Anhörung vor Anordnung Fachärztliche Untersuchung oder MPU

umu.k00

Neuer Benutzer
Hallo zusammen,

ich habe heute einen Brief von der Führerscheinstelle bekommen, dass ich Mitteilen soll, ob ich bei mir ein einmaliger Konsum oder mehrmaliger Konsum vorliegt. Je nachdem wird entschieden ob ich eine FA-Untersuchung oder MPU machen muss.
Das ist Problem ist, ich kenne meine Werte nicht, da der Bußgeldbescheid immer noch nicht da ist und möchte auch jetzt ungern beides machen müssen.

Kann mich jemand informieren wie man hier am besten vorgeht?
 

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Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo umu.k00,

hast du mal auf der Polizeidienststelle angerufen um deine Werte zu erfragen?

Ansonsten würde ich an deiner Stelle vermutlich gar nicht reagieren, da im Schreiben ja steht, dass in diesem Fall dass "mildeste Mittel" (FÄG) angeordnet wird. Wenn deine Werte so exorbitant hoch gewesen wären (mit Einmalkonsum nicht vereinbar) hätte die FSSt. die MPU direkt angeordnet...
 

MrMurphy

Erfahrener Benutzer
Eine Frage ist ja:

möchte auch jetzt ungern beides machen müssen

Wenn du direkt einen Mehrfachkonsum zugibst musst du "nur" eine MPU bestehen um wieder eine Fahrerlaubnis zu bekommen, nachdem sie eingezogen wurde. Allerdings wirst du dazu wahrscheinlich Abstinenznachweise von einem Jahr nachweisen müssen.

Bei dem Fachärztlichen Gutachten hängt es vom Ergebnis ab, ob dir anschließend die Fahrerlaubnis entzogen wird und du trotzdem eine MPU machen musst um eine neue zu bekommen. Das Ergebnis lässt sich dabei kaum voraussagen. Es wird nicht ausreichen einen Einmalkonsum zu behaupten.

Dabei spielen die Daten und dein Verhalten bei der Kontrolle eine entscheidende Rolle. Zum Beispiel, zu welcher Tageszeit du erwischt worden bist. Hattest du Ausfallerscheinungen?

Wenn deine Haare lang genug sind kann zum Beispiel eine Haarprobe verlangt werden. Ansonsten werden häufig zwei Urinproben mit einer relativ kurzen Einberufungszeit gefordert. Wenn deine Haare bei der Kontrolle oder beim Besuch der Führerscheinstelle lang genug für eine Laboruntersuchung waren und die bei dem Termin fehlen darf dir das negativ angerechnet werden.

Zudem wirst du eine realistische Version erzählen müssen, wie es zu dem Einmalkonsum gekommen ist. Woher hast du die Drogen? Hast du allein oder in Gesellschaft konsumiert?

Problem dabei: In der Regel verzichten Erstkonsumenten auf zeitnahe Autofahrten, weil sie die Folgen noch nicht einschätzen können und sie noch eine hohe Entdeckungsangst haben. Und es ist statistisch äußerst unwahrscheinlich direkt bei der ersten Fahrt unter Drogen überhaupt erwischt zu werden. Das wird dir ziemlich sicher vorgehalten werden und du wirst dich dazu äußern müssen.

Auch wenn du den Stockfisch spielst und dich gar nicht oder nur sehr eingeschränkt äußerst spricht das gegen dich und wird in das Ergebnis einfließen.

Hier noch der Bericht eines Betroffenen, der wohl außerhalb des Straßenverkehrs mit Drogen erwischt wurde:

https://www.aerztliches-gutachten.info/aerztliches-gutachten-drogen/
 
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