Akteneinsicht bei der Führerscheinstelle

tiddy3

Neuer Benutzer
Hallo zusammen,

vor einiger Zeit wurde ich mit Drogen (Besitz) erwischt. Nun würde ich gerne wissen, ob die Polizei eine Meldung an die FSS abgegeben hat um so ggf. bereits mit dem Screening zu beginnen.

Wenn ich hier im Forum schaue, oder auch bei Google suche, sagen einige Leute, dass man einen Anwalt für die Einsicht der Akte braucht, andere sagen, man kann einfach zu der Führerscheinstelle seines Wohnortes hingehen und direkt in die Akte hinein schauen? Was ist nun richtig?

Und, muss ich die Einsicht begründen? Falls ja, wäre es sicher ganz schön blöd zu sagen, dass ich gerne schauen würde ob mein Drogenvergehen der Stelle gemeldet wurde, nicht wahr?

Danke euch!
 

Ramzez

Benutzer
Hi tiddy

falls es dazu kommt das die Polizei es der FSS meldet dann werden die sich bei dir melden. Dies kann sein muss aber nicht. Bei mir würde es der FSS gemeldet. Die haben mich dann damals zur Stellungnahme gebeten.

Ansonsten rufst du dort an, machst einen Termin klar und sagst das du gerne akteneinsicht hättest. Dazu brauchst du keinen Anwalt. So war dies bei mir der Fall. Auch müsste ich nicht begründen warum ich Akteneinsicht machen will
 

tiddy3

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Kann das jemand bestätigen, also kann ich einfach zur FFS - ohne Anmeldung - gehen, und einen unbegründeten Blick in meine Akte werfen?
 

fusion

Benutzer
für die einsicht in die FSST-Akte brauchst du keinen anwalt, du kannst da einfach hingehen und nachfragen

selbst für die polizei akte brauchst du seit einiger zeit keinen anwalt mehr
 
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