der.Kapitän
Neuer Benutzer
Guten Tag,
ich benötige Hilfe, um die Angaben in meiner Anklageschrift zu verstehen. Es geht um eine Trunkenheitsfahrt, bei der mir am 19.07.2023 um 23:57 Uhr eine Blutprobe entnommen wurde. Diese ergab eine Blutalkoholkonzentration von 1,73 Promille (Mittelwert).
Zitat: „Eine am 19.07.2023 um 23:57 Uhr beim Angeschuldigten entnommene Blutprobe ergab eine
Blutalkoholkonzentration von 1,73 Promille im Mittelwert.“
Leider habe ich keine weiteren Informationen zur Blutprobe. Auffällig wurde ich jedoch bereits um 20:30 Uhr an diesem Tag. Aufgrund verschiedener Verzögerungen kam es zur Blutentnahme erst gegen Mitternacht.
Nun meine Frage: Hatte ich die 1,73 Promille bereits um 20:30 Uhr, oder bezieht sich dieser Wert auf den Zeitpunkt der Blutentnahme gegen Mitternacht?
Meine Beraterin bei der örtlichen Suchthilfe (MPU-Beratung) meinte, dass der Wert von 1,73 Promille um Mitternacht gilt. Demzufolge hätte ich bei der Fahrt um 20:30 Uhr einen noch höheren Promillewert gehabt, möglicherweise über 2 Promille.
Ich möchte jedoch genau nachvollziehen, wie viel ich tatsächlich konsumiert habe. Wird der Blutalkoholwert icht zurückgerechnet? Und wenn ich weniger getrunken hätte, wäre demzufolge eine MPU eventuell nicht notwendig gewesen oder?
Ich hoffe, jemand kann mir hier Klarheit verschaffen.
Mit freundlichen Grüßen
Euer Kapitän.
ich benötige Hilfe, um die Angaben in meiner Anklageschrift zu verstehen. Es geht um eine Trunkenheitsfahrt, bei der mir am 19.07.2023 um 23:57 Uhr eine Blutprobe entnommen wurde. Diese ergab eine Blutalkoholkonzentration von 1,73 Promille (Mittelwert).
Zitat: „Eine am 19.07.2023 um 23:57 Uhr beim Angeschuldigten entnommene Blutprobe ergab eine
Blutalkoholkonzentration von 1,73 Promille im Mittelwert.“
Leider habe ich keine weiteren Informationen zur Blutprobe. Auffällig wurde ich jedoch bereits um 20:30 Uhr an diesem Tag. Aufgrund verschiedener Verzögerungen kam es zur Blutentnahme erst gegen Mitternacht.
Nun meine Frage: Hatte ich die 1,73 Promille bereits um 20:30 Uhr, oder bezieht sich dieser Wert auf den Zeitpunkt der Blutentnahme gegen Mitternacht?
Meine Beraterin bei der örtlichen Suchthilfe (MPU-Beratung) meinte, dass der Wert von 1,73 Promille um Mitternacht gilt. Demzufolge hätte ich bei der Fahrt um 20:30 Uhr einen noch höheren Promillewert gehabt, möglicherweise über 2 Promille.
Ich möchte jedoch genau nachvollziehen, wie viel ich tatsächlich konsumiert habe. Wird der Blutalkoholwert icht zurückgerechnet? Und wenn ich weniger getrunken hätte, wäre demzufolge eine MPU eventuell nicht notwendig gewesen oder?
Ich hoffe, jemand kann mir hier Klarheit verschaffen.
Mit freundlichen Grüßen
Euer Kapitän.