Abstinenznachweis ?

Frank1987

Stamm-User
Guten Tag zusammen,

vorab möchte ich für dieses Forum danken,. Ich denke, so können vielen Menschen vorab einige Fragen beantwortet werden !

Meine Frage:
Ich muss zur MPU, folgendes steht im Schreiben der Führerscheinstelle geschrieben:

...Sie erhalten daher gemäß §11 Abs. 3 Ziff.5 FeV i.V. mit §13 Ziff. 2a) 2. Halbsatz FeV. die Anordnung...

Ausschnitt:

...Insbesondere ist zu prüfen ob die Zweifel an der charakterlichen Eignung, aufgrund der aktenkundigen Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen, ausgeräumt werden können und ob zu erwarten ist, ob Sie auch künftig erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen werden. Des Weiteren ist die Frage zu klären ob zu erwarten ist, dass Sie auch künftig ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führen werden und ob als Folge eines unkontrollierten Alkoholkonsums bzw. möglichen Alkoholmissbrauchs Beeinträchtigungen vorliegen, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges in Frage stellen....

Verfolge ich nun mal den Paragraphen 13, steht geschrieben:

2. ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen ist, wenn
a) nach dem ärztlichen Gutachten zwar keine Alkoholabhängigkeit, jedoch Anzeichen für Alkoholmißbrauch vorliegen oder sonst Tatsachen die Annahme von Alkoholmißbrauch begründen


Meint ihr, dass ich einen Nachweis der Abstinenz erbringen muss ?

Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar ! :smile:

Liebe Grüße

Frank1987
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo Frank,

willkommen bei uns im Forum:smile:

Bin gerade noch "zufällig" hier anwesend, bevor ich ins WE verschwinde....

Aus deiner MPU-Aufforderung ist herauszulesen, dass du auf jeden Fall eine doppelte Fragestellung bei der MPU haben wirst......nämlich wegen Alk. und verkehrsrechtlicher Verstöße/Straftaten.

In der MPU wird es darum gehen, dass der GA sich eine Meinung darüber bildet, ob eben AB oder KT bei dir angesagt ist. D.h., eine klare AB-Forderung ist bisher nicht gegeben.

Hier mal zum besseren Verständnis:

Wichtige Abkürzungen


Ganz wichtig sind deine BAK zum Zeitpunkt der TF, dein Alter, deine Konsumgewohnheiten etc. um dir eine sichere Auskunft darüber geben zu können, ob du mit AB zur MPU gehen musst, oder bei dir noch KT infrage kommt.

Ich bitte dich daher, uns mal den Profilfragebogen Alk. auszufüllen, damit wir etwas mehr an Infos über dich bekommen.:smile:
 
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Frank1987

Stamm-User
Hallo Nancy,

wow, vielen Dank für deine Antwort um diese Zeit :)

Ich wollte meine Fragestellung nochmals überarbeiten. Die überarbeitete Version poste ich hier nochmal rein, im Anschluss fülle ich den Fragebogen aus :)

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Guten Tag zusammen,

vorab möchte ich für dieses Forum danken. Ich denke, so können vielen Menschen vorab einige Fragen beantwortet werden !


Sachverhalt: (Auszug des Schreibens von der Führerscheinstelle)

Wie bereits bekannt und im Rahmen unserer Ermittlungen bestätigt, haben Sie am 04.12.2005 in 2 Fällen mit einem PKW am öffentlichen Straßenverkehr teilgenommen obwohl Sie nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis waren. Des Weiteren haben Sie dabei den Straßenverkehr fahrlässig gefährdet und standen unter Alkoholeinfluss mit einem Blutalkoholwert von 1,36 Promille.

Vom Amtsgericht wurden Sie mit Urteil vom 17.01.2006 wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in zwei Fällen, in einem Fall in Tateinheit mit fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs, im 2. Fall in Tateinheit mit vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr verurteilt. Gleichzeitig wurde Ihnen eine Fahrerlaubnissperre bis 16.10.2006 TE, verhängt.

Dieser Sachverhalt lässt erhebliche Zweifel an Ihrer Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen aufkommen.



Weiter steht folgendes im Schreiben der Führerscheinstelle geschrieben:

...Sie erhalten daher gemäß §11 Abs. 3 Ziff.5 FeV i.V. mit §13 Ziff. 2a) 2. Halbsatz FeV. die Anordnung...

Ausschnitt:

...Insbesondere ist zu prüfen ob die Zweifel an der charakterlichen Eignung, aufgrund der aktenkundigen Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen, ausgeräumt werden können und ob zu erwarten ist, ob Sie auch künftig erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen werden. Des Weiteren ist die Frage zu klären ob zu erwarten ist, dass Sie auch künftig ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führen werden und ob als Folge eines unkontrollierten Alkoholkonsums bzw. möglichen Alkoholmissbrauchs Beeinträchtigungen vorliegen, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges in Frage stellen....

Verfolge ich nun mal den Paragraphen 13, steht geschrieben:

2. ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen ist, wenn
a) nach dem ärztlichen Gutachten zwar keine Alkoholabhängigkeit, jedoch Anzeichen für Alkoholmißbrauch vorliegen oder sonst Tatsachen die Annahme von Alkoholmißbrauch begründen



In der Vergangenheit habe ich noch mehr "unrechtes" getan, was auch in meiner Fahrerlaubnisakte geschrieben steht. Der jüngste Fall ist der o.g. aus dem Jahr 2005, der älteste Fall liegt im Jahr 2001. Davon steht hier jedoch nichts geschrieben...


Meine Fragen

Frage 1: Meint ihr, dass ich einen Nachweis der Abstinenz erbringen muss ?

Frage 2: Werden bei der MPU auch die Straftaten angesprochen/geprüft, die nicht in diesem Schreiben geschrieben stehen ?



Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar ! :smile:

Liebe Grüße

Frank1987
 
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Frank1987

Stamm-User
FB Alkohol

Zur Person
Geschlecht: M
Größe: 1,83
Gewicht: 73 KG
Alter: 24

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 04.12.2005 (Noch mehr, was aber im Schreiben der Führerscheinstelle nicht geschrieben steht, aber in der Akte vorliegt)
BAK: 1,36 Promille
Trinkbeginn: n/a
Trinkende: n/a
Uhrzeit der Blutabnahme: Ca. 1 Stunde nach der Tat

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: Nein
Strafbefehl schon bekommen: Ja
Daür der Sperrfrist: 9 Monate

Führerschein
Hab ich noch: Nein
Hab ich abgegeben: Nein (Hatte ich nie)
Hab ich neu beantragt: Ja

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Ja, allerdings vor ca 5 Jahren
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: Ja, welche aber nicht im Schreiben der Führerscheinstelle stehen, aber in der Akte vorliegen

Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: Ja: 1-2 0,33 l Bier / Woche
Ich lebe abstinent seit: -

Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: Nein
Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: Habe ich mir am 18.01.2012 freiwillig entnehmen lassen. Ergebnis:
- GOT: 16 u/l
- GPT: 12 u/l
- GT: 39 u/l
- MCHC: 36 g/dl
- MCV: 90 fl


ETG-Programm ja/nein: Nein
Keinen Plan?: Nein

Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: Nein
Selbsthilfegruppe (SHG): Nein
Psychologe/Verkehrspsychologe: Termin am 26.01.2012
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: Nein
Ambulante/stationäre Therapie: Nein
Keine Ahnung: Nein

MPU
Datum: Steht noch aus
Welche Stelle (MPI): IAS
Schon bezahlt?: Nein
Schon eine MPU gehabt? Nein
Wer hat das Gutachten gesehen?: -
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?: ?

Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten: Ja, sonstige Straftaten, die aber nicht im Schreiben der Führerscheinstelle aufgelistet sind, jedoch in der Akte vorliegen
 
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Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo Frank,

ich bin um diese Zeit fast immer hier noch anzutreffen, da ich meistens die "Nachtschicht" übernehme....:zwinker0004:

Zu deinen Fragen:

Frage 1: Meint ihr, dass ich einen Nachweis der Abstinenz erbringen muss ?
Wennn wirklich nur dieser eine Verstoss mit Alk. und einer BAK von 1,36 in deiner Akte steht wirst du mit Sicherheit keine AB nachweisen müssen.

Frage 2: Werden bei der MPU auch die Straftaten angesprochen/geprüft, die nicht in diesem Schreiben geschrieben stehen ?
Wenn diese in deiner FS-Akte enthalten sind: Eindeutig ja!
Darum ist es ja so wichtig, dass man vor der MPU in seine Akte hinein schaut. Nur so weiß der Proband, was der GA am Tag der Begutachtung über ihn wissen wird und kann sich dementsprechend darauf vorbereiten.
 

Frank1987

Stamm-User
Hallo Nancy,

der Service hier ist wirklich bemerkenswert !

Du machst mir gerade etwas "Angst" :(

Warum wurden denn dann diese "alten" Straftaten nicht im Schreiben der Führerscheinstelle genannt ? Wenn das wirklich so ist, dann verstehe ich die Welt nicht mehr :(

Die Dame von der Führerscheinstelle teilte mir mit, dass ich wohl ca mit 350 - 400 Euro für die MPU rechnen muss, bei den Strafteten, die mir vorgeworfen wurden. Wenn wirklich alles zur Sprache kommt, dann wären noch Körperverletzung und Drogen mit im Spiel (Marihuana). (Beides war natürlich nie in Verbindung mit dem Straßenverkehr)

Sollte ich irgendwelche Vorbereitungsmasnahmen, ausser dem Verkehrspsychologen, treffen ? Und sind meine Leberwerte vom 18.01.2012 "ok" ?

Vielen lieben Dank für die Beantwortung meiner Fragen, Nancy !
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Okay, der Profilbogen und meine Antwort haben sich überschnitten....

Du solltest bei der FSSt. mal einen Termin zur Akteneinsicht vereinbaren, da das bei dir ja schon 5 Jahre her ist....
Dabei solltest du dir alle wichtigen Dinge herausschreiben (manche SB sind auch so nett und kopieren die relevanten Belege). Du musst auf alles vorbereitet sein, denn was in deiner Akte steht kann/wird vom GA angesprochen werden.

Bei deinen LW hast du leider keine Referenzwerte angegeben... Aus meiner Sicht, sind deine Werte jedoch i.O.

Du hast am 26.1. einen Termin bei einem VP? Das ist schon mal gut:smiley711:

Kannst du uns denn schon mal deine weiteren Vergehen hier aufschreiben, damit wir wissen, um was es dabei geht?
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Eine weitere Überschneidung....
Entweder, du bist zu schnell....oder ich bin zu langsam......:lach:

Warum wurden denn dann diese "alten" Straftaten nicht im Schreiben der Führerscheinstelle genannt ? Wenn das wirklich so ist, dann verstehe ich die Welt nicht mehr :(
Sorry, Angst will ich dir natürlich keine machen.....aber es bringt ja nix, wenn ich dir hier was vormache, um dich zu "schonen"......

Du hast zwar eine MPU-Aufforderung wegen dem FoF (und gleichzeitigem Alk.konsums im Straßenverkehr)....aber bei einer "Begutachtung" werden alle relevanten Dinge durchleuchtet, die deine Fahrtüchtigkeit infrage stellen können. Also auch die Sachen, die du früher "angestellt" hast. Das ist sozusagen ein "Rundumpaket".:smiley8:

Die Dame von der Führerscheinstelle teilte mir mit, dass ich wohl ca mit 350 - 400 Euro für die MPU rechnen muss, bei den Strafteten, die mir vorgeworfen wurden. Wenn wirklich alles zur Sprache kommt, dann wären noch Körperverletzung und Drogen mit im Spiel (Marihuana). (Beides war natürlich nie in Verbindung mit dem Straßenverkehr)
Das mit der Preisangabe haut ungefähr hin. Jetzt wo ich weiß, dass du "nur" 1,36 hattest, wird es keine Alk.fragestellung geben, sondern nur die verkehrsrechtliche Seite, aber trotzdem mit Fragen zu deinen Trinkgewohnheiten etc.

Drogen?
Ähm...das ist ganz blöd und ändert die Sachlage wieder....
Wurde dir "nur" der Besitz nachgewiesen...oder auch der Konsum?

Sollte ich irgendwelche Vorbereitungsmasnahmen, ausser dem Verkehrspsychologen, treffen ? Und sind meine Leberwerte vom 18.01.2012 "ok" ?
So wie es im Moment aussieht, könnten da noch weitere Maßnahmen sinnvoll sein. Ich warte aber jetzt erstmal deine Antwort ab.
 

Frank1987

Stamm-User
Hallo Nancy,

wieder vielen lieben Dank für deine Antwort ! :)

Ich habe am 25.01 einen Termin zur Akteneinsicht bei der FSst. und am 26.01 einen Termin beim VP !

Kann es möglich sein, dass zwischenzeitlich wieder etwas aus meiner Akte "verschwunden" ist ? Weil es recht lange her ist ? Oder wird doch alles auf Lebenszeit aufbewahrt ?

Zu den LW:
Wie meinst du das ? Referenzwerte ?

Weitere Vergehen:
Im Jahr 2001 - 2002 bin ich 3 mal mit Marihuana "erwischt" worden. (18 Gramm | 50 Gramm | 78 Gramm) -> Jeweils zu Fuß unterwegs. Ob Konsum oder Besitz, wüsste ich jetzt gerade nicht. Sie haben mich zumindest nie "während dem Konsum" erwischt...
Im Jahr 2004 wurde ich für 2 Jahre Haft auf 3 Jahre Bewährung wegen schwerer Körperverletzung verurteilt.

Vielen lieben Dank für deine Beratende Seite !
 
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Frank1987

Stamm-User
Danke Nancy !

Zu den LW:

Das sind dann sicher die Zahlen, die hinten dran stehen :D

MCHC: 36 d/dl (31-37)
MCV: 90 fl (83-103)
GOT: 16 U/l (0-50)
GPT: 12 U/l (0-50)
GT: 39 U/l (0-60)
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo Nancy,

wieder vielen lieben Dank für deine Antwort ! :)

Ich habe am 25.01 einen Termin zur Akteneinsicht bei der FSst. und am 26.01 einen Termin beim VP !

Kann es möglich sein, dass zwischenzeitlich wieder etwas aus meiner Akte "verschwunden" ist ? Weil es recht lange her ist ? Oder wird doch alles auf Lebenszeit aufbewahrt ?

Nein, auf Lebenszeit wird es natürlich nicht aufbewahrt....

Eintragungen im Verkehrszentralregister werden nach Ablauf nachfolgender Fristen getilgt:

2 Jahre > Eintragungen wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit (Ausnahme von Alkohol- und Drogentaten)

5 Jahre > Entscheidungen wegen Straftaten, mit Ausnahme von Alkoholstraftaten,
in denen die Entziehung der Fahrerlaubnis oder eine Sperre der Fahrerlaubnis nach dem Strafgesetzbuch angeordnet worden ist.
Bei Verboten oder Beschränkungen, ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu führen.
Bei der Teilnahme an einem Aufbauseminar oder einer verkehrspsychologischen Beratung

10 Jahre > Alkoholtaten und Entscheidungen, bei denen die Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB) bzw. eine Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis (§ 69 a StGB) angeordnet worden ist.

Kommt innerhalb des Tilgungszeitraumes ein weiterer Eintrag hinzu, erfolgt eine Löschung erst mit der Löschung der letzten Eintragung (Ablaufhemmung/Tilgunshemmung).

Du wirst am 25.1. ja ganz genau sehen, was noch in deiner Akte enthalten ist und was nicht.


Zu den LW:
Wie meinst du das ? Referenzwerte ?
siehe vorheriger Link

Weitere Vergehen:
Im Jahr 2001 - 2002 bin ich 3 mal mit Marihuana "erwischt" worden. (18 Gramm | 50 Gramm | 78 Gramm) -> Jeweils zu Fuß unterwegs. Ob Konsum oder Besitz, wüsste ich jetzt gerade nicht. Sie haben mich zumindest nie "während dem Konsum" erwischt...
Im Jahr 2004 wurde ich für 2 Jahre Haft auf 3 Jahre Bewährung wegen schwerer Körperverletzung verurteilt.
Ups...jetzt habe ich meinen Beitrag 2x geändert, weil du deinen Beitrag geändert hast und ich immer auf die neüste Variante antworte......

Zum einen muss ich sagen, dass es völlig unerheblich ist, ob du bei "Drogenmissbrauch" zu Fuß unterwegs warst, oder mit i-einem Fahrzeug. Sobald die FSSt. Kenntnis darüber hat, dass du mit Drogen zu tun hast/hattest, zweifelt sie auch hier daran, dass du mit einem Kraftfahrzeug umgehen kannst...
Dann war es ja leider 3x, dass du mit "Drugs erwischt" wurdest.....also wird hier mit großer Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen, dass du regelmäßig konsumierst, oder konsumiert hast. Ich gehe daher davon aus, dass du AN für mind. 6 Monate beibringen musst...

Zum anderen muss ich dir sagen, dass ich hier im Forum nicht für den Drogenbereich zuständig bin. Das ist unser lieber Max, der wohl erst morgen wieder online sein wird. Der kann dir mit Sicherheit noch mehr dazu "sagen".....


Vielen lieben Dank für deine Beratende Seite !
Kein Thema....dafür bin ich hier:smile:
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Ich will dir noch etwas dazu schreiben....

Auch wenn es schon 10 Jahre oder länger her ist, dass du mit Drogen aufgefallen bist...so hat sich doch die Löschung deiner Taten immer wieder nach hinten verschoben, da neü Verstöße hinzugekommen sind. Von daher können wir jetzt nur abwarten, was wirklich noch in deiner Akte vorhanden sein wird.

Des weiteren weiß das MPI ja nicht, wie du in den letzten Jahren mit Marihuana etc. umgegangen bist. Darum wirst du mit Sicherheit belegen müssen, dass du "clean" bist (sofern es noch in deiner Akte steht).

Wegen der Sache mit der Körperverletzung:

Standest du dabei unter Alk. und/oder Drogeneinfluss?
Oder...hast du jemals einen Antigagressionskurs besucht?
 

Frank1987

Stamm-User
Hallo Nancy,

oh je mi ne -> Dann hatte ich also doch Recht, warum ich 6 Jahre lang keine MPU machen wollte... Unter diesen Bedingungen kann ich eine MPU ja gar nicht bestehen...

Mut machte mir meine Frau, dass ich mich nun doch traute, einen Antrag zu stellen. Sie sagte: "Mensch Frank, schau mal, das liegt schon ca. 10 Jahre zurück, du bist jetzt seit 5 Jahren verheiratet, hast 2 kleine Kinder da, bist selbstständig. Damals warst du sehr Jung (14/15 J.), wurdest damals auch vor dem Jugendstrafgericht verurteilt.

Ich sagte daraufhin, dass die das doch nicht berücksichtigen würden, etc...

Nunja, dann werde ich wohl meine Akte am 25.01 einsehen gehen und im Anschluss den Antrag für den Führerschein zurückziehen...

Ich danke dir von Herzen, liebe Nancy, dass du mir hier so sehr geholfen hast und mir beratend zur Seite gestanden bist.

Vielleicht habe ich morgen ja noch einen Eintrag von Max hier, ich würde mich freün...

Ansonsten: Macht weiter so, ist echt Klasse für die Mensche, die zur MPU müssen ! (Und zumindest Aussicht auf Erfolg haben)

Liebe Grüße

Frank
 

Frank1987

Stamm-User
Nachtrag:

Habt Ihr hier eine Art Spendenkonto, wo man sich für diese Hile etwas "bedanken" kann ? Bankdaten oder Paypal-Account ? Gerne würde ich hier etwas dalassen, für diesen tollen Service !
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Frank,

trotz allem was ich dir geschrieben habe, hat deine Freundin Recht! Du warst wirklich noch sehr jung damals und dein Leben hat sich kpl. geändert. Es ist noch lange nicht gesagt, dass in deiner Akte noch alles enthalten ist.....und bei Jugenstrafrecht sieht die Sache vllt. nochmal ganz anders aus....

Warte bitte erstmal ab!! Jeder hat die Chance eine MPU zu bestehen - auch du!!:smile:
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Nachtrag:

Habt Ihr hier eine Art Spendenkonto, wo man sich für diese Hile etwas "bedanken" kann ? Bankdaten oder Paypal-Account ? Gerne würde ich hier etwas dalassen, für diesen tollen Service !

Das ist sehr lieb von dir und wir freün uns immer über Zuwendungen..... Ich möchte aber, dass du damit noch wartest!! Wir helfen dir - egal was kommt.
Guck in deine Akte, geh zum VP und dann sehen wir weiter!! Wir begleiten unsere Probanden, bis sie ihre MPU erfolgreich hinter sich gebracht haben - egal wie lange es daürt!! Okay?
 

Frank1987

Stamm-User
Hallo Nancy,

ich weiss, dass das mit dem Marihuana noch in meiner Akte steht, da ich - als ich den Antrag für den Führerscheines ausgelöst habe - mit dem Sb sprach und er sich auch gleich die Akte dazu geholt hatte. Wir sind dann gleich ein paar "Dinge" durchgegangen, u.a. auch der "Drogen" Delikt. Er sagte aber, dass das wohls chon zu lange her sei und man das "aussen vor lassen" könnte. Wenn nun aber der GA hergeht und will das auch noch prüfen, dann kommen einfach Kosten auf mich zu, die ich nicht tragen kann. Dann würde die MPU nämlich gleich mal um die 800 Euro kosten, dann sagen die mir, ich soll nen Abstinenznachweis bringen von 6 Monaten (Beispiel), ich bekomme ein negatives Gutachten, und darf dann nach einem Jahr wieder zur MPU, wieder den Führerschein beantragen, dann sind wieder 1000 Euro weg.

Zusammengerechnet:

Führerscheinantrag "all inklusive" 190 Euro
MPU währe demnach bei ca 800 Euro
Verkehrspsychologe: Ca. 700 Euro
Wieder Führerscheinantrag "all inklusive" 190 Euro
Wieder MPU -> demnach bei ca 800 Euro
Wieder Verkehrspsychologe: ca 700 Euro

Gesamt: 3380 Euro

Und das, dass ich "vielleicht" bestehe...

Das sind einfach Summen, die ich mir als selbständiger Familienvater nicht erlauben kann. Das Geld investiere ich lieber in meine Kinder...

Bitte sage mir Bescheid, wenn ich etwas spenden darf und macht bitte weiter so wie bisher, viele Menschen können davon nur profitieren, auch,w enn ich wohl leider nicht dazu zähle..

Ganz liebe Grüße

Frank
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Vielleicht habe ich morgen ja noch einen Eintrag von Max hier, ich würde mich freün...
Worüber denn ??
Deine Fragestellung der FSST ist doch eindeutig ... Strafdaten und Alkohol. Eine Fragestellung zwecks psychoaktiver Substanzen gibt es nicht.
Da die Gutachter sich ausschließlich an die Fragestellung zu halten haben, darf auch eine Drogenthematik nicht behandelt werden.
 
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