2te MPU?

Nadi84

Benutzer
Huhu ihr lieben...

Gestern wurde ich angehalten musste Pusten der Wert war bei 1.57aak. Führerschein wurde natürlich einbehalten. 2011 hatte ich schon mal eine MPU erfolgreich bestanden. Nun meine Frage worauf kann ich mich einstellen Geldstrafe Sperre ist klar..und bringt ein Anwalt da wirklich nichts?

Vg
 

Jotex

Benutzer
Da die Sperre, die du voraussichtlich erhalten wirst, erst 2022 auslaufen wird, ist die MPU aus 2011 nicht mehr verwertbar und du giltst nicht als Wiederholungstäter. Daher könntest du um eine erneute MPU herumkommen (vorausgesetzt, die BAK ist auch unter 1,60 Promille).

Ob sich ein Anwalt lohnt kann ich nicht sagen. Dazu fehlen die Details.
 

Nadi84

Benutzer
Da die Sperre, die du voraussichtlich erhalten wirst, erst 2022 auslaufen wird, ist die MPU aus 2011 nicht mehr verwertbar und du giltst nicht als Wiederholungstäter. Daher könntest du um eine erneute MPU herumkommen (vorausgesetzt, die BAK ist auch unter 1,60 Promille).

Ob sich ein Anwalt lohnt kann ich nicht sagen. Dazu fehlen die Details.
Wäre es denn möglich das BAK unter der 1.60 Promille liegt? Falls er höher ist,ist ja die MPU unumgänglich..Kann ich die dann auch mit KT wieder bestehen oder wäre AB besser?
 

Jotex

Benutzer
Es kann sowohl 1,4 als auch noch 1,8 herauskommen... Kommt ganz darauf an, wie die Zeitabstände zwischen Trinkende, Atemalkoholkontrolle und Blutentnahme waren.
Letztendlich ist es trotzdem Spekulation. Du wirst abwarten müssen, was das Ergebnis der Blutentnahme sein wird.
 

Nadi84

Benutzer
Huhu

Also ich denke mal das ich wieder eine MPU machen muss ...oh nee ..ich habe bis zu dem tag KT erfolgreich praktiziert u der tag war echt die Hölle man ich könnte mich selbst Ohrfeigen. Ich gehe stark davon aus das die Bak deutlich höher ausfallen wird ..Mein Alter FB ist hier auch noch drin kann ich mit den auf die neue Mpu hin arbeiten?
 

Nadi84

Benutzer
Natürlich nicht es kamen soviel Faktoren zusammen das ich garnicht mehr richtig handeln konnte ..Was meinst du genau? Das ich mit erneuten KT nicht in die MPU gehen soll?
 

Andi18

MPU Profi
Ich gehe mal davon aus, daß Du die 1,6‰ gerissen hast. Wenn du die letzten 10 Jahre gem. Richtlinie KT gelebt hättest, dann könntest schwierig bei diesem einen einmaligen Ausrutscher einen solchen Pegel erreichen. Somit glaube ich eher an ein anderes Konsummuster.
Außerdem lassen diese zusammengekommenen "Faktoren" für den Konsum auch beweisen, daß der Sinn von KT nicht beachtet wurde.

Für die MPU i.F. eines Ersttäters könntest KT behaupten. Der GA wird in der Akte sehen, daß diese schon mal verschickt worden ist, was Erklärungsnöte verursachen könnte.
Inwiefern Justitia Dich als WHT sieht und verurteilt, bin ich überfragt. Schätze verjährt. Damit würde ansonsten die Strafe sehr empfindlich höher ausfallen. Alleine die Sperrfrist würde sicher über 1 Jahr belaufen, welche Du für ANs benötigst.

Somit glaube ich auch, daß Du mit AB besser dran bist.
 

Nadi84

Benutzer
Naja das habe ich,bei spielt noch ein ganz anderer Faktor auch ne Rolle. Ich habe einen Magenbypass u somit wird der Alkohol viel schneller aufgenommen da reicht schon me kleine Menge das es wie gesagt anders aufgenommen wird. das soll keine Entschuldigung oder Verharmlosung sein das ist einfach tatsache
 

Jotex

Benutzer
Ich habe einen Magenbypass u somit wird der Alkohol viel schneller aufgenommen da reicht schon me kleine Menge [...]

Das wird dich eher in Erklärungsnot bringen, anstatt dir helfen. Du wirst gefragt werden, warum du dann überhaupt Alkohol trinkst, wenn dein Körper mit diesem nicht umgehen kann.

Ich würde mich Andi anschließen und auch zu AB12 raten in deinem Fall. So kannst du dann auch mit offenen Karten spielen und hast genug Zeit, parallel eine vernünftige Aufarbeitung zu betreiben. Hier im Forum kann dir dabei geholfen werden
 

Nadi84

Benutzer
Würden da nicht 6monate reichen? Aber es ist ja auch nicht sicher das der GA das weiß das ich schon eine MPU hatte. Da es ja nächstes Jahr 11jahre her ist? Ich weiß ja noch nicht mal den Wert der Blutabnahme wenn ich den weiß kann ich überlegen was sinnvoller ist oder?
 

Jotex

Benutzer
6 Monate reichen nur in Ausnahmefällen und dann müsste dir auch KT zugetraut werden können. Auf der sicheren Seite bist du mit 12 Monaten. Andererseits wird dich eh eine Sperre von einem Jahr erwarten. Da kannst du also locker 12 Monate nachweisen.

Ob der GA von deiner ersten MPU weiß, kommt darauf an, ob in deiner Akte das Wörtchen Wiedererteilung irgendwo vorkommt. Da könnte er kritisch nachfragen und du müsstest das erklären können.
 

Nadi84

Benutzer
6 Monate reichen nur in Ausnahmefällen und dann müsste dir auch KT zugetraut werden können. Auf der sicheren Seite bist du mit 12 Monaten. Andererseits wird dich eh eine Sperre von einem Jahr erwarten. Da kannst du also locker 12 Monate nachweisen.

Ob der GA von deiner ersten MPU weiß, kommt darauf an, ob in deiner Akte das Wörtchen Wiedererteilung irgendwo vorkommt. Da könnte er kritisch nachfragen und du müsstest das erklären können.
Wie bekomm ich das raus ob es drin steht oder nicht? Doch wenn die erste Mpu verjährt ist,dürfte es ja nirgends stehen oder?

Wenn ich AB mache muss ich dann das mit Haar Screenings oder reicht auch Urin aus?
 

Jotex

Benutzer
Du stellst ca. 3 Monate vor Ablauf deiner Sperrfrist einen Antrag auf Neuerteilung der FE. Da hast du das Recht auf Akteneinsicht, bevor diese an das MPI versandt wird.

Ich will dir nicht zu Nahe treten, aber müsstest du das nicht von deiner ersten MPU noch alles wissen?


Ob du die Abstinenz mit einem Urinkontrollprogramm (6×) oder mit 4 Haaranalysen alle 3 Monate nachweist, ist dir überlassen. Ich würde immer zur Haaranalyse raten. Das ist aber meine persönliche Präferenz, muss jeder für sich entscheiden.
 

Nadi84

Benutzer
Du stellst ca. 3 Monate vor Ablauf deiner Sperrfrist einen Antrag auf Neuerteilung der FE. Da hast du das Recht auf Akteneinsicht, bevor diese an das MPI versandt wird.

Ich will dir nicht zu Nahe treten, aber müsstest du das nicht von deiner ersten MPU noch alles wissen?


Ob du die Abstinenz mit einem Urinkontrollprogramm (6×) oder mit 4 Haaranalysen alle 3 Monate nachweist, ist dir überlassen. Ich würde immer zur Haaranalyse raten. Das ist aber meine persönliche Präferenz, muss jeder für sich entscheiden.
Das weiß ich ja auch doch wie bekomme ich es vorher raus,das war meine eigentliche frage..geht das auch mit gefärbten Haar ich glaube nicht oder?
 

Andi18

MPU Profi
Das Recht auf Akteneinsicht hast ja immer und jederzeit.
Es wird aber sicher ein Datum vermerkt sein, daß diese Akte mal verschickt worden ist.
Ich glaube, daß es ein Datum "Wiedererteilung" nicht gibt (bin mir nicht sicher) - es gibt nur ein Ausstellungsdatum. Anhand dieses verglichen zum Alter kann dann auch geschlussfolgert werden.
...Der GA wird in der Akte sehen, daß diese schon mal verschickt worden ist, was Erklärungsnöte verursachen könnte....

geht das auch mit gefärbten Haar ich glaube nicht oder?
für HA dürfen Haare nicht behandelt sein (also gefärbt, Dauerwelle etc.) - hier ein Merkblatt
 

Eugen

Stamm-User
Rein theoretisch kann man jetzt eine besichtigung beantragen, es wird aber nur die alte Sahe drinn stehen.
 
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