Aussagen zum Vorfall treffen ja/nein

TFRad

Neuer Benutzer
Guten Tag und Grüße an das Forum,
ich wurde vor vier Wochen auf dem Rad kontrolliert. 2,0 gepustet 2,1 im Blut laut Brief der heute kam. Ein Beratungsgespräch beim Verkehrspsychologen hatte ich schon.
Tathergang: Sportveranstaltung als Zuschauer besucht. Viel zu viel getrunken. 500 Meter gefahren und direkt in eine Kontrolle. Ich war auf dem Radweg mit Licht am Rad und habe keinen Unfall gebaut. Dennoch war ich mächtig betrunken und hab mich mit der ganzen Sache abgefunden. Was ich von dem Strafmaß halte steht auf einem anderen Papier.
Nun zu meiner Frage:
Ich frage mich welche bzw ob ich Angaben zur Beschuldigtenanhörung machen soll. Kann ich die Angaben zur Person verschweigen und kann mein Beruf und Gehalt von den Beamten eingesehen werden? Scheiße ich mich selbst an, wenn ich auch eine Schätzung spekuliere oder ist es vorteilhaft... ?Bundesland wäre Sachsen-Anhalt Ort Magdeburg.

Vielen Dank für eure Einschätzung im Voraus
MfG
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Kann ich die Angaben zur Person verschweigen und kann mein Beruf und Gehalt von den Beamten eingesehen werden?
Du brauchst/musst lediglich Angaben zu deiner Person machen ... Geburtsdatum, Wohnanschrift.
Beruf, Gehalt und sonstige Sachen, unterliegen dem Datenschutz in Form des Aussageverweigerungsrechts.
 

Andi18

MPU Profi
Ergänzend der Empfehlung von Max noch folgende Tipps:
- Stell unbedingt den Konsum ein, bis genau weißt welche Strategie verfolgst. Mit 2,1 wird KT knapp, vermutlich wird's auf AB hinauslaufen.
Such Dir Labore für die forensischen Belege, die Preisunterschiede sind immens. Im Link eine Auflistung.
- Stell Deinen Profil-FB hier rein
- Was das Strafrecht angeht, mußt auf Zeit spielen. Wenn in ca 2 Monaten der Strafbefehl eintrifft, Einspruch einlegen.
Hier im Thread von Dylan kannst das nachlesen.
- Ansonsten beginne mit der Vorbereitung. Saug die Informationen hier im Forum auf, führe Erstgespräche mit VPs (i.d.R. kostenlos) und arbeite am langen FB.
 

TFRad

Neuer Benutzer
Vielen Dank für die schnellen Antworten.
Ich trinke bereits seit einem Monat keinen Tropfen mehr und der Verkehrspsychologe hat bereits gesagt es wird auf KT hinauslaufen bzw sieht er mich da.
Der war auch der Meinung ich soll bzw kann ruhig Angaben machen und soll meine Schuld eingestehen und meistens wird dann Verständnis gezeigt und es werden nicht so viele Tagessätze aufgerufen.
In vier Wochen soll ich auch schon das erste mal meine Leberwerte checken lassen. Der will mit mir parallel arbeiten und dann geht's auch gut durch die MPU....
Falls ich den Führerschein abgeben muss, ist mir das total egal. Bin beruflich überhaupt nicht darauf angewiesen und ein zwei Monate ohne jucken nicht. Mir geht's tatsächlich mehr um die ganze Kohle...
 

Andi18

MPU Profi
Scheint ein guter VP zu sein. Viele empfehlen pauschal AB um den vermeintlich sicheren Weg zu gehen. Klingt wirklich gut.

Aussage der Polizei gegenüber bringt keinerlei Vorteile. Verweigere denen wirklich die Aussage und verweise auf den RA mit akteneinsicht.
Dieser kann dann mit der StA versuchen zu handeln. Optimal wäre dann auf Einstellung des Verfahrens gegen Auflage zu plädieren. Damit bezahlst dann was an eine karitative Einrichtung, im Gegenzug bekommst keine Punkte und keinen Eintrag ins Führungszeugnis. Nur über RA bekommst quasi den Kurs gedrückt. Kannst aber auch auf den StB warten und dann abhängig mit RA besprechen
 

Sonne

Erfahrener Benutzer
Für radfahren mit promille ist ein Eintrag im FZ eh unwahrscheinlich.....

Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht *Nancy*
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Andi18

MPU Profi
Das ist einfach nur falsch und Vorsicht mit solchen Halbwahrheiten.
Eingetragen im zentralregister werden jegliche Vergehen. Führungszeugnis zur Verwendung für Behörden solltest mal nachlesen. Abhängig Berufswahl kann das zum Verhängnis werden.
Warum also kampflos aufgeben?
 

Sonne

Erfahrener Benutzer
Unter 90 wenn eine Straftat in Zusammenhang mit einem Betrieb oder ähnliches begangen wurde. Lässt sich wohl hier ausschließen ....

Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht *Nancy*
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Andi18

MPU Profi
@Sonne ich kann nur wiederholen, Vorsicht mit diesen Theorien.
Ein Freund hat vor 6 Wochen seine Anstellung verloren. Steht unter Sicherheitsbeobachtung, ist freier Ingenieur fürs Militär.
Nachdem seine Verurteilung aufgrund TF mit Fahrrad 2,2‰ und folglichen 35TS "nicht" eingetragen worden ist, war er wie gesagt seine Anstellung los, Belegart O. Diese Strafen werden dokumentiert und sind letztlich einsehbar zurecht oder unrecht.

Somit nochmal das Resümee, warum kampflos aufgeben? Jeden Strohhalm ergreifen, schlechter kann es nicht mehr werden.
Mit der Einstellung gegen Auflage hast strafrechtlich eine weiße Weste.
 

TFRad

Neuer Benutzer
Guten Tag und Grüße an das Forum,
ich wurde vor vier Wochen auf dem Rad kontrolliert. 2,0 gepustet 2,1 im Blut laut Brief der heute kam. Ein Beratungsgespräch beim Verkehrspsychologen hatte ich schon.
Tathergang: Sportveranstaltung als Zuschauer besucht. Viel zu viel getrunken. 500 Meter gefahren und direkt in eine Kontrolle. Ich war auf dem Radweg mit Licht am Rad und habe keinen Unfall gebaut. Dennoch war ich mächtig betrunken und hab mich mit der ganzen Sache abgefunden. Was ich von dem Strafmaß halte steht auf einem anderen Papier.
Nun zu meiner Frage:
Ich frage mich welche bzw ob ich Angaben zur Beschuldigtenanhörung machen soll. Kann ich die Angaben zur Person verschweigen und kann mein Beruf und Gehalt von den Beamten eingesehen werden? Scheiße ich mich selbst an, wenn ich auch eine Schätzung spekuliere oder ist es vorteilhaft... ?Bundesland wäre Sachsen-Anhalt Ort Magdeburg.

Vielen Dank für eure Einschätzung im Voraus
MfG
FB Alkohol

Zur Person
Geschlecht: männlich
Größe: 1,76 m
Gewicht: 72 kg
Alter: 31

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 12.3.22
BAK: 2,1 ‰
Trinkbeginn: 17:30
Trinkende: 22:00
Uhrzeit der Blutabnahme: 22:30

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: x
Strafbefehl schon bekommen:
Dauer der Sperrfrist:

Führerschein
Hab ich noch: Auto/Motorrad
Hab ich abgegeben: nein
Hab ich neu beantragt:
Habe noch keinen gemacht:

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Nein:
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: nein
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt): nein

Bundesland
:
Sachsen Anhalt

Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: nein
Ich lebe abstinent seit: 13.3.22

Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: nein
Urinscreening ja/nein:nein
Keinen Plan?:

Leberwerte ja/nein seit wann, wie viele: ja, ersten Werte in ca. 4 Wochen

Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: nein
Selbsthilfegruppe (SHG): nein
Psychologe/Verkehrspsychologe: ja
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: nein
Ambulante/stationäre Therapie: nein
Keine Ahnung:

MPU
Datum:
Welche Stelle (MPI):
Schon bezahlt?:
Schon eine MPU gehabt? nein
Wer hat das Gutachten gesehen?:
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:

Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten: nein
 

TFRad

Neuer Benutzer
Ich habe mich jetzt dazu entschlossen ersteinmal keine Angaben zu machen und den Strafbefehl abzuwarten.
Sollte das Bußgeld in meinen Augen völlig überzogen hoch sein, kann ich immer noch den Anwalt konsultieren. Den müsste ich ja aber auch bezahlen und irgendwo muss sich das ja rechnen.
An der Stelle auf jeden Fall vielen Dank für die Anregungen und Meinungen eurerseits.
Wenn ihr sonst etwas beisteuern könnt immer her damit.
Grüße und schonmal ein angenehmes Wochenende
 
G

Gelöschtes Mitglied 10598

Gast
Du brauchst/musst lediglich Angaben zu deiner Person machen ... Geburtsdatum, Wohnanschrift.
Beruf, Gehalt und sonstige Sachen, unterliegen dem Datenschutz in Form des Aussageverweigerungsrechts.
Kleine Korrektur: Auch der Beruf muss angegeben werden, zumindest in allgemeiner Form, wie z. B. "Angestellter". Wo man arbeitet geht die Polizei hingegen nichts an.

Insgesamt muss folgendes ggü. der Polizei angegeben werden (einer anderen Seite entnommen): Name (gegebenenfalls Geburtsname), (Melde-) Adresse, Familienstand (ledig, verheiratet, verwitwet), Staatsangehörigkeit, allgemeine Berufsbezeichnung (Angestellter, Schüler, Student, Beamter).

Sollte das Bußgeld in meinen Augen völlig überzogen hoch sein, kann ich immer noch den Anwalt konsultieren. Den müsste ich ja aber auch bezahlen und irgendwo muss sich das ja rechnen.
Ich weiß gerade nicht, wie das bei einem Bußgeld ist, aber ich vermute, da lohnt es sich nicht, dagegen vorzugehen.

Bei Geldstrafen wird ein Tagessatz zu Grunde gelegt. Wenn die dein Einkommen nicht kennen, dann schätzen sie einfach eins. Das geschätzte Einkommen kann höher oder niedriger sein, als dein tatsächliches Einkommen. Grundlage ist § 40 StGB:

§ 40 Verhängung in Tagessätzen

(1) Die Geldstrafe wird in Tagessätzen verhängt. Sie beträgt mindestens fünf und, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, höchstens dreihundertsechzig volle Tagessätze.
(2) Die Höhe eines Tagessatzes bestimmt das Gericht unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters. Dabei geht es in der Regel von dem Nettoeinkommen aus, das der Täter durchschnittlich an einem Tag hat oder haben könnte. Ein Tagessatz wird auf mindestens einen und höchstens dreißigtausend Euro festgesetzt.
(3) Die Einkünfte des Täters, sein Vermögen und andere Grundlagen für die Bemessung eines Tagessatzes können geschätzt werden.
(4) In der Entscheidung werden Zahl und Höhe der Tagessätze angegeben.
Gegen einen Strafbefehl kann Einspruch eingelegt werden. Den Einspruch kannst du beschränken auf z. B. die Tagessatzhöhe. Das macht natürlich nur Sinn, wenn du ein geringeres Einkommen hast, dein Tagessatz also geringer sein müsste. Du kannst dem Einspruch dann einen Beleg über dein (geringeres) Einkommen beilegen, also entweder eine Gehaltsbescheinigung oder auch einen Kontoauszug.

Außerdem kann beantragt werden, die Geldstrafe in Raten abzubezahlen oder auch als gemeinnützige Arbeit abzuleisten. Ratenzahlung macht sowieso Sinn und ob du vielleicht gemeinnützige Arbeit leisten möchtest, bleibt dir selbst überlassen.
 

TFRad

Neuer Benutzer
Naja sagen wir mal so, ich bin Beamter und mein Einkommen ist schon in Ordnung. Daher die Frage verschweige ich alles und lasse es auf eine Schätzung ankommen oder gebe ich es an.
Ich würde liebend gern gemeinnützige Arbeit ableisten, da ich nicht weiß wofür das Geld dieser Strafe veruntreut wird. Wenn ich dadurch noch etwas gutes tun kann empfinde ich die Strafe vielleicht etwas mehr gerechtfertigt.
 
G

Gelöschtes Mitglied 10598

Gast
Naja sagen wir mal so, ich bin Beamter und mein Einkommen ist schon in Ordnung. Daher die Frage verschweige ich alles und lasse es auf eine Schätzung ankommen oder gebe ich es an.
Ich würde die das schätzen lassen. Dabei dürftest du besser weg kommen. Falls nicht, kannst du immer noch Einspruch gegen die Höhe des Tagessatzes einlegen. Dafür braucht man übrigens keinen Anwalt. Das Geld kannst du dir also sparen.

Ich würde liebend gern gemeinnützige Arbeit ableisten, da ich nicht weiß wofür das Geld dieser Strafe veruntreut wird. Wenn ich dadurch noch etwas gutes tun kann empfinde ich die Strafe vielleicht etwas mehr gerechtfertigt.
Sympathische Einstellung. Ich habe schon davon gehört, dass Leute jemanden persönlich kannten, wo sie gemeinnützige Arbeit ableisten konnten, also z. B. einen Leiter einer Einrichtung. Da kommt man dann relativ bequem bei weg. In dem Fall sollte man dann bei Beantragung den Vorschlag machen, wo man die gemeinnützige Arbeit ableisten möchte.
 

bakira2906

Erfahrener Benutzer
Wenn man selber Beamter ist finde ich deine Aussage etwas befremdlich "wofür das Geld dieser Strafe veruntreut wird"?
Gemeinnützige Arbeit sprich Sozialstunden kann man meines Wissens nur machen wenn man sich nicht leisten kann die Strafe zu bezahlen
 
G

Gelöschtes Mitglied 10598

Gast
Wenn man selber Beamter ist finde ich deine Aussage etwas befremdlich "wofür das Geld dieser Strafe veruntreut wird"?
Vielleicht auch gerade weil er Beamter ist? ;)
Gemeinnützige Arbeit sprich Sozialstunden kann man meines Wissens nur machen wenn man sich nicht leisten kann die Strafe zu bezahlen
Ja, stimmt, das ist absolut richtig. Das hatte ich vergessen, das geht nur bei Bedarf.

Bei mir war es so, dass dem Antrag auf Ratenzahlung (das betraf die Ordnungswidrigkeit, also Bußgeld) stattgegeben wurde, aber ich verdiene ja auch nicht so viel.
 

TFRad

Neuer Benutzer
Glaubt mir, es gibt Beamte die tatsächlich für ihr Geld viel und ordentlich arbeiten.
Das es sich bei dem System um ein marodes und unfaiers Konstrukt handelt steht außer Frage. Jedenfalls meine Meinung. Daher gehe ich auch nicht mit dem Berufsstatus hausieren.
Möchte jetzt hier aber keine Grundsatzdiskussion vom Zaun brechen, daher lasst uns beim Thema bleiben.
Da ich mir die Strafe leisten kann fällt ein gemeinnützige Arbeit wohl flach, schade.
Dennoch werde ich das Einkommen wohl schätzen lassen und nur Abgaben zur Person ausfüllen.
 

TFRad

Neuer Benutzer
Guten Tag. Es gibt Neuigkeiten.
Das Verfahren wird gegen Auflage (Betrag x) eingestellt, wenn ich innerhalb eines Monats bezahle.
Ich frage mich nun, wird die Angelegenheit trotzdem an die Führerscheinstelle weitergeleitet? Die Lappen musste ich ja nicht abgeben und daher muss er ja auch nicht zurückgegeben werden...
Bisher bin ich knapp 8 Wochen abstinent und hätte auch nächste Woche meinen ersten Labortest.
Die Frage ist nun: muss ich mit einer MPU rechnen oder ist das Ding vom Tisch?
Liebe Grüße
 
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