Hallo zusammen, ich wollte mal fragen folgendes, Januar 2021 habe ich das Auto gefahren unter Amphetamin, ein sehr hoher Wert von 634 ng/ml wurde in der Blutprobe festgestellt. Am Februar 2021 war berreits ein Eintrag in meiner Fahrerakte "Maßnahme Paragraph 46 BTM" Ungeeignet,Neigung zu Rauschgiftsucht steht in Flensburg. Die Fahrerlaubnis ist mir März 2021 entzogen wurden. Ich bin offensichtlich Konsument harter Drogen. November war ich dann in der Entgiftung 2022, und befinde mich bis voraussichtlich Mai 2023 hier jetzt in Langzeit Therapie (stationäre Entwöhnung). Ab wann muss ich jetzt Genau Abstinenz haben? Da ich das so aus dem Schreiben lese das ich nach der LZ erst 1 Jahr Abstinenz zählen lassen kann und die Langzeit an sich gar nicht zur Zeit dazu gerechnet wird. Meine Urinprobe aus der Entgiftung belegen eindeutig am 14.11.2022 noch 1800 und am 18.11.2022 berreits bei 400 also unter denn Cut Wert von 500 (negativ) und bin dann nahtlos in die Reha zur Entwöhnung am 29.11.2022 und seitdem Clean! Oder zählt gar die Urin Probe (UK) aus der Reha zur Abstinenz Zeit? Das ich die Fahrerlaubnis neu beantragen muss weiß ich, aber ich wollte fragen ab wann jetzt die Abstinenz Zeit zählt?. Außerdem lasse ich auch meine Haare wachsen so das ich theoretisch die letzten 6 Monate im Mai 2023 als Nachweis bringen kann. Habe die vor der Entgiftung extra kurz schneiden lassen. Ich habe auch gehört 6 Monate reichen in eigenen fällen? Oder kann ich auch bloß die "eingeschränkte fahrerlaubnis" beantragen wärend ich vor mir aus UK abgegebe wärend der Fahererlaubnis?Danke für die Mühe fürs durch lesen!!
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