Auskunft Führungszeugniseintrag "O" aufgrund damaliger Trunkenheitsfahrt

tommyy

Neuer Benutzer
Hallo zusammen,
ich brauche Eure Hilfe in Form einer Auskunft. Ich hatte im Jahr 2015 eine Trunkenheitsfahrt mit 1,68 Promille. Demnach war dies eine Straftat. Ich habe dann nach 13 Monaten den Führerschein durch eine MPU wieder beantragen können.
Soweit ist alles wieder in Ordnung führerscheintechnisch. Meine Frage zielt letztendlich woanders hinaus.
Ich beginne ein Arbeitsverhältnis bei einer Behörde und musste dafür das Führungszeugnis "O" beantragen. Ist die Straftat dort abgebildet?
Für Eure Hilfe und Auskunft bedanke ich mich herzlichst.
Grüße,
tommyy
 

kuka

Benutzer
Hallo tommyy,

Verurteilungen unter 90 Tagessätzen werden nicht ins Führungszeugnis aufgenommen. Damit hast du nichts zu befürchten.

VG
 
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