Antrag auf Neuerteilung der FU / MPU Strafverfahren

mats07

Neuer Benutzer
Hallo zusammen,

im Oktober endet meine Abstinenz und ich muss den Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis bei der zuständigen Stelle einreichen, damit ich zur MPU zugelassen werde.

Nun habe ich folgendes Problem:
Leider habe seit über einem Jahr ein offenes Strafverfahren am laufen (nichts mit BTM oder dergleichen) und ich warte sehnsüchtig darauf, dass dieses Verfahren endlich zu einem Abschluss kommt.

Wie ich nun eher beiläufig erfahren habe, kann ich erst zur MPU zugelassen werden, wenn eben dieses Strafverfahren abgeschlossen ist.
Liege ich da richtig oder kann ich es riskieren, das Formular trotzdem abzugeben und doch von der Behörde zur MPU zugelassen zu werden?

Falls nein - muss ich die Abstinenz ggf. verlängern?

Beste Grüße in die Runde

Mats
 

Tsubasa

Benutzer
Hallo, du kannst den Antrag stellen.
Wenn die Fragestellung der Fahrerlaubnisbehörde nichts mit „Straftaten“ zu tun hat, brauchst du eigentlich nichts zu befürchten.
Eine Straftat ohne Bezug zum Straßenverkehr ist nur dann für die Eignung relevant, wenn die Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial zeigt.
 

mats07

Neuer Benutzer
Hallo,

wie lange nach Ablauf der Abstinenz habe ich denn Zeit, die Mpu zu absolvieren?

Ich habe mal was von maximal 4 Monaten gehört, liege ich da richtig?

Gruß

Mats
 

mats07

Neuer Benutzer
Hallo zusammen,

wie lange im Schnitt dauert es ungefähr, bis der Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis bearbeitet ist und man schließlich zur Mpu zugelassen wird?

Meine Abstinenz endet am 26. September und ich habe das Formular zur Neuerteilung erst heute beim Amt abgegeben.

Ist das viel zu spät oder komme ich damit zeitlich noch hin?

Gruß

Mats
 

Hammer1860

Erfahrener Benutzer
Hallo,
wie lange nach Ablauf der Abstinenz habe ich denn Zeit, die Mpu zu absolvieren?
Ich habe mal was von maximal 4 Monaten gehört, liege ich da richtig?
Gruß
Mats
Können auch nur 2 Monate sein, das müßtest du mit deiner gewählten MPU-Stelle abklären. Falls es über die jeweilige Frist hinausgeht, besteht die Möglichkeit einer Haaranalyse bei der MPU, oder einer Haaranalyse durch ein Labor.
 
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Hammer1860

Erfahrener Benutzer
wie lange im Schnitt dauert es ungefähr, bis der Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis bearbeitet ist und man schließlich zur Mpu zugelassen wird?
Kann dir keiner seriös beantworten. Hängt ja nicht nur von der Schnelligkeit deiner Fsst ab, sondern auch von der Zeit bis deine Strafakte und das Führungszeugnis bei der Fsst eintrifft.

Meine Abstinenz endet am 26. September und ich habe das Formular zur Neuerteilung erst heute beim Amt abgegeben.
Ist das viel zu spät oder komme ich damit zeitlich noch hin?
Ebenso nicht seriös zu beantworten(s.o.), aber du hättest es wohl schon früher beantragen sollen. Normal stellt man den Antrag Minimum 3 Monate vor Ende der Sperrfrist. Es würde mich aber überraschen, wenn deine Akte innerhalb eines Monats fertig wäre und du dann zeitnah(hängt ja auch von der Terminvergabe vom MPI ab) direkt nach den Abstinenznachweisen die MPU machen könntest.
 

mats07

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@Hammer1860 Wie stehst du zu meiner ersten Frage bezüglich des laufenden Strafverfahren?
Online habe ich dies gefunden

 

Hammer1860

Erfahrener Benutzer
Da solltest du vielleicht mal erwähnen, weshalb ein Strafverfahren gegen dich läuft. Bei FoF oder anderen Strafverfahren mit Verkehrsbezug musst du wohl das Ende des Strafverfahrens abwarten. Außerhalb vom Straßenverkehr hatte dir @Tsubasa etwas dazu geschrieben.
Bei z.B. Betrug musst du das Strafverfahren m.E. nicht abwarten, wie es allerdings mit z.B. Beschaffungskriminnalität für BTM ausssieht kann ich nicht beurteilen.
 

mats07

Neuer Benutzer
Hallo,

ich muss ggf. meinen Abtinenzzeitraum um 3 Monate verlängern und hierbei käme eine Haaranalyse in Frage.

Muss es denn zwingend vom Haupthaar sein oder gehen auch Axel- oder Schamhaare zur Analyse?
Wie ich es erfahren habe müssen bei der normalen Haaranalyse die Haare ja mindestens 6 cm lang sein.

Gruß

Mats
 

Hammer1860

Erfahrener Benutzer
Hallo,
ich muss ggf. meinen Abtinenzzeitraum um 3 Monate verlängern und hierbei käme eine Haaranalyse in Frage.
Muss es denn zwingend vom Haupthaar sein oder gehen auch Axel- oder Schamhaare zur Analyse?
Wie ich es erfahren habe müssen bei der normalen Haaranalyse die Haare ja mindestens 6 cm lang sein.

Gruß
Mats
Meines Erachtens kannst du auch eine Haaranalyse auf Drogen mit nur 3 Zentimetern Kopfhaar machen lassen. Diese weist dann eben auch nur 3 Monate Abstinenz nach. Habe mal etwas aus dem Forum kopiert:

Welcher Zeitraum wird durch den Drogentest abgedeckt?
Dieser Test kann bei der Drogenanalyse bis maximal 6 Zentimeter (äquivalent zu einem halben Jahr Nachweis) testen. Auch Haarlängen zwischen 3 und 6 Zentimetern können analysiert werden.

Ob auch Achselhaare/Schamhaare ausreichen weiß ich nicht. Das solltest du mal mit deiner jetzigen Abstinenzstelle, bzw. deiner geplanten MPU-Stelle klären.
 
G

Gelöschtes Mitglied 10598

Gast
Ja, es können auch Bart-, Achsel- oder Schamhaare für eine Haaranalyse verwendet werden. Trotzdem sollte man das vorab mit dem Institut abklären, wo man die Haaranalyse in Auftrag gibt.
 
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mats07

Neuer Benutzer
Hallo zusammen,

ich habe nun endlich Post von der Behörde bekommen bezüglich der Mpu. Ich habe mir einen Träger herausgesucht und hoffe, dass ich so schnell wie möglich einen Termin bekomme, da meine Abstinenz bereits am 26. September endete.

Nun zu meiner Frage: Ich habe aktuell noch ein offenes Strafverfahren gegen mich am laufen (nichts mit Straßenverkehr oder Gewalt) und wollte fragen, ob der Gutachter davon Kenntnis hat und mir ggf. dazu Fragen stellt?

Vielen Dank und allen einen schönen Sonntag
 

MrMurphy

Erfahrener Benutzer
Zunächst warst du bereits von Admin gebeten worden, nicht für jede Frage ein neues Thema zu eröffnen.

Dann wäre es sinnvoll, wenn du die Fragestellung für die MPU nennen würdest, sofern die bereits bekannt ist.

Und natürlich, worum es in dem offenen Strafverfahren überhaupt geht.

Bei einem MPU-Gutachten ist die Frage üblich, ob aktuell offene Straf-, Bußgeld- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen einen laufen. Und zwar vollkommen unabhängig davon, ob sie mit dem Straßenverkehr oder mit der Fragestellung zu tun haben. Oder ob der Betroffene meint unschuldig zu sein und nicht verurteilt zu werden.

Wenn du bei so einer Frage lügst, auch wenn das erst später rauskommt, darfst du die MPU nicht bestehen. Das gilt auch nachträglich, wenn du deine Fahrerlaubnis und deinen Führerschein bereits wieder hast.

Wenn das offene Strafverfahren nichts mit der MPU-Fragestellung zu tun hat wird der Gutachter dazu vielleicht zwei, drei Fragen stellen, das aber nicht weiter thematisieren.
 

mats07

Neuer Benutzer
Danke für deine Antwort. Ich würde die Frage in den anderen Themenbereich eingliedern und ausführen. Kann ich diese Frage hier denn löschen oder geht das nur über den Admin?
 
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