen gerne das letzte Mal anstoßen.
Und dann abstinent ins neue Jahr starten. :smiley22:

Schöne Grüße
silbereuro
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Willkommen im Forum !

Ich finde es gut, dass dir hier einige Leute behilflich sind.

Jedoch muss ich eins klar stellen, eine Fristverlängerung wird dir in diesem Fall nichts bringen.
Auch kannst du die Frist der FSST zum 28.02.2017 gar nicht erbringen.

Warum? ... Weil du Wiederholungstäter mit einer steigenden BAK bist ! Auch wenn deine BAK gleichwärtig wäre, hätte das keinen Einfluss.

Deine erste Auffälligkeit war im Jahr 2008, die Zweite im Jahr 2016.
Da die Tilgungsfrist (10 Jahre) plus Überliegefrist (5 Jahre) insgesamt 15 Jahre ergeben, ist die erste Tat noch aktenkundig und du bist somit folglich ein Wiederholungstäter.
Das bedeutet für dich, du bist jetzt für mindestens 12 Monate abstinenzpflichtig. Erbringst du bei deiner MPU keine 12 Monate Abstinenz, wird dein Gutachten stets negativ ausfallen.

EtG Haaranalyse
EtG Urinanalyse

Wichtige Abkürzungen im Forum
 

silbereuro

Benutzer
Hallo Max,

ich möchte doch gar keine Fristverlängerung, es ging einzig darum, ob ich den Führerschein zum 28.12.2016 oder zum 28.02.2017 abgeben muss.
Dass ich aufgrund der Vorgeschichte abstinenzpflichtig bin, ist mir bewusst.
Gibt es eine Liste welche Institute für den Abstinenznachweis zugelassen sind (Raum Rhein-Neckar/Rheinhessen)?
Habe vor alle drei Monate eine Haarprobe abzugeben, da es für mich besser planbar ist.
Da ich gerne ein alkoholfreies Malzgetränk trinke, frage ich mich, ob ich das weiterhin darf oder verzichten soll (auf der Flasche steht <0,5% Alc.)?
Ist der Wert vergleichbar mit Säften?

Danke und schöne Grüße
silbereuro
 

Martin91

Benutzer
Für die MPU hätte die Fristverlängerung nichts gebracht, das ist klar. Aber man könnte länger Auto fahren. Deshalb hab ich es geschrieben.

Also in Anbetracht dessen, dass es Leute gibt, die schwören, nichts zu trinken, und trotzdem zu viel EtG in den Haaren haben, bin ich da sehr penibel. Ich achte sogar drauf, dass Haargel und -spray nicht unbedingt mit der Haut in Kontakt kommt, weil da Alkohol enthalten ist, der über die Haut einziehen könnte. Genauso sprühe ich Parfum nur noch auf die Kleidung (ist sowieso gesünder)
Überreifes Obst und Sauerkraut versuche ich auch zu vermeiden.

Vermutlich ist das übertrieben, da der Spielraum wohl relativ groß ist. Aber ich geh lieber auf Nummer sicher. Wieviel trinkst du denn von dem Malzbier?

Gruß,
Martin
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Da ich gerne ein alkoholfreies Malzgetränk trinke, frage ich mich, ob ich das weiterhin darf oder verzichten soll (auf der Flasche steht <0,5% Alc.)?
Um einen Abstinenztest zu verhauen, müsstest du hier dein Malzbier kistenweise trinken. Bei Normalkonsum besteht hier keine Gefahr, bebenso darfst du auch gerne eine Banane oder Eisbein mit Sauerkraut essen.

Alkohol kommt im täglichen Leben vor, messbar in Brot, Obst, Säften usw. ... was sollte ein Alkoholiker (ich meine nicht dich) dann noch essen oder trinken. :smiley2204:
 

silbereuro

Benutzer
Wieviel trinkst du denn von dem Malzbier?

Ich trinke das ausschließlich dann, wenn es ein warmes Abendessen gibt, also etwa einmal in der Woche eine Flasche mit 0,5 Liter Inhalt.

Bei Normalkonsum besteht hier keine Gefahr, ebenso darfst du auch gerne eine Banane oder Eisbein mit Sauerkraut essen.

OK, da bin ich erleichtert nicht absolut penibel darauf achten zu müssen, dass auf keinen Fall auch nur Auszüge von Alkohol vorhanden sein dürfen (bzgl. Obst, Säfte etc).

Schöne Grüße
silbereuro
 

silbereuro

Benutzer
Hallo,

ich melde mich nach einjähriger Abwesenheit zurück. :smiley138:
Viel ist in der Zwischenzeit passiert.

Die ursprüngliche Führerschein-Abgabefrist wurde vom 28.02. auf den 07.04.2017 verlängert.

Seit dem 01.01.2017 lebe ich abstinent und seit dem 01.02.2017 bin ich in einem einjährigen Abstinenzprogramm (läuft bis 31.01.2018).
Mittlerweile wurde ich auch schon zu 5 von 6 Terminen einbestellt, der Letzte wird wohl bald folgen.
Alle Nachweise sind bisher einwandfrei ohne Befund.

Heute war ich bei der Führerscheinstelle und habe die Neuerteilung nach Entzug/Verzicht beantragt.
In die Akte konnte ich leider nicht schauen, da habe ich erst einen Termin Mitte Januar 2018 bekommen. :smiley2204:

Nach derzeitigem Stand plane ich die MPU Ende Februar / Anfang März 2018 zu absolvieren.
Meine Entscheidung der Begutachtungsstelle ist auf das Institut für Rechtsmedizin und Verkehrsmedizin der Uniklinik Heidelberg gefallen.

Ich werde in den nächsten Tagen den FB ausfüllen und hier einstellen.

Bis dahin wünsche ich euch eine schöne Weihnachtszeit.

Schöne Grüße
silbereuro
 

Nicki

Stamm-User
Hallo silbereuro, ich durfte ja auch 2 mal zur MPU. Ich hatte auch meine Akte, weder bei der ersten, noch bei der 2 MPU vorher eingesehen. Ich wusste ja, was in meiner Akte drin stand.
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
In die Akte konnte ich leider nicht schauen, da habe ich erst einen Termin Mitte Januar 2018 bekommen.
Das ist zum jetztigen Zeitpunkt auch uninteressant, dass mach erst Sinn wenn deine Akte komplett ist ... nämlich dann, wenn die FSST dein ausgesuchtes MPI wissen will. :zwinker0004:
 

silbereuro

Benutzer
Die Führerscheinstelle hatte mir direkt bei Antragstellung das Formular, auf dem ich das von mir ausgesuchte MPI benennen soll, mitgegeben.
Das habe ich heute, am 29.12.2017 auch dort wieder abgegeben (meine Wahl: MPI Uniklinik Heidelberg).
Am 16.01.2018 schaue ich in meine Akte und wenn alles soweit passt, wovon ich ausgehe, sendet die FSSt. die Akte am gleichen Tag an das MPI.

Schöne Grüße
silbereuro
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Das habe ich heute, am 29.12.2017 auch dort wieder abgegeben
Dann warst du wieder etwas voreilig :zwinker0004:
Ich hoffe deine FSST ist so vertrauenswürdig und schicken die Akte nicht einfach so an dein MPI ... so manche FSST macht das nämlich und dann ist nix mehr mit Akteneinsicht. :zwinker0004:
 

silbereuro

Benutzer
Die Sachbearbeiterin hat sich in Ihren Notizen einen Vermerk gesetzt mit dem Hinweis "Versand nach Einsicht".
Da vertraue ich jetzt mal drauf, dass die Akte nicht vorher schon verschickt wird und ich am 16.01. ins "Leere" schaue. :smiley624:

Schöne Grüße
silbereuro
 

binni

Neuer Benutzer
was steht eigtl. in der Führerscheinakte? alles was jemals mit dem Straßenverkehr zu tun hatte? oder sonst noch persönliches?
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo binni,

das ist nun schon der zweite "gekaperte" Thread für deine Frage....
dry.gif


Ich hatte dir bereits hier geantwortet:

http://www.mpu-vorbereitung-online....Führerscheinakte&p=33299&viewfull=1#post33299
 

silbereuro

Benutzer
Hallo :smiley138:

ein Paar Neuigkeiten gibt es zu vermelden:

1. Am 16.01.2018 war ich bei der FsSt und habe in meine Akte geschaut.
Dort war das übliche drin, nichts außergewöhnliches - ein Polizeibericht war nicht drin.
Die Akte ist jetzt auf dem Weg zur Begutachtungsstelle.

2. Am 17.01.2018 hatte ich meine 6. und letzte Urinprobe für die Abstinenznachweise.
Da warte ich derzeit noch auf das Gutachten.

3. Ich habe mir viele Gedanken gemacht und die letzten Wochen meinen FB ausgefüllt.
Den hänge ich hier im nachfolgenden Post an.

Ich möchte mich für eure Hilfe bedanken.

Schöne Grüße
silbereuro
 
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