jamesgeorgexx85
Neuer Benutzer
Hallo zusammen,
mir wurde eine MPU wegen einer Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad verordnet und habe der MPU Ende diesen Monats zugestimmt (bevorzugte MPU Stelle an die Behörde kommuniziert, die an diese auch meine Akte weitergeleitet hat). Mit der MPU Stelle habe ich einen Termin ausgemacht, einen Vertrag musste ich nicht bei dieser nochmal konkret unterschreiben, Geld muss ich erst an dem Tag der MPU vor Ort bezahlen.
Nun habe ich aber vermehrt das Feedback erhalten, dass eine MPU nach knapp 7 Monaten sehr wahrscheinlich noch zu früh ist und entsprechend habe ich natürlich Bammel, dass ich nun allein deswegen durchfallen werde.
Die AGBs beinhalten folgenden Satz: "Kann eine vorgesehene Untersuchung ohne Verschulden der Begutachtungsstelle führ Fahreignung aus Gründen, die vom Auftraggeber und/oder von der untersuchenden Person ohne ausreichende Entschuldigung zu vertreten ist, zum festgesetzten Termin nicht stattfinden....ist die iAS Aktiengesellschaft berechtigt, 70% des für die Untersuchung vorgesehenen Entgelts in Rechnung zu stellen."
Somit dient hier in dem Falle bereits meine Kommunikation an die Behörde als "Unterschrift" und ich habe keine Möglichkeit den Termin zu stornieren?
Vielen Dank im Voraus!
mir wurde eine MPU wegen einer Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad verordnet und habe der MPU Ende diesen Monats zugestimmt (bevorzugte MPU Stelle an die Behörde kommuniziert, die an diese auch meine Akte weitergeleitet hat). Mit der MPU Stelle habe ich einen Termin ausgemacht, einen Vertrag musste ich nicht bei dieser nochmal konkret unterschreiben, Geld muss ich erst an dem Tag der MPU vor Ort bezahlen.
Nun habe ich aber vermehrt das Feedback erhalten, dass eine MPU nach knapp 7 Monaten sehr wahrscheinlich noch zu früh ist und entsprechend habe ich natürlich Bammel, dass ich nun allein deswegen durchfallen werde.
Die AGBs beinhalten folgenden Satz: "Kann eine vorgesehene Untersuchung ohne Verschulden der Begutachtungsstelle führ Fahreignung aus Gründen, die vom Auftraggeber und/oder von der untersuchenden Person ohne ausreichende Entschuldigung zu vertreten ist, zum festgesetzten Termin nicht stattfinden....ist die iAS Aktiengesellschaft berechtigt, 70% des für die Untersuchung vorgesehenen Entgelts in Rechnung zu stellen."
Somit dient hier in dem Falle bereits meine Kommunikation an die Behörde als "Unterschrift" und ich habe keine Möglichkeit den Termin zu stornieren?
Vielen Dank im Voraus!