Aufbauseminar und Punkteabbauseminar für Fahranfänger und Punktesammler

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Nancy

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Seminar zur Nachschulung und zum Punkteabbau


Bei Verkehrsverstößen in der Probezeit kann ein Aufbauseminar angeordnet werden. Einmal die Vorfahrt missachtet und schon ist es passiert – der Fahranfänger muss zum Aufbauseminar. Aber auch vermeidlich erfahrene Autofahrer müssen oder können Seminare belegen, wenn sie zu viele Punkte auf ihrem Konto in Flensburg haben. Doch wann genau sieht das Verkehrsrecht ein Punkteabbauseminar vor? Was kostet ein Aufbauseminar? Und wie lange dauert es, bis der Autofahrer seine Fahrerlaubnis wiedererlangt? Was ist ein Aufbauseminar?

Prinzipiell lassen sich drei verschiedene Arten von Seminaren im Bereich der Verkehrssicherheit definieren:



  • Aufbauseminar für Fahranfänger
  • Fahreignungsseminar für Nicht-Führerscheinneulinge
  • besonderes Aufbauseminar bei Vergehen zusammen mit Alkohol und/oder Drogen


Am geläufigsten dürfte das Aufbauseminar in der Probezeit für Fahranfänger kurz ASF sein. Die Teilnahme hieran wird laut StVO verordnet, wenn ein Fahranfänger innerhalb der Probezeit entweder einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begangen hat, dazu aber später mehr. Durchgeführt wird das Seminar von einer dazu lizenzierten Fahrschule. Im Rahmen des ASF-Seminar werden unter anderem die Fehler der Teilnehmer besprochen und zukünftige Lösungswege solcher Situationen aufgezeigt.

Das Seminar muss innerhalb einer bestimmten, von der Verwaltungsbehörde festgelegten Frist durchgeführt werden. In der Regel liegt diese bei acht Wochen. Nimmt der Fahranfänger nicht an der Nachschulung für den Führerschein teil, so sieht der Bußgeldkatalog ein Fahrverbot vor. Dieses hält so lange an, bis eine Teilnahme am Aufbauseminar nachgewiesen werden kann.
Eine Anordnung für besondere Aufbauseminare erfolgt immer dann, wenn Fahranfänger ein Fahrzeug unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steuern.

Die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar (FES-Semiar – ehemals ASP-Seminar) ist jedem Autofahrer einmal in fünf Jahren erlaubt, einen zusätzlichen Punkt durch ein freiwilliges Punkteabbauseminar zu verlieren. Dabei darf der Fahrer aber maximal fünf Punkte in Flensburg haben. Liegt der Punktestand bereits zwischen sechs und sieben Punkten, erfolgt eine Verwarnung. Das Punkteabbauseminar kann auch dann noch besucht werden, hat allerdings keinen Einfluss mehr auf den Punktestand des Autofahrers. Alle Werte, die noch darüber liegen führen direkt zu einem Entzug der Fahrerlaubnis.

Wer muss zu einem Aufbauseminar? Wann wird ein Punkteabbauseminar angeordnet?

Die Probezeit für Fahranfänger beträgt in der Regel zwei Jahre. Wer während dieser Zeit einmal schwerwiegend oder zweimal leicht negativ auffällt, der muss zum ASF-Seminar. Das Verkehrsrecht definiert die hier salopp gebrauchten Begriffe „schwerwiegend“ und „leicht“ genauer.
So genannte A-Verstöße gelten als schwer, hingegen sind B-Verstöße nur leichte Vergehen. Die folgende Tabelle nennt Beispiele für A- und B-Verstöße.



ArtVergehen
A-Verstoß
  • Überschreiten der Geschwindigkeit (Probezeitmaßnahme greift jedoch erst bei einer Überschreitung von mehr als 20 km/h)
  • Verstoß gegen Promillegrenze (0,0)
  • Missachtung von Ampeln
  • Überholen im Überholverbot
  • Unfallflucht
  • Nötigung (Drängeln, Lichthupe)
  • Verletzung der Vorfahrt (inklusive Gefährdung Dritter)
  • Rechtsüberholen außerorts
  • Wenden und Rückwärtsfahren auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraße
  • Zu dichtes Auffahren



B-Verstoß
  • Unerlaubte Benutzung eines Kraftfahrzeugs
  • Behinderung oder Gefährdung von Personen beim Abbiegen oder von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel
  • Verbotenes Parken auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen
  • Telefonieren während des Fahrens
  • Termin zur HU um mehr als acht Monate überzogen
  • Missbrauch von Kennzeichen
  • Nutzung von abgefahrenen Reifen


Ein Punkteabbauseminar (FES-Seminar) hingegen wird niemals angeordnet. Vielmehr gibt es verschiedene Mahnstufen, die zur Teilnahme bewegen sollen:
  • Bei einem bis drei Punkte werden Autofahrer lediglich benachrichtigt, dass sie ein FES-Seminar belegen können, um einen Punkt abzubauen.
  • Die ersten Mahnung im Punktesystem trifft bei vier bis fünf Punkten ein. Auch hier ist es Autofahrern noch erlaubt, in einem Fahreignungsseminar einen Punkt abzubauen.
  • Die vorletzte Mahnung erteilt das Straßenverkehrsamt, sobald das Konto sechs oder sieben Punkte aufweist. Dieses hat dann allerdings keine Auswirkungen auf das Register in Flensburg.
  • Die dritte Mahnung und damit die Mitteilung über den Entzug der Fahrerlaubnis erhalten Autofahrer mit acht oder mehr Punkten.
Aufbauseminar für Fahranfänger – Kosten und Dauer

Für Verkehrsteilnehmer sind die zeitlichen und finanziellen Aufwendungen für die Teilnahme an einem Aufbau- oder Punkteabbauseminar verständlicherweise von zentraler Bedeutung.
Generell sind Fahrschulen für die Durchführung eines Aufbauseminars zuständig. Die Kosten in der Probezeit sind dabei stark unterschiedlich, denn im Endeffekt kann die jeweilige Fahrschule den Preis selber festlegen. In der Regel liegen die Kosten zwischen 250 bis 500 Euro. Dazu kommt das Bußgeld für das jeweilige Vergehen, welches der Bußgeldtabelle zu entnehmen ist. Außerdem wird eine Verwaltungsgebühr von 25 bis 30 Euro fällig, welche an die entsprechende Behörde zu entrichten ist.

Die eigentliche Dauer des Aufbauseminars beläuft sich auf wenige Tage oder Wochen. Meist finden die vier Sitzungen und die obligatorische Probefahrt innerhalb von zwei bis maximal vier Wochen statt. Bis die Anordnung hierzu aber überhaupt erteilt wird, können mehrere Monate vergehen. In der Regel brauchen die Behörden drei Monate bis die entsprechenden Schreiben beim Fahranfänger eintreffen.

Deutlich günstiger als ein ASF-Seminar ist das Punkteabbauseminar. Die Kosten liegen in der Regel zwischen 100 und 200 Euro. Auch hier hängt der Preis letztendlich immer von der jeweiligen Fahrschule ab. Die vier Sitzungen werden in der Regel in einem kurzen Zeitraum von maximal drei Wochen durchgeführt.
Ablauf des Aufbauseminars für Fahranfänger (ASF-Seminar)

Alle Aufbauseminare in der Probezeit bzw. ASF-Seminare bestehen aus jeweils vier Sitzungen und einer Beobachtungsfahrt. Die Fahrt dauert dabei rund 30 Minuten und wird zwischen der ersten und zweiten Sitzung abgehalten. Die Sitzungen selber haben jeweils einen Umfang von 135 Minuten.
Beim ersten Treffen stellen sich alle Teilnehmer vor und die Fahrschule schafft eine lockere aber dennoch fokussierte Umgebung für die Fahrschüler. Die Teilnehmer berichten dann von ihren Fehlern und schildern ihre Erwartungen an das Aufbauseminar. Zudem charakterisiert die Fahrschule einen guten Fahrer und stellt das weitere Programm vor.
Danach erfolgt zumeist die Beobachtungsfahrt. Dieses ist ausdrücklich keine Prüfung, sondern soll leichte Fehler und Unaufmerksamkeiten offenbaren. Hinterher sprechen Fahrlehrer und -schüler ausgiebig über die Fahrt und werten diese gemeinsam aus.
In der darauffolgenden zweiten Sitzung sprechen die Teilnehmer gemeinsam über die Fahrten. Zudem wird generell über gefährliche Situationen berichtet und geklärt, wie diese zu verhindern sind.
Beim vorletzten ASF-Treffen wird das Verkehrsrecht näher erläutert. Zudem werden die Themen Disko-Unfälle und Alkohol am Steuer besprochen. In der vierten und somit letzten Sitzung erhalten die Fahranfänger Informationen darüber wie es mit ihrer der Probezeit weitergeht. Zudem erfolgt ein Rückblick auf das Seminar, der dazu verhelfen soll, das Gelernte wirklich zu verinnerlichen.


Ablauf des Punkteabbauseminars (FES-Seminar)

Laut Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ersetzt das Fahreignungsseminar
im Rahmen des neuen Fahreignungs-Bewertungssystems ab 1. Mai 2014 das bisherige Aufbauseminar, das nur von Fahrlehrern durchgeführt wurde, und die verkehrspsychologische Beratung.
Das Seminar umfasst zwei Teile, eine verkehrspsychologische Maßnahme und eine Maßnahme aus dem verkehspädagogischen Bereich. Letztere wird durch speziell geschulte Fahrlehrer durchgeführt. Dabei sind die Inhalte relativ frei wählbar und hängen von den Vergehen der jeweiligen Fahrer ab. Das generelle Ziel ist es aber, das Gefahrenbewusstsein zu sensibilisieren und Verhaltensalternativen aufzuzeigen. Die Maßnahme umfasst zwei Module mit einer Länge von jeweils 90 Minuten. Dabei sind Einzelteilnahmen oder Gruppen von bis zu sechs Teilnehmern möglich.


Die verkehrspsychologische Maßnahme wird durch speziell geschulten Verkehrspsychologen durchgeführt. Den Teilnehmern soll ein individueller Weg zur Vermeidung des in der Vergangenheit riskanten Fahrverhaltens aufgezeigt werden. Dabei sollen eben diese ausgearbeiteten Strategien im Alltag erprobt werden. Die Erfahrungen besprechen Psychologe und Teilnehmer dann gemeinsam. Insgesamt finden zwei Sitzungen mit einer Dauer von jeweils 75 Minuten statt. Gruppengespräche sind hierbei nicht vorgesehen.
Was sind besondere Aufbauseminare?

Wenn Fahranfänger während der Probezeit mit Alkohol oder Drogen im Blut erwischt werden, so ist die Teilnahme an einem besonderen Aufbauseminar Pflicht. Der Gesetzgeber definiert den Zeitpunkt, zu dem ein solches besonderes Aufbauseminar fällig wird, sehr genau. So heißt es in §36 Besondere Aufbauseminare nach §2 Abs. 2 Satz 2 des Straßenverkehrsgesetzes:
(1) Inhaber von Fahrerlaubnissen auf Probe, die wegen Zuwiderhandlungen nach § 315c Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a, den §§ 316, 323a des Strafgesetzbuches oder den §§ 24a, 24c des Straßenverkehrsgesetzes an einem Aufbauseminar teilzunehmen haben, sind, auch wenn sie noch andere Verkehrszuwiderhandlungen begangen haben, einem besonderen Aufbauseminar zuzuweisen.
Die Teilnehmer eines solchen Seminars untersuchen gemeinsam, welche Gewohnheiten zu ihren Alkohol- oder Drogenfahrten geführt haben. Zudem finden sie heraus, wie sich die Gewohnheiten überhaupt entwickeln konnten.
Oftmals entdecken die Teilnehmer starke Zusammenhänge zwischen ihrer Lebensgestaltung und dem Umgang mit bzw. Konsum von Alkohol oder Drogen. Wer häufig trink, tut dies in der Regel nicht zufällig. Negative Gefühle werden im Rahmen des Seminars zumeist als Ursache für den Konsum und damit auch für die Fahrten genannt. Nur wer es schafft, diesen Gefühlen ohne Alkohol oder Drogen zu begegnen, kann dauerhaft als fahrtüchtig eingestuft werden.
In den Kursen wird daher untersucht, welche Verhaltensweisen zu den Fahrten geführt haben. Oft sind diese unbewusster Natur und den Teilnehmern nicht auf Anhieb ersichtlich. Auf dieser Grundlage wird es den Teilnehmern dann ermöglicht, Lösungen für ihre Probleme zu finden und so künftigen Alkohol- oder Drogenfahrten vorzubeugen.
Insgesamt dauert das besondere Aufbauseminar (ALFA) zehn Stunden. Dabei sind diese auf drei Termine innerhalb von zwei Wochen verteilt. Fahranfänger erhalten zum Abschluss eine Bescheinigung ihrer Teilnahme, die sie der entsprechenden Behörde vorlegen müssen.
Entscheidet sich ein Fahranfänger gegen die Teilnahme an einem solchen Seminar, so muss er fest damit rechnen, dass er seinen Führerschein nicht wiedererlangen wird.

So heißt es im eben bereits zitierten §36 Besondere Aufbauseminare nach §2 Abs. 2 Satz 2 des Straßenverkehrsgesetzes weiter:
(2) Ist die Fahrerlaubnis wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Zuwiderhandlung nach § 315c Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a, den §§ 316, 323a des Strafgesetzbuches oder den §§ 24a, 24c des Straßenverkehrsgesetzes entzogen worden, darf eine neue Fahrerlaubnis unbeschadet der übrigen Voraussetzungen nur erteilt werden, wenn der Antragsteller nachweist, dass er an einem besonderen Aufbauseminar teilgenommen hat.

Weitergelesen werden kann hier:

https://www.bussgeldkatalog.org/aufbauseminar/
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
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Administrator
Bußgeldkatalog Probezeit

BeschreibungAuswirkung
Verkehrsvergehen, das ein Bußgeld von mindestens 60 Euro nach sich ziehtVerlängerung der Probezeit um 2 Jahre
A-Verstoß in der Probezeit (z.B. Unfallflucht, Nötigung, Trunkenheit, Rotlichtverstoß, Geschwindigkeitsüberschreitungen, Überholen im Überholverbot, Abstandsvergehen)
Einmaliger A-VerstoßVerlängerung der Probezeit um 2 Jahre & Anordnung eines Aufbauseminars
A-Verstoß in der verlängerten ProbezeitVerwarnung & Empfehlung der Teilnahme an verkehrspsychologischer Beratung
Zweiter A-Verstoß in der verlängerten ProbezeitEntzug der Fahrerlaubnis
A-Verstoß mit Alkohol oder DrogenTeilnahme an besonderem Aufbauseminar für Fahranfänger
B-Verstoß in der Probezeit (z.B. abgefahrene Reifen, falsche Ladungssicherung, Parkvergehen auf Kraftfahrstraßen, Handy am Steuer)
Einmaliger B-Verstoßkeine Verlängerung, kein Aufbauseminar
Zwei B-VerstößeVerlängerung der Probezeit um 2 Jahre & Anordnung eines Aufbauseminars
B-Verstoß und anschließend A-VerstoßVerlängerung der Probezeit um 2 Jahre & Anordnung eines Aufbauseminars
Zwei B-Verstöße in der verlängerten ProbezeitVerwarnung, Empfehlung der Teilnahme an verkehrspsychologischer Beratung
Weitere zwei B-Verstöße in der verlängerten Probezeit Entzug der Fahrerlaubnis





Alkohol Bußgeldkatalog


BeschreibungBußgeldPunkteFahrverbot
Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze
...beim 1. Mal500 €21 Monat
...beim 2. Mal1000 €23 Monate
...beim 3. Mal1500 €23 Monate
Gefährdung des Verkehrs unter Alkoholeinfluss (gilt ab 0,3 Promille)3Entziehung des Führerscheins, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe
Alkoholgehalt im Blut ist über 1,09 Promille3Entziehung des Führerscheins, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe


Drogen Bußgeldkatalog


BeschreibungBußgeldPunkteFahrverbot
Verstoß gegen das Drogengesetz im Straßenverkehr
...beim 1. Mal500 €21 Monat
...beim 2. Mal1000 €23 Monate
...beim 3. Mal1500 €23 Monate
Gefährdung des Verkehrs unter Drogeneinfluss3Entziehung der Fahrerlaubnis, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe


Quellen: https://www.bussgeldkatalog.org/probezeit/
https://www.bussgeldkatalog.org/alkohol-drogen/
 
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