[h=1]Bei freiwilligem Verzicht auf die Fahrerlaubnis und Wiedererteilung nach MPU-Gutachten sowie Sperrfrist werden sämtliche bestehende Punkte getilgt[/h][h=2]Freiwilliger Verzicht ist dann gleichzusetzen mit zwangsweisem Entzug der Fahrerlaubnis[/h]Wird einem Autofahrer die Fahrerlaubnis nach dem freiwilligen Verzicht nach erfolgtem MPU-Gutachten und sechs monatiger Sperrfrist wiedererteilt, so erlöschen sämtliche Punkte im Verkehrs*zentralregister. Denn in einem solchen Fall steht der freiwillige Verzicht mit der zwangsweisen Entziehung der Fahrerlaubnis gleich. Dies hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden.
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http://www.kostenlose-urteile.de/VG...liche-bestehende-Punkte-getilgt.news16573.htm
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