Antrag auf Neuerteilung der Fahrererlaubnis - nicht einhaltbare Frist und Einwilligung Gutachten an FST rechtens?

Nosebone80

Benutzer
Hallo,

zu erst einmal....gab es hier in der jüngsten Vergangenheit mal Serverprobleme? :D
Ich hatte mich im April diesen Jahres unter gleichem Nick registriert, aber ich finde weder meine Beiträge wieder noch konnte ich mich mit meiner Registrierungs-eMail anmelden. :)

Zu meinem Anliegen: Ende April wurde ich mit 1,59% Promille, THC sowie Speed im Blut angehalten.
Den Lappen gab ich noch vor Ort ab.
Meine Sperrfrist gemäß Staatsanwaltschaft beträgt 9 Monate, so dass ich nun Anfang Dezember 2019 den Führerschein neu beantragt habe.
Aufgrund Erfahrungsberichte bezgl. harter Drogen entschied ich mich übrignes für ein 12monatigen Abstinenznachweis, welchen ich bereits Mitte Juni 2019 began. Geht nach Adam Riese also bis Mitte Juni 2020.

Jetzt habe ich vorgestern Post von der FSST Mannheim bekommen, dessen Inhalt mich in zwei Punkten stutzig macht.

1.) Es steht geschrieben, dass ich eine Frist zur Vorlage des Gutachten bis zum 19.03.2020 gesetzt bekomme. Wie solld as aber funktionieren, wenn mein Abstinenznachweis noch bis Mitte Juni 2020 geht? Vorher könnte ich zwar eine MPU machen, die aber garantiert negativ ausfallen wird. Jetzt habe ich aber auch vom OVG "10 B 10178/07.ovg" bezgl. sinnvoller Fristsetzung gelesen. Oder interpretiere ich die Aufforderunf von der FSST gänzlich falsch?

2.) Ich soll ein Schrieb unterschreiben, dass meine Fahrerlaubnisakten dem Gutachter zur Verfügung gestellt werden können. Ich denke, dass passt ja erstmal. Was aber nicht für mich passt, ist, dass ich mit meiner Unterschrift auch direkt einwilligen würde, dass das Gutachten an die FSST geschickt werden darf - was man ja aber absolut nicht tun sollte. Deswegen habe ich da auch keine Lust drauf.

Danke für euren Support und Antworten! Und natürlich allen ein frohes Fest! :)
 

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Falo

Stamm-User
zu 1.:
Die Frist muß NICHT solange gesetzt sein das du einen Positive MPU bekommen kannst, und wie du schon selber festgestellt hat beim Mischkonsum von Alk, THC, Speed hast du unter 12 Monaten eigentlich keine Chance.
Sie muß nur solange sein das du in der Zeit eine MPU durchzuführen und dazu reichen die 3 Monaten ab Antragsstellung aus.

Es war aber auch nicht besonders schlau wenn deine AN erst in über 6 Monaten fertig werden schon anfang Dezember den Neuerteilungsantrag zu stellen.
Dadurch das du aktuell keine Fahrerlaubnis hast besteht eine recht große Chance das dir aber eine Fristverlängerung gewährt wird.
Deswegen solltest du Kontakt zur FSST aufnehmen es kann sein das die sich weigern dir mehr als 6 Monate ab Antragsstellung Zeit geben, dann mußt du notgedrungen den Neuerteilungsantrag zurückziehen.

zu 2.:
Du kannst (und solltest) den ganzen makierten Passus durchstreichen und dann erst abgeben.
 

Nosebone80

Benutzer
zu 1.) Okay, das wusste ich nicht mit der Fristsetzung. Im schlechtesten Fall habe ich aber "nur" 150€ in den Sand gesetzt?!
Auf jeden Fall habe ich bereits für kommenden Montag einen Termin in der FSST gemacht, damit man das besprechen kann.

zu 2.) Dann mache ich das so und nehme den Schrieb dann einfach kommenden Montag zu o.g. Termin mit!

Noch eine Frage: Ich lese in der Fragestellung der FSST an die MPU nur etwas über Drogenmissbrauch, nichts aber Alkohol. Ich gehe davon aus, dass das trotzdem ein Thema werden wird, abhängig natürlich davon, was genau in der Führerscheinakte drinnen steht.
 

Falo

Stamm-User
Wenn du in der FSST bist frage auch nach der Akteneinsicht und frag ob du die die wichtigen sachen (wie Polizei/Labor bericht) dir abfotografieren darfst.

Mit deinen 1,59 Promille bist du haarscharf an der doppelten Fragestellung vorbeigeschrammt.
Aber natürlich wird das bei der MPU zum (Rand) Thema was es aber bei Drogen fast immer ist (suchtverlagerung) und es wäre gut wenn du dich auch ein wenig mit dem Thema Alkohol beschäftigst.

Es darf aber kein offizielles Thema werden, der Gutachter ist an die Fragestellung gebunden und darf die nicht selbstständig zu einer Alk Frage erweitern.

Hast du deine Abstineznachweise nur für Drogen oder auch für Alk/ETG?

Weil bei einen solchen Mischkonsum wird in der Regel auch Verzicht auf Alk gefordert es reicht zwar wohl aus wenn du den Alk verzicht bei der MPU überzeugend schilderst aber besser und sicherer wären AN für ETG.
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo Nosebone,

willkommen im Forum :smiley138:
zu erst einmal....gab es hier in der jüngsten Vergangenheit mal Serverprobleme? :D
Ich hatte mich im April diesen Jahres unter gleichem Nick registriert, aber ich finde weder meine Beiträge wieder noch konnte ich mich mit meiner Registrierungs-eMail anmelden.
Nein, es gab keine Serverprobleme
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Meine Vermutung ist: Du hattest dich im anderen MPU-Forum angemeldet welches seit August nicht mehr existiert...
 

Nosebone80

Benutzer
Hallo Nancy,

und ich hatte mich schon gewundert! :D
Dann euch vielen Dank, dass ihr mind. auch einen solchen tollen Support und Hilfe gebt! :)

Merry Christmas to all!
 

Nosebone80

Benutzer
Hallo allerseits,

ich hatte vor einiger Zeit auf dem Amt Einsicht in meine FS-Akte und war einigermaßen überrascht, dass die Dame mir nicht zu 100% sagen konnte, welcher Umfang genau an meine Begutachtungsstelle gehen würde.
Deswegen war ich heute eben bei meiner zukünftigen Begutachtungsstelle und musste leider fest stellen, dass (m)ein Vergehen von 2002 nicht getilgt wurde. Ich gehe davon aus, dass dies mit der Tilgunsghemmung zu tun hat, würde aber liebend gerne nochmal eure fachliche Expertise dazu wissen. Wäre ja sicherlich nicht das erste mal, dass schlicht zu viel an die Begutachtungsstelle geschicht worden ist! :)

Einfachheitshalber poste ich hier meinen FB. Die Einträge um die es geht, kann man ja dann daraus entnehmen:

FB Drogen

Zur Person
Geschlecht: männlich
Alter: 40

Was ist passiert?
Drogensorte: Autofahrt unter Methamphetamin (Crytsal, in kristalliner Form) und 1,58 Promille Alkohol
Konsumform (Dauer und Häufigkeit je Substanz): tatsächlich an dem Abend/Nacht erstmalig Crystal; davor in einem Zeitraum von 10 Jahren 4x Speed)
Datum der Auffälligkeit: 25.04.2019

Drogenbefund
Blutwerte: 241ng/ml Methamphetamin und 1,58 Promille Alkohol
Schnelltest: ja
Beim Kauf erwischt: nein
Nur daneben gestanden: nein

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: nein
Polizei hat sich mit den Blutwerten gemeldet: ja
Verfahren gegen Bußgeld eingestellt: nein
Verurteilt: ja
Strafe abgebüßt: Sperrfrist ja, Führerscheinentzud dauert an

Führerschein
Hab ich noch: nein
Hab ich abgegeben: ja
Hab ich neu beantragt: ja
Habe noch keinen gemacht: nein

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: ja
Sonstige Verstöße oder Straftaten?:
27.11.2002: Eingang richterlicher Beschluss/Verurteilung wegen 1,59 Promille im Straßenverkehr (Führerscheinentzug mit 11 Monate Sperrfrist, keine MPU)
29.09.2010: Nötigung im Strassenverkehr (Einstellung der Klage nach § 153a StPO durch Zahlung von 300€, da kein öffentliches Interesse an einer weiteren Strafverfolgung bestand)

Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt): Kann der/die Betroffene trotz Hinweise auf Drogenmissbrauch ein Kraftfahrzeug sichern führen? Ist insbesondere nicht zu erwarten, dass der/die Betroffene ein Kraftfahrzeug unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln oder anderen psychoaktiven Stoffen oder deren Nachwirkungen führen wird?

Bundesland: Baden Württemberg

Konsum
Ich konsumiere noch: nein
letzter Konsum: 25.04.2020

Abstinenznachweis
Haaranalyse: nein
Urinscreen: ja – sowohl Drogen als auch Alkohol (12 Monate; werde ich Mitte Juni erfolgreich abschliessen)
Keinen Plan: nein

Aufarbeitung
Drogenberatung: nein
Selbsthilfegruppe (SHG): nein
Psychologe: nein
Ambulante/stationäre Therapie: nein
Keine Ahnung: nein

MPU
Datum: Mitte Juli
Welche Stelle (MPI): PIMA
Schon bezahlt?: ja
Schon gehabt?: nein
Wer hat das Gutachten gesehen?: noch nicht erstellt
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?: -

Altlasten
Bist du Rückfalltäter?: bisher keine MPU machen müssen; Rest siehe oben


"Normalerweise" hätte ja mein Eintrag "Alkoholfahrt mit 1,59 Promille" 2017 (2002 + 15 Jahre) getilgt werden müssen. Da aber 2010 ein neuer Eintrag hinzu kam, verlängert sich diese Tilgung auf 2025. Habe ich das im Paragrafendschungel denn so richtig verstanden?
Mein neuer Eintrag "Methamphetamin und Alkoholfahrt mit 1,59 Promille" würde demnach im April 2033 getilgt werden? Die laufen ja durch die neue Vorordnung von 2014 nun ab sofort parallel?

Wäre schön, wenn mir jemand diesbezüglich helfen könnte. Es würde mich einigermaßen entspannter machen, wenn bei der bevorstehenden MPU der Delikt aus 2002 (und 2010) nicht mehr auf den Tisch kommen würde. Auch wenn ich eher skeptisch bin, was das betrifft.

Ich Danke euch und bleibt gesund! :)
 
A

arcr11

Gast
ich hatte vor einiger Zeit auf dem Amt Einsicht in meine FS-Akte und war einigermaßen überrascht, dass die Dame mir nicht zu 100% sagen konnte, welcher Umfang genau an meine Begutachtungsstelle gehen würde.
Deswegen war ich heute eben bei meiner zukünftigen Begutachtungsstelle und musste leider fest stellen, dass (m)ein Vergehen von 2002 nicht getilgt wurde. Ich gehe davon aus, dass dies mit der Tilgunsghemmung zu tun hat, würde aber liebend gerne nochmal eure fachliche Expertise dazu wissen. Wäre ja sicherlich nicht das erste mal, dass schlicht zu viel an die Begutachtungsstelle geschicht worden ist! :)
Moin,

Das ist völlig normal. Nur weil es aus deinem faer getilgt wurde, gilt dies nicht für deine akte bei der fsst. Das ist deren eigenes Ding und das ist rechtens.
Deshalb wird immer wieder gesagt, vorher in die akte gucken und sich vorbereiten.

FAER aus Flensburg und die akte der fsst sind zwei vollkommen verschiedene Dinge. Auch wenn manch einer das irgendwie nicht wirklich verstehen will ( das bezieht sich nicht auf sich, sondern auf die Allgemeinheit).

Und wo ist nun dein Fragebogen? Da stehen jetzt nur ein paar Infos.

Es würde mich einigermaßen entspannter machen, wenn bei der bevorstehenden MPU der Delikt aus 2002 (und 2010) nicht mehr auf den Tisch kommen würde. Auch wenn ich eher skeptisch bin, was das betrifft.
Da der ga dies vorher sehen wird, wenn er sich mit deiner akte beschäftigt, solltest du darauf vorbereitet sein.
Die Wahrscheinlichkeit ist durchaus gegeben, das gefragt wird.
 

Nosebone80

Benutzer
Hallo arcr11,

Danke für deine Antwort. Das war mir in der Tat nicht so ganz klar, dass FAER und FSST hier nicht Hand in Hand gehen. Gut zu wissen! :)

Den grossen FB werde ich die Tage posten. Ich habe natürlich schon viel gelesen (auch drei Fachbücher zu dem Thema), noch mehr Gedanken dazu gemacht und bin gespannt, was ihr zu meiner Storyline zu sagen habt.

Nur muss ich das ganze noch gedanklich ordnen und in eine schlüssige Form bringen (der berühmt-berüchtigte "rote Faden"). Das dauert aber noch einige Tage.

Über ein Feedback hier im Forum freue ich mich jetzt aber schon!

Bis dahin... Grüsse!
 

Falo

Stamm-User
"Normalerweise" hätte ja mein Eintrag "Alkoholfahrt mit 1,59 Promille" 2017 (2002 + 15 Jahre) getilgt werden müssen. Da aber 2010 ein neuer Eintrag hinzu kam, verlängert sich diese Tilgung auf 2025. Habe ich das im Paragrafendschungel denn so richtig verstanden?
2014 wurde die Tilgungshemmung abgeschafft also neue Taten starten nicht mehr die Tilgung von alten Taten neu.
Ab Mai 2019 gilt das auch für Alttaten sprich seit Mai 2019 ist die 2002er fahrt getilgt.

Vor den Versand der Akte zum MPI muß die FSST Akte bereinigt werden und die 2002er tat muß entfernt werden.
 
A

arcr11

Gast
Vor den Versand der Akte zum MPI muß die FSST Akte bereinigt werden und die 2002er tat muß entfernt werden.
Quelle dazu? Der Sachbearbeiter der fsst sieht das nämlich anders.

Ich glaube wir reden hier nämlich aneinander vorbei.
Das faer scheint umgangssprachlich auch als Führerschein akte bezeichnet zu werden.
Das wiederum hat allerdings, soweit mir bekannt, nichts mit der allgemeinen akte bei der fsst zu tun.
In der fsst internen akte wird alles fest gehalten, wie zb auch Gesprächs Notizen eines Telefonats, vor Ort Besuch o.ä..
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
A

arcr11

Gast
"Normalerweise" hätte ja mein Eintrag "Alkoholfahrt mit 1,59 Promille" 2017 (2002 + 15 Jahre) getilgt werden müssen. Da aber 2010 ein neuer Eintrag hinzu kam, verlängert sich diese Tilgung auf 2025. Habe ich das im Paragrafendschungel denn so richtig verstanden?
Das hast du absolut richtig verstanden.
Durch jede neue Tat, erneuerst du quasi die Tilgungsfrist.

"(5) Bei der Versagung oder Entziehung der Fahrerlaubnis wegen mangelnder Eignung, der Anordnung einer Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs oder bei einem Verzicht auf die Fahrerlaubnis beginnt die Tilgungsfrist erst mit der Erteilung oder Neuerteilung der Fahrerlaubnis, spätestens jedoch fünf Jahre nach der Rechtskraft der beschwerenden Entscheidung oder dem Tag des Zugangs der Verzichtserklärung bei der zuständigen Behörde. Bei von der nach Landesrecht zuständigen Behörde verhängten Verboten oder Beschränkungen, ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu führen, beginnt die Tilgungsfrist fünf Jahre nach Ablauf oder Aufhebung des Verbots oder der Beschränkung."

Und

es ist richtig, dass ab 01.05.14 das Änderungsgesetz in Kraft tritt und sich damit das Punktsystem und die Tilgungsbestimmungen ändern werden. Inhalt dieser Änderung sind auch Übergangsbestimmungen, die sich auf die Entscheidungen beziehen, die bereits vor in Kraft treten des Änderungsgesetzes im VZR gespeichert waren. Für diese Entscheidungen bleiben die alten Bestimmungen und damit auch die Tilgungsbestimmungen für eine Übergangszeit von 5 Jahren bestehen. Erst danach gelten für alle Eintragungen die neuen Bestimmungen mit der Folge, dass dann auch die alten Entscheidungen unter Berücksichtigung der neuen Fristen getilgt werden.
 

Nosebone80

Benutzer
Puhh...selbst nach dreimaligen durchlesen der einzelnen Posts und Links bin ich nicht schlauer geworden. Eher im Gegenteil...! :D

Max...du hattest "nur" einen Link gepostet, aber vllt. kannst du mit einfachen Worten nochmal schreiben, wie deine Einschätzung diesbezüglich lautet! :)
 

Falo

Stamm-User
Das hast du absolut richtig verstanden.
Nein, du hast je selber in den weiteren Zitierten Text geschrieben das für Altfälle erstmal nach der alten Regelung weiter laufen aber ab 1.5.14 begann die Übergangsfrist und seit dem 1.5.19 ist die um und auch auf ALTFälle muß das neue Recht angewandt werden was bedeutet das alles was älter als 15 Jahre ist auf jeden Fall getilgt.


Quelle dazu? Der Sachbearbeiter der fsst sieht das nämlich anders.

Ich glaube wir reden hier nämlich aneinander vorbei.
Das faer scheint umgangssprachlich auch als Führerschein akte bezeichnet zu werden.
Quelle direkt nicht aber ist so das getilgte Taten nicht mehr verwendet werden dürfen.
Max hat gerade die Quelle geliefert:
(9) Die Registerauskünfte, Führungszeugnisse, Gutachten und Gesundheitszeugnisse dürfen nur zur Feststellung oder Überprüfung der Eignung oder Befähigung verwendet werden. Sie sind nach spätestens zehn Jahren zu vernichten, es sei denn, mit ihnen im Zusammenhang stehende Eintragungen im Fahreignungsregister oder im Zentralen Fahrerlaubnisregister sind nach den Bestimmungen für diese Register zu einem früheren oder späteren Zeitpunkt zu tilgen oder zu löschen. In diesem Fall ist für die Vernichtung oder Löschung der frühere oder spätere Zeitpunkt maßgeblich. Die Zehnjahresfrist nach Satz 2 beginnt mit der rechts- oder bestandskräftigen Entscheidung oder mit der Rücknahme des Antrags durch den Antragsteller. Die Sätze 1 bis 4 gelten auch für entsprechende Unterlagen, die der Antragsteller nach Absatz 6 Satz 1 Nr. 2 beibringt. Anstelle einer Vernichtung der Unterlagen ist die Verarbeitung der darin enthaltenen Daten einzuschränken, wenn die Vernichtung wegen der besonderen Art der Führung der Akten nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist.


Zu den verschiedenen Akten/Registern:
Das FAER und ZFER sind einzig alleine Register wo ENTSCHEIDUNGEN zentral gespeichert werden.
Hier werden keine entscheidungen gefällt oder vorbereitet.

Die sind dafür da das alle Berechtigten wie Polizei oder bußgeldbehörden daten abrufen können oder auch neue Bußgeldbescheide registrien.

Dann gibt es noch die Lokale Führerscheinstelle (FSST) bei dieser beantragt man eine neue FE hier wird auch die Führerscheinakte geführt.
Auch ist die FSST dafür da Probezeit maßnahmen durchzuführen oder entscheidungen zur Fahreignung durchzuführen.

Als Beispiel:
Fritzchen ist in Berlin gemeldet und seine Lokale FSST ist dann Berlin.

Jetzt fährt Fritzchen in Köln +21Km/h zuschnell die Bußgeldbehörd in Köln fragt dann beim ZFER nach ob und welche FE Fritzchen hat und erläßt dann einen Bußgeldbescheid und meldet diesen Bußgeldbescheid incl. dem Punkt nach Rechtskraft dem FAER.

Also die Lokale FSST und damit auch die Lokale Akte wird von diesen Vorfall überhaupt nicht verständigt.

Aber leider war das Fritzchen sein 8. Punkt im FAER deswegen schickt jetzt das FAER an die FSST den Hinweis das es der 8.Punkt gewesen ist.

Jetzt muß die FSST Fritzchen anschreiben : Du hast 8 Punkte und dir wird die FE entzogen.
Wenn der Entzug rechtkräftig ist wird von der FSST das ZFER und FAER über den Entzug informiert.
 
Zuletzt bearbeitet:

Nosebone80

Benutzer
Hallo,

also muss der 2002er Eintrag getilgt werden. Das ist schon mal positiv für mich.
Wie sieht es mit dem Eintrag der Nötigung aus November 2010 aus? Das ist mir noch nicht ganz klar.

Dann werde ich am Montag direkt mal bei der FSST anrufen und um eine erneute Prüfung der FS Akte bitten.
Das Problem, das ich sehe, ist, dass die Akte bereits bei der MPI liegt.
Wenn der oder die Einträge gelöscht werden müssen, sehe ich einen erheblichen Hickhack auf mich zu kommen
Trotzdem möchte ich das Thema geklärt haben, würde mir bei der MPU einfach ein besseres Gefühl geben.
 

Falo

Stamm-User
Bei der Nötigung bin ich mir gerade nicht 100% sicher, vermutlich 5 Jahren da ja kein FE Entzug gegeben hat, oder ?
Mit entzug wäre die Tilgung die üblichen 5+10Jahre.

Das einfachste ist eine Briefmarke zu opfern und einen FAER Auszug anzufordern, dann siehst du auch das die 2002er Tat getilgt ist:

Edit;
Lese gerade das die Akte schon beim MPI ist :mad:
Es hat schon öfters geklappt das betroffenen VOR der MPU die Akten beim MPI einsehen konnten, das müßtes du mit den MPI und der FSSI abklären, aber ob das zu Coronazeiten noch klappt...
 

Nosebone80

Benutzer
Danke für deine schnelle Antwort erstmal! :)

Nein, die Nötigung hat nur eine Geldstrafe nach sich gezogen, nichts weiter.

Bezgl. Akteneinsicht: Ich war im Januar das erste mal zur Einsicht direkt bei der FSST. Es war dort aber einigermaßen chaotisch, denn auf Nachfrage von mir, ob die Akten denn noch ausgedünnt wird, meinte die Dame, dass werde sie vor dem Versand zum MPI noch prüfen und ggf. dann auch tun. Nur jetzt gerade könne sie dazu nichts sagen, da sie ja sonst jetzt die Akte (mit mir) durchgehen müsse.

Das habe ich erst mal so geschluckt.

Da ich aber keine böse Überraschung bei der MPU erleben will und ich weiss, dass meine Akte bereits bei der MPI liegt, habe ich um Einsicht direkt dort gebeten, was auch letzte Woche gewährt wurde. Der Inhalt der Akte kennt ihr ja bereits.

Okay.. dann werde ich wohl oder übel eine Briefmarke morgen opfern müssen! ;)

Wenn ich es nun richtig verstanden habe, muss der Inhalt der FS Akten dem des FAER Auszug entsprechen?
Wie lange dauert es für gewöhnlich, bis man diesbezüglich von der FAER Auskunft bekommt?
Alternative wäre nun noch, einen weitläufigen Bekannten zu bitten...er ist Anwalt, Fachgebiet Verkehrsrecht. Aber naja...ich will ja auch nicht gleich mit der ganzen Kavallerie angerietten kommen! :)
 
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