Sollte man in der Beschuldigtenanhörung zur Sache aussagen? Z.B. alles zugeben, sich entschuldigen und ggf. erwähnen, dass man bereits erste Schritte zur professionellen Aufarbeitung in Angriff genommen hat? Oder keine Angaben machen? Oder lohnt sich ein Anwalt, wenn dir Sachlage eindeutig erscheint und man keine Rechtsschutzversicherung hat?