Hallo zusammen,
im Oktober endet meine Abstinenz und ich muss den Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis bei der zuständigen Stelle einreichen, damit ich zur MPU zugelassen werde.
Nun habe ich folgendes Problem:
Leider habe seit über einem Jahr ein offenes Strafverfahren am laufen (nichts mit BTM oder dergleichen) und ich warte sehnsüchtig darauf, dass dieses Verfahren endlich zu einem Abschluss kommt.
Wie ich nun eher beiläufig erfahren habe, kann ich erst zur MPU zugelassen werden, wenn eben dieses Strafverfahren abgeschlossen ist.
Liege ich da richtig oder kann ich es riskieren, das Formular trotzdem abzugeben und doch von der Behörde zur MPU zugelassen zu werden?
Falls nein - muss ich die Abstinenz ggf. verlängern?
Beste Grüße in die Runde
Mats
im Oktober endet meine Abstinenz und ich muss den Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis bei der zuständigen Stelle einreichen, damit ich zur MPU zugelassen werde.
Nun habe ich folgendes Problem:
Leider habe seit über einem Jahr ein offenes Strafverfahren am laufen (nichts mit BTM oder dergleichen) und ich warte sehnsüchtig darauf, dass dieses Verfahren endlich zu einem Abschluss kommt.
Wie ich nun eher beiläufig erfahren habe, kann ich erst zur MPU zugelassen werden, wenn eben dieses Strafverfahren abgeschlossen ist.
Liege ich da richtig oder kann ich es riskieren, das Formular trotzdem abzugeben und doch von der Behörde zur MPU zugelassen zu werden?
Falls nein - muss ich die Abstinenz ggf. verlängern?
Beste Grüße in die Runde
Mats