6 oder 12 Monate

Frido69

Neuer Benutzer
Hallo zusammen,
ich bin aus gegebenem Anlass über dieses Forum gestolpert und muss feststellen, dass es sehr Interessant und mit einer Fülle von Informationen gespickt ist. Ich würde mich über einen kleinen Tipp zu folgender Sachlage freuen:

Ich wurde Anfang August mit 1,99 BAK erwischt, Führerschein wurde eingezogen. Strafbefehl ist mittlerweile da, Sperrfrist noch 9 Monate, insgesamt also 11. Bin Ersttäter, Punktefrei und auch sonst keine Straffälligkeiten. Bin männlich, 52 Jahre alt.
Seit dem Vorfall weitestgehend abstinent, bis auf ein paar Bier bei meiner eigenen Geburtstagsfeier Anfang September. Prinzipiell habe ich keine Probleme nicht zu trinken, wobei ich als Strategie trotzdem lieber auf KT zielen würde.
Ich hatte ein Erstgespräch mit einem Verkehrspsychologen und mir wurde empfohlen einen Abstinenznachweis über 12 Monate sowie einen Vorbereitungskurs zu absolvieren.
Soweit klar und verständlich. Meine Frage nach einem nur 6-monatiger Abstinenznachweis wurde kategorisch abgelehnt, die Vorgaben würden bei meinem BAK 12 Monate vorschreiben.

Sehr ihr das hier genauso? Ich hatte insgeheim sogar mit einer Sperrfristverkürzung geliebäugelt, macht aber bei noch 12 Monaten Abstinenz keinen Sinn. Und ist es möglich einen 6-monatigen Nachweis zu erbringen und ggfs. bei Nichtbestehen der MPU zu verlängern?

Vielen Dank schonmal für potentielle Antworten.
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
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Ich hatte ein Erstgespräch mit einem Verkehrspsychologen und mir wurde empfohlen einen Abstinenznachweis über 12 Monate sowie einen Vorbereitungskurs zu absolvieren.
Hört sich an wie der TÜV. ;)
Und ist es möglich einen 6-monatigen Nachweis zu erbringen und ggfs. bei Nichtbestehen der MPU zu verlängern?
Eine freiwillige Abstinenz von 6 Monaten ist durchaus möglich. Eine geforderte Abstinenz beträgt stets mindestens 12 Monate.
Eine Verhaltensänderung muss stets für mindestens 6 Monate gelebt sein.
Die Frage stellt sich ... was machst du nach diesen 6 Monaten AB ?
 

Frido69

Neuer Benutzer
Danke Max für deine Antwort. Stimmt, TÜV
Der Unterschied freiwillig oder geforderte Abstinenz ist mir nicht ganz klar. Wer fordert die Abstinenz, doch eigentlich der Psychologe bei der MPU, oder? Und wenn die nicht vorliegt kann ich gleich wieder einpacken. Oder wird das mitunter auch schon bei Antrag direkt von der Führerscheinstelle verlangt?

Ich hatte mir die Vorgehensweise so vorgestellt: Ich starte jetzt eine 6-monatige Abstinenz und erlange darüber einen Nachweis. Gleichzeit nehme ich an einem Vorbereitungskurs teil, und wenn das alles rum ist beantrage ich meinen Führerschein kann zur MPU und hätte zum Ablauf der Sperrfrist meinen Führerschein zurück. Wenn ich bestehe jedenfalls.

Die Frage nach der Zeit nach den 6 Monaten bezieht sich sicherlich auf den Alkoholkonsum. Nun, der Wunsch nach einem stark reduzierten und kontrolliertem Trinken ist schon da. Nicht nur wegen des Führerscheins, sondern generell.
 

Andi18

MPU Profi
Danke Max für deine Antwort. Stimmt, TÜV
Typisch.. :smiley624::smiley624::smiley177:
Der Unterschied freiwillig oder geforderte Abstinenz ist mir nicht ganz klar.
eine sehr unglückliche Terminologie, wann ist was nicht freiwillig??
i.d. Kontext bezieht sich freiwillig auf 6M AB, welches ähnlich gesehen wird wie KT. Soll heißen, wenn mit 6M AB antrittst, dann muß der GA Dir das logischerweise abnehmen und ist der Meinung, daß ein ausreichendes Trennvermögen damit besteht. Wer also mit 6M AB antritt, dem muß auch KT zugetraut werden.
Wer fordert die Abstinenz, doch eigentlich der Psychologe bei der MPU, oder?
ja
Und wenn die nicht vorliegt kann ich gleich wieder einpacken.
hängt eben von der Beurteilung des GA ab. Wenn er der Meinung ist, daß Du ein tiefergreifenderes Problem hast, und AB-bedürftig bist, dann wird er 12M AB fordern. Folglich bist dann durchgefallen.
Oder wird das mitunter auch schon bei Antrag direkt von der Führerscheinstelle verlangt?
die Fsst weiß inhaltlich zur Mpu gar nichts und wird Dir keinen Rat dazu geben können. Das einzige was die tun, ist die Anordnung zu erlassen.
Ich hatte mir die Vorgehensweise so vorgestellt: Ich starte jetzt eine 6-monatige Abstinenz und erlange darüber einen Nachweis. Gleichzeit nehme ich an einem Vorbereitungskurs teil, und wenn das alles rum ist beantrage ich meinen Führerschein kann zur MPU und hätte zum Ablauf der Sperrfrist meinen Führerschein zurück. Wenn ich bestehe jedenfalls.
das klingt gut. ABER...
Die Frage nach der Zeit nach den 6 Monaten bezieht sich sicherlich auf den Alkoholkonsum. Nun, der Wunsch nach einem stark reduzierten und kontrolliertem Trinken ist schon da. Nicht nur wegen des Führerscheins, sondern generell.
wenn zur Mpu antrittst, muß Deine Strategie klar sein, welche natürlich auf die Zeit danach gilt.
D.h. trittst also mit 6M AB an, dann gilt dein AB-Versprechen zukünftig keinen Alk mehr zu trinken.
Trittst mit KT an, muß dieses eben 6M praktiziert sein und für die Zukunft Dich daran zu halten.
Was auch immer Du machst, Deine Strategie AB oder KT muß mind. 6 Monate eingeübt sein, bis zum Tag der Mpu und diese gilt ein Leben lang.
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Die Frage nach der Zeit nach den 6 Monaten bezieht sich sicherlich auf den Alkoholkonsum. Nun, der Wunsch nach einem stark reduzierten und kontrolliertem Trinken ist schon da. Nicht nur wegen des Führerscheins, sondern generell.
Eine geforderte Abstinenz ergibt sich zum Beispiel bei einer BAK von 2,6 ‰ oder entsprechender Alkoholabhängigkeit.
Eine freiwillige Abstinenz ergibt sich, wenn auch KT möglich wäre. Du machst demnach eine freiwillige Abstinenz und anschließend orientierst du dich an KT. Das wäre kein Einzelfall und hat es durchaus schon öfter gegeben. Übrigens, KT ist nicht auf "lebenslang" festgenagelt, sondern dient dem Trennvermögen von Alkohol und Sraßenverkehr (So hatte mir das mal meine Gutachterin erklärt).
 

Frido69

Neuer Benutzer
Für mich klingt das ja eigentlich plausibel, ich führe einen 6 Monatigen Abstinenznachweis um die nicht vorhandene Abhängigkeit zu untermauern, argumentiere aber auf KT, damit ich im späterem Leben mal ein Glas Wein genießen darf. So würde ich argumentieren und letztendlich auch mein weiteres Leben führen wollen.

Ein Punkt ist noch nicht klar, sollte nun der GA mir bei der Prüfung nun 12 Monate Abstinenz auferlegen, ich aber ja erst 6 Monate vorzuweisen haben, lässt sich die Abstinenzzeit dann einfach verlängern? Dann nochmal bei null anzufangen wäre zeitlich und finanziell ein Desaster.
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Ein Punkt ist noch nicht klar, sollte nun der GA mir bei der Prüfung nun 12 Monate Abstinenz auferlegen, ich aber ja erst 6 Monate vorzuweisen haben, lässt sich die Abstinenzzeit dann einfach verlängern?
Das ist kein Problem, sofern du die Abstinenzlücken schließen kannst.

Ich habe dir mal das Wichtigste zusammengefasst ...

MPU ... abc Teil 1 Ablauf der MPU
MPU ... abc Teil 2 Vorbereitung auf die MPU
MPU ... abc Teil 3 Umgang mit dem Gutachten

FAQ-Reaktionstest-Leistungstest

Unterlagen für die Neuerteilung

Die Regeln des KT
Kontrolliertes Trinken - Die Erklärung

KT mit EtG-Screenings
FAQ ETG-Haaranalyse
FAQ ETG-Urinanalyse

Wichtige Abkürzungen im Forum
 

Frido69

Neuer Benutzer
Ich nochmal :smiley22:
nachdem nun gelesenen erscheint mir mein Gedanke nicht mehr so klug. Wenn ich also auf KT hinarbeite, werde ich wohl den Alkoholkonsum per Haaranalyse analysieren müssen.
Kann man sagen, welche Zeitperioden meist verlangt werden? Ich finde Empfehlung von 3,6 oder gar 12 Monaten.
 

Andi18

MPU Profi
Wie kam es zu der Meinungsänderung?
Für mich klingt das ja eigentlich plausibel, ich führe einen 6 Monatigen Abstinenznachweis um die nicht vorhandene Abhängigkeit zu untermauern, argumentiere aber auf KT, damit ich im späterem Leben mal ein Glas Wein genießen darf.
das klingt für mich nicht nachvollziehbar. In jeder Richtlinie heißt es, daß die Strategie 6M erprobt sein muß. Soll heißen, auch wenn Du 6M Abstinenz belegst, dann aber dem GA vermittelst KT leben zu wollen, heißt es ja, Du hattest es nie probiert? Wer sagt dann, daß Du eben beim 1. Glas nicht schwach wirst?
Wenn ich also auf KT hinarbeite, werde ich wohl den Alkoholkonsum per Haaranalyse analysieren müssen.
wenn mit KT antreten möchtest, genügt eine 6 monatige Verhaltensänderung. Streng genommen sind für KT gar keine forensischen Belege erforderlich, werden aber natürlich gerne gesehen und geben Dir für Deine Argumentation Sicherheit.
Die HA bestätigt Dir abhängig Ergebnis beides. Lebst nach den Regeln KT, wird Dir sehr wahrscheinlich die HA einen abstinenten Befund bescheinigen.
Letztlich obliegt es Dir und Deinem Geldbeutel, wieviele Du erstellst (max wären eben 2). Die meisten, welche ich gelesen habe, haben kurz vor der Mpu eine HA erstellt.
Ich persönlich würde bei Deinen Voraussetzungen den Konsum einstellen, 2 HAs erstellen (damit abstinenter Befund) und bei der Mpu behaupten KT zu leben und die 2-3 Trinkanlässe "erfinden". Damit hast einen Rettungsanker, falls ein zweiter Anlauf notwendig würde.
 

Frido69

Neuer Benutzer
Danke Andi, das klingt eigentlich ganz gut.
Das der (Haar) Befund dann abstinent ist, hat keinen nachteiligen Effekt? Ist doch im Prinzip dasselbe, als wenn ich per Urinprobe Abstinenz nachweise. Würde auch darauf hinaus laufen, dass ich es nicht probiert habe.
Ober zeigt die Haaranalyse minimale Alkoholmengen nicht an?
 

edvin

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zeigt die Haaranalyse minimale Alkoholmengen nicht an?
Hallo Frido,
ich habe Haaranalyse gemacht und bin Abstinenz lebend.das ergäbnis sieht so aus:
sie schreiben abstinenz oder äusserst seltene Alkoholaufnahme...also du kannst wohl abstinenz leben und doch bei der mpu KT angeben.
 

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edvin

Benutzer
ob der ETG bei kleinen mengen angezeigt wird weiss ich nicht aber eher schon.bessen nichts konsumieren.ich habe es so gemacht=nach den ersten 2 Tagen Abstinenz die Haare auf Null geschnitten und genau nach 3 Monaten hatte ich ca 4cm haarlänge und die erste Probe abgegeben. und die zweite nach weiteren 3Monaten und inzwischen die CDT Blutwert auch getestet(für mich vor der mpu) und alles war in Ordnung.
 

Andi18

MPU Profi
Das der (Haar) Befund dann abstinent ist, hat keinen nachteiligen Effekt?
ganz im Gegenteil. Du kannst dieses dann als Extrem-KT argumentieren.
Ist doch im Prinzip dasselbe, als wenn ich per Urinprobe Abstinenz nachweise.
nein. Wenn ein UKP abschließt und diesen einen positiven Befund auswiesen sollte, wird das ganze Programm sofort beendet.
Die HA weist Dir das Ergebnis aus, abhängig diesem kannst dann verargumentieren. Rein für KT gilt <30pg/mg (siehe Links von Max).
Würde auch darauf hinaus laufen, dass ich es nicht probiert habe.
Ober zeigt die Haaranalyse minimale Alkoholmengen nicht an?
Minimale Alkoholmengen zeigt die HA nicht an, kommt natürlich darauf an was minimal bedeutet. Die HA ist als solche sehr tolerant.
Lebensmittel mit geringstem Alk-Anteil nimmt der Körper schon gar nicht auf. ETG wird erst produziert, ab einem bestimmten Grad der Alkoholisierung, wenn dieser darauf warten muß, abgebaut zu werden.
So haben (zumindest hier im Forum) alle User mit KT einen abstinenten Befund bisher gehabt. Rübezahl hatte dies gerne angegeben mit 3 Bier (á 0,5L) pro Monat, was dann AB bestätigt hatte. Würde dies natürlich nicht austesten..
ach den ersten 2 Tagen Abstinenz die Haare auf Null geschnitten und genau nach 3 Monaten hatte ich ca 4cm haarlänge
ist schon eine extreme Maßnahme. Die HA auf ETG hat nichts mit den Gerüchten wie bei BTM zu tun.
Bei BTM können die Haare sich äußerlich kontaminieren, bei ETG ist das nicht möglich. Somit ist der Nutzen von Abrasieren gleich Null.
@edvin der Ausdruck kommt mir sehr bekannt vor - sieht nach Ludwigsburg aus. Wo hattest denn die HA erstellt?
 

Frido69

Neuer Benutzer
Guten Morgen zusammen,
danke für eure Anregungen. Ich werde das so machen, schwenke um auf KT und mache 6M HA bei null Konsum.

Nächster Punkt, Psychologische Beratung. Wird sicherlich nicht verkehrt sein, oder? TÜV Nord wollte mir einen Online-Kurs für 1200 € verkaufen, dass erscheint mir etwas grob.
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
TÜV Nord wollte mir einen Online-Kurs für 1200 € verkaufen, dass erscheint mir etwas grob.
Das sind ganz normale TÜV-Preise. Ich hatte damals bei TÜV Nord den kleinen Kurs für knapp 600 € absolviert ... hätte ich mir sparen können, diesen ganzen Kram wusste ich schon aus diversen Foren im Internet.
Es gibt genug Leute, die haben es ohne VP geschafft ... ist jedem selbst überlassen und kommt auch auf die Dicke der Geldbörse an, so mancher kann sich das gar nicht leisten. Und ein Gutachter merkt auch ohne VP ob du dich mit der Thematik auseinandergesetzt hast.
 
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