"Belassugs-MPU" - Fristsetzung macht keinen Sinn

Locolo

Benutzer
Hallo,

ich hab hier einen Fall, der am 08.12.2021 passiert ist. Die Führerscheinstelle hat eine Frist bis zum 30.06.2022 gesetzt. Sie geben zu, dass das eigentlich keinen Sinn macht, wenn man 6 Monate Abstinenz nachweisen will, kann / darf aber gleichzeitig auch keine Fristverlängerung geben.

Manche haben mir empfohlen: Führerschein freiwillig abgeben und dann Antrag stellen, damit es mit der Abstinenz hinhaut.
Aber wieso gibt mir dir Führerscheinstelle dann überhaupt theoretisch die Möglichkeit?
Meine Frage hierbei: Kann ich auch mit 5 Monaten Abstinenz die MPU bestehen?
Für 6 Monate Abstinenz müsste ich frühestens am 08.06. rein, aber man soll ja immer paar Wochen dazurechnen bis man am Ende die 6 cm Haare abgibt.

Und eine andere Frage: In die MPU ganz ohne Abstinenz gehen und sagen, man trennt Konsum und Fahren, das gibt es soweit noch nicht im Falle von Cannabis?

Vielen Dank vorab!
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Kann ich auch mit 5 Monaten Abstinenz die MPU bestehen?
Der Mindestzeitraum einer Verhaltensänderung beträgt 6 Monate ... mehr gibt es da nicht zu sagen.
Und eine andere Frage: In die MPU ganz ohne Abstinenz gehen und sagen, man trennt Konsum und Fahren, das gibt es soweit noch nicht im Falle von Cannabis?
Wenn du extrem viel Glück im Lotto hast, kannst du es probieren. Notfalls solltest du aber viel Geld auf der hohen Kante haben und für einen weiteren Anlauf viel Zeit investieren können.
 

Locolo

Benutzer
Der Mindestzeitraum einer Verhaltensänderung beträgt 6 Monate ... mehr gibt es da nicht zu sagen.

Wenn du extrem viel Glück im Lotto hast, kannst du es probieren. Notfalls solltest du aber viel Geld auf der hohen Kante haben und für einen weiteren Anlauf viel Zeit investieren können.

Danke dir für deine Antwort.

Dann nochmal die Frage: Wieso setzt die Führerscheinstelle dann eine Frist, die der Klient nicht einhalten kann?
 

MrMurphy

Erfahrener Benutzer
Tatsächlich unsinnig.

In deinem Fall wahrscheinlich ja. In anderen Fällen konnten Betroffene so ihre Fahrerlaubnis durchaus retten.

Grundsätzlich muss die Fahrerlaubnisbehörde (FeB) jedem Betroffenen in Fällen ähnlich deinem die Möglichkeit geben vor Entzug der Fahrerlaubnis eine MPU abzulegen, um seine Fahrfähigkeit doch noch zu belegen. Dabei steht es der FeB nicht zu, im Vorfeld die Erfolgsaussichten zu beurteilen. Das ist ja grade die Aufgabe der dafür befähigten Gutachter.

Deshalb muss die Frist so bemessen sein, das Betroffene einen ausreichenden Zeitraum haben um eine MPU durchzuführen. Also Antrag stellen, Termin ausmachen, Akten verschicken, MPU durchführen, Ergebnis bekommen. Ob der Zeitraum im Endeffekt für eine positive MPU ausreicht spielt dabei überhaupt keine Rolle.

Eine Fristverlängerung ist in Fällen, bei denen Betroffene ihren Führerschein und ihre Fahrerlaubnis noch haben in der Regel ausgeschlossen. Außer die MPU kann ohne Verschulden des Betroffenen nicht in der vorgegebenen Frist durchgeführt werden. Da geht der Schutzgedanke der Allgemeinheit vor.

Ob ein halbes Jahr Abstinenznachweise überhaupt ausreichen stellt sich zudem erst bei der MPU raus. Das ist kein Selbstläufer.
 
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