Hallo zusammen,
vor einiger Zeit wurde ich mit Drogen (Besitz) erwischt. Nun würde ich gerne wissen, ob die Polizei eine Meldung an die FSS abgegeben hat um so ggf. bereits mit dem Screening zu beginnen.
Wenn ich hier im Forum schaue, oder auch bei Google suche, sagen einige Leute, dass man einen Anwalt für die Einsicht der Akte braucht, andere sagen, man kann einfach zu der Führerscheinstelle seines Wohnortes hingehen und direkt in die Akte hinein schauen? Was ist nun richtig?
Und, muss ich die Einsicht begründen? Falls ja, wäre es sicher ganz schön blöd zu sagen, dass ich gerne schauen würde ob mein Drogenvergehen der Stelle gemeldet wurde, nicht wahr?
Danke euch!
vor einiger Zeit wurde ich mit Drogen (Besitz) erwischt. Nun würde ich gerne wissen, ob die Polizei eine Meldung an die FSS abgegeben hat um so ggf. bereits mit dem Screening zu beginnen.
Wenn ich hier im Forum schaue, oder auch bei Google suche, sagen einige Leute, dass man einen Anwalt für die Einsicht der Akte braucht, andere sagen, man kann einfach zu der Führerscheinstelle seines Wohnortes hingehen und direkt in die Akte hinein schauen? Was ist nun richtig?
Und, muss ich die Einsicht begründen? Falls ja, wäre es sicher ganz schön blöd zu sagen, dass ich gerne schauen würde ob mein Drogenvergehen der Stelle gemeldet wurde, nicht wahr?
Danke euch!