Beschuldigtenanhörung - Angaben machen?

Mat_C

Erfahrener Benutzer
Sollte man in der Beschuldigtenanhörung zur Sache aussagen? Z.B. alles zugeben, sich entschuldigen und ggf. erwähnen, dass man bereits erste Schritte zur professionellen Aufarbeitung in Angriff genommen hat? Oder keine Angaben machen? Oder lohnt sich ein Anwalt, wenn dir Sachlage eindeutig erscheint und man keine Rechtsschutzversicherung hat?
 

Andi18

MPU Profi
Bitte eröffne nicht für jede Frage einen neuen Thread. Bleib mit all Deinen Fragen in Deinem Thread.

Angaben würde ich grds gar keine machen. Bringen Dir nichts und belasten eher mit unbedachten Äußerungen. Alles was sagst, kann in der Akte landen und letztlich dann beim Gutachter.
Bevor irgendwas ausgesagt wird, erst Akteneinsicht via RA vornehmen, wenn überhaupt.
 

Mat_C

Erfahrener Benutzer
Danke!
Es handelt sich jedoch um ein neues Thema. Bei Suchen ist für andere ist es einfacher dafür ein neues Thread zu eröffnen. Sonst könnte ja jeder nur ein Thread mit Überschrift seines Nicknames machen; dann findet auch keiner Infos zu bestimmten Themen.
 

rüdscher

Erfahrener Benutzer
Du bist doch Jurist?!?!

Also, alles, was du sagst, kann und wird vor Gericht gegen dich verwendet werden...

Lass erst mal alles laufen, bei deiner Vorgeschichte bringen dir Beteuerungen und Versprechungen eh nichts.
Wenn du es dann zu einer Verhandlung kommen lässt, oder der STA, dann kannst du immer noch auf schuldig plädieren und etwas Milde erhoffen, in der Regel geht es dabei aber um die Zahl oder Höhe der Tagessätze, die Sperrfrist wirst du damit ziemlich sicher nicht verkürzt kriegen, und auch bei den TS ist es fraglich, wie der Richter gerade drauf ist...

Fazit: erst bei Gericht redest du, vorher keine Einlassungen
 

Mat_C

Erfahrener Benutzer
Ich bin nur ein kleiner Jurist, also Wirtschaftsjurist ;)
Ich will es eig ungern vor Gericht laufen lassen, hoffe daher auf einen akzeptablen Strafbefehl. Die Vortaten spielen hier übrigens keine Rolle, da diese getilgt sind. Bin daher im strafrechtlichen Sinne Ersttäter.
Daher wäre meine Frage, ob Einsicht etc. ggf der Polizei etwas hilft. Die Sperrfrist benötigen ich sowieso für die Aufarbeitung und MPU, daher wären 15-18 Monate ok. Mir geht's es daher vornehmlich um die Geldstrafe. 30 oder 60 Tagessatz sind schon ein Unterschied.
Für mich sprechen zB die verminderte Schuldfähigkeit (ich war nicht einmal ansatzweise auf dem Heimweg, sondern in gegenteilige Richtung etc).
 

Pbuddy

Stamm-User
Für mich sprechen zB die verminderte Schuldfähigkeit (ich war nicht einmal ansatzweise auf dem Heimweg, sondern in gegenteilige Richtung etc)
Ich hatte mir damals von einem RA Rat geholt der diesbezüglich meinte, dass verminderte Schuldfähigkeit oder Augenblicksversagen nicht gelten würden, da "auch die fahrlässige
Trunkenheit im Straßenverkehr strafbar ist." Also egal ob Vorsatz oder Fahrlässigkeit, da kommt man leider nicht mit raus aus der Sache...
 

rüdscher

Erfahrener Benutzer
Daher wäre meine Frage, ob Einsicht etc. ggf der Polizei etwas hilft.
Nein, denn die schildert nur die Fakten, was wann wie passiert ist. Die Strafe beantragt die STA und ein Richter nickt das ab.
Normalerweise geht es auch nicht vor Gericht, bei mir war es 2x, hätte beide Male den Strafbefehl einfach akzeptieren und zahlen können und gut...

Die Sperrfrist benötigen ich sowieso für die Aufarbeitung und MPU, daher wären 15-18 Monate ok.
Korrekt.

Mir geht's es daher vornehmlich um die Geldstrafe. 30 oder 60 Tagessatz sind schon ein Unterschied.
Klar, das ist ein Unterschied, dem stehen aber andere Kosten gegenüber und man verliert uU Zeit...

Für mich sprechen zB die verminderte Schuldfähigkeit
Nein, denn der 326 besagt ja, dass du dann für deinen Vollrausch verknackt wirst, und zwar vergleichbar wie für die TF. Du wirst deswegen aber nicht ungeschoren davonkommen und auch nicht billiger, denn man wird dir deine Vorerfahrung vorhalten und dann im Vollrausch einen Vorsatz sehen.
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Sollte man in der Beschuldigtenanhörung zur Sache aussagen? Z.B. alles zugeben, sich entschuldigen und ggf. erwähnen, dass man bereits erste Schritte zur professionellen Aufarbeitung in Angriff genommen hat?
Als Jurist solltest du wissen, was ein Aussageverweigerungsrecht ist und auch beinhaltet.
Angaben zur Person und mehr nicht ... im Schlusswort kommen eine Reuebekundung und ergriffene Maßnahmen natürlich immer gut an.
 

Mat_C

Erfahrener Benutzer
Ja, mir ging es darum, sich einen guten Strafbefehl zu verschaffen; Gericht (Urteil) kostet halt mehr als ein Strafbefehl... aber nun kümmert sich mein Anwalt
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
aber nun kümmert sich mein Anwalt
Trotzdem meine Empfehlung und die hatte ich auch von meinem Anwalt "Verkehrsrecht" ... "im Schlusswort kommen eine Reuebekundung und ergriffene Maßnahmen natürlich immer gut an."
 
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