Auf Fahrrad mit 1,53 BAK

Bobby757

Neuer Benutzer
Ich bin am 1.Mai betrunken mit dem Rad angehalten worden.kurz danach Post von der Polizei ,Tatvorwurf : Trunkenheit im Verkehr ( Paragraph 316 )mit Ausfallerscheinungen.Jetzt Post von der Staatsanwaltschaft , 300€ Strafe, bzw. als Auflage gegen Einstellung des Verfahrens.Sonst nix.Meinen Führerschein habe ich noch.Frage mich,ob ich nun noch Post von der FSS bekommen kann ,bezüglich MPU?Und wer sagt mir,ob ich Punkte in Flensburg bekomme?Könnt ihr mir weiterhelfen?
 

Hans24

Stamm-User
@Bobby757
Meines Wissens ist diese Sachlage erst mal erledigt. Außer du bist früher schon mal auffällig im Straßenverkehr auffällig geworden.
Dann zählst du als Wiederholungstäter, und dann kann die Straßenverkehrsbehörde von dir die Fahrerlaubnis einziehen, ggf. eine MPU fordern.
 

admin

Administrator und MPU Profi
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Administrator
Hallo Bobby,
erstmal willkommen in unserem Forum. :smiley138:

Als Ersttäter ist eine MPU unwahrscheinlich, als Radfahrer wird eine MPU erst ab 1,6°/oo angeordnet.
 

Andi18

MPU Profi
...Jetzt Post von der Staatsanwaltschaft , 300€ Strafe, bzw. als Auflage gegen Einstellung des Verfahrens.
Schau mal, ob die Einstellung nach §153a StGB erfolgte und die Auflage der 300,- für eine karitative Einrichtung ist..
Meinen Führerschein habe ich noch.Frage mich,ob ich nun noch Post von der FSS bekommen kann ,bezüglich MPU?Und wer sagt mir,ob ich Punkte in Flensburg bekomme?Könnt ihr mir weiterhelfen?
wenn dem sehr wahrscheinlich so sein sollte, bekommst keine Punkte und hast strafrechtlich eine weiße Weste..
Mpu selbst wurde schon thematisiert..
 
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