Als Teilnehmer einer Ambulanten Therapie vom Lukaswerk (Drogensucht)

DerLars

Neuer Benutzer
Hallo ich finde das Forum echt sehr informativ, leider habe ich keine Infos zu meiner Fragestellung gefunden. Daher möchte ich mal direkt selber fragen.

Ich nehme derzeit an einer Ambulanten Therapie teil da offensichtlich eine Drogensucht in meinem Fall diagnostiziert wurde, ich habe Cannabis konsumiert und auch eine Drogenfahrt gemacht. In einer normalen Polizeikontrolle wurde ich erwischt. Das ganze ist 6 Jahre her. Ich habe im Januar 2018 komplett aufgehört mit dem Scheiß. Die Therapie wird von der Rentenkasse bezahlt und im Lukaswerk durchgeführt. Ich treffe mich also seit Juli jede Woche mit Spielsüchtigen und Alkoholsüchtigen und wir labern uns 3 Stunden lang die Seele aus dem Leib. Das war Auflage der Rentenkasse und Voraussetzung um eine Umschulung beginnen zu können, anfangs hieß es die Therapie geht ein halbes Jahr. Jetzt nach einen halben Jahr heißt es plötzlich ich soll noch mal ein halbes Jahr Therapiert werden. Was für die Umschulung nicht notwendig wäre. Allerdings habe ich meiner Psychologin gesagt ich würde auch gerne die MPU machen, daraufhin hat sie gesagt ich soll noch ein halbes Jahr machen das sei besser um die MPU zu bestehen. Ich habe im März den Öffentlichen Vorbereitungskurs zur Therapie besucht (3 Monate bis zur Bewilligung der Therapie) bin nun also seit 9 Monaten jede Woche dabei mich mit meiner Drogenproblematik auseinander zu setzen.

Jetzt meine eigentliche Frage ist es wirklich notwendig mich noch länger Therapieren zu lassen? Ich habe meine erste Haarprobe abgegeben (Ergebnis steht noch aus) ich rechne in jedem Fall mit einer Negativen Befundung bzw. Positiven für mich. Da ich ja schon lange "clean" bin. Wie verhält sich das nun mit der legitimen Wartezeit, ich habe gehört das man während einer Therapie keine MPU machen darf und das man nach einer Therapie ein weiteres halbes Jahr warten muss bevor man die MPU machen darf. Ist das wirklich so? Wie würdet Ihr den Fall handhaben. Soll ich die Therapie noch ein halbes Jahr machen und die Erste Haarprobe damit unwirksam werden lassen weil nicht im legitimen Zeitraum oder soll ich einfach nix von der Therapie erwähnen und die zweite Haarprobe in einem halben Jahr abgeben? Dann die MPU beantragen?

Als beweis das ich mich mit meiner Drogenproblematik auseinander gesetzt habe hätte ich zwar die Nachweise vom Lukaswerk, 14 Termine in der Offentlichen Gruppe. Ggf. könnte ich mich auch noch bei einer Selbsthilfe Gruppe anmelden? Aber ob das reicht. Ich lese euer Forum und habe auch Lektüre wie den Testknacker und Cannabis und Führerschein (Theo Pütz) und natürlich habe ich mich mit den Fragestellungen der MPU auseinander gesetzt. Trotzdem ich weiß einfach nicht wie ich mich entscheiden soll.

Ich wäre dankbar wenn ihr mir ein Paar Informationen geben würdet.

Beste Grüße,
der Lars
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo Lars,

willkommen im Forum.
Jetzt meine eigentliche Frage ist es wirklich notwendig mich noch länger Therapieren zu lassen?
Ich persönlich würde dir ganz klar empfehlen diese Therapie fortzuführen da dir von der Psychologin dazu geraten wurde. Du kannst davon ausgehen das der Gutachter bei der MPU den Therapiebericht einsehen möchte, da käme es gar nicht gut an wenn darin enthalten wäre das du auf weitere "Hilfe" verzichtet hast....
Ich habe meine erste Haarprobe abgegeben (Ergebnis steht noch aus) ich rechne in jedem Fall mit einer Negativen Befundung bzw. Positiven für mich. Da ich ja schon lange "clean" bin. Wie verhält sich das nun mit der legitimen Wartezeit, ich habe gehört das man während einer Therapie keine MPU machen darf und das man nach einer Therapie ein weiteres halbes Jahr warten muss bevor man die MPU machen darf. Ist das wirklich so?
Schauen wir dafür mal in die Beurteilungskriterien, hier ist zu lesen:
Kriterium D 1.3 N
Indikator 6
Liegt vor einer (stationär oder ambulant) durchgeführten Therapie bereits ein längerer Zeitraum mit einer nachgewiesenen Abstinenz, so beträgt die drogenabstinente Zeit nach Abschluss der therapeutischen Maßnahme mindestens noch 6 Monate. Der gesamte Zeitraum des Drogenverzichtes (incl. etwaigem Klinikaufenthalt) ist nennenswert länger als ein Jahr.

Indikator 7
Hat der Klient eine ambulante Langzeitmaßnahme durchgeführt, die neben dem Ziel der Entwöhnung auch die Unterstützung der Reintegration und der Stabilisierung neuer Verhaltengewohnheiten verfolgt (Nachsorgecharakter), so ist der Zeitraum der nachgewiesenen Abstinenz insgesamt (incl. des Zeitraums der ambulaten Therapie) nennenswert länger als ein Jahr. Davon liegen mind. 12 Monate im Zeitraum seit Beginn der Therapie.
Das heißt für mich, dass es keine 6 Monate "Wartezeit" nach Ende der Therapie gibt, wobei der Wortlaut "nennenswert länger als ein Jahr" undefiniert bleibt. So ist wohl von mind. 3 Monaten auszugehen...
Wie würdet Ihr den Fall handhaben. Soll ich die Therapie noch ein halbes Jahr machen und die Erste Haarprobe damit unwirksam werden lassen weil nicht im legitimen Zeitraum oder soll ich einfach nix von der Therapie erwähnen und die zweite Haarprobe in einem halben Jahr abgeben? Dann die MPU beantragen?
Es ist auf jeden Fall besser mit "offenen Karten" zu spielen und die Therapie zu erwähnen. Du kannst dann ganz offen reden und die Gefahr sich schlimmstenfalls um "Kopf und Kragen" zu reden ist vom Tisch.

Nochmal zum Verständnis: deine Haarprobe wird nicht unwirksam, sondern dient als Teil deiner AN (sofern sie den CTU-Kriterien entspricht).
Als beweis das ich mich mit meiner Drogenproblematik auseinander gesetzt habe hätte ich zwar die Nachweise vom Lukaswerk, 14 Termine in der Offentlichen Gruppe. Ggf. könnte ich mich auch noch bei einer Selbsthilfe Gruppe anmelden? Aber ob das reicht.
SHG kommen bei den Gutachtern meistens gut an, solltest du daher nach Abschluss der Therapie ernsthaft in Erwägung ziehen...

Wie steht es bei dir mit Alkohol? Erfahrungsgemäß sollten bei einer Drogenabhängigkeit auch AN für Alk. über mind. 3 Monate erstellt werden (bei Alk.missbrauch in der Vorgeschichte 12 Monate).
 

DerLars

Neuer Benutzer
Hallo Nancy,

Hatte heute meine MPU, leider war deine Deutung bzgl. Der Abstinenz Zeit nicht korrekt. Der Psychologe meinte es ist Standard das frühestens 6 Monate nach der Therapie eine MPU gemacht werden kann, auch wie in meinem Fall 5 Monate würde auf gar keinen Fall ausreichen. Also nennenswert länger als ein Jahr ist derzeit auf 6 Monate herabgesetzt aber auf gar keinen Fall weniger. Leider sehr schade ich habe mich auf diese Informationen auch berufen aber der Psychologe meinte das ist überall gleich und kann nicht weiter aufgeweicht werden da es Vorgaben aus diesem gelben Buch sind! Leider sehr schade trotzdem hoffe ich konnte ich euch neue Erfahrungen übermitteln, für mich heißt es also einen erneuten Anlauf machen.
 
Oben