Anzeige wegen mehrmaligen Cannabis-Ewerb - MPU?

nookie

Neuer Benutzer
Hallo Leute! Zuerst der FB, unten dann die Geschichte und die Fragen.

Zur Person
Geschlecht: M
Alter: 23

Was ist passiert?
Drogensorte: Cannabis
Konsumform (Dauer und Häufigkeit je Substanz): Mehrmals wöchentlich
Datum der Auffälligkeit: -

Drogenbefund
Blutwerte: Keine
Schnelltest: Keine
Beim Kauf erwischt: Nein, nur belastende Aussage eines Dealers vorhanden
Nur daneben gestanden: Nein

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: Ja
Polizei hat sich mit den Blutwerten gemeldet: Keine Blutwerte entnommen, keine Schnelltests
Verfahren gegen Bußgeld eingestellt: Nein
Verurteilt: Noch nicht
Strafe abgebüßt: Nein

Führerschein
Hab ich noch: Ja
Hab ich abgegeben: Nein
Hab ich neu beantragt: -

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Nein
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: Nein

Konsum
Ich konsumiere noch: Nein
letzter Konsum: 01.05.2013

Abstinenznachweis
Haaranalyse: -
Urinscreen: -
Keinen Plan: Ja!

Aufarbeitung
Drogenberatung: -
Selbsthilfegruppe (SHG): -
Psychologe: -
Ambulante/stationäre Therapie: -
Keine Ahnung: Ja!

MPU
Datum: -
Welche Stelle (MPI): -
Schon bezahlt?: -
Schon gehabt?: -
Wer hat das Gutachten gesehen?: -
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?: -

Altlasten
Bist du Rückfalltäter?: Nein



So Hi noch mal! Am 03.01. bekam ich ein Schreiben der Polizeibehörde, dass gegen mich ermittelt wird. Ich habe meine Aussage verweigert. Mir wird durch die Aussage eines Dealers, der erwischt wurde, vorgeworfen, im Zeitraum 2009-2011 1,3kg Cannabis erworben zu haben. Sonstige Beweise (außer die Aussage) sind nicht vorhanden. Nach Rücksprache mit meinem Anwalt hab ich vor wenigen Wochen gegenüber der Staatsanwaltschaft gestanden, im o.g. Zeitraum mehrmals jedoch unregelmäßig kleine Mengen Cannabis (2,5-25g) zum Eigenkonsum bei dieser Person erworben zu haben (insgesamt ca. 100g). Mein Anwalt meinte, die Chancen wären relativ gut damit durchzukommen. Ob dies stimmt - weiß ich nicht.
Ich studiere weit weg von zuhause, im Falle einer Führerscheinabgabe würden ca. 4Std. Fahrzeit täglich auf mich zukommen. Dies möchte ich unbedingt vermeiden. Im Straßenverkehr bin ich niemals auffällig geworden, noch bin ich ansonsten vorbelastet.

Zu meinen Fragen:
- Ab wann meint Ihr, dass ich von der FSST Post bekomme? Nach dem Verfahren? Das könnte sich noch um einiges hinziehen, bisher ist kein Prozesstermin bekannt.
- Gibt es Hoffnung mit einem FÄG davonzukommen oder ist eine MPU nicht vermeidbar?
- Falls es zu einer MPU kommt, wäre diese mit vierteljährlicher Fristsetzung absolvieren, inkl. 6 Monate Drogenabstinenznachweise, ansonsten ist der Führerschein weg, oder?

Ansonsten sind Tipps, wie ich es vermeiden kann, den Führerschein abgenommen zu bekommen, und jegliche andere Meinungen und Verhaltenstipps erwünscht. Bin wirklich verzeifelt.
Ich bedanke mich schon mal bei Euch!


Edit: Ich habe soeben das gefunden: http://mpu-vorbereitung-online.com/...-Frist-zur-MPU-trotz-Drogen-legal-verschieben
Das bedeutet, wenn ich zu einer MPU muss, wird die Frist dieser so gesetzt, dass ich die Abstinenznachweise noch rechtzeitig erbringen kann? Das würde mir schon mal sehr viel helfen :)
 
Zuletzt bearbeitet:

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
:smiley1785: ... im Forum !

Konsumform (Dauer und Häufigkeit je Substanz): Mehrmals wöchentlich
Fangen wir mal an ....
Diese Aussage ist fehl am Platz ... hast du dies irgendwo angegeben, wird dieses als regelmäßiger Konsum gewertet. Bei einem regelmäßigen Konsum, reichen 6 Monate Abstinenz nicht mehr aus.

- Ab wann meint Ihr, dass ich von der FSST Post bekomme? Nach dem Verfahren? Das könnte sich noch um einiges hinziehen, bisher ist kein Prozesstermin bekannt.
Das kann dir hier mit Sicherheit keiner sagen, dass ist immer abhängig von der Geschwindigkeit des Prozesses bzw. der Behördis.

- Gibt es Hoffnung mit einem FÄG davonzukommen oder ist eine MPU nicht vermeidbar?
Die Hoffnung stirbt zuletzt !!!
Dies ist äbhängig von deiner FSST. Es gibt die "harten" Typen ... die eine MPU fordern, und es gibt die "weichen" Typen ... die sich mit einem FäG abfinden.
Triffst du auf einen "Weichen", ist ein FäG nicht auszuschließen. Begünstig würde dies, da keine Konsumwerte vorliegen.

Ich möchte aber auch Klartext reden, es gibt FSST die allein wegen des Verdachts eine MPU anordnen. Daher der Aspekt ... es liegt immer in der Entscheidungskraft einer FSST/des jeweiligen Behördis.

- Falls es zu einer MPU kommt, wäre diese mit vierteljährlicher Fristsetzung absolvieren, inkl. 6 Monate Drogenabstinenznachweise, ansonsten ist der Führerschein weg, oder?
Eine Verhaltensänderung bedarf einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten. Hast du einen 6 monatigen Abstinenznachweis, wäre dieser Aspekt erfüllt.

Noch ein paar wichtige Links ...

MPU ... abc Teil 1
MPU ... abc Teil 2

Cannabis FAQ

Urinanalyse
Haaranalyse

Wichtige Abkürzungen im Forum
 

nookie

Neuer Benutzer
Danke für die Antwort!

Nein habe nirgends Konsumangaben gemacht, außer hier im Forum.

Aber tendenziell ist es schon richtig, dass sich die FSST erst NACH dem Prozess meldet und nicht schon aus heiterem Himmel vorher, oder? Gegenüber der Polizei wurden keine Angaben gemacht, lediglich gegenüber der Staatsanwaltschaft (zum Eigenkonsum).

Dann noch ne kurze Frage hierzu http://mpu-vorbereitung-online.com/f...al-verschieben
Versteh ich den Text richtig, dass falls mir eine MPU auferlegt wird, diese so gesetzt wird, dass ich die Abstinenznachweise noch rechtzeitig erbringen kann? Z.B. bei geforderten 6 monaten Abstinenz wären das dann 6 Monate Frist zur MPU.
 

nookie

Neuer Benutzer
Irgendwie kann ich mein Beitrag nicht editieren, jedoch ist mir noch eine letzte Frage eingefallen.

Falls ich Post bekomme und ein FÄG machen muss, mit welcher Frist ist das i.d.R. einzubringen?

nochmals thx!
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Aber tendenziell ist es schon richtig, dass sich die FSST erst NACH dem Prozess meldet und nicht schon aus heiterem Himmel vorher, oder?
Sie muß es wissen, ohne Prozessabschluss oder Polizeimeldung wird sie es im Vorfeld nicht erfahren.

lediglich gegenüber der Staatsanwaltschaft (zum Eigenkonsum).
Hier hast du zuviel geredet, steht es in deiner Strafakte ... weis es auch deine FSST. Das heißt, nach MPU-Aufforderung solltest du mal in deine Akte schauen.

Schon mal selbst auf den Link geklickt ? ... der funktioniert nicht !
Versteh ich den Text richtig, dass falls mir eine MPU auferlegt wird, diese so gesetzt wird, dass ich die Abstinenznachweise noch rechtzeitig erbringen kann? Z.B. bei geforderten 6 monaten Abstinenz wären das dann 6 Monate Frist zur MPU.
Das beantworte ich mal pauschal. Die Fristsetzung liegt im Ermessen der FSST. Oft wird eine Frist von 3 Monaten gesetzt (warum auch immer), diese ist für eine geforderte Verhaltensänderung (6 M0nate ) eigentlich unbrauchbar. Hier solltest du die FSST im Vorfeld um eine Fristverlängerung für den entsprechenden Zeitraum bitten.

Falls ich Post bekomme und ein FÄG machen muss, mit welcher Frist ist das i.d.R. einzubringen?
Die Frist bekommst du von deiner FSST.

Irgendwie kann ich mein Beitrag nicht editieren,
Das sollte unter "Bearbeiten" funktionieren, ist aber - glaube ich - zeitbegrenzt.
 
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