BAK Angaben unklar

der.Kapitän

Neuer Benutzer
Guten Tag,

ich benötige Hilfe, um die Angaben in meiner Anklageschrift zu verstehen. Es geht um eine Trunkenheitsfahrt, bei der mir am 19.07.2023 um 23:57 Uhr eine Blutprobe entnommen wurde. Diese ergab eine Blutalkoholkonzentration von 1,73 Promille (Mittelwert).

Zitat: „Eine am 19.07.2023 um 23:57 Uhr beim Angeschuldigten entnommene Blutprobe ergab eine
Blutalkoholkonzentration von 1,73 Promille im Mittelwert.“

Leider habe ich keine weiteren Informationen zur Blutprobe. Auffällig wurde ich jedoch bereits um 20:30 Uhr an diesem Tag. Aufgrund verschiedener Verzögerungen kam es zur Blutentnahme erst gegen Mitternacht.

Nun meine Frage: Hatte ich die 1,73 Promille bereits um 20:30 Uhr, oder bezieht sich dieser Wert auf den Zeitpunkt der Blutentnahme gegen Mitternacht?

Meine Beraterin bei der örtlichen Suchthilfe (MPU-Beratung) meinte, dass der Wert von 1,73 Promille um Mitternacht gilt. Demzufolge hätte ich bei der Fahrt um 20:30 Uhr einen noch höheren Promillewert gehabt, möglicherweise über 2 Promille.

Ich möchte jedoch genau nachvollziehen, wie viel ich tatsächlich konsumiert habe. Wird der Blutalkoholwert icht zurückgerechnet? Und wenn ich weniger getrunken hätte, wäre demzufolge eine MPU eventuell nicht notwendig gewesen oder?

Ich hoffe, jemand kann mir hier Klarheit verschaffen.

Mit freundlichen Grüßen

Euer Kapitän.
 
Hallo und willkommen im Forum,
sind bei dir evtl. 2 Blutproben gemacht worden? Das passiert, um evtl. Nachtrunk be- oder widerlegen zu können. Der Wert an sich gilt für die Zeit der Blutentnahme. Insofern deine Fahrt um 20:30 Uhr aktenkundig ist, musst du damit rechnen, dass zurückgerechnet wird, da die 2 Stunden-Frist deutlich überschritten wurde. Du kannst also mit einem Wert von über 2‰ rechnen. Warum hat die Blutentnahme bei dir so lang gedauert?
 
Ich nehme an, es geht um dieselbe Trunkenheitsfahrt wie bei deinem ersten Post:

https://www.mpu-vorbereitung-online.com/forum/threads/vom-staat-geschröpft.4777/

Und wenn ich weniger getrunken hätte, wäre demzufolge eine MPU eventuell nicht notwendig gewesen oder?

Deine Logik verstehe ich nicht so recht.

Ja, wenn die Messung mit einer eventuellen Rückrechnung weniger als 1,6 Promille ergeben hätte.

Dir sind aber 1,73 Promille nachgewiesen worden, damit sind alle theoretischen Überlegungen hinfällig und die MPU muss gefordert werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hatte ich die 1,73 Promille bereits um 20:30 Uhr, oder bezieht sich dieser Wert auf den Zeitpunkt der Blutentnahme gegen Mitternacht?
hast du zwischen 20:30 und Mitternacht noch heimlich nachgetrunken?
Nein?
Naja... dann hattest du Mitternacht 1.73pm und um 20:30 noch deutlich mehr, weil Du jede Stunde 0.1 - 0.2 pm abbaust.
Magst Du selbst mal kurz nachrechnen? Du kommst auf jeden Fall über 1.6, versprochen!
 
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