Auch bei freiwilliger FS-Abgabe werden Punkte gelöscht....

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Nancy

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[h=1]Bei freiwilligem Verzicht auf die Fahrerlaubnis und Wiedererteilung nach MPU-Gutachten sowie Sperrfrist werden sämtliche bestehende Punkte getilgt[/h][h=2]Freiwilliger Verzicht ist dann gleichzusetzen mit zwangsweisem Entzug der Fahrerlaubnis[/h]Wird einem Autofahrer die Fahrerlaubnis nach dem freiwilligen Verzicht nach erfolgtem MPU-Gutachten und sechs monatiger Sperrfrist wiedererteilt, so erlöschen sämtliche Punkte im Verkehrs*zentralregister. Denn in einem solchen Fall steht der freiwillige Verzicht mit der zwangsweisen Entziehung der Fahrerlaubnis gleich. Dies hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden.





Bitte hier weiterlesen.....

http://www.kostenlose-urteile.de/VG...liche-bestehende-Punkte-getilgt.news16573.htm
 
Zur Änderung der Punktereform vom 1.5.2014 hier mal ein Auszug aus dem StVG, der besagt das Punkte bei jeder Neuerteilung, egal ob nach Entzug oder Verzicht, gelöscht wird. Dies ist in § 4 Abs. 3 StVG geregelt.

Hier heißt es:


Wird eine Fahrerlaubnis erteilt, dürfen Punkte für vor der Erteilung rechtskräftig gewordene Entscheidungen über Zuwiderhandlungen nicht mehr berücksichtigt werden. Diese Punkte werden gelöscht. Die Sätze 1 und 2 gelten auch, wenn

1. die Fahrerlaubnis entzogen,
2. eine Sperre nach § 69a Absatz 1 Satz 3 des Strafgesetzbuches angeordnet oder
3. auf die Fahrerlaubnis verzichtet

worden ist und die Fahrerlaubnis danach neu erteilt wird. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht bei

1. Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 2a Absatz 3,
2. Verlängerung einer Fahrerlaubnis,
3. Erteilung nach Erlöschen einer befristet erteilten Fahrerlaubnis,
4. Erweiterung einer Fahrerlaubnis oder
5. vereinfachter Erteilung einer Fahrerlaubnis an Inhaber einer Dienstfahrerlaubnis oder Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis.

Detailliert nachzulesen hier:

http://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__4.html


Dazu noch wichtige Informationen durch einen unserer User:

...Die Punkte verschwinden bei Entzug also nach Satz 2 in Verbindung mit Satz 3 Nr. 1; bei Verzicht mit Satz 3 Nr. 3.
Die praktisch bedeutsamste Ausnahme dürfte Satz 4 Nr. 1 sein, wenn die Fahrerlaubnis nach § 2a Abs. 3 entzogen war. Das ist der Fall, wenn innerhalb der Probezeit nach § 2a Abs. 2 Nr. 1 ein Aufbauseminar angeordnet, dieses aber nicht besucht wird. Dann bleiben die Punkte auch nach Entzug und Neuerteilung bestehen....

Die Löschung der Punkte bedeutet allerdings keine Löschung der Delikte. Diese stehen mit den üblichen Tilgungsfristen weiter im Fahreignungsregister, nur eben ohne Punkte. (Das hängt mit den unterschiedlichen Systemen zusammen, nach denen eine MPU angeordnet/die FE entzogen werden kann. Punktetechnisch hat man sich nach der Neuerteilung durch die MPU rehabilitiert, aber wenn zB eine TF eingetragen ist und es eine erneute Alk-Auffälligkeit gibt, geht's wieder zur MPU - unabhängig von den Punkten.)
 
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